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            "content": "Drucksache 19/20523                                      –2–                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode schaftlicher Verkehrsleistungen entschädigt werden soll. Zudem stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung mit dieser faktischen Auferlegung von Ver- kehrsleistungen gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstößt. De facto wäre eine solche Kostenerstattung an ein einzelnes Unternehmen ohne Ausschrei- bung und Rechtsgrundlage aus Sicht der Fragesteller als staatliche Beihilfe zu werten. Nicht zuletzt ist unklar, ob die Bundesregierung mit der faktischen Übernahme der Kosten für die Erbringung von Verkehrsleistungen im Fern- verkehr auch Einfluss auf das Angebot genommen hat. 1. Wie hat sich die durchschnittliche Auslastung der ICE- bzw. IC- Fernzüge der DB Fernverkehr nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019 und 2020 entwickelt (bitte ICE und IC einzeln angeben so- wie nach Kalenderwochen aufschlüsseln)? 2. Wie viele Fahrgäste hat die DB Fernverkehr nach Kenntnis der Bundes- regierung in den Jahren 2019 und 2020 befördert (bitte nach ICE und IC sowie nach Kalenderwochen aufschlüsseln)? 3. Wie hat sich die Anzahl der durch die DB Fernverkehr verkauften Fahr- scheine nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019 und 2020 entwickelt (bitte ICE und IC einzeln sowie nach Kalenderwochen aufschlüsseln)? 4. Wie hat sich die Anzahl der durch die DB Fernverkehr angebotenen Fernverkehrsverbindungen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019 und 2020 entwickelt (bitte ICE und IC einzeln sowie nach Kalenderwochen aufschlüsseln)? 17. Wie viele sogenannte Sparpreis- bzw. Supersparpreistickets, die in den Monaten März und April des Jahres 2020 gekauft und auch in diesem Zeitraum genutzt wurden, hat die DB AG nach Kenntnis der Bundes- regierung verkauft? 18. Wie viele sogenannte Sparpreis- bzw. Supersparpreistickets hat die DB AG nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in den Monaten März und April des Jahres 2020 verkauft? Die Fragen 1 bis 4 sowie 17 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammen- hangs gemeinsam beantwortet. Die erbetenen Informationen können nicht veröffentlicht werden, weil hierbei verfassungs-rechtlich geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der be- troffenen Unternehmen berührt sind. Diese sensiblen Betriebs- und Geschäfts- geheimnisse betreffen auch das fiskalische Interesse des Bundes. Die erbetenen Informationen zu Auslastung, Fahrgastzahlen, verkauften Fahrscheinen und an- gebotenen Verbindungen der DB Fernverkehr AG bzw. der DB AG stellen be- sonders sensible Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar. Ihre Offenlegung – insbesondere auf dieser Detailebene – würde das wirtschaftliche Handeln dieser Unternehmen deutlich beeinträchtigen und könnte erhebliche Wettbewerbs- nachteile nach sich ziehen. Eine Kenntnis der Auslastung, Fahrgastzahlen, ver- kauften Fahrscheine und angebotenen Verbindungen würde es konkurrierenden Mobilitätsanbietern ermöglichen, ihr Verhalten im Wettbewerb – gerade auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie-bedingten Beschränkungen und der aktuell verstärkten Wiederaufnahme des Fernverkehrs – entsprechend zu Las- ten der DB Fernverkehr AG und der DB AG auszurichten. Daten darüber, wann welche Fernverkehrszüge wie ausgelastet sind, wie viele Verbindungen wann angeboten werden, wie sich Verkehrsströme ggfs. verlagern und welche und wie viele Fahrscheine verkauft werden, sind wertvoll für jedes Unternehmen,",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                    –3–                          Drucksache 19/20523 um die eigene Angebots- und Preisgestaltung so zu konzipieren, dass sich da- raus Marktvorteile ergeben. Unter Abwägung zwischen dem parlamentarischen Auskunftsanspruch einer- seits und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unter Berück- sichtigung möglicher nachteiliger Wirkungen für die betroffenen privaten Un- ternehmen andererseits hat die Bundesregierung die erbetenen Informationen als Verschlusssache „VS – Vertraulich“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt. Die Antwort der Bundesregierung ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages eingese- hen werden. 5. Hat die Bundesregierung die DB AG vor dem Hintergrund der anhalten- den Corona-Pandemie angewiesen bzw. mit der DB AG vereinbart, dass diese nichteigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen im SPFV erbringt? 6. Falls ja, warum? 7. Falls ja, wann, und auf welcher rechtlichen Grundlage wurde diese An- weisung bzw. Vereinbarung getroffen? 8. Falls ja, wann wurde diese Entscheidung im Bundeskabinett erörtert und beschlossen? 9. Falls ja, inwiefern hat die Bundesregierung Einfluss auf die konkret zu erbringenden Verkehrsangebote genommen? 10. Falls ja, welche Vereinbarung bezüglich einer finanziellen Entschädi- gung wurden zwischen der Bundesregierung und der DB AG getroffen? 11. Falls ja, mit welchen finanziellen Folgen für den Bundeshaushalt rechnet die Bundesregierung aufgrund der getroffenen Anweisung bzw. Verein- barung gegenüber der DB AG? 12. Falls ja, hat die Bundesregierung zum Stichtag 1. Mai 2020 der DB AG bereits finanzielle Mittel für die Erbringung von Verkehrsleistungen im SPFV erstattet? Falls ja, in welcher Höhe? 13. Falls ja, hat die Bundesregierung eine Notvergabe nach österreichischem Vorbild (Wien–Salzburg, ÖBB + WestBahn) erwogen, um ein Grundan- gebot des SPFV zu ermöglichen? 14. Hat die Bundesregierung mit anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen außer der DB AG Gespräche über die Erbringung nichteigenwirtschaftli- cher Verkehrsleistungen im Fernverkehr geführt? Falls ja, mit welchen Unternehmen, und mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht?",
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