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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/9357 19. Wahlperiode 05.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8402 – Zusammenarbeit von Bundesregierung und externen Interessenträgern (Teil 10) – Oxfam Vorbemerkung der Fragesteller Die Organisation Oxfam veröffentlichte im Vorfeld des diesjährigen Weltwirt schaftsforums in Davos eine Studie, wonach die Ungleichheit weltweit zu nehme. Aus dieser Feststellung leitet sie beispielsweise die Forderung an die Europäische Union ab, künftig eine „gerechtere Politik“ zu machen. Der Ge rechtigkeit zuträglich wäre es demnach u. a., den Europäischen Sozialfonds fi nanziell besser auszustatten (www.oxfam.de/mitmachen/aktionen/europawahl- versprechen-gerechtigkeit). Die Kampagnenarbeit von Oxfam Deutschland e. V. wird ausweislich des Jah resberichts 2017/2018 von der Europäischen Union finanziell unterstützt. Wei tere Zuwendungsgeber sind laut Publikation das Auswärtige Amt (AA), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (www.oxfam.de/system/ files/oxfam-deutschland-jahresbericht-17-18-web.pdf). Mithin stammen rund 70 Prozent des Jahresetats von Oxfam Deutschland e. V. aus Steuermitteln. Dar über hinaus wirbt Oxfam Deutschland e. V. um Spenden von Privatpersonen, Unternehmen sowie um Testamentsspenden. Der Organisation wurde das DIZ- Spendensiegel verliehen. Im Vergleich zum Jahr 2016/2017 steigerte Oxfam Deutschland e. V. im Ge schäftsjahr 2017/2018 seine Einnahmen um mehr als 11 Mio. Euro. Der größte Teil dieses Zuwachses stammt von abermals gestiegenen Zuwendungen aus öf fentlichen Mitteln. Insgesamt lagen die Einnahmen des Oxfam Deutschland e. V. im Geschäftsjahr 2017/2018 bei 35,2 Mio. Euro (www.oxfam.de/system/ files/oxfam-deutschland-jahresbericht-17-18-web.pdf). Dem Verein gehören bis zu 38 Mitglieder an. Mehrere Wissenschaftler äußerten sich nach Veröffentlichung der genannten Oxfam-Studie kritisch zu deren Qualität und Aussagefähigkeit. Nicht der mak roökonomischen Realität entspräche die Aussage, dass das Vermögen der ärme ren Hälfte so stark zurückgegangen sei, wie im Oxfam-Papier dargestellt, so der Leiter des ifo-Instituts für Makroökonomik und Befragung Prof. Dr. Andreas Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammen- arbeit und Entwicklung vom 4. April 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/9357 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Peichl (Vgl. „Milliardäre reicher, Arme immer ärmer?“, in: Frankfurter Allge meine Zeitung, 21. Januar 2019). Die Methodik der Studie kritisiert hingegen beispielsweise der ehemalige Direktor des Institut of Economic Affairs in Lon don, Dr. Jamie Whyte. Seiner Darstellung nach führt die Rechenmethode der Oxfam-Studie dazu, dass ein Harvard-Absolvent, der einen Kredit für das Col lege aufnehmen musste, ärmer wäre als ein Mensch in Subsahara-Afrika, der zwar gänzlich ohne Besitz, aber eben auch ohne Schulden sei. Oxfam berück sichtigt im vorliegenden Beispiel den Wert der Ausbildung und des Abschlusses nicht (www.dw.com/de/oxfam-gei%C3%9Felt-globale-ungleichheit-mit- umstrittenen-methoden/a-47168467). Unschärfen wie diese ziehen nach An sicht der Fragesteller die generelle Aussagefähigkeit der Studie in Zweifel. 1. Wie bewertet die Bundesregierung die wissenschaftliche Qualität und die Aussagefähigkeit der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Oxfam-Studie? Die Bundesregierung hat die im Vorfeld des diesjährigen Weltwirtschaftsforums in Davos veröffentlichte Studie weder in Auftrag gegeben noch durch Zuwendun gen unterstützt. Sie hat die Studie lediglich als einen zivilgesellschaftlichen Bei trag zur breiten internationalen Diskussion über soziale Ungleichheit im globalen Rahmen zur Kenntnis genommen. 2. Wie bewertet die Bundesregierung die Organisationsform von Oxfam Deutschland e. V. im Allgemeinen sowie im Hinblick auf die Satzung und die Mitgliederzahl? Die Organisationsform von Oxfam Deutschland e. V. ist die eines eingetragenen Vereins. Der Bundesregierung liegen keinerlei Hinweise vor, dass der Verein in Bezug auf Satzung und Mitgliederzahl nicht den gesetzlichen Bestimmungen des Vereinsrechts nach §§ 56 bis 72 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) entspre chen würde. 3. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob Oxfam Deutschland e. V. sich zur Realisierung von Vorhaben, die mit einer Zuwendung aus dem Bundes haushalt unterstützt werden, weiterer Organisationen bedient, und wenn ja, wie bewertet sie diesen Umstand? Oxfam Deutschland e. V. leitet Teile der von der Bundesregierung gewährten Zu wendung gemäß den jeweiligen Zuwendungsbescheiden zweckbestimmt an lo kale Partnerorganisationen weiter, und zwar in Form eines privatrechtlichen Ver trages, der den Anforderungen der einschlägigen Verwaltungsvorschriften, ins besondere Nummer 12.5 und 12.6 zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (VV- BHO), entsprechen muss. Die Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren der Zivilgesellschaft trägt dazu bei, die Fähigkeiten lokaler oder nationaler Akteure in der humanitären Hilfe und in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) kontinuierlich zu stärken. Dieses ent spricht der Selbstverpflichtung, die die Bundesregierung im Rahmen des Huma nitären Weltgipfels im Jahr 2016 abgegeben hat. Die Bundesregierung bewertet die Zusammenarbeit von Oxfam Deutschland e. V. mit lokalen Partnern daher als gewünscht und konform mit entsprechenden Förderrichtlinien.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/9357 4. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Zuwendungen aus dem Bundes haushalt, die Oxfam Deutschland e. V. gewährt werden, durch Dritte, die zur Realisierung von Vorhaben durch Oxfam Deutschland e. V. beauftragt wer den, zuwendungsgemäß und entsprechend der einschlägigen Regelungen der Bundeshaushaltsordnung verwendet werden? Bei allen Zuwendungen ist von der zuständigen obersten Bundesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle eine abgestufte Erfolgskontrolle nach Maßgabe der Bestimmungen der Nummer 11a der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 BHO durchzuführen. Soweit sachgerecht, kann die Erfolgskontrolle mit der Prüfung des Verwendungsnachweises verbunden werden. Jede Einzelmaß nahme ist daraufhin zu untersuchen, ob das mit ihr beabsichtigte Ziel voraus- sichtlich erreicht wird bzw. erreicht worden ist. Bei Stichprobenverfahren (VV Nummer 11.1.3 zu § 44 BHO) kann diese Prüfung auf die ausgewählten Fälle beschränkt werden. Für übergeordnete Ziele und darunter insbesondere För derprogramme, die Zuwendungen zur Projektförderung vorsehen, ist eine be- gleitende und abschließende Erfolgskontrolle mit den Bestandteilen Zielerrei chungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle nach Maßgabe der VV zu § 7 BHO durchzuführen. Diese Regelungen gelten auch für Organisationen, die z. B. als Kooperationspartner an dem Projekt beteiligt sind oder von Oxfam be auftragt werden. 5. Für welche Projekte flossen Oxfam Deutschland e. V. in den Jahren von 2014 bis 2018 Mittel in welcher Höhe aus dem Bundeshaushalt zu (bei Pro jektmitteln bitte nach Einzelprojekten, Jahresleistungen und Haushaltsstelle aufschlüsseln)? Auf die Tabelle in Anlage 1 wird verwiesen. 6. Flossen weiteren Organisationen des internationalen Oxfam-Verbundes in den Jahren von 2014 bis 2018 Mittel aus dem Bundeshaushalt zu, und wenn ja, welcher Organisation für welches Projekt in welcher Höhe wann aus wel cher Haushaltsstelle? Auf die Tabelle in Anlage 2 wird verwiesen. 7. In welcher Höhe flossen den Organisationen des Oxfam-Verbundes nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2018 Mittel aus dem Etat der Europäischen Union zu, und wofür wurden die Mittel jeweils ver ausgabt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Fördermittel aus dem Haushalt der Europäischen Union (EU) werden durch die EU-Kommission bewilligt. Eine Übersicht findet sich auf der Website http://ec. europa.eu/budget/fts/index_en.htm. 8. Flossen Oxfam Deutschland e. V. in den Jahren von 2014 bis 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel aus Haushaltsmittel der Länder zu, und wenn ja, in welcher Höhe (bei Projektmitteln bitte nach Ländern, Projekten und Jahresleistungen aufschlüsseln)? Die Zuständigkeit für die Haushaltsmittel der Länder liegt bei den Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.",
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"content": "Drucksache 19/9357 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Flossen Oxfam Deutschland e. V. in den Jahren von 2014 bis 2018 Mittel aus bundesunmittelbaren Stiftungen zu, und wenn ja, in welcher Höhe (bei Projektmitteln bitte nach Einzelprojekten und Jahresleistungen aufschlüs seln)? Der Bundesregierung liegen keine systematischen Erkenntnisse über eventuelle Projektförderungen zugunsten von Oxfam Deutschland e. V. durch eine bundes unmittelbare Stiftung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 29. August 2018 zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4069 verwiesen. 10. Aufgrund welcher Umstände oder Kriterien hat sich die Bundesregierung je weils für die Zusammenarbeit mit Oxfam Deutschland e. V. entschieden? Die Projektförderung des Bundes zielt darauf ab, die fachpolitischen Ziele der Bundesregierung umzusetzen. Sie ist grundsätzlich zweckgebunden. Die Einhal tung bzw. Erfüllung der Förderrichtlinien wird im Projektauswahlprozess ebenso eingehend geprüft wie die inhaltliche Qualität des Förderantrages. Die im Antrag in Aussicht gestellten Projektziele und -ergebnisse müssen den grundsätzlichen fachlichen Zielen der jeweiligen Förderprogramme entsprechen. Soweit Vorha ben in die Förderung des Bundes aufgenommen wurden, haben sie diese Bedin gungen erfüllt. 11. Nach welchen Kriterien wurde die zuwendungsgemäße Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel geprüft, und gab es im Zeitraum von 2014 bis 2018 Fälle von nicht zuwendungsgemäßer Mittelverwendung bei Oxfam Deutschland e. V. oder Organisationen des Oxfam Verbundes? Alle Projekte werden nach Abschluss der Maßnahmen nach den Vorschriften der BHO einer Verwendungsnachweisprüfung unterzogen. Ergeben sich im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung Hinweise auf eventuelle Erstattungsansprü che, wird eine Aufklärung der Zweifelsfragen und eine rasche vertiefte Prüfung in die Wege geleitet (vgl. VV Nummer 11.4 zu § 44 BHO). Eine vertiefte Prüfung wird darüber hinaus auch bei einer fest definierten Anzahl an Projekten aller Zu wendungsempfänger im Rahmen einer Stichprobe durchgeführt. Diese Prüfschritte können vereinzelt Auflagenverstöße aufdecken; häufig stehen diese in direktem Zusammenhang mit der Volatilität der Kontexte, in welchen die Maßnahmen zum Teil umgesetzt werden. Auch Oxfam betraf dies in der Vergan genheit. Im Rahmen der oben genannten Einzelfallprüfungen wird in diesen Fäl len über eine Rückerstattung entschieden. Darüber hinaus melden Zuwendungs empfänger wie Oxfam Verdachtsfälle. So stellte Oxfam im Jahr 2014 Unregel mäßigkeiten bei einer vom Auswärtigen Amt (AA) geförderten Maßnahme zur Beschaffung und Lagerung von Saatgut im Südsudan fest. Die Untersuchungen und Prüfung durch Oxfam und das AA führten zu einer Rückerstattung von Mit teln. 12. Wurde Oxfam Deutschland e. V. oder seine Mitarbeiter in den Jahren von 2014 bis 2018 mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt, und wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für Oxfam Deutschland e. V. als Auf tragnehmer? Beauftragungen wie in Frage 12 sind durch die Bundesregierung nicht erfolgt.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/9357 13. Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten der Bundesregierung Ausschreibun gen, und wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche weiteren Mitbewerber gab es? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 14. An welchen Projekten und Vorhaben der Bundesregierung, wie etwa Veran staltungen, Unterrichtungen und Publikationen, hat Oxfam Deutschland e. V. bzw. seine Mitarbeiter in den Jahren von 2014 bis 2018 organisatorisch oder als Podiumsteilnehmer, Referent oder Ähnliches mitgewirkt (bitte ein zeln aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine systematischen Informationen vor, diese Angaben werden datenmäßig nicht zentral erfasst. 15. Bestehen oder bestanden Vertragsverhältnisse zwischen der Bundesregie rung und Oxfam Deutschland e. V., und wenn ja, was haben sie zum Inhalt? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Darüber hinaus bestanden keine Vertragsverhältnisse zwischen Oxfam Deutsch land e. V. und der Bundesregierung. 16. Fand oder findet ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und Bundesbehörden auf der einen und Oxfam Deutschland e. V. oder einer Organisation des Oxfam-Verbun des auf der anderen Seite statt, und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? 17. Auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? 18. Wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? Die Fragen 16 bis 18 werden gemeinsam beantwortet. Es fand und findet kein Mitarbeiteraustausch zwischen Bundesministerien und -behörden auf der einen und Oxfam Deutschland e. V. auf der anderen Seite statt. 19. Entsendet Oxfam Deutschland e. V. Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgre mien oder Fachbeiräte des Bundes, und wenn ja, in welche? 20. Sofern Frage 19 zutrifft, welche Organisationseinheit in den jeweiligen Bun desministerien entscheidet über die Besetzung der jeweiligen Ausschüsse, Beratungsgremien oder Fachbeiräte auf welcher rechtlichen Grundlage (bitte einzeln zuordnen)? Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet. Oxfam Deutschland e. V. entsendet keine Vertreter in von den Ressorts berufene Beiräte oder andere ständige Beratungsgremien des Bundes.",
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"content": "Drucksache 19/9357 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Wie viele Personen werden im Bundesministerium für wirtschaftliche Zu sammenarbeit und Entwicklung, im Auswärtigen Amt sowie in den jeweili gen nachgeordneten Bundesbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung beschäftigt, die zuvor bei Oxfam Deutschland e. V. in einem Arbeitsverhält nis standen, dort in Gremien saßen oder sonstige Vertragsverhältnisse mit ihnen unterhalten bzw. unterhielten? 22. Wie viele Personen mit einer solchen Vita sind mit Kompetenzen zur För dermittelbewilligung ausgestattet? Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet. Übersichten über vorherige Arbeitsverhältnisse, Gremientätigkeiten oder sons tige Vertragsverhältnisse aller Beschäftigten mit den jeweils zuvor wahrgenom menen Funktionen werden weder im Bundesministerium für wirtschaftliche Zu sammenarbeit (BMZ) noch im Auswärtigen Amt vorgehalten. Daher liegen hierzu keine Angaben vor. 23. Welche Konsequenzen im Hinblick auf ihre Zusammenarbeit zog die Bun desregierung aus dem im Frühjahr 2018 bekannt gewordenen Skandal um Sexparties von Oxfam-Mitarbeitern mit möglicherweise minderjährigen Prostituierten in Haiti und dem Tschad im Jahr 2011 (vgl. www.zeit.de/ gesellschaft/zeitgeschehen/2018-02/haiti-tschad-oxfam-mitarbeiter-orgien- prostituierte)? Die im Frühjahr 2018 bekanntgewordenen Vorwürfe, die sich auf Vorfälle in den Jahren 2006 und 2011 bezogen, betrafen in keinem Fall Projekte der Organisation Oxfam Deutschland e. V., die von der Bundesregierung gefördert wurden. Gleichwohl hat die Bundesregierung das Bekanntwerden der Vorfälle zum An lass genommen, die bestehenden Standards und Mechanismen ihrer Partnerorga nisationen, darunter auch Nichtregierungsorganisationen, zum Schutz vor sexu eller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zu überprüfen. Partnerorganisatio nen wurden aufgefordert, eventuelle Schutzlücken zu schließen und ihre Mecha nismen anerkannten Standards anzupassen. Dazu gehören Regelungen zur Prä vention, Aufdeckung und Aufarbeitung sexuellen Fehlverhaltens sowie entspre chende Vorschriften für lokale Partnerorganisationen. Die Bundesregierung be gleitet diesen Prozess und stimmt sich dabei mit anderen Gebern ab. Das AA hat die Gewährleistung ethischer Grundsätze in Zuwendungsvereinbarungen für Pro jektförderungen im Bereich der humanitären Hilfe als verpflichtende Maßgabe für Zuwendungsempfänger aufgenommen. 24. Hatte die vorgenommene Anpassung des Verhaltenskodex von Oxfam Ein fluss auf die Bewilligung von Zuwendungen an die Organisation, und wenn ja, auf welche Weise, und wenn nein, warum nicht? Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. 25. Welche Auswirkungen wird nach Ansicht der Bundesregierung der Brexit auf den Oxfam-Verbund im Allgemeinen sowie die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Oxfam Deutschland e. V. haben? Die formellen Verhandlungen über die künftige Partnerschaft können erst begin nen, wenn das Vereinigte Königreich ein Drittstaat ist. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zum Thema „Folgen des Brexit für Deutschland und Europa: Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent wicklung“ auf Bundestagsdrucksache 19/4418 verwiesen.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/9357 26. Mit welchen Beträgen fördert die Bundesregierung das Deutsche Zentral- institut für soziale Fragen jährlich, und wie begründet es diese Förderung? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) för dert den Arbeitsbereich „Spendenauskünfte & Information“ der Spenderberatung des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) 2018 und 2019 mit 270 000 Euro jährlich. 2018 wurde einmalig eine zusätzliche Zuwendung in Höhe von 20 000 Euro gewährt. Darüber hinaus fördert das BMZ in enger Absprache mit dem BMFSFJ den Teilbereich „Informationsdienst Entwicklungszusammen arbeit“ des DZI 2019 mit rund 90 000 Euro aus Mitteln der entwicklungspoliti schen Inlandsarbeit. Die Förderung erfolgt, da Transparenz und Kontrolle des Spendenwesens unab dingbar sind, um günstige Rahmenbedingungen zur Entfaltung bürgerschaftli chen Engagements zu schaffen und die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zum freiwilligen Spenden zu fördern. Die Spenderberatung des DZI dient darüber hinaus der Stärkung der Informationslage und der Sicherung des Vertrauens der breiten Bevölkerung in Spenden sammelnde Nichtregierungsorganisationen. Die Auskünfte des DZI wirken zudem bei Medien und Behörden als Informations grundlage und zwischen den Hilfswerken als Qualitätsmaßstab. 27. Lässt die Bundesregierung die Qualität der Prüfung zur Erteilung des DZI- Spenden-Siegels stichprobenartig evaluieren, und wenn ja, a) von wem, b) in welchem Stichprobenumfang in Relation zur Grundgesamtheit, und c) in welchen zeitlichen Abständen? Nein. 28. Ist das DIZ-Spenden-Siegel ein Kriterium für die Gewährung von Zuwen dungen aus dem Bundeshaushalt, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung? Das DZI-Spenden-Siegel ist kein Kriterium für die Gewährung von Zuwendun gen aus dem Bundeshaushalt. Grundlage sind für die Bundesregierung die Bun deshaushaltsordnung (BHO) und die einschlägigen Förderrichtlinien. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.",
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"content": "Anlage 1 Antwort zu Frage 5 Ressort Kap./Titel Vorhaben Land Mittel 2014 Mittel 2015 Mittel 2016 Mittel 2017 Mittel 2018 Kongo, Nothilfemaßnahmen der Ernährungssicherung / AA 0501 687 32 Demokratische 5.847,33 Gesundheit (Schlussauszahlung) Republik WASH (Quelleinfassung, Latrinenbau, Kongo, Hygienemaßnahmen), Ernährungssicherung AA 0501 687 32 Demokratische 82.533,60 497.426,04 (Saatgutverteilung u.a.), Preparedness (Prävention Republik Epidemie, Konflikte) Drucksache 19/9357 Unterstützung des Aufbaus und Ausstattung eines AA 0501 687 32 Ebola-Behandlungszentrums, Training und Hilfsgüter Sierra Leone 815.497,91 518.785,30 in Sierra Leone, Prävention AA 0501 687 32 Ernährungssicherung von Binnenvertriebenen Südsudan 720.000,00 Ernährungssicherung, Trinkwasser-, AA 0501 687 32 Sanitärversorgung und Hygienemaßnahmen in der Afghanistan 318.109,49 Provinz Badakhshan Sicherung der Wasser- und Sanitärmaßnahmen und AA 0501 687 32 Afghanistan 399.459,37 Hygiene für Binnenflüchtlinge in der Provinz Balkh Unterstützung des Aufbaus und Ausstattung eines –8– AA 0501 687 32 Ebola-Behandlungszentrums, Training und Hilfsgüter Niger 400.000,00 in Sierra Leone, Prävention Ernährungs- und Existenzsicherung sowie Wasser- AA 0501 687 32 und Hygiene-Maßnahmen für besonders vulnerable Mauretanien 720.000,00 Haushalte Trinkwasser-, Sanitärversorgung und AA 0501 687 32 Hygienemaßnahmen sowie Ernährungshilfe für Äthiopien 1.599.490,25 Südsudanesische Flüchtlinge in Gambella Wasser- Sanitär- und Hygienemaßnahmen, Zentral- AA 0501 687 32 Ernährungssicherung und Schutz für afrikanische 750.000,00 1.600.000,00 92.540,25 Binnenvertriebene Republik Wasser- , Sanitär- und Hygienemaßnahmen sowie AA 0501 687 32 Ernährungssicherung für Boko Haram -Flüchtlinge Nigeria 3.280.000,00 1.024.087,54 und Vertriebene, Regionalprojekt Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode",
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"content": "Ernährungssicherung in Süd-/ Zentraltschad für von AA 0501 687 32 Tschad 390.000,00 450.000,00 150.000,00 extremer Dürre Betroffene Trinkwasser- Sanitär und Hygieneversorgung für AA 0501 687 32 Tansania 400.000,00 burundische Flüchtlinge in Tansania Nothilfe nach Wirbelsturm Roanu: Lebensnotwendige Wasser-, Sanitärversorgung und Hygiene-Maßnahmen (provisorische Latrinen, Rehabilitierung von Wasserquellen etc.) für die noch in Notunterkünften AA 0501 687 32 Sri Lanka 330.000,00 lebenden Evakuierten und Rückkehrende in den am stärksten betroffenen Regionen Wasser-, Sanitärversorgung und Hygienemaßnahmen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode AA 0501 687 32 (WASH) in den Gouvernoraten Hajjah und al- Jemen 982.521,25 Hudaydah AA 0501 687 32 Versorgung mit Trinkwasser, Latrinenbau Irak 545.491,00 Qualitätssicherung der humanitären Hilfe - \"Cash Learning Partnership\" (CaLP) Initiative zur AA 0501 687 32 Jordanien 23.720,44 384.023,56 500.000,00 Qualitätssteigerung von Bargeldhilfen/Gutscheinen in der MENA-Region –9– Trinkwasser- und Sanitärversorgung, sowie AA 0501 687 32 Hygienemaßnahmen für burundische Flüchtlinge in Tansania 790.742,52 711.257,48 den Flüchtlingscamps Nduta und Kigoma in Tansania Wasser und Hygieneversorgung, Notunterkünfte, Nahrungsmittelhilfe, Schutzmaßnahmen für AA 0501 687 32 Nigeria 2.000.000,00 1.500.000,00 Binnenvertriebene, Flüchtlinge und aufnehmende Gemeinden Hygiene- und Ernährungshilfe für südsudanesische AA 0501 687 32 Flüchtlinge in Äthiopien und Binnenvertriebene in Äthiopien 2.300.000,00 650.000,00 Südsudan Trinkwasser-, Sanitärversorgung und AA 0501 687 32 Hygienemaßnahmen, Ernährungssicherung für von Äthiopien 3.000.000,00 2.000.000,00 der Hungerkrise bedrohte Bevölkerung Drucksache 19/9357",
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"content": "Rehabilitierung der Wasserversorgung, AA 0501 687 32 Hygienesensibilisierung sowie Notunterkünfte und Irak 1.100.000,00 1.600.000,00 Schutzmaßnahmen Wasser-, Sanitärversorgung und Hygiene und AA 0501 687 32 Ernährungssicherung für Binnenvertriebene und Jemen 3.765.610,00 3.182.695,00 Gastgemeinden Zentral- Trinkwasser-, Sanitärversorgung und Hygiene und AA 0501 687 32 afrikanische 700.000,00 Ernährungssicherung Republik Drucksache 19/9357 Ernährungssicherung mit Bargeldtransfers, Wasser-, Sanitär-, Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Kongo, AA 0501 687 32 Binnenvertriebene, Rückkehrer/innen und Demokratische 1.112.100,00 aufnehmende Gemeinden in den Provinzen Kasai, Ituri Republik und Tanganjika Wasser-, Sanitär- und Hygienemaßnahmen, Ernährungssicherung durch Bargeldhilfen und Schutz AA 0501 687 32 Südsudan 712.500,00 für Binnenvertriebene, aufnehmende Gemeinden und Rückkehrer Qualitätssicherung der humanitären Hilfe / \"Cash – 10 – Learning Partnership\" (CaLP) Initiative zur AA 0501 687 32 Jordanien 28.000,00 Qualitätssteigerung von Bargeldhilfen/Gutscheinen in der MENA-Region (und Europa), Anschlussprojekt BMU 1601 685 04 Mahlzeit - Ein Ding für jeden Sinn Deutschland 70.932,00 27.020,00 Klima-Stimmen aus dem Süden: Warum wir BMU 1601 685 04 ambitionierten Klimaschutz in Deutschland brauchen Deutschland 46.538,00 13.312,00 und was jeder dafür tun kann! BMU 1601 685 04 Klimabotschafter im Dialog Deutschland 30.000,00 30.000,00 Klimahelden in Aktion – gemeinsam retten wir das BMU 1601 685 04 Deutschland 35.260,00 31.000,00 Klima! Neue Partnerschaften für ganzheitlichen BMZ 2301 687 06 Irak 500.000,00 900.000,00 700.000,00 Wiederaufbau Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode",
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"content": "Stärkung der Resilienz durch Aufbau von BMZ 2301 687 06 Lebensgrundlagen und verbesserte Sanitär- und Irak 500.000,00 1.075.000,00 Hygieneversorgung in der Provinz al-Anbar Stärkung der Resilienz durch verbesserte BMZ 2301 687 06 Wasserversorgung und Wiederaufbau von Syrien 800.000,00 600.000,00 300.000,00 Lebensgrundlagen Ernährungssicherung und WASH-Versorgung für die Zentralafrikanische BMZ 2301 687 06 vom Konflikt betroffene vulnerable Bevölkerung in 500.000,00 Republik Paoua Unterstützung südsudanesischer Flüchtlinge und BMZ 2301 896 11 Uganda 926.353,00 aufnehmender Gemeinden in Uganda Projekt zur Wiederbelebung basisdemokratischer BMZ 2302 687 08 Mali 250.002,00 Prozesse, Mali Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kongo, Integriertes ländliches Ressourcenschutzprogramm BMZ 2302 687 76 Demokratische 117.564,00 auf dem Hochplateau Minembwe Republik Förderung der Mutter-Kind-Gesundheit in BMZ 2302 687 76 Pakistan 80.916,00 36.192,00 abgelegenen Dörfern im Distrikt Mansehra Burundi: Verbesserung des Zugangs zu BMZ 2302 687 76 Primarschulbildung und Trinkwasser in der Provinz Burundi 60.006,00 Bujumbura Rural – 11 – Integriertes Programm zur Stärkung von BMZ 2302 687 76 Südafrika 53.424,00 44.490,00 Frauenrechten in Südafrika Angepasste Landwirtschaft und Ernährungssicherung BMZ 2302 687 76 Burkina Faso 147.534,00 44.403,00 21.570,00 in der Provinz Yatenga, Region Nord, Burkina Faso Nachhaltige Existenzgrundlagen und BMZ 2302 687 76 Ressourcenschutz für bürgerkriegsbetroffene Sri Lanka 140.607,00 122.235,00 39.099,00 Kleinbauerfamilien im Distrikt Vavuniya Bau eines frauen- und familienfreundlichen BMZ 2302 687 76 Pakistan 204.657,00 215.805,00 104.454,00 Frauenhauses in Lahore, Pakistan Dorfgemeinschaftshäuser und Schulungen für Frauen BMZ 2302 687 76 Pakistan 108.360,00 52.338,00 im Distrikt Mansehra, Pakistan Integriertes Programm zur Stärkung der Arbeitsrechte BMZ 2302 687 76 Südafrika 39.714,00 111.312,00 106.290,00 102.918,00 144.054,00 von Farmarbeiterinnen, Südafrika Drucksache 19/9357",
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"content": "Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung einer EBOLA- BMZ 2302 687 76 Mali 50.000,00 Ausbreitung in Mali BMZ 2302 687 76 Gendersensible integrierte ländliche Entwicklung Pakistan 52.735,00 146.364,00 96.796,00 78.313,00 Veränderung vorantreiben: Zivilgesellschaftliches BMZ 2302 687 76 Südafrika 45.234,00 86.019,00 74.463,00 68.790,00 Engagement gegen Gewalt gegen Frauen in Südafrika Programm zur Stärkung der Parboiledreis-Produktion BMZ 2302 687 76 Burkina Faso 195.108,00 127.437,00 und -Vermarktung Drucksache 19/9357 Projekt zur Stärkung sozialer und beruflicher BMZ 2302 687 76 Eigenständigkeit von besonders schutzbedürftigen Benin 51.621,00 67.821,00 97.752,00 Jugendlichen in Ballungsräumen Benins Sozio-Ökonomische Stärkung von BMZ 2302 687 76 Gemüseproduzentinnen in den Distrikten Munger und Indien 83.148,00 110.997,00 100.071,00 Bhagalpur in Bihar, Indien Stärkung der Klimaresilienz und Verbesserung der Ernährungssituation von kleinbäuerlichen Haushalten BMZ 2302 687 76 Ruanda 41.352,00 169.671,00 82.881,00 in den Distrikten Nyagatare, Nyamagabe und Muhanga, Ruanda – 12 – Unterstützung von Sexarbeiter/innen in Südafrika, um BMZ 2302 687 76 ihre Gesundheit und ihre Menschenrechte zu stärken Südafrika 52.020,00 127.830,00 124.794,00 und gegen sie gerichtete Gewalt zu reduzieren Integriertes Projekt zur Verteidigung und Stärkung der BMZ 2302 687 76 Rechte von Frauen und Mädchen in der Gemeinde Mali 43.515,00 145.881,00 133.452,00 Nyamina, Region Koulikoro, Mali Reintegration von Ex-Kombattanten in die BMZ 2302 687 76 Burundi 44.931,00 251.070,00 Zivilgesellschaft Verbesserung der Lebensgrundlage von waldabhängigen Gemeinden durch Sicherung von BMZ 2302 687 76 Indien 19.590,00 Waldrechtetiteln und nachhaltiges Management der natürlichen Ressourcen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode",
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"content": "Stärkung nachhaltiger Selbsthilfeansätze, solidarischer Wirtschaftssysteme und aktiver Bürgerschaft in BMZ 2302 687 76 Mali 271.900,00 ausgewählten Gemeinden der Regionen Kayes, Koulikoro und Gao BMZ 2302 684 71 Landwirtschaft der Zukunft Wer ernährt die Welt? Deutschland 15.000,00 Weltklasse! Die Aktionswochen der Globalen BMZ 2302 684 71 Deutschland 30.000,00 Bildungskampagne BMZ 2302 684 71 ABC der sozialen Ungleichheit Deutschland 15.000,00 Weltklasse! Die Aktionswochen der Globalen BMZ 2302 684 71 Deutschland 30.000,00 Bildungskampagne BMZ 2302 684 71 FAIRantwortung beim wEINKAUF Deutschland 35.000,00 Weltklasse! Die Mitmachaktion der Globalen BMZ 2302 684 71 Deutschland 30.000,00 Bildungskampagne Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Weltklasse! – Die Mitmachaktion der Globalen BMZ 2302 684 71 Deutschland 30.000,00 Bildungskampagne Weltklasse! All inclusive - Für das Recht auf inklusive BMZ 2302 684 71 Deutschland 2.000,00 Bildung Vermeidung von Rassismen in der BMZ 2302 684 71 Deutschland 1.800,00 Öffentlichkeitsarbeit und im Fundraising – 13 – Stärkung von Frauenrechten und Schutz von Frauen, BMZ 2302 68776 Tunesien 43.014,00 die von Gewalt betroffen sind Integriertes multisektorales Kongo, Ernährungssicherungsprogramm für die ländliche BMZ 2310 896 31 Demokratische 76.260,00 95.697,00 147.540,00 96.177,00 Bevölkerung auf dem Hochplateau von Republik Minembwe/DR Kongo Frauen für den gesellschaftlichen und politischen BMZ 2310 896 33 Tunesien 39.375,00 39.375,00 39.375,00 Wandel im Süden Tunesiens stärken Klimaschutz und nachhaltige Existenzgrundlagen in BMZ 2310 687 01 Sri Lanka 159.810,00 159.810,00 159.810,00 Pufferzonen des Sinharaja Regenwaldes Wiederaufbau im Zaatari Camp und zwei Gemeinden BMZ 2310 869 32 Jordanien 4.000.000,00 1.188.640,07 2.109.857,69 in Mafraq Drucksache 19/9357",
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"content": "Förderung nachhaltiger kleinbäuerlicher BMZ 2310 896 31 Subsistenzproduktion und Wassernutzung zur Burundi 26.952,00 210.615,00 208.656,00 53.646,00 Ernährungssicherung, Burundi Nachhaltige Steigerung der Ernährungssicherung im BMZ 2310 896 31 Mali 123.816,00 239.052,00 106.443,00 Landkreis Kita, Mali Förderung kleinbäuerlicher Produktion und BMZ 2310 896 31 kleinunternehmerischer Aktivitäten zur Erreichung Burundi 67.000,00 72.088,00 72.088,00 72.088,00 von Ernährungssicherheit in Cibitoke und Bubanza Drucksache 19/9357 Integrierte ländliche Übergangshilfe für die BMZ 2310 896 31 kleinbäuerliche Bevölkerung auf dem schwer DR Kongo 400.000,00 388.000,00 309.000,00 zugänglichen Hochplateau von Itombwe – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode",
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"content": "Anlage 2 Antwort zu Frage 6 Ressort Kap./Titel Vorhaben Land Empfänger Mittel 2014 Mittel 2015 Mittel 2016 Mittel 2017 Mittel 2018 BMZ 2301 896 03 Dezentralisierung und Rechenschaftspflicht Südsudan Oxfam Intermon, Barcelona 366.600,00 € Förderung breitenwirksamen BMZ 2301 896 03 Tadschikistan Oxfam Great Britain (GB) 754.985,00 € Wirtschaftswachstums BMZ 2301 896 03 Fair Share Brasilien Oxfam Brasil 85.450,00 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/9357",
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"content": "Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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