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            "content": "Drucksache 19/11447                                     –2–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode umfassenden EDV-Verarbeitung und Datenspeicherung durch nahezu alle Be­ schäftigten in einem Betrieb bedeutet dies in der Praxis, dass nahezu jeder Be­ trieb ab zehn Beschäftigten einen Datenschutzbeauftragten stellen muss. Kleine und mittlere Betriebe beklagen seit der Umsetzung der DSGVO erhebli­ chen Beratungsbedarf, den sie im Zweifelsfall durch eine zunehmend speziali­ sierte Beratungsbranche decken, die ihre Angebote darauf ausgerichtet hat. Gleichzeitig fehlen immer noch Zertifizierungen von Datenschutzbeauftragten, wodurch Qualitätsunterschiede schwer zu erkennen sind (https://rp-online.de/ politik/deutschland/dsgvo-datenschutz-verordnung-sorgt-fuer-boom-bei- beratungen_aid-38948975). 1.   Sind der Bundesregierung die Gesamtkosten bekannt, die die Wirtschaft bei der Umstellung auf die DSGVO aufwenden musste? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 2.   Welche Mittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür insbeson­ dere bei KMU (kleine und mittlere Unternehmen) aus Handwerk und Mit­ telstand aufgewandt (bitte nach Branchen und Betriebsgrößen unterteilen)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 3.   Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Beratungsaufwand, und wie gut ist der Versorgungsgrad durch Stellen, wie Kammern oder öffentli­ che Datenschutzämter? Der Bundesregierung liegen hierzu keine gesammelten Erkenntnisse vor. Die Da­ tenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sind gemäß den EU- rechtlichen Vorgaben unabhängige Behörden. Die Ausstattung mit den erforder­ lichen Personal- und Sachmitteln zur Erfüllung ihres Beratungsaufwandes müs­ sen sie selbständig bei den für die Aufstellung des Haushaltsplans zuständigen Finanzministerien anmelden. Über den Haushaltsplan entscheidet das jeweilige Parlament. 4.   Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung der Beratungs­ branche seit Inkrafttreten der DSGVO, was den Bereich des Datenschutzes betrifft? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor. 5.   Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Nachgang seit Mai 2018 unternommen, um weiterhin Unternehmen für die Bedeutung des Daten­ schutzes zu sensibilisieren? Die Bundesregierung hat vor und auch nach Mai 2018 den in der zweijährigen Umstellungsphase auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) begonnenen engen Austausch mit Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und Kammern zu Fra­ gen der Umsetzung fortgesetzt. Hierbei sind insbesondere die „Road Show“ und die „Round-Table-Gespräche zum Datenschutz“ hervorzuheben. Bei der „Road Show“ handelt es sich um eine Informationsveranstaltung zur DSGVO, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag von Februar bis Mai 2018 deutschlandweit mit einem abteilungsübergreifenden Referentenpool bei insge­ samt 31 regionalen Industrie- und Handelskammern vor Ort durchgeführt hat.",
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