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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/23143 19. Wahlperiode 06.10.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Katharina Dassler, Stephan Thomae, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/22727 – Neue Klassifizierungsformen des Internationalen Paralympischen Komitees Vorbemerkung der Fragesteller Das Internationale Paralympische Komitee hat zu Jahresbeginn die Internatio- nal Wheelchair Basketball Federation (IWBF) aufgefordert, den neuen Klassi- fizierungscode mit stärkeren Vereinheitlichungen zwischen den einzelnen Sportarten bereits zu den Spielen in Tokio umzusetzen. Demnach mussten alle Athletinnen und Athleten mit sogenannten „Minimalbehinderungen“ erneut begutachtet und entsprechend der IPC-Regularien neu klassifiziert werden. Dies führte unter anderem dazu, dass paralympische Athleten nicht mehr international spielberechtigt sind (vgl. https:// w w w . d w .com/ d e / r o l l s t uhl basketballer-weltweit-sind-sauer-auf-das-ipc/a-54541539; https://www.abend blatt.de/sport/article230298414/Rollstuhlbasketballer-wehren-sich-gegen-Ko mitee.html). 1. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Vorhaben des Interna- tionalen Paralympischen Komitees (IPC), Sportler und Sportlerinnen, die im Alltag ohne Rollstuhl auskommen und nur leichte körperliche Ein- schränkungen haben, von den Olympischen Spielen 2021 in Tokio auszu- schließen? Der organisierte, staatlich unabhängige Sport trifft alle notwendigen sportfach- lichen Entscheidungen, die für die Organisation und Durchführung des Sports erforderlich sind, in Ausübung seines Selbstverwaltungsrechts eigenständig. Die Bundesregierung erkennt die Autonomie und das Selbstverwaltungsrecht des Sports uneingeschränkt an. Die Festschreibung von Klassifizierungssystemen im Wettkampfsport ist not- wendig, weil alle Sporttreibenden ein Anrecht auf größtmögliche Chancen- gleichheit haben. Klassifizierungssysteme ordnen Sportlerinnen und Sportler mit ähnlichen Voraussetzungen oder Fähigkeiten Gruppen zu, so dass die Leis- tungen untereinander vergleichbar sind und einzig und allein Fähigkeit, Fitness, Kraft, Ausdauer, taktisches Geschick und mentale Stärke über Sieg oder Nie- derlage entscheiden. Dies spielt im Sport für Menschen mit Behinderungen, besonders im Leistungs- und paralympischen Sport, eine elementare Rolle, da Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 6. Oktober 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/23143 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode hier die Unterschiede bei den körperlichen und geistigen Voraussetzungen zur Ausübung einer Sportart besonders individuell und vielfältig sind. 2. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass das IPC Athleten im laufenden paralympischen Zyklus von Tokio 2021 auszu- schließen droht? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Bundesregierung greift nicht in die Autonomie des Sports ein. 3. Ist es aus Sicht der Bundesregierung rechtlich gestattet, Athleten und Ath- letinnen von Wettbewerben auszuschließen, für die sie sich bereits quali- fiziert haben? Die Frage der Nominierung von Athletinnen und Athleten für Wettbewerbe ist ausschließliche Angelegenheit des Sports. Er trifft diese Entscheidung aufgrund seiner Autonomie selbst. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwie- sen. 4. Hat die Bundesregierung bereits Initiativen beim IPC unternommen, um Sportlerinnen und Sportler zu unterstützen und auf den Ausschluss bereits qualifizierter Athleten hinzuweisen? a) Wenn ja, wie hat das IPC reagiert, und welche Ergebnisse wurden er- zielt? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet. Für die Paralympischen Spiele in Tokio 2021 sind noch keine Sportlerinnen und Sportler qualifiziert oder nominiert. Im Übrigen ist es nach dem Grundsatz der Autonomie des Sports eine Entscheidung des Sports, welche Sportlerinnen und Sportler letztendlich an den Paralympischen Spielen teilnehmen. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlass, Initiativen im Sinne der Fragestel- lung zu ergreifen. 5. Wie bewertet die Bundesregierung die Vergleichbarkeit von Leistungen im Para-Sport, wenn in einer Disziplin Athleten unterschiedlicher Behinde- rungen und Behinderungsgrade gegeneinander antreten? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 6. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass mit dem Ausschluss durch den neuen Klassifizierungscode des IPC der Inklusionsgedanke erfüllt wird, wenn man die betroffenen Athleten von Inklusionswettbewerben aus- schließt? Der paralympische Leistungssport, den das Internationale Paralympische Ko- mitee (IPC) mit seinem Klassifizierungscode regelt, ist per Definition exklusiv. Sinn und Zweck dieses Codes ist es, eine Vergleichbarkeit zwischen den ver- schiedenen Behinderungsarten und -klassen zu ermöglichen. Ein inklusiver An- satz in dem Verständnis, das Menschen mit und ohne Behinderungen gemein- sam Sport treiben, kann nach dem Verständnis der Bundesregierung nicht Be- standteil des Codes sein.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/23143 Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 7. In welchem Wettbewerb (Olympische Spiele, Paralympische Spiele) dür- fen die Athleten mit Minimalbehinderungen, die aufgrund des neuen Klas- sifizierungscodes des IPC ausgeschlossen werden, teilnehmen? Athletinnen und Athleten mit Minimalbehinderungen können an den Wettbe- werben teilnehmen, bei denen sie die notwendigen Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.",
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"content": "Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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