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            "content": "Drucksache 19/16473                                  –2–               Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kommando allerdings Teil der Luftwaffe. Paris spricht nun von „Luft- und Weltraumstreitkräften“ (www.ndr.de/info/sendungen/streitkraefte_und_strategi en/streitkraeftesendemanuskript762.pdf). Die Staats- und Regierungschefs der NATO-Staaten machten nun bei ihrem Gipfel zum 70. Gründungsjahr der Organisation am 3./4. Dezember 2019 in London den Weltraum zum eigenständigen militärischen Einsatzgebiet (AFP vom 4. Dezember 2019). Als ersten Schritt hin zur Aufwertung des Weltalls hatte die NATO bereits im Juni 2019 erstmals eine Weltraum-Strategie be- schlossen (dpa vom 19. November 2019). Russland und China verfolgen einen weiterreichenden Ansatz, der Rüstungs- kontrollmaßnahmen ins Zentrum stellt. Nachdem sie seit 2001 mehrere Ar- beitspapiere vorgelegt hatten, präsentierten sie im Februar 2008 den Entwurf eines Rüstungskontrollvertrags für den Weltraum (Treaty on the Prevention of the Placement of Weapons in Outer Space, PPWT). Danach wäre es den Ver- tragsstaaten verboten, jegliche Art von Waffen im All zu stationieren sowie Ge- walt gegen Weltraumobjekte anzuwenden oder diese auch nur anzudrohen. Die Stationierung satellitengestützter Laser zur Raketenabwehr im Orbit zum Bei- spiel wäre damit untersagt, nicht aber die Entwicklung und Stationierung erd- gestützter sogenannter Anti-Satelliten-Waffen (ASAT-Waffen) (www.swp-ber lin.org/fileadmin/contents/products/studien/2013_S06_mts.pdf, S. 15 f.). Deutschland hat den Vertragsentwurf zwar begrüßt, aber Bedenken bezüglich inhaltlicher Lücken angemeldet. So fehle ein Verbot bodengestützter Anti-Sa- tellitentests und würden bodengestützte Abwehrsysteme ausdrücklich ausge- klammert. Darüber hinaus sind die im Entwurf enthaltenen Definitionen zu un- präzise bzw. sehr auslegungsfähig und absehbar nicht verifizierbar (Jahres- abrüstungsbericht 2015, S. 44). Auch die USA haben den chinesisch-russischen Vorschlag abgelehnt. Allerdings sind auch sie nicht mit einem eigenen Vor- schlag aufgetreten, so dass Rüstungskontrolle im Weltraum kaum Fortschritte gemacht hat (www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2013_S 06_mts.pdf, S. 16). 2014 legten Russland und China einen überarbeiteten Vertragsentwurf vor (www.tagesschau.de/inland/weltraumrecht-faq-101.html) Die Vollversammlung der Vereinten Nationen (VN) hat sich Ende 2017 für ei- nen internationalen Vertrag ausgesprochen, der einen Rüstungswettlauf und die Stationierung von Waffen im Weltraum verhindern soll. Regierungsexperten beraten vorerst allgemein über mögliche Modalitäten eines solchen Vertrages (dpa vom 18. März 2019). Dazu hatte der Erste Ausschuss der VN- Generalversammlung eine Regierungsexpertengruppe (Group of Governmental Experts, GGE) am 13. Oktober 2017 eingesetzt, welche in drei Sitzungen Vor- schläge für verbindliche Regelungen zur Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum erarbeiten soll (Jahresabrüstungsbericht 2018, S. 52). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung das rechtlich verbind- liche Verbot der Verbringung von Kernwaffen oder anderen Massenver- nichtungswaffen in den Weltraum bzw. deren Stationierung auf Himmels- körpern durch Artikel IV des Weltraumvertrages von 1967 nicht mehr aus- reichend, um ein Wettrüsten im All zu verhindern, weil zu anderen Waffen- kategorien keine Regeln im Vertrag getroffen wurden (www.swp-berlin.org /fileadmin/contents/products/studien/2013_S06_mts.pdf, S. 15)?",
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