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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache VI/3762 6. Wahlperiode Sachgebiet 7 Der Bundesminister Bonn, den 8. September 1972 für Wirtschaft und Finanzen An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.: Internationale Währungssituation Bezug: Kleine Anfrage der Abgeordneten Strauß, Dr. Müller Hermann, Höcherl, Dr. Sprung und Genossen DrucksaheVI/3726- - Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Bundesregierung wie folgt: I. Aktuelle währungspolitische Lage 1. a) Welche Beträge an Dollars sind seit dem 29. Juni 1972 (ein-- schließlich) bis heute — an den einzelnen Börsentagen, — insgesamt in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eingeflossen? b) Hält die Bundesregierung ihre bisherigen währungspoli- tischen Beschlüsse für geeignet und ausreichend, künftig spekulative Dollarzuströme von der Bundesrepublik Deutsch- land abzuhalten? Vom 29. Juni bis zum 31. August 1972 hat die Deutsche Bundes- bank am Devisenmarkt folgende Dollarbeträge angekauft (D-Mark-Gegenwert) : 3. Juli 1972 1,0 Mrd. DM 4. Juli 1972 1,3 Mrd. DM 5. Juli 1972 0,1 Mrd. DM 13. Juli 1972 1,3 Mrd. DM 14. Juli 1972 2,7 Mrd. DM 17. Juli 1972 0,1 Mrd. DM 6,5 Mrd. DM",
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"content": "Drucksache VI/3762 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode Seit dem 18. Juli 1972 hat die Bundesbank nicht mehr am Devisenmarkt zu intervenieren brauchen. Alle sonstigen Transaktionen führten per Saldo zu einem Devisenabgang von 1,3 Mrd. DM. Wie die vorstehenden Zahlen zeigen, ist es gelungen, den spekulativen Devisenzuflüssen ein Ende zu setzen. Die Bundes- regierung erwartet, daß ihre eindeutige Haltung und die ge- troffenen Maßnahmen auch in Zukunft ihre Wirkung nicht ver- fehlen werden, zumal die deutsche Zahlungsbilanz die Richtig- keit des DM-Wechselkurses bestätigt. 2. a) Welche Maßnahmen des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes will die Bundesregierung zur Rückgewinnung der Preis- stabilität einsetzen? b) Oder will die Bundesregierung den Weg der Anpassungs- inflation gehen? Stabilität des Preisniveaus, Vollbeschäftigung, angemessenes Wirtschaftswachstum und außenwirtschaftliches Gleichgewicht sind für die Bundesregierung gleichrangige Ziele. Daraus ergibt sich zwangsläufig, daß die Wirtschaftspolitik sich jeweils vor- rangig an dem Ziel zu orientieren hat, das am stärksten gefähr- det ist. Die besondere Sorge der Bundesregierung gilt darum z. Z. der Preisentwicklung. Der Weg einer Anpassungsinflation kommt für sie nicht in Betracht. Eine durchgreifende Dämpfung der Preisentwicklung kann je- doch nicht kurzfristig erreicht werden, sondern nur in einem längeren Stabilisierungsprozeß. Auf dieses Ziel konzentriert sich die Bundesregierung in ihren Bemühungen. Neben den aus außenwirtschaftlichen Gründen beschränkten Aktionsmöglich- keiten der Geld- und Kreditpolitik kommt dabei der Finanz- politik ein besonderes Gewicht zu. Die Bundesregierung hat auf Grund von § 1 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes folgende Maßnahmen eingeleitet bzw. vor- gesehen: — Bei der Durchführung des Bundeshaushalts 1972 werden die Ausgaben und Verpflichtungen entsprechend den Erforder- nissen von § 5 Abs. 1 StWG bemessen, die vorgesehenen Minderausgaben voll erwirtschaftet, die Nettokreditauf- nahme noch unter 6 Mrd. DM gehalten, Steuermehreinnah- men nicht zu einer Ausweitung des Haushaltsvolumens über den geplanten Rahmen von 109 Mrd. DM hinaus verwendet werden. — Für die Aufstellung des Bundeshaushalts 1973 hat die Bun- desregierung am 6. September ihre Vorstellungen für einen dem § 5 Abs. 1 StWG entsprechenden Haushaltsrahmen deutlich gemacht. Das Ausgabevolumen soll die voraussicht-",
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"content": "Deutscher Bundestag - 6. Wahlperiode Drucksache VI/3762 liche Wachstumsrate des Bruttosozialprodukts nicht über- steigen. Auf der Einnahmenseite soll die Nettokreditauf- nahme möglichst nicht über den diesjährigen Rahmen und den in der bisherigen Finanzplanung vorgesehenen Ansatz hinausgehen. — Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen wird am 14. September 1972 mit dem Finanzplanungsrat und dem Konjunkturrat für die öffentliche Hand gemäß § 18 StWG über entsprechende Orientierungen für die Länder und Gemeinden beraten. — Die Bundesregierung hat darüber hinaus auch gemäß § 9 StWG ihre Vorstellungen über die Grundwerte der mittel-- fristigen Finanzplanung für die Jahre 1972 bis 1976 ent- wickelt und dabei den Ausgabenzuwachs am voraussicht- lichen Wachstum des Bruttosozialprodukts ausgerichtet. - Am 5. Oktober 1972 wird der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen mit Unternehmerverbänden und Gewerk- schaften im Rahmen der Konzertierten Aktion über ein auf- einander abgestimmtes Verhalten gemäß § 3 StWG sowie über die Möglichkeiten für ergänzende preisdämpfende Maß- nahmen in der Wettbewerbspolitik und bei administrierten Preisen beraten. — Die Bundesregierung hat am 6. September 1972 außerdem gemäß § 4 StWG in der Europäischen Gemeinschaft eine deutsche Initiative für eine europäische Stabilitätspolitik ergriffen. Die Konferenz der Wirtschafts- und Finanzminister wird darüber am 11. September 1972 in Rom beraten. 3. a) Trifft es zu, daß den USA zur Stützung des Dollars Swap Kredite seitens der Deutschen Bundesbank eingeräumt wurden? b) Wenn ja, in welcher Höhe? Die zwischen der Deutschen Bundesbank und dem Federal Reserve System vereinbarte gegenseitige Swap-Fazilität über US-$ 1 Mrd. ist seit April 1971 nicht in Anspruch genommen. c) Trifft die Analyse von Professor F. A. Lutz zu: „Die Stützung des Dollars durch Inanspruchnahme der Swap- Kredite sieht zwar buchungsmäßig anders aus verglichen mit dem, was sich ereignet, wenn die Bundesbank die Dollars direkt übernimmt, hat aber, real betrachtet, genau die gleiche Wirkung. Die Dinge liegen so, daß es in beiden Fällen — bei der direkten Übernahme durch die Bundesbank wie bei der Benutzung des Swap-Kredits — die Bundesbank ist, die den Dollar stutzt\"? Richtig ist, daß die Wirkungen eines Zahlungsbilanzüber- schusses auf die Bankenliquidität die gleichen sind, unabhängig davon, ob die USA oder die Bundesbank den DM/Dollar-Kurs stützen. Die Bundesregierung wertet aber die Tatsache, daß die USA erstmals den Kurs des Dollars durch eigene Interventionen",
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"content": "Drucksache VI/3762 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode auf dem Devisenmarkt stützen, als wichtigen Beitrag zur Siche- rung des internationalen monetären Gleichgewichts auf der Grundlage des Washingtoner Abkommens vom 18. Dezember 1971. II. Reform des Weltwährungssystems 1. Welchen Stand haben die internationalen Beratungen zur Reform des Weltwährungssystems? Das IWF-Direktorium hat – dem vom IWF-Gouverneursrat am - 1. Oktober 1971 erteilten Auftrag entsprechend – einen Bericht über die wesentlichen Probleme und Optionen bei der Reform des Währungssystems fertiggestellt. Auf seiner Grundlage wird der für die Reform des internationalen Währungssystems neu gebildete Zwanziger-Ausschuß des Gouverneursrats am 27. Sep- tember 1972 die eigentlichen Verhandlungen aufnehmen. Die Wirtschafts- und Finanzminister der EWG haben sich am 17./18. Juli 1972 über einige wesentliche Ziele und Elemente der Reform verständigt. 2. Welches sind nach Auffassung der Bundesregierung die wich- tigsten Mängel des bisherigen Systems? Nach Auffassung der Bundesregierung werden bei der Reform des Währungssystems vor allem folgende Mängel behoben werden müssen: — Eine übermäßige Ausdehnung der internationalen Liquidität hat es ermöglicht, die notwendige Bereinigung von Zah- lungsbilanz-Ungleichgewichten zu verzögern; der Über- tragung von Inflationstendenzen wurde Vorschub geleistet. — Der Mechanismus der Wechselkursanpassung funktioniert bisher nicht befriedigend. — Die bisherige Stellung des US-Dollars im Währungssystem erschwerte einerseits den USA eine das Zahlungsbilanz- gleichgewicht sichernde Wechselkurspolitik; sie erleichterte es andererseits den USA, dem Gleichgewicht ihrer Zahlungs- bilanz einen relativ geringen Rang unter den wirtschafts- politischen Zielen beizumessen. 3. Welche konkreten Vorstellungen für anzustrebende Lösungen hat die Bundesregierung zu folgenden international diskutierten Reformpunkten: a) Größere Elastizität des Wechselkurssystems, Während jetzt der Akzent des IWF-Abkommens auf der Ver meidung von Abwertungen aus Wettbewerbsgründen liegt,",
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"content": "Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode Drucksache VI/3762 sollte es künftig allen Ländern zur Pflicht gemacht werden, die zur Erhaltung des internationalen Gleichgewichts erforderliche Wechselkurspolitik zu führen. Die Verantwortung des IWF für die Angemessenheit der Wechselkurse muß gestärkt werden. Die Erweiterung der zulässigen Wechselkurs-Bandbreiten auf ± 2 1 /4 % sollte zu einem Dauerbestandteil des Währungs- systems gemacht werden. b) bessere Kontrolle der internationalen Liquidität, c) Verringerung der Reservefunktion nationaler Währungen und künftige Rolle des Goldes (incl. Goldpreisfrage) sowie der Sonderziehungsrechte, Die Reservehaltung in nationalen Währungen muß unter Kontrolle gebracht werden. Die Bundesregierung strebt keine Änderung der Funktion des Goldes als Reservemedium an. Eine Heraufsetzung des Preises für Währungsgold würde die internationale Liquidität sprung- haft vermehren und nach den Zufälligkeiten der Goldbestände verteilen. Die internationale Liquidität wird in zunehmendem Maße durch Sonderziehungsrechte bestimmt werden müssen. d) Ausgestaltung der Sonderziehungsrechte und stärkere Be- rücksichtigung der Entwicklungsländer bei Ausgabe von Sonderziehungsrechten, Wieweit es notwendig wird, einzelne Vorschriften des IWF- Abkommens über die Sonderziehungsrechte abzuändern, wird sich endgültig erst beurteilen lassen, nachdem die Grundent- scheidungen über die künftige Rolle der einzelnen Reserve- medien im Währungssystem getroffen sind. In der Frage der Verteilung zusätzlicher Sonderziehungsrechte ist die Bundesregierung bereit, die Entwicklungsländer auf faire Weise zu berücksichtigen. (Vgl. die deutsche Haltung zu diesem Punkt, wie sie auf der 3. Welthandelskonferenz in Santiago de -Chile im April 1972 dargelegt worden ist, Bulletin des Presse und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 57 vom 19. April 1972, S. 794.) Die Rolle der Sonderziehungsrechte als Reserveinstrument darf nicht gefährdet werden. e) Gestaltung des künftigen Interventionssystems, Die mit der Verwendung des Dollars als Haupt-Interventions- währung verbundenen Nachteile (siehe Antwort zu Frage I. 2) könnten vermieden werden, wenn eine wirklich symmetrische Finanzierung von Zahlungsbilanzsalden sichergestellt wird.",
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"content": "Drucksache VI/3762 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode Ein Interventionssystem, in dem alle Länder einschließlich der USA zur Stützung ihrer Währungen verpflichtet sind, ähnlich dem neuen EWG-Interventionsmechanismus, nur mit einem größeren Teilnehmerkreis, erscheint prüfenswert. f) Ausbau der Rechte und der Stellung des Internationalen Währungsfonds, Wie bereits erwähnt, befürwortet die Bundesregierung die Stär- kung der Autorität des IWF. Dies könnte sich z. B. auf folgende Bereiche beziehen: - — Dem IWF könnte mehr Verantwortung für die Angemessen- heit der Wechselkurse übertragen werden. — Der IWF könnte stärker in die Überwachung der angemesse- nen Entwicklung der internationalen Liquidität eingeschaltet werden. Insbesondere sollte er Grenzen für die Reserve haltung in nationalen Währungen setzen. - Die Gewährung von Zahlungsbilanzkrediten zur Finanzie rung plötzlicher und großer Kapitalbewegungen könnte der Aufsicht des IWF unterstellt werden. g) Eingrenzung spekulativer internationaler Geld- und Kapital- bewegungen, Das Problem spekulativer Geld- und Kapitalbewegungen dürfte in dem Maß an Gewicht verlieren, wie die Spielregeln des reformierten Systems eingehalten werden. Im Rahmen der Reform sollte zweierlei vorgesehen werden: Erstens sollten die Wechselkurs-Bandbreiten erweitert werden (vgl. Buchstabe a). Zweitens sollten Zahlungsbilanzkredite zur Finanzierung großer Kapitalbewegungen künftig im Rahmen einer internationalen Regelung gewährt werden, die diese Kreditgewährung an bestimmte, das Zahlungsbilanzgleichge- wicht fördernde Voraussetzungen knüpft (z. B. angemessene Kredit- und Wechselkurspolitik im Defizit- wie im Überschuß and). h) Zusammenhang der Reform des Weltwährungssystems mit der Weiterentwicklung im Handelsbereich? Die Bundesregierung ist damit einverstanden, daß der Zwan- ziger-Ausschuß - wie es in seinem Mandat heißt – den Wechsel- beziehungen zwischen monetären und Handelsfragen „volle Beachtung\" schenkt. Für konkrete handelspolitische Fragen sind jedoch andere Organisationen zuständig. Neue handelspoli- tische Verhandlungen stehen für 1973 auf der Tagesordnung im GATT. Im Bereich der Währungspolitik und der Handelspolitik sollten parallele Fortschritte angestrebt werden, ohne diese jedoch voneinander abhängig zu machen.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 6. Wahlperiode Drucksache VI/ 3762 4. Wie weit bestehen hinsichtlich der aufgeführten Reformpunkte gemeinsame Auffassungen innerhalb der Staaten der EG? Die meisten Länder haben ihre Auffassung bisher noch nicht endgültig festgelegt. Wie aus den bisherigen Beratungen her- vorgeht, bestehen u. a. folgende Gemeinsamkeiten in der EWG: — Das künftige System soll weiterhin auf festen, im Bedarfsfall anzupassenden Paritäten beruhen. Der IWF sollte in diesem Zusammenhang eine aktivere Rolle spielen. Die erweiterten Bandbreiten sollten beibehalten werden. — Die Währungsreserven sollten künftig in erster Linie aus internationalen Reservemedien bestehen; der Reservehal- tung in nationalen Währungen sollten Grenzen gesetzt werden. Zahlungsbilanzdefizite der Reservewährungsländer sollten durch Übertragung internationaler Reservemedien finanziert werden. Die bisher entstandenen Guthaben in nationalen Währungen sollten „konsolidiert\", d. h. von der Verpflich- tung zur sofortigen Konversion durch das Schuldnerland ausgenommen werden. 5. Welcher Zeitraum ist nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, um zu definitiven Beschlüssen im Rahmen des Welt- währungssystems in den aufgeführten Punkten zu kommen? Die Bundesregierung hofft und wird sich darum bemühen, daß Grundsatzbeschlüsse über die Reform des Währungssystems auf der IWF-Jahresversammlung im September 1973 gefaßt werden. 6. a) Werden auf dem Eurodollarmarkt immer noch Beträge aus den Währungsreserven der Notenbanken, insbesondere aus dem nicht-europäischen Raum, zinsbringend angelegt? b) Wenn ja, in welchem Umfang (gegebenenfalls Schätzung der Größenordnung)? c) Wie und wo legen — die Deutsche Bundesbank, — die Zentralbanken der übrigen Länder der EG ihre Währungsreserven an? Die Anlagepolitik ausländischer Notenbanken, auch der Noten- banken der übrigen EWG-Länder, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Devisenreserven der Deutschen Bundesbank wer- den auf dem Eurodollarmarkt nicht angelegt. In der Hauptsache - sind die Devisenreserven der Deutschen Bundesbank in kurz und mittelfristigen Schatzwechseln und Schatzanweisungen der US-Regierung angelegt.",
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"content": "Drucksache VI/3762 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode 7. Welche Vorstellung hat die Bundesregierung und welche Vor- stellungen haben die Europäischen Partnerstaaten hinsichtlich der Konsolidierung der hohen Dollarbestände in den Währungs- reserven? Wie bereits in der Antwort zu Frage II. 4 dargelegt, ist sich die Bundesregierung mit den europäischen Partnerstaaten einig, daß von den Reservewährungsländern für die „alten\" Devisen- guthaben keine volle Konversionsverpflichtung erwartet wer- den kann und daß diese daher konsolidiert werden müssen. Die Bundesregierung ist für verschiedene Techniken offen. Schmidt",
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