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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/25653 19. Wahlperiode 29.12.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Witt, Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/25238 – Todesfälle durch COVID-19 Vorbemerkung der Fragesteller Laut aktuellen Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) wurden in der Bundes- republik Deutschland zum 1. September 2020 243 599 Corona-Infektionen re- gistriert. Die Anzahl der Todesfälle lag bei 9 302 Menschen (https://www.rk i.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Sept_20 20/2020-09-01-de.pdf?__blob=publicationFile). Die Statistik des RKI schlüsselt leider die Todesfälle nicht nach genauer To- desursache auf. Das bedeutet nach Ansicht der Fragesteller, jeder nachweislich mit SARS-CoV-2-Infizierte wird als „Corona-Toter“ in die Auswertung aufge- nommen, unabhängig davon, ob die eindeutige Todesursache eine Erkrankung an der durch SARS-CoV-2 ausgelösten Lungenkrankheit COVID-19 war oder aber der Verstorbene nur Träger des Virus war. Das amerikanische Pendant zum RKI, das National Center for Health Statis- tics, erklärt in seiner wöchentlichen Statistik, dass in den USA nur etwa 6 Pro- zent der Todesfälle ausschließlich an COVID-19 verstorben sind. In 94 Pro- zent der Todesfälle lagen im Durchschnitt 2,6 verschiedene Vorerkrankungen und/oder andere Gründe für den Tod vor (https://www.cdc.gov/nchs/nvss/vsrr/ covid_weekly/index.htm?fbclid=IwAR2-muRM3tB3uBdbTrmKwH1NdaBx6 PpZo2kxotNwkUXlnbZXCwSRP2OmqsI). Die Gesamtzahl an Toten, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren, wird mit Stand 1. September 2020 mit 164 280 angegeben (https://www.cdc.gov/nchs/n vss/vsrr/covid_weekly/index.htm?fbclid=IwAR2-muRM3tB3uBdbTrmKwH1 NdaBx6PpZo2kxotNwkUXlnbZXCwSRP2OmqsI). Rechnerisch ergibt sich daraus eine Zahl von 9 857 Menschen, die ausschließlich an der Lungenkrank- heit COVID-19 verstorben sind. Setzt man nun diesen Vergleichswert aus den USA von 6 Prozent in Bezug zu den Zahlen des Robert Koch-Instituts, dann sprechen wir nach Ansicht der Fragesteller von 558 Menschen, die in Deutschland an der tödlichen Lungen- krankheit COVID-19 verstorben sind. Die Statistik des Robert Koch-Instituts enthält zudem keine Aussagen über den Schweregrad einer möglichen SARS-CoV-2-Infektion. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 29. Dezember 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/25653 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorbemerkung der Bundesregierung Bei der aktuellen Pandemie des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) handelt es sich – von Beginn an – um ein sehr dynamisches Geschehen, in Deutschland wie auch weltweit. Aufgrund der Neuartigkeit des Erregers verändert sich der wissenschaftliche Erkenntnisstand kontinuierlich. Die Bewertung des Infekti- onsgeschehens erfolgt regelmäßig u. a. durch das Robert Koch-Institut (RKI) und kann tagesaktuell auf dessen Internetseite abgerufen werden. Das Risiko an COVID-19 zu versterben, ist nicht in allen Bevölkerungsgruppen gleich und bei Personen höher, bei denen bestimmte Vorerkrankungen bestehen. In der Praxis ist es häufig schwierig zu entscheiden, inwieweit die SARS-CoV-2 In- fektion direkt zum Tode beigetragen hat. Darüber hinaus veröffentlicht das Statistische Bundesamt seit dem 15. April 2020 aktuelle Sterbefallzahlen als Ergebnis einer Sonderauswertung. 1. Gibt es eine detaillierte Erfassung der genauen Todesursachen aller vom Robert Koch-Institut als „Corona-Tote“ gezählten Verstorbenen (wenn ja, bitte nach Todesursache: ausschließlich COVID-19, COVID-19 im Zu- sammenhang mit Vorerkrankungen, Vorerkrankung mit SARS-CoV-2- Infektion, sonstige Todesursache mit SARS-CoV-2-Infektion aufschlüs- seln)? In die Statistik des RKI gehen die COVID-19-Todesfälle ein, bei denen ein la- borbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 (direkter Erregernachweis) vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind. Das Risiko, an CO- VID-19 zu versterben, ist bei Personen, bei denen bestimmte Vorerkrankungen bestehen, höher. Daher kann es in der Praxis schwierig sein zu entscheiden, in- wieweit die SARS-CoV-2 Infektion direkt zum Tode beigetragen hat. Sowohl Menschen, die unmittelbar an der Erkrankung verstorben sind („gestor- ben an“), als auch Personen mit Vorerkrankungen, die mit SARS-CoV-2 infi- ziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war („gestorben mit“) werden derzeit erfasst. Generell liegt es immer im Ermessen des lokalen Gesundheitsamtes, ob ein Fall als „verstorben an“ bzw. „mit“ COVID-19 ans RKI übermittelt wird oder nicht. Bei einem Großteil der an das RKI übermittelten COVID-19-Todesfälle wird „verstorben an der gemeldeten Krankheit“ angegeben. Vorerkrankungen sind nicht mit Todesursachen gleichzusetzen, sondern stellen teilweise Risikofaktoren für das Auftreten eines schweren Verlaufs dar. Zu Auswertungen, bei wie vielen COVID-19-Todesfällen Vorerkrankungen be- kannt sind, wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 2. Gibt es zum Schweregrad der SARS-CoV-2-Infektionen verlässliche Er- fassungen (wenn ja, bitte nach Erkrankungsverlauf: symptomfrei, leichte Symptome, mittelschwerer Verlauf und intensivmedizinischer Verlauf auf- schlüsseln)? 3. Plant die Bundesregierung, die Statistik des Robert Koch-Instituts in Be- zug auf den Schweregrad möglicher Erkrankungen anzupassen? Die Fragen. 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Zur Erfassung des Schweregrads werden vom RKI diverse Datenquellen heran- gezogen, dazu gehören insbesondere Daten aus dem Meldesystem gemäß In-",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/25653 fektionsschutzgesetz, Daten aus dem DIVI-Intensivregister und Daten aus der syndromischen Krankenhaussurveillance. Diese Daten werden regelmäßig ausgewertet und vom RKI im Lagebericht (Meldedaten im Verlauf jeweils am Dienstag, syndromische Surveillance je- weils am Donnerstag, täglich DIVI-Intensivregister) veröffentlicht. Zudem werden tiefergehende wissenschaftliche Datenanalysen durchgeführt und veröffentlicht. Ein Beispiel hierfür ist die Spezial-Ausgabe Nr. 11 des „Journal of Health Monitoring“, die im November 2020 erschienen ist und im Internet mit dem Themenschwerpunkt Covid-19-Krankheitsschwere abrufbar ist: https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/JoHM/2020/JoH M_Inhalt_20_S11.html.",
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