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            "content": "Drucksache 7/3276                     Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode 2. Wie begründet die Bundesregierung die Behauptung des Parla- mentarischen Staatssekretärs Dr. Hauff, das Energieprogramm des Landes Baden-Württemberg würde die Lehren aus der Öl- krise und der weltwirtschaftlichen Entwicklung nicht genügend beachten? Die Bundesregierung stimmt den Ausführungen des Minister- präsidenten des Landes Baden-Württemberg zu, mit denen Herr Dr. Filbinger inzwischen bei einer Landespressekonferenz vom 22. Januar 1975 die Auswirkungen der veränderten weltwirt- schaftlichen Bedingungen auf die Verringerung der bisher an- genommenen Zuwachsraten beim Energiebedarf darlegte. In diesem Sinne hatte sich der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Forschung und Technologie, Dr. Hauff, bereits im vergangenen Herbst geäußert. 3. Welches Volumen hat der Bereich Energieeinsparung in der ursprünglichen Fassung des Rahmenprogramms Energieforschung absolut und in Prozent des Gesamtvolumens, und welches Volu- men hat er nach den vom Bundesminister für Forschung und Technologie vorgenommenen Korrekturen? Bei allen Vorhaben der Energieforschung spielt das Ziel der rationellen Energieverwendung eine von Fall zu Fall unter- schiedlich wichtige Rolle. Eine genaue Quantifizierung der Auf- wendungen für dieses Ziel würde der Sache nicht gerecht. Be- sonders hervorgehoben werden könnten unter dem Aspekt Energieeinsparung folgende Vorhaben: Im Rahmenprogramm Energieforschung sind unter der Über- schrift „Rationelle Energieverwendung\" die ergänzenden For- schungs- und Entwicklungsmaßnahmen zusammengefaßt, die sich ausschließlich mit der Entwicklung energiesparender Tech- nologien befassen. Im Laufe der Durchführung des Rahmen- programms Energieforschung wurden immer mehr konkrete Projekte zur Energieeinsparung ermittelt. Deswegen wurde der Ansatz für den gegenwärtigen Finanzplanungszeitraum inzwi- schen von 56 auf rund 135 Mio DM erhöht. In diesem Zusammenhang sind auch die Forschungsmaßnahmen in den Bereichen Energieumwandlung, -transport und -speiche- rung zu erwähnen, so z. B. die Forschungsvorhaben zur Er- höhung des Nutzungsgrades bei der Energieumwandlung oder zur verlustarmen Höchstleistungsübertragung elektrischer Ener- gie. Dafür sind im gegenwärtigen Finanzplanungszeitraum För- derungsmittel in Höhe von 185 Mio DM vorgesehen. Auch viele Vorhaben der nuklearen Energieforschung dienen seit langem dem Ziel, Energie rationeller zu verwenden, so z. B. die Reaktorentwicklung für Zwecke der nuklearen Prozeß- wärme oder das Projekt „Hochtemperaturreaktor mit Helium- turbine in Direktkreislauf\", das die Erhöhung des Kraftwerks- Wirkungsgrades zum Ziel hat. Aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung sind ins- besondere die Aufwendungen von 108 Mio DM für die Fern- wärmeschiene Ruhr zu nennen, die in hervorragendem Maße zugleich strukturellen Zielen der Energieeinsparung und des Umweltschutzes dienen.",
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            "content": "Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode    Drucksache 7/3276 4. Wie begründet der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Hauff angesichts dieser Tatsachen und angesichts des Gewichts, das der Bereich Energieeinsparung im Energieprogramm der Landes- regierung Baden-Württembergs einnimmt, seine Behauptung, die Baden-Württembergische Landesregierung vernachlässige die Einsparung von Energie? Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Forschung und Technologie hat in seinen öffentlichen Stellung- nahmen darauf hingewiesen, daß die Diskussion über die fried- liche Nutzung der Kernenergie nur dann sinnvoll geführt wer- den kann, wenn sie in folgenden Zusammenhang eingeordnet ist: — Zunächst müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um die Möglichkeiten der Energieeinsparung und der ratio- nellen Verwendung der Energie voll auszuschöpfen. - In zweiter Hinsicht muß die Suche nach alternativen Ener giequellen verstärkt werden. Deswegen hat die Bundesregie- rung beispielsweise die Förderungsmittel für die Sonnen- energie verstärkt. — Die dann verbleibende Lücke in der Versorgung mit Energie ist durch Kernenergie sicherzustellen; dabei kommt der Sicherheit des einzelnen Reaktors wie des gesamten Brenn- stoffkreislaufs entscheidende Bedeutung zu. — Die mit der Einführung der Kernenergie verbundenen Pro- bleme bedürfen der offenen und öffentlichen Diskussion, um die für einen demokratischen Staat erforderliche Zustim- mung zu erhalten. Auf dem Hintergrund dieser Überlegungen hat der Parlamen- tarische Staatssekretär beim Bundesminister für Forschung und Technologie, Dr. Hauff, bei Pressegesprächen im Dezember 1974 darauf hingewiesen, daß der Teil „energiesparende Technolo- gien\" des Entwurfs des baden-württembergischen Energiepro- gramms vom Juli 1974 (Seite 62 c bis f) unverbunden neben den übrigen Teilen des Programms steht, wie sich schon aus der nachträglichen Einfügung ergibt. 5. Gibt die Aussage des Bundesinnenministers Professor Dr. Wer- ner Maihofer, der nach Anhörung der Reaktor-Sicherheitskom- mission den Standort Wyhl für ein Kernkraftwerk gutgeheißen hat, oder die des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Hauff, der diesen Standort kritisierte, die Auffassung der Bundesregie- rung wieder? - Weil in der Öffentlichkeit verschiedentlich der falsche Eindruck entstanden ist und offenbar auch dieser Anfrage zugrunde liegt, die Bundesregierung sei für die Wahl der Standorte von Kernkraftwerken verantwortlich, sieht sich die Bundesregie- rung, wie schon in der 148. Sitzung des Deutschen Bundestages am 19. Februar 1975 (Protokoll S. 10 259 bis 10 262), veranlaßt, die Aufteilung der rechtlichen und politischen Verantwortlich- keit zwischen Bund und Ländern bei der Errichtung von Kern- kraftwerken klarzustellen: Für die Errichtung eines Kernkraftwerkes sind mehrere Geneh- migungsverfahren erforderlich, bei denen die Eignung eines",
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            "content": "Drucksache 7/3276                Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode vorgeschlagenen Standortes unter verschiedenen Aspekten ge- prüft wird. Zu diesen Verfahren gehören u. a. auch die für ver- gleichbare Bauwerke erforderlichen bau-, wasser- und raum- ordnungsrechtlichen Verfahren. Bei Kernkraftwerken tritt ein Genehmigungsverfahren nach dem Atomgesetz hinzu. Für dieses Verfahren führt der Bund, vertreten durch den Bundesminister des Innern, die Rechts- und Zweckmäßigkeitsaufsicht über die vom Atomgesetz behandelten sicherheitstechnischen und Strah- lenschutzaspekte, d. h. er kann in dieser Hinsicht dem Land ver- bindliche Weisungen erteilen. Auch dieses wie sämtliche ande- ren Verfahren werden in der Zuständigkeit der Länder durch- geführt. Beim Standort Wyhl hat die Bundesregierung aufgrund der Empfehlung der unabhängigen Sachverständigen der Reaktor- sicherheits-Kommission somit lediglich entschieden, daß bei Ein- haltung der Auflagen aus nuklearspezifischen Gründen keine Bedenken gegen den Standort bestehen. Wenn die Bundesregierung in einem der anderen notwendigen Verfahren beteiligt wird oder z. B. unter raumordnerischen oder gesamtökologischen Aspekten eine Stellungnahme abgibt, so ist die Berücksichtigung dieser Stellungnahme allein Sache des Landes. Diese Aufteilung der Zuständigkeiten entspricht dem bundesstaatlichen Prinzip. Die Verteilung der Verantwort- lichkeiten zwischen Bund und Ländern sollte auch bei Schwie- rigkeiten nicht verwischt werden. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Forschung und Technologie, Dr. Hauff, hat entsprechend dieser Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern die Standortvor- sorgeplanung des Landes nicht kritisiert; vielmehr war das Ver- halten der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Stand- ort Wyhl Gegenstand der Kritik. Dabei befand er sich in Über- einstimmung mit Abgeordneten des baden-württembergischen Landtages aus allen Parteien, wenn er z. B. kritisierte, daß der Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion den Beschluß des baden-württembergischen Kabinetts zum Bau des Kern- kraftwerkes Wyhl auf dem Wege zu einer Anhörung betroffe- ner Bürger aus einer Zeitungsanzeige erfuhr, daß der Umwelt- und der Wirtschaftsausschuß des baden-württembergischen Landtages keine Gelegenheit zu einer vorherigen Stellung- nahme hatte und der Bürgermeister der Gemeinde Wyhl erst in der Nacht vor der Entscheidung telefonisch unterrichtet wurde, oder wenn Dr. Hauff in diesem Zusammenhang auf Fehlplanungen der Landesregierung am Standort in Breisach verwies. Er hat überdies an Ort und Stelle dazu beigetragen, mit der betroffenen Bevölkerung in einen klärenden Dialog zu treten, um eine sachliche Diskussion der Probleme der Kern- energie und eine breite Willensbildung über die Beteiligung der betroffenen Bevölkerung an administrativen Verfahren hin- aus zu ermöglichen. In seinen Gesprächen mit der Bevölkerung an Ort und Stelle handelte der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Hauff zudem im Einklang mit der auf der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder am 29. No-",
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            "content": "Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode   Drucksache 7/3276 vember 1974 beschlossenen Aufforderung, die Bevölkerung über die Notwendigkeit des Baus von Kernkraftwerken, die Sicherheitsanforderungen und die Auswirkungen auf die Um- welt besser als bisher aufzuklären. 6. Angesichts der Kritik des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Hauff an der Standortvorsorgeplanung der Landesregierung Baden-Württembergs: was hat die Bundesregierung bisher ge- tan, um die Standortvorsorge der Länder zu unterstützen und die Genehmigungsverfahren ohne Reduzierung der Ansprüche an Sicherheit und Umweltfreundlichkeit zu vereinfachen und zu beschleunigen? 1. Nach dem Energieprogramm der Bundesregierung sollen bis zum Jahr 1985 etwa 50 große Kernkraftwerke mit einer Ge- samtleistung von 50 000 MW in Betrieb genommen werden. Um bei der Genehmigung von Standorten für Kernkraft- werke vor allem eine - Durchführung der Genehmigungsverfahren ohne Termin- druck — Auswahl optimaler Standorte unter Abwägung aller Ge- sichtspunkte - Vermeidung von volkswirtschaftlichen Verlusten bei Ab- lehnung von Standorten zu erreichen, erarbeiten Bund und Länder (für den Bund federführend der Bundesminister des Innern) z. Z. gemein- sam bundeseinheitlich anzuwendende nuklearspezifische Standortbewertungsdaten als Hilfsmittel für eine im Rahmen von Landesentwicklungsplanungen durchzuführende Stand- ortvorsorgeplanung für Kernkraftwerke. Diese Standort- bewertungsdaten ersetzen nicht die Prüfung des Standortes im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren, sind aber dazu geeignet, problematische Standorte frühzeitig zu erkennen und tragen so zur Abkürzung der Genehmigungsverfahren bei. Die nuklearspezifischen Standortbewertungsdaten stehen vor der Abstimmung und Verabschiedung im Länderaus- schuß Atomkernenergie. 2. Zur Frage der Vereinfachung und Beschleunigung der atom- rechtlichen Genehmigungsverfahren vertritt die Bundesre- gierung die Auffassung, daß kerntechnische Einrichtungen wegen ihres Gefahrenpotentials mit ganz besonderer Sorg-- falt errichtet und betrieben werden müssen. Genehmigungen für solche Einrichtungen setzen in hohem Maße detaillierte Prüfungen und Kontrollen seitens der für den Schutz der Bevölkerung verantwortlichen Behörden voraus. Die Dauer des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens wird deshalb vom notwendigen Zeitaufwand für die Prü- fung der Genehmigungsvoraussetzungen bestimmt. Maßnah men für eine aus energiewirtschaftlicher Sicht wünschens- werte Beschleunigung der atomrechtlichen Genehmigungs- verfahren können folglich erst an einer Schwelle einsetzen, ab der Sicherheit und Strahlenschutz gewährleistet sind;",
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            "content": "Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode         Drucksache 7/3276 schleunigung der atomrechtlichen Genehmigungsverfahren nur mittelfristig wirksam werden können und unterstützt und ergänzt werden müssen durch die in der oben zitierten Antwort der Bundesregierung und die in dem Bericht des Bundesministers des Innern an den Innenausschuß ebenfalls angesprochenen Maßnahmen auf seiten der Hersteller und Betreiber kerntechnischer Einrichtungen sowie der Geneh- migungsbehörden der Länder und deren technischer Sach- verständigen. Die Bundesregierung ist sich allerdings der Engpässe auf dem Personalsektor bewußt und macht nochmals besonders darauf aufmerksam: Die stark zunehmende Nutzung der Kernenergie bedingt eine Vielzahl gleichzeitig abzuwickelnder Projekte; die rasche Entwicklung von Wissenschaft und Technik erzeugt neuartige Fragen und Probleme; die Erstellung von Kon- zepten und von standardisierten Projekten und Verfahren erfordert erheblichen Arbeitsaufwand, der nicht unmittel- bar zur Verkürzung der Verfahren führt. Um ein wachsendes Aufgabenvolumen bei gleichbleibend hohem Sicherheits- standard beschleunigt abwickeln zu können, muß deshalb bei der Industrie, den Behörden und den technischen Sach- verständigen rechtzeitig qualifiziertes Personal in ausrei- chender Zahl eingesetzt werden. Der Erfolg von Maßnah- men zur Beschleunigung der atomrechtlichen Genehmi- gungsverfahren wird deshalb nach Ansicht der Bundesregie- rung insbesondere auch davon abhängen, in welchem Maße die Länder ihre jeweiligen Genehmigungsbehörden perso- nell und organisatorisch ausstatten. 3. Das für die Genehmigung von technischen Anlagen, also auch Energieerzeugungsanlagen nach dem Bundesimmis- sionsschutzgesetz § 10 Abs. 10 vorgesehene Genehmigungs- verfahren, wird im einzelnen in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Diese befindet sich in Vorbereitung. 7. Von welcher Energie-Wachstumsrate geht die Bundesregierung für das Land Baden-Württemberg in Zukunft aus, und inwie- weit unterscheidet sich dies von den Plänen der Landesregie- rung Baden-Württembergs? 8. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der von der Bundes- regierung angenommenen Zuwachsrate des Energiebedarfs für das Wirtschaftswachstum Baden-Württembergs? Die Energie-Wachstumsrate des Landes Baden-Württemberg ist durch die Bundesregierung nicht ermittelt. Die Bundes- regierung betrachtet es auch nicht als ihre Aufgabe, in eige- ner Verantwortung für die einzelnen Bundesländer geson- derte Prognosen zu erarbeiten. Für die Bundesregierung sind in erster Linie die Fragen im Zusammenhang mit der Energieversorgung der gesamten Volkswirtschaft entscheidend. Ohne die regionalen Aspekte",
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