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            "content": "Deutscher Bundestag Drucksache    V/1289 5. Wahlperiode Der Bundesminister der Verteidigung VR I 7 - Az. 37-62-02                                                         Bonn, den 12. Januar 1967 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.:   Ehemalige Offiziere und Unteroffiziere der Bundeswehr in der Verwaltung Bezug: Kleine Anfrage der Fraktion der FDP - Drucksache V/1228 - Zu der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP vom 14. De- zember 1966 nehme ich im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister des Innern wie folgt Stellung : 1. Wie viele ehemalige Offiziere und Unteroffiziere der Bundes- wehr — unterteilt in Berufs- und Zeitsoldaten und getrennt nach Jahren — sind bisher in die Bundeswehrverwaltung oder in die allgemeine Verwaltung a) des Bundes, b) der Länder und c) der Gemeinden übernommen worden ? In welchem Verhältnis stehen diese Zahlen zu den insgesamt entlassenen Offizieren und Unteroffizieren Bis zum 30. September 1966 wurden 5 850 Unteroffiziere und                    547 Offiziere insgesamt             6 397 Offiziere und Unteroffiziere in die Bundeswehrverwaltung übernommen. Eine Aufteilung nach Berufs- und Zeitsoldaten ist nicht mög- lich. Der Anteil der Berufssoldaten kann jedoch als unerheb- lich angesehen werden, da er sich im wesentlichen auf Berufs- soldaten erstreckt, die wegen Dienstunfähigkeit aus dem Wehrdienst ausgeschieden sind. Eine Unterteilung nach Jahren ist theoretisch möglich, würde aber einen erheblichen Aufwand erfordern. Da das Ergebnis erst zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen könnte, möchte ich davon absehen.",
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            "content": "Drucksache V/ 1289                 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode Zahlenunterlagen über die in die allgemeine Verwaltung des Bundes, der Länder und der Gemeinden übernommenen ehe- maligen Offiziere und Unteroffiziere der Bundeswehr liegen weder dem Bundesminister des Innern noch mir vor. Es ist jedoch bekannt, daß von den ehemaligen Soldaten auf Zeit, die ihren Anspruch auf Fachausbildung (§§ 5 und 5a Soldaten- versorgungsgesetz (SVG), BGBl. I 1964 S. 650) zur Vorberei- tung auf eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst nutzen, bisher 71,6 v. H. in die Bundeswehrverwaltung und 28,4 v. H. in die allgemeine Verwaltung des Bundes, der Länder und der Gemeinden gingen. In der Annahme, daß dieses Verhältnis auch für die anderen Soldaten gilt, kann daraus geschlossen werden, daß insgesamt etwa 2 540 ehemalige Offiziere und Unteroffiziere in die allgemeine Verwaltung übernommen wurden. Von den bisher aus der Bundeswehr ausgeschiedenen 100 930 Offizieren und Unteroffizieren auf Zeit wurden etwa 8 950 in den öffentlichen Dienst übernommen. Das entspricht einem Verhältnis von ungefähr 11 : 1. 2. Wie viele der ehemaligen Offiziere und Unteroffiziere, die sich um Übernahme in eine der in der Frage 1 genannten Ver- waltungen beworben haben, konnten nicht berücksichtigt werden und aus welchen Gründen ? Zu einer erschöpfenden Beantwortung dieser Frage fehlen die erforderlichen Unterlagen. Sie könnten nur durch eine Befra- gung der ausgeschiedenen Offiziere und Unteroffiziere beschafft werden. Nach meinen bisherigen Erfahrungen ist die Zahl der nichteingestellten Bewerber unter den ehemaligen Offizieren und Unteroffizieren unwesentlich. Die entlassenen Soldaten auf Zeit werden innerhalb der Be- rufsförderung der Bundeswehr bei der Erlangung eines ihrer Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatzes unterstützt (§ 7 Abs. 1 S. 1 SVG). ln den zuückliegenden Jahren haben entlassene Soldaten nur in einzelnen Fällen eine Unterstützung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr beantragt. In eini- gen wenigen Fällen handelte es sich dabei um Schwierigkeiten bei der Übernahme in den öffentlichen Dienst. Soweit die Be- werber die eignungsmäßigen Voraussetzungen erfüllten, konnte abgeholfen werden. Da in den letzten Jahren keine Fälle dieser Art mehr bekanntgeworden sind, nehme ich an, daß die Offiziere und Unteroffiziere, welche sich um eine Verwendung im öffentlichen Dienst beworben hatter', durchweg angenom- men wurden. 3. Welche Möglichkeiten der Vorbereitung von Berufs- und Zeit- soldaten der Bundeswehr auf den Verwaltungsdienst gibt es und haben sie sich bewährt ? Bereits während der Wehrdienstzeit sind von Offizieren und Unteroffizieren im Truppendienst (Stabsdienste, Rechnungs-",
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            "content": "Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode              Drucksache V/1289 führung, Logistik u. a. m.) Aufgaben wahrzunehmen, die ein- schlägigen Verwaltungsarbeiten entsprechen. Durch die fach- liche Ausbildung an Truppenschulen und durch die am Ar- beitsplatz gewonnenen Erfahrungen erwerben diese Soldaten gute Vorbedingungen für die Einstellung in den Vorberei- tungsdienst und für ihre spätere Verwendung im öffentlichen Dienst. Dies gilt auch für die im technischen Truppenbereich ausgebildeten und eingesetzten Soldaten, soweit sie eine spätere Tätigkeit als technische Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst beabsichtigen. Außerdem gibt der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr den Zeitsoldaten Gelegenheit, sich während der Wehrdienst- zeit — auf freiwilliger Grundlage - durch Teilnahme an Ar- beitsgemeinschaften, Fachkursen, Fernunterricht und durch Fach- - literatur beruflich aus- oder weiterzubilden. Neben Arbeitsge- meinschaften und Fachkursen zur Vermittlung von Verwal- tungskenntnissen bestehen auch solche zur Vorbereitung auf Gesellen-, Facharbeiter-, Gehilfen- und Meisterprüfungen. Da- durch werden die im Truppendienst erworbenen Vorbedin- gungen für eine spätere Tätigkeit im öffentlichen Dienst noch ergänzt und erweitert. Die bildungsmäßige Vorbereitung auf den Verwaltungsdienst erhalten die Soldaten auf Zeit durch den Besuch der Bundes- wehrfachschule am Ende ihrer Wehrdienstzeit. Der Grundlehrgang (ein Studienhalbjahr) verbessert die Bildungsvoraussetzungen für die Einstellung in den Vor bereitungsdienst des mittleren nichttechnischen Dienstes. Der Lehrgang zur Erlangung des Bildungsstandes, der dem erfolgreichen Besuch einer Mittelschule entspricht (zwei Studienhalbjahre), vermittelt. das Allgemeinwissen, das u.a. als Mindestvoraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst des gehobenen nichttechnischen Dien- stes gefordert wird. Der Aufbaulehrgang Verwaltung (drei Studienhalbjahre) dient dem Erwerb des für die Einstellung in den Vor- bereitungsdienst des gehobenen nichttechnischen Dienstes geforderten Bildungsstandes (ggf. in Verbindung mit dem Zulassungsschein) auch bei den Behörden, die über die Mindestanforderungen hinausgehende Bildungsvorausset- zungen fordern. Einen Anspruch auf Besuch der Bundeswehrfachschule haben Unteroffiziere mit einer Verpflichtungszeit von mindestens acht Jahren. Der Anspruch umfaßt einen Zeitraum von 12 bis 18 Monaten. Außerdem haben Unteroffiziere mit einer Verpflichtungszeit von mindestens vier Jahren einen Anspruch auf Fachausbildung,",
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