HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/194942/?format=api",
"id": 194942,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/194942/",
"title": "",
"slug": "",
"description": "",
"published_at": null,
"num_pages": 2,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/d8/10/7e/d8107ed9b23944f9a257070dfeaae31d/db3eea809f88f0592343e06159f3853e9a86f37c.pdf",
"file_size": 256710,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/d8/10/7e/d8107ed9b23944f9a257070dfeaae31d/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/d8/10/7e/d8107ed9b23944f9a257070dfeaae31d/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "https://dserver.bundestag.de/btd/19/131/1913161.pdf",
"title": "Drucksache 19/13161",
"author": "Deutscher Bundestag",
"_tables": [],
"creator": "AH XSL Formatter V6.5 MR3 for Linux64 : 6.5.6.31956 (2018/02/02 12:52JST)",
"subject": "Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner, Corinna Miazga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12646 –",
"producer": "Antenna House PDF Output Library 6.5.1216 (Linux64)",
"publisher": null,
"reference": null,
"foreign_id": null,
"_format_webp": true,
"publisher_url": null
},
"uid": "d8107ed9-b239-44f9-a257-070dfeaae31d",
"data": {
"category": null,
"publisher": null,
"document_type": null,
"legislative_term": null
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=194942",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2022-09-21 16:39:27.381796+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/194942/?format=api",
"number": 1,
"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/13161 19. Wahlperiode 12.09.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner, Corinna Miazga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12646 – Korrekturbitten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im April 2019 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472) Vorbemerkung der Fragesteller Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus Arti- kel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Aus- gestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und mit dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespon- diert (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06). Während andere Schriftliche Fragen über Anzahl und Anlass von an Medien gerichteten Korrekturbitten bei objektiv unzutreffender Berichterstattung noch von der Bundesregierung detailliert nach Datum, Behörde, Medium und An- lass beantwortet wurden (Bundestagsdrucksache 19/4421, Fragen 54 und 55), verweigert sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller einer de- taillierten Beantwortung gleichgerichteter Fragen seitens der Fragesteller (Bundestagsdrucksache 19/7472). Gefragt war in Frage 1: „Welche Bundesministerien, obersten Bundesbehör- den und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV und des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien Korrektur- bitten verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, oberen Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten aufschlüsseln)?“ (Bundestagsdrucksache 19/7472). Gefragt war somit nach ei- ner detaillierten Aufschlüsselung von Korrekturbitten an Medien. Die Antwort der Bundesregierung lautete darauf: „Eine Gesamtübersicht der mittels an- waltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht vor.“ (Bundestagsdrucksache 19/7472). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 9. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/d8/10/7e/d8107ed9b23944f9a257070dfeaae31d/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/194942/?format=api",
"number": 2,
"content": "Drucksache 19/13161 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Da nicht nach einer Gesamtübersicht gefragt war, sondern nach konkret und detailliert aufzuschlüsselnden Korrekturbitten, muss die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller nochmals zu dieser Thematik befragt werden. 1. Aus welchen Anlässen hat das Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz und nukleare Sicherheit (BMU) im April 2019 bei Medien unter In- anspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattun- gen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kos- ten auflisten)? Im April 2019 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukle- are Sicherheit (BMU) keine anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen, um Korrekturen von Berichterstattern bei Medien zu erwirken. 2. Aus welchen Anlässen hat das Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz und nukleare Sicherheit im April 2019 bei Medien ohne Inan- spruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)? Das BMU gibt lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom BMU veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundes- regierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMU einen Hin- weis für geeignet und angemessen erachtet. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt, so dass dazu eine Aufstellung nicht erstellt wer- den kann. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/7472 Bezug genommen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/d8/10/7e/d8107ed9b23944f9a257070dfeaae31d/page-p2-{size}.png"
}
]
}