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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache V/4620 5. Wahlperiode Der Bundesminister Bonn, den 28. August 1969 für Arbeit und Sozialordnung V/2 — 5114.40 — 1518/69 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.: Kriegsopferversorgung Bezug: Kleine Anfrage der Fraktion der FDP - Drucksache V/4608 - Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister der Finanzen beantworte ich die oben bezeichnete Kleine Anfrage für die Bundesregierung wie folgt: 1. Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung den Bericht gemäß § 56 BVG vorzulegen, inwieweit es unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des realen Wachstums der Volkswirtschaft möglich ist, die Kriegsopferversorgungs- leistungen zu ändern? Die Bundesregierung ist bemüht, den Bericht nach § 56 des Bundesversorgungsgesetzes so früh wie möglich den gesetz- gebenden Körperschaften des Bundes zuzuleiten. Sie geht da- von aus, daß die wirtschaftliche Entwicklung im Jahre 1969 in die Beurteilung der Frage, inwieweit es unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des realen Wachs- tums der Volkswirtschaft möglich ist, die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz zu ändern, einzubeziehen ist. Eine einigermaßen fundierte Beurteilung des Wirtschaftsablaufs, ins- besondere der zu erwartenden realen Zuwachsrate des Brutto- sozialprodukts im Jahre 1969, erscheint nicht möglich, bevor die statistischen Ergebnisse des ersten Halbjahres 1969 vor- liegen. Die Vorarbeiten für einen Entwurf des Berichtes wurden be- reits vor einiger Zeit aufgenommen, so daß die Bundesregie- rung den Bericht innerhalb kürzester Frist nach Bekanntwerden der noch offenen wirtschaftlichen Daten vorlegen kann. Diese Daten werden voraussichtlich zu einem Zeitpunkt verfügbar sein, der eine Vorlage des Berichtes bald nach Zusammentritt des neuen Deutschen Bundestages ermöglicht.",
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"content": "Drucksache V/4620 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode 2. Welche Beträge werden für Leistungsverbesserungen in die fortgeschriebene Finanzplanung für die Jahre 1970, 1971 und 1972 aufgenommen? Über die Anpassung und Fortschreibung der Finanzplanung für die Jahre 1970 bis 1973 wird die neue Bundesregierung im Zu- sammenhang mit der Aufstellung des Bundeshaushalts für das Jahr 1970 beschließen. Hierbei wird sie über eine fühlbare Verbesserung der Kriegsopferleistungen zu befinden haben. 3. In welchem Zeitablauf stellt sich die Bundesregierung die par- lamentarische Behandlung eines entsprechenden Gesetzes vor, um eine Auszahlung der verbesserten Renten, wie in der gesetzlichen Rentenversicherung, zum Jahresbeginn 1970 mög- lich zu machen? Wie in der Antwort zu Frage 1 bereits dargelegt, ist die Bundes- regierung bemüht, den Bericht nach § 56 des Bundesversor- gungsgesetzes und den Entwurf eines Anpassungsgesetzes zu Beginn der 6. Wahlperiode des Deutschen Bundestages vorzu- legen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das Gesetz dann schnell vom Deutschen Bundestag beraten und verab- schiedet werden kann. Sie hält daran fest, das Anpassungs- gesetz mit dem 1. Januar 1970 wirksam werden zu lassen. 4. Wird es sich bei dem betreffenden Gesetzentwurf um ein Anpassungsgesetz oder um ein Neuordnungsgesetz handeln, das neben allgemeinen Leistungsverbesserungen auch wesentliche strukturelle Änderungen enthält und wenn ja, in welcher Form sind diese beabsichtigt? . Es ist beabsichtigt, ein Anpassungsgesetz vorzubereiten. Da- nach sollen in erster Linie die Versorgungsbezüge unter Be- achtung der in § 56 des Bundesversorgungsgesetzes genannten Orientierungsdaten erhöht werden. Dies schließt jedoch nicht aus, einzelne sachlich berechtigte Änderungen des Leistungs- rechts in dieses Gesetz einzubeziehen. Hans Katzer",
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