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            "content": "Drucksache 19/23911                                       –2–               Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der ÖGD ist, um eine Schadens- oder Gefahrenlage dieses Ausmaßes und ihre Auswirkungen auf alle Bereiche des täglichen Lebens wirksam in den Griff zu bekommen. Die Corona-Krise hat aber auch allen vor Augen geführt, dass eine nachhaltige Verstärkung des ÖGD als unverzichtbarer Säule des Gesundheits- wesens dringend geboten ist. Um die aktuellen Erfahrungen aus dieser Pan- demie aufzugreifen und die Aufgaben des Gesundheitsschutzes, der Prävention, Planung und Koordinierung noch effektiver erfüllen zu können, haben Bund und Länder einen „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ vereinbart. Er hat zum Ziel, den ÖGD in seiner ganzen Aufgabenvielfalt und auf allen Ver- waltungsebenen zu stärken und zu modernisieren. 1. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Zustand des ÖGD in Deutschland, insbesondere mit Blick auf die Ausstattung der Gesund- heitsämter? 2. Welche Rolle kam und kommt dem ÖGD aus Sicht der Bundesregierung während der Corona-Pandemie zu, und wie gut war der ÖGD nach Kenntnis der Bundesregierung auf diese Krise vorbereitet? 3. Wie bewertet die Bundesregierung die personelle Situation in den Ge- sundheitsämtern, und welche quantitativen und qualitativen Änderungen will die Bundesregierung hier in Zukunft vornehmen? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Der ÖGD hat eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie inne. Zu den Schwerpunkten seiner Aufgaben gehören vor allem die Kontakt- personennachverfolgung, die Anordnung und Überwachung von Quarantäne- maßnahmen sowie die Durchführung von Testungen. Damit setzt der ÖGD wesentliche Maßnahmen zur Prävention, Erfassung und Eindämmung des Infektionsgeschehens um. Der ÖGD hat bisher die pandemiebedingten Herausforderungen gut bewältigt und damit einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass sich die Pandemie in Deutschland weniger dramatisch als in anderen Ländern entwickelt hat. Dies ist vor allem dem enormen Einsatz der Mitarbeite-rinnen und Mitarbeitern zu ver- danken. Auch die jeweils vor Ort geregelte Unterstützung durch andere Verwal- tungsbereiche und die Verstärkung durch weiteres Personal, beispielsweise der Bundeswehr oder den Containment-Scouts des Robert Koch-Instituts (RKI), haben dazu beigetragen. In dieser Zeit sind jedoch auch strukturelle Defizite deutlich geworden. Die umfassende personelle und technische Stärkung des ÖGD ist daher Ziel des „Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“, den Bund und Länder unter Einbindung der Kommunalen Spitzenverbände vereinbart haben. Die Entscheidung über Personalmaßnahmen im ÖGD obliegt den zuständigen Behörden der Länder und Kommunen. Im Pakt für den ÖGD sind für den Per- sonalaufbau insgesamt 3,1 Mrd. Euro für die nächsten sechs Jahre vorgesehen. Die Länder verpflichten sich, in einem ersten Schritt im Zeitraum vom 1. Feb- ruar 2020 bis zum 31. Dezember 2021 mindestens 1.500 neue, unbefristete Vollzeitstellen für Ärztinnen und Ärzte, weiteres Fachpersonal sowie Verwal- tungspersonal in den Behörden des ÖGD zu schaffen und zu besetzen. Bis Ende 2022 werden sie mindestens weitere 3.500 Vollzeitstellen für ärztliches, technisches oder nicht-technisches Verwaltungspersonal schaffen. Zudem wer- den die Länder bis Ende 2021 Konzepte für den Personalaufwuchs vorlegen. 35 Mio. Euro aus den Mitteln des Paktes sind für die personelle und sachliche Ausstattung der Bildungsinstitutionen für das Öffentliche Gesundheitswesen",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                     –3–                            Drucksache 19/23911 vorgesehen, um die nötigen Kapazitäten zur Qualifizierung des Personals zu schaffen. 4. Wie hat sich die Zahl der berufstätigen Fachärztinnen und Fachärzte für öffentliches Gesundheitswesen nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren entwickelt? Stand/Jahr              Anzahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte nach             Veränderungen zum Vorjahr Gebietsbezeichnung „Öffentliches Gesundheitswesen“ 31.12.2015              811                                                           -3,9 % 31.12.2016              800                                                           -1,4 % 31.12.2017              785                                                           -1,9 % 31.12.2018              784                                                           -0,1 % 31.12.2019              793                                                           +1,1 % (Quelle: Ärztestatistik der Bundesärztekammer) Es wird darauf hingewiesen, dass auch Ärztinnen und Ärzte anderer Fachrich- tungen, z. B. der Inneren Medizin oder der Kinder- und Jugendheilkunde, im ÖGD beschäftigt sind. Umgekehrt üben die in der Tabelle aufgeführten Ärztin- nen und Ärzte, die die Bezeichnung „Facharzt oder Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen“ führen, nicht zwangsläufig ihre Berufstätigkeit im ÖGD aus. 5. Wie hat sich die Zahl der nicht ärztlich beschäftigten Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren entwickelt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Im „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ ist festgelegt, dass Daten zum Personal künftig routinemäßig auf Bundesebene statistisch erfasst werden. Die Erhebung soll u. a. Angaben zum Stellenbestand, zur jeweiligen beruf- lichen Qualifikation, zur Verteilung von Vollzeit-/Teilzeitstellen sowie zu Altersgruppen erfassen. Im 2021 wird eine erste Erhebung des Personals im ÖGD erfolgen. 6. Wie viele zusätzliche Stellen müssen aus Sicht der Bundesregierung ge- schaffen werden, um die in der Corona-Krise sichtbar gewordene Über- belastung des ÖGD zukünftig auffangen zu können? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 7. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um bei jungen Menschen für eine berufliche Laufbahn im ÖGD zu werben? 8. Will die Bundesregierung dem ÖGD auch auf akademischer, wissen- schaftlicher Ebene mehr Bedeutung zumessen, und wenn ja, wie? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Die Maßnahmen des „Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ sollen insgesamt zu einer Modernisierung und Stärkung der Gesundheitsämter und",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                      –5–                             Drucksache 19/23911 12. Wie hoch liegt nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Alters- durchschnitt der im ÖGD tätigen Ärztinnen und Ärzte? Ein Durchschnittalter (i. S. eines arithmetischen Mittels) zum Altersdurch- schnitt der im ÖGD tätigen Ärztinnen und Ärzte liegt der Bundesregierung nicht vor. Dem Arbeitsblatt „Alter 2019“ ist zu entnehmen, dass das Median- alter der Ärztinnen und Ärzte in Gesundheitsämtern zwischen 50 bis 59 Jahre liegt. 13. Wie bewertet die Bundesregierung die infrastrukturelle Versorgung und Unterstützung der Gesundheitsämter vor Ort, vor allem was die Ver- fügbarkeit von Landesgesundheitsämtern, Landeslaboren oder auch Hygieneinstituten angeht? Es wird auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen. 14. Wie viele Gesundheitsämter gibt es derzeit in Deutschland, und wie ver- teilen sich diese auf die jeweiligen Bundesländer? Es gibt in Deutschland rund 375 Gesundheitsämter. Nach den aktuell verfüg- baren Informationen der Länder ist die Verteilung wie folgt: Land                    Anzahl der                 Link Gesundheitsämter Baden-Württemberg 43                               https://www.gesundheitsamt-bw.de/SiteCollectionDocuments/0 9_OEGD/GesundheitsaemterBW_Uebersicht.pdf Bayern                  77                         https://oegdbayern.jimdo.com/ https://www.stmgp.bayern.de/se rvice/ansprechpartner-und-fachstellen/#Gesundheitsaemter Berlin                  12                         https://service.berlin.de/gesundheitsaemter/ Brandenburg             19                         https://service.brandenburg.de/lis/detail.php/118431 Bremen                  2                          https://www.gesundheitsamt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsi d=bremen02.c.730.de Hamburg                 7                          https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/info/gesun dheitsamt/ Hessen                  24                         https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/%C3%B6ffentlicher-g esundheitsdienst/aufbau-der-gesundheitsverwaltung-hessen Mecklenburg-            8                          https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/Gesundheits% Vorpommern                                         C3%A4mter/ Niedersachsen           43                         https://www.nlga.niedersachsen.de/startseite/aktuelles_service/ kontakt/gesundheitsamter_in_niedersachsen/gesundheitsamter-i n-niedersachsen-192476.html Nordrhein-Westfalen 53                             https://www.lzg.nrw.de/service/links/gesundheitsaemter_nrw/in dex.html Rheinland Pfalz         24                         https://lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/Dateien/Aufgaben/Gesundheit/ Oeffentliches_Gesundheitswesen/Fachaufsicht_Gesundheitsae mter/Allgemeine_Erreichbarkeit_Gesundheitsaemter.pdf Saarland                6                          https://www.saarland.de/msgff/DE/portale/gesundheitundpraev ention/leistungenabisz/gesundheitsschutz/gesundheitsaemter/ge sundheitsaemter_node.html Sachsen                 13                         https://www.gesunde.sachsen.de/6849.html Sachsen Anhalt          14                         https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/daten-zur-gesu ndheit/badegewaesser/kontakte/gesundheitsaemter/",
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            "content": "Drucksache 19/23911                                              –6–                  Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land                        Anzahl der                   Link Gesundheitsämter Schleswig Holstein          15                           https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/G/gesundhe its_dienste/Downloads/OeffentlicherGesundheitsdienst/listeGes Aemter.pdf?__blob=publicationFile&v=8 Thüringen                   23                           https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/gesundheit/oeffentlicher_ gesundheitsdienst/aemter/ 15. Für wie viele Bürgerinnen und Bürger ist ein Gesundheitsamt in den je- weiligen Bundesländern im Schnitt zuständig (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? Bei einem Vergleich der in der Tabelle genannten Zahlen sind die Unterschiede in Aufgaben, Struktur und Organisation des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in den Ländern sowie die unterschiedliche Beschaffenheit der Länder (Flächen- land, Stadtstaat, ländlich/städtisch geprägt) zu berücksichtigen. Land                                   Anzahl der                Einwohnerzahl/durchschnittliche Anzahl der Bürgerin- Gesundheitsämter          nen und Bürger, für die ein Gesundheitsamt zuständig ist (Stand: 31.12.2019) Baden-Württemberg                      43                        11.100.400/258.148 Bayern                                 77                        13.124.700/170.450 Berlin                                 12                        3.669.500/305.791 Brandenburg                            19                        2.521.900/132.731 Bremen                                 2                         681.200/340.600 Hamburg                                7                         1.847.300/263.900 Hessen                                 24                        6.288.100/262.004 Mecklenburg-Vorpommern                 8                         1.608.100/201.012 Niedersachsen                          43                        7.993.600/185.897 Nordrhein-Westfalen                    53                        17.947.200/338.626 Rheinland-Pfalz                        24                        4.093.900/170.579 Saarland                               6                         986.900/164.483 Sachsen                                13                        4.072.000/313.230 Sachsen-Anhalt                         14                        2.194.800/156.771 Schleswig-Holstein                     15                        2.903.800/193.586 Thüringen                              23                        2.133.400/92.756 (Quelle: Statistisches Bundesamt, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/06/P D20_223_12411.html) 16. Wie bewertet die Bundesregierung die Ausstattung der Gesundheitsämter in Deutschland mit digitalen Anwendungen? Die Digitalisierung spielt eine wichtige Rolle bei der Modernisierung und Stär- kung des ÖGD. Sie trägt dazu bei, die Arbeit des ÖGD effizienter zu gestalten und Verfahren zu beschleunigen. Daher hat die Bundesregierung mit dem Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Finanzhilfen in Höhe von 50 Mio. Euro gemäß Arti- kel 104b Absatz 1 des Grundgesetzes für Investitionen der Länder, einschließ- lich der Gemeinden und Gemeindeverbände, zur technischen Modernisierung des ÖGD beschlossen. Im „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ sind weitere Maßnahmen zur technischen und digitalen Stärkung des ÖGD vorgesehen. Das „Deutsche Elek- tronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz“ (DEMIS)",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                      –7–                         Drucksache 19/23911 soll bis Ende 2022 allen Gesundheitsbehörden in Bund und Ländern zur Ver- fügung stehen. Zudem wird über ein Förderprogramm des Bundes in Höhe von 800 Mio. Euro der digitale Ausbau des ÖGD insbesondere im Bereich des In- fektionsschutzes, u. a. zum Aufbau und der Bereitstellung einheitlicher Syste- me und Tools, unterstützt. Entscheidendes Ziel ist es, eine Interoperabilität über alle Ebenen des ÖGD sicherzustellen, einheitliche Schnittstellen und Systeme zu definieren, zu schaffen und entsprechende Standards durchgehend einzuhal- ten. Hierzu werden im Rahmen eines Forschungsvorhabens Mindestanforde- rungen definiert, fortlaufend weiterentwickelt und evaluiert. 17. In wie vielen der Gesundheitsämter ist es nach Kenntnis der Bundes- regierung den Beschäftigten möglich, mittels digitaler Anwendungen, wie z. B. Videotelefonie, mit anderen Einrichtungen des ÖGD oder auch mit Patienten zu kommunizieren? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 18. Welche Bundesländer verfügen über Landesgesundheitsämter, Landes- labore oder Hygieneinstitute (bitte jeweils nach Bundesland und Einrich- tung aufschlüsseln)? Alle Bundesländer verfügen über eine gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu- ständige Behörde. In den meisten Bundesländern gibt es ein Landesgesund- heitsamt oder ähnliche Einrichtungen, die diese Aufgabe wahrnehmen, sowie Labore. Da die Einrichtungen je nach Bundesland unterschiedlich organisiert und ausgestattet sind sowie unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen, sind kon- krete Details bei den jeweiligen Bundesländern zu erfragen. Baden-Württemberg: Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg (einschließlich Labor und Hygie- ne) Bayern: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (einschließ- lich Labor und Hygiene) Berlin: Landesamt für Gesundheit und Soziales, Landeslabor Berlin/Brandenburg Brandenburg: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Landeslabor Berlin/Brandenburg Bremen: Kein eigenes Landesgesundheitsamt, Aufgaben werden wahrgenommen von: Gesundheitsamt Bremen, kein Labor Hamburg: Zentrum für Infektionsepidemiologie, Institut für Hygiene und Umwelt (ein- schließlich Labor und Hygiene)",
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