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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/29533 19. Wahlperiode 11.05.2021 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner, Corinna Miazga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/28994 – Korrekturbitten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) im November 2019 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472) Vorbemerkung der Fragesteller Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus Arti- kel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Aus- gestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und mit dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespon- diert (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06). Während andere Schriftliche Fragen über Anzahl und Anlass von an Medien gerichteten Korrekturbitten bei objektiv unzutreffender Berichterstattung noch von der Bundesregierung detailliert nach Datum, Behörde, Medium und An- lass beantwortet wurden (Bundestagsdrucksache 19/4421, Fragen 54 und 55), verweigert sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller einer de- taillierten Beantwortung gleichgerichteter Fragen seitens der Fragesteller (Bundestagsdrucksache 19/7472). Gefragt war in Frage 1: „Welche Bundesministerien, obersten Bundesbehör- den und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV und des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien Korrektur- bitten verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, oberen Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten aufschlüsseln)?“. Gefragt war somit nach einer detaillierten Aufschlüsselung von Korrekturbitten an Medien. Die Antwort der Bundesregierung lautete da- rauf: „Eine Gesamtübersicht der mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltli- che Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht vor“ (Bundestagsdrucksache 19/7472). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 10. Mai 2021 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/29533 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Da nicht nach einer Gesamtübersicht gefragt war, sondern nach konkret und detailliert aufzuschlüsselnden Korrekturbitten, muss die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller nochmals zu dieser Thematik befragt werden. Vorbemerkung der Bundesregierung Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gibt in Einzelfällen einem Me- dium dann einen Hinweis, wenn vom BMG veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMG einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht, und eine sol- che umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Die nachfol- genden Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse so- wie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen und sind somit möglicher- weise nicht vollständig. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6995 – Korrek- turbitten der Verfassungsorgane und Bundesbehörden (Drucksache 19/7472 vom 30. Januar 2019) Bezug genommen. 1. Aus welchen Anlässen hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im November 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)? Das BMG hat im abgefragten Zeitraum nicht um Korrekturen von Bericht- erstattungen unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ersuchen lassen. Im Üb- rigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Aus welchen Anlässen hat das Bundesministerium für Gesundheit im No- vember 2019 bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)? 3. Wie viele der Korrekturbitten gemäß Frage 2 erfolgten fernmündlich? 4. Wie viele der Korrekturbitten gemäß Frage 2 erfolgten schriftlich oder in Textform? Die Fragen 2 bis 4 werden wegen des Sachzusammenhang gemeinsam beant- wortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 5. Welche Stelle in welcher Abteilung und in welchem Referat oder in wel- cher Organisationseinheit mit Stabsfunktion ist für Korrekturbitten des Bundesministeriums für Gesundheit an Medien zuständig? Zuständig für Korrekturbitten des BMG an Medien ist das Referat L 7 „Pres- se“. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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