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"content": "Drucksache 1739 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode rung, über die zu gegebener Zeit unter Berücksichtigung etwa erforderlicher Haushaltsmittel zu entscheiden wäre, hängt je- doch davon ab, ob und inwieweit der WEU-Rat sowie gege- benenfalls der NATO-Rat bereit sind, entsprechende Be- schlüsse zu fassen. Zu Frage 2 Im Rahmen der NATO finden auf dem Gebiet der zivilen Not- standsplanung bereits gemeinsame Besprechungen zwischen allen Mitgliedstaaten der NATO und damit zugleich der WEU statt. Innerhalb der NATO werden insbesondere die für das Über- leben der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall bedeut- samen Fragen sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Operationsfreiheit der Streitkräfte, soweit sie von zivilen Stellen durchzuführen sind, bearbeitet. Die gesamte Arbeit auf dem Gebiet der zivilen Notstandsplanung der NATO wird in dem Jahreserhebungsverfahren zusammengefaßt. Der NATO-Rat hat seit einigen Jahren — in Angleichung an das Verfahren der militärischen Jahreserhebung — auch für die zivile Notstandsplanung eine jährliche Erhebung beschlos- sen. Zu diesem Zweck haben die Mitgliedstaaten jährlich eingehende Berichte zu erstatten, die den Stand der im zivi- len Bereich getroffenen Vorkehrungen erkennen lassen. Die nationalen Berichte werden vom internationalen Stab ge- prüft und mit zusätzlichen Bemerkungen dem Oberausschuß für zivile Notstandsplanung vorgelegt. Dieser richtet nach eingehender Prüfung an die Regierungen der Mitgliedstaa- ten Empfehlungen, die der Verbesserung des jeweiligen Standes der zivilen Notstandsplanung dienen sollen. Auf Grund dieser Empfehlungen werden von den NATO-Aus- schüssen, die sich aus der anliegenden Übersicht ergeben, folgende Aufgabengebiete behandelt: 1. Zivile Verteidigung Dieses Gebiet umfaßt alle Maßnahmen, die der Zivilbevölke- rung Schutz gegen konventionelle und nukleare Waffen geben sollen, z. B. Warnwesen bei Luftangriffen und radio- aktiver Verseuchung, Luftschutzbauten, Flüchtlings- und Evakuiertenfragen, Feuerbekämpfung usw. 2. Sanitätswesen Erfassung der Ärzte und des ärztlichen Hilfspersonals, Ver- sorgung mit Medikamenten, medizinischer Ausrüstung und ärztlichen Geräten, Anlegung von Blutkonserven sowie Er- richtung von Hilfskrankenhäusern - 3. Arbeitskräfteplanung Hier werden Fragen des Einsatzes von Arbeitskräften, der Freistellung von Berufen oder Berufsgruppen zum Wehr dienst im Verteidigungsfall und ähnliche Fragen behandelt. 4. Versorgung Bei der Planung der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern sind die Probleme der Nahrungsmittelversorgung, der indu-",
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"content": "Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode Drucksache 1739 striellen Planung, der Energie- und Ölversorgung, der Was serversorgung und der Abwässerbeseitigung zu erwähnen. 5. Transportwesen a) Hochseeschiffahrt (Poolung der Handelsschiffahrt im Kriege, Evakuierung von Handelsschiffen, Bildung von Exekutivbehörden für den Verteidigungsfall usw.) b) Inlandtransporte (Eisenbahntransporte, Straßentrans- porte, Binnenwasserstraßen, Nothäfen, POL-Transporte sowie Bildung von NATO-Behörden für die Koordinie- rung aller dieser Transportarten) c) zivile Luftfahrt (Evakuierung der zivilen Luftfahrzeuge, Bildung einer NATO-Behörde für die Koordinierung der zivilen Luftfahrt) 6. Fernmeldewesen Aufrechterhaltung ausreichender Fernmeldeverbindungen zwischen den nationalen militärischen Behörden und den Kommandobehörden der NATO sowie zwischen der Regie- rung und der NATO; Organisationsfragen für den Verteidi- gungsfall 7. Aufrechterhaltung der Regierungsgewalt Hierher gehören Fragen der Gesetzgebung für den Verteidi- gungsfall, der Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Regie- rungsgewalt im Kriege, der Aufrechterhaltung von Gesetz und Ordnung, der Verbindung zwischen Regierung und Be- völkerung unter den Bedingungen eines nuklearen Krieges, sowie der zivilen Mobilmachung. Die Bundesregierung ist an diesen Arbeiten intensiv beteiligt. Sie wird auch weiterhin alle Maßnahmen fördern, die auf inter- nationaler Ebene im Bereich der zivilen Notstandsplanung zum Schutze der Bevölkerung der Bundesrepublik getroffen werden können. In Vertretung van Scherpenberg -",
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"content": "Drucksache 1739 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode Anlage Organisation der NATO in Fragen der zivilen Notstandsplanung Die wichtigsten Ratsausschüsse Quelle: NATO-Handbuch 1959 S. 87 (Stand: Februar 1959)",
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