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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/17867 19. Wahlperiode 12.03.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/17372 – Zum Valentinstag – rettet die Turteltaube! Vorbemerkung der Fragesteller Der Vogel des Jahres wird jedes Jahr von der Naturschutzorganisation NABU und dem Landesbund für Vogelschutz Bayern gewählt. Er soll nicht nur auf den Schutzstatus der jeweiligen Vogelart verweisen, sondern auch dazu füh- ren, die Art prominenter in der Bevölkerung zu machen. Für 2020 wurde die Turteltaube (Streptopelia turtur L.) zum Vogel des Jahres gewählt. Einer europäischen Studie zufolge ist der Bestand an Turteltauben in den ver- gangenen 25 Jahren um 62 Prozent gesunken (https://www.theguardian.com/e nvironment/2007/dec/21/conservation.wildlife). Die Turteltaube ist ein Zugvo- gel, der nur zwischen Mai und September in Deutschland beheimatet ist. Es scheint selbstverständlich zu sein, dass wandernde Arten überall den gleichen Schutzstatus in ihrem Habitat erhalten. Daher gibt es innerhalb der Europä- ischen Union (EU) die Vogelschutzrichtlinie, die für alle Mitgliedstaaten gilt. Auch gibt es für Arten, die über die Grenzen der Europäischen Union hinaus wandern, die sogenannte Bonner Konvention. Diese hat ebenfalls zum Ziel, wandernde Tierarten in allen Territorialbereichen, in denen die Tierart wan- dert, gleichermaßen zu schützen. Unklar ist aber, warum in Mitgliedsländern wie Malta, Italien und Spanien die Bejagung der Turteltaube möglich ist. Für Malta beispielsweise gilt eine Aus- nahmegenehmigung der europäischen Vogelschutzrichtlinie. Gleichzeitig stei- gen die Zahlen an Turteltauben, die jährlich der Jagd zum Opfer fallen (https:// www.lbv.de/news/details/turteltaube-ist-der-vogel-des-jahres-2020/) Die Uni Gießen schätzt die gejagten Turteltauben gemeinsam mit der Vogelwarte Sem- pach auf 2 Millionen bis 3 Millionen Tiere im Jahr, was etwa ein Drittel des Bestandes ausmacht, der in den Sommermonaten in Deutschland brütet (https://www.myscience.ch/de/news/2016/auswertung_der_ringfunde_von_tur teltauben-2016-Vogelwarte). Aufgrund der rückläufigen Bestandszahlen wur- de die Turteltaube 2015 in die weltweite Liste der bedrohten Arten, auch Rote Liste genannt, aufgenommen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nuk leare Sicherheit vom 10. März 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/17867 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorbemerkung der Bundesregierung Die Bundesregierung setzt sich seit 2013 gegenüber der Europäischen Kom- mission für ein Bejagungsverbot der Turteltaube und anderer in der EU jagdba- rer Vogelarten mit ungünstigem Erhaltungszustand ein. Die Europäische Kom- mission antwortete hierauf, man wolle über „Single Species Action Plans“ (SSAP) die Situation betroffener Arten verbessern. Mit EU-Unterstützung wurde zwischenzeitlich der SSAP zur Turteltaube ge- schaffen. Er enthält ein aus Sicht der Bundesregierung hilfreiches und breites Instrumentarium zum Artenschutz. In Deutschland ist der SSAP hinsichtlich Fragen des Habitatschutzes von den Bundesländern umzusetzen. Der SSAP er- weist sich aber als teilweise wirkungslos, wenn er nicht mit jagdlichen Be- schränkungen in den anderen betroffenen EU-Staaten kombiniert wird. Ziel der EU-Kommission ist ein zeitlich begrenztes Jagdmoratorium, bis ein sogenann- tes adaptives „Harvestmanagement“ möglich ist – also eine auf den jeweiligen Populationserhaltungszustand abgestimmte Begrenzung der Jagdstrecke. Seitens der Bundesregierung bestehen Zweifel, ob dies ein zielführender Weg ist: Im Gegenteil – zusätzlich zum Jagddruck führt die globale Erwärmung ins- besondere in den afrikanischen Zuggebieten der Turteltaube zu Wasser- und Nahrungsknappheit (vgl. SSAP) und damit zu weiterem Druck auf den Erhal- tungszustand. Es ist daher eher mit weiterer Verschlechterung des Erhaltungszustandes zu rechnen und die Voraussetzungen für ein adaptives „Harvestmanagement“ sind daher auch langfristig vermutlich nicht gegeben. Die Bundesregierung wird sich daher unverändert auf EU-Ebene weiterhin für einen Bejagungsverbot aus- sprechen. 1. Durch welche Artenschutz- und Umweltschutzprogramme ist die Turtel- taube in Deutschland geschützt, und wie bewertet die Bundesregierung die einzelnen Maßnahmen? Die Turteltaube steht in Deutschland nach dem Bundesnaturschutzgesetz unter strengem Schutz. Des Weiteren ist sie in der EU-Verordnung über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (Verordnung (EG) 338/97) in Anhang A gelistet. Artikel 7 der EU- Vogelschutzrichtlinie – in Verbindung mit deren Anhang II – regelt die Grenzen der Jagdausübung auf diese Art. Konkrete Artenschutz- und Umweltprogramme oder andere Aktivitäten zum Schutz der Turteltaube in Deutschland fallen in die Zuständigkeit der Bundes- länder und sind ggf. dort zu erfragen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Wie viele Turteltauben leben nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland und Europa? Deutschland hatte im Jahr 2016 einen Bestand an Turteltauben von 12.500 bis 22.000 Brutrevieren (Gerlach et al. 2019). In Europa wurde für den Zeitraum 2008 bis 2012 ein Bestand von 3.150.000 bis 5.940.000 Paaren ermittelt (Staneva & Burfield 2017).",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/17867 3. Von welchem Rückgang der Turteltaubenpopulation geht die Bundesregie- rung jährlich aus? Der Brutbestand der Turteltaube in Deutschland ging im Zeitraum 2004 bis 2016 im Mittel um 61 Prozent zurück, der statistische Vertrauensbereich der Abnahme hat eine Spanne von einer minimalen Abnahme um 51 Prozent bis zu einer maximalen Abnahme um 70 Prozent (Nationaler Bericht 2019 nach Arti- kel 12 der Vogelschutzrichtlinie). Dies entspricht einer starken Abnahme von mehr als 3 Prozent pro Jahr (Gerlach et al. 2019). 4. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Entwicklung der Population der Turteltaube in Deutschland in den letzten zehn Jahren? Der Bundesregierung liegen Angaben der Bestandsentwicklung von Turteltau- ben für einen Zeitraum von zwölf Jahren vor (siehe Antwort zu Frage 3). 5. Wie wird ein guter Erhaltungszustand für Turteltauben definiert? Welche Anzahl an Tieren ist hierzu erforderlich? Auf EU-Ebene wird durch die EU-Kommission die „European Red List of Birds“ zum Maßstab für den Erhaltungszustand gemacht (European Commissi- on 2015). Hier ist die Turteltaube als „vulnerable“ gelistet. In der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands von 2015 (Grüneberg et al. 2015) wird die Turtel- taube in Kategorie 2 „Stark Gefährdet“ geführt. 6. Erfolgt das Monitoring für Turteltauben isoliert betrachtet auf die in Deutschland gesichteten Exemplare oder gesamt auf die wandernden Ar- ten innerhalb Europas? In Deutschland werden Bestandstrends brütender Turteltauben über das Moni- toring häufiger Brutvögel ermittelt, das vom Dachverband Deutscher Avifau- nisten (DDA) bundesweit koordiniert wird. Zur Brutzeit sind saisonale Wande- rungen der Turteltauben weitgehend eingestellt. Das bundesweite Brutvogelmonitoring ist in die internationale Zusammenarbeit des Pan-European Common Bird Monitoring Scheme (PECBMS) eingebunden. Ein systematisches Monitoring durchziehender Turteltauben existiert in Deutschland nicht. 7. In welchen Regionen Deutschlands wird nach Kenntnis der Bundesregie- rung ein Turteltaubenmonitoring durchgeführt, und in welchen Regionen basieren die Monitoringdaten auf Schätzungen bzw. Extrapolationen? Das Monitoring häufiger Brutvögel wird in allen Bundesländern durchgeführt. Für bundesweite Fragen zur Bestandsentwicklung erlaubt das Programm zuver- lässige Trendberechnungen, hierbei kommen international harmonisierte Ver- fahren zur Ermittlung und Modellierung der Bestandstrends zum Einsatz (Sud- feldt et al. 2012). Der Bundesregierung liegen keine Angaben dazu vor, in wel- chen Regionen Bestandsgrößen oder -trends der Turteltaube durch Schätzungen ermittelt werden.",
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"content": "Drucksache 19/17867 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über das Verbreitungsge- biet der Turteltauben, und wie groß ist aktuell das Verbreitungsgebiet? Die Karte der aktuellen Brutvorkommen des Zeitraums 2011 bis 2016 (aus dem Nationalen Bericht 2019 nach Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie) ist auf der BfN-Internetseite abrufbar: https://www.bfn.de/themen/natura-2000/berichte-m onitoring/nationaler-vogelschutzbericht/berichtsdaten.html. Die Turteltaube besiedelte im Zeitraum 2011 bis 2016 in Deutschland ein Ver- 2 breitungsgebiet in der Größe von 171.346,06 km (Nationaler Bericht 2019 nach Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie). 9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Schutzstatus der Turteltaube in anderer EU-Mitgliedstaaten (bitte alle Mitgliedstaaten auf- listen)? Nach Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie ist die Turteltaube auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten geschützt. Des Weiteren gelten die Bestimmungen der EU- Verordnung über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzen- arten durch Überwachung des Handels (Verordnung (EG) 338/97). Zum Status der Jagd in den einzelnen Mitgliedstaaten wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 10. Wie kann die Turteltaube nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland und wie in der EU besser geschützt werden? Ein effektiver Schutz der Turteltaube lässt sich am besten über den Erhalt, die Ausweitung und die Optimierung ihrer Lebensräume, Brutstätten und Nah- rungsgebiete im gesamten Verbreitungsraum erreichen (vgl. auch den genann- ten SSAP). In Deutschland hilft darüber hinaus ggf. auch ein geeignetes Prädatoren-Management, insbesondere im besiedelten Raum, dem bevorzugten Lebensraum der Turteltaube. 11. In welchen europäischen Mitgliedstaaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders viele Verluste durch Jagd auf den in Deutschland geschützten Vogel zu verzeichnen? Hirschfeld & Attard (2017) listen die Abschusszahlen (Jagdstrecken 2013/2014, 2014 oder 2014/2015) der Turteltaube in 30 untersuchten Staaten auf. Demnach sind besonders viele Verluste in Spanien (701.600 Individuen), Italien (305.590 Individuen), Bulgarien (145.672 Individuen), Portugal (109.815 Individuen) und Frankreich (91.704 Individuen) zu verzeichnen Wei- tere Verluste treten in Österreich (ca. 1.723 -1.926 Individuen), Zypern (67.141), Griechenland (keine genauen Angaben), Malta (6.614), Rumänien (23.983) und der Slowakei (3.089) auf. Die weiteren untersuchten Länder ha- ben keine Jagdzeiten für diese Art. 12. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um wie Malta eine Ausnahmege- nehmigung von der europäischen Vogelschutzrichtlinie zu erhalten, und wer ist bei einer solchen Entscheidung stimmberechtigt? Die Turteltaube ist in Anhang II B der Europäischen Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG) geführt und darf somit nach deren Artikel 7 Absatz 3 in den in Anhang II B genannten Mitgliedstaaten bejagt werden. Hierzu gehören Bulgari-",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/17867 en, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Österreich, Portugal, Rumänien, Grie- chenland und ebenfalls Malta. 13. Welche derzeitigen Maßnahmen zur Bestandsverbesserung bei Turteltau- ben hält die Bundesregierung für möglich und sinnvoll? Es wird auf die Zuständigkeit der Bundesländer für die Durchführung von kon- kreten Maßnahmen verwiesen. Zu empfehlende Maßnahmen sind Erhalt, Ausweitung und Optimierung der Lebensräume, Brutstätten und Nahrungsgebiete von Turteltauben (siehe Ant- wort zu Frage 10). 14. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über das Durchzugsver- halten von Turteltauben und das schwankende Vorkommen von Turtel- tauben in einzelnen Regionen Deutschlands? Turteltauben sind nach Bairlein et al. (2014) Langstreckenzieher und überwin- tern im westlichen Afrika bis Äthiopien. So ziehen die Tiere größtenteils von Ende Juli bis Ende August in die Winterquartiere, der Frühjahrszug findet dann von Ende April bis Mitte Juni statt (Bairlein et a. 2014). Es liegen wenige Be- ringungsdaten vor, jedoch sind Fernfunde in Westdeutschland beringter Turtel- tauben vor allem aus Frankreich, Spanien und Portugal verzeichnet (Bairlein et al. 2014). Dies weist auf einen Zug Richtung Südwesten hin. Zum Zugweg der Turteltauben in Ostdeutschland liegen nur wenige Daten vor. Jedoch weisen Ringfunde eher auf einen Zug über Italien und Malta hin (Bairlein et al. 2014). Tiere aus dem östlichen Mitteleuropa und Skandinavien ziehen in südlicher bis südöstlicher Richtung ab, ziehen also über Italien und Südeuropa nach Afrika (Bairlein et al. 2014), während nach Wernham et al. (2002) die britischen Tur- teltauben überwiegend über die iberische Halbinsel und das nordwestliche Ma- rokko ziehen. Sie ziehen also ebenfalls wie die westdeutschen Tiere in südwest- licher Richtung. Da nach Angaben des DDA nördlich von Deutschland nur sehr wenige Turtel- tauben (vgl. Baptista et al 2020) brüten, gibt es kaum durchziehende Bestände. Die Größe des Vorkommens-Gebietes der Turteltaube hat in der Zeit von 2004 bis 2016 um 11 bis 30 Prozent abgenommen (Nationaler Bericht 2019 nach Ar- tikel 12 der Vogelschutzrichtlinie). Rückgänge des Verbreitungsgebietes von Turteltauben sind insbesondere im norddeutschen Tiefland, in Teilen der Mit- telgebirge sowie im Alpenvorland zu verzeichnen (Gerlach et al. 2019), ein ak- tuelles Fehlen der Turteltaube in den im Zeitraum 2005 bis 2009 noch besetzten Rasterzellen resultiert in vielen Fällen aus einem Verschwinden der Art aus größeren Landschaftsräumen in Deutschland. 15. Welche Fördermaßnahmen verbergen sich hinter den Managementplänen des neuen Vogelschutzberichts 2019 (https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/ natura2000/Dokumente/Nationaler_Vogelschutz_Bericht_2019/Berichts daten/Brutvoegel/StubisU_B.pdf, S. 65, Nummer 6.1), und warum gibt es keinen nationalen Managementplan? Bei dem im Vogelschutzbericht 2019 unter Punkt 6.1 aufgelisteten Manage- mentplan für die Turteltaube handelt es sich um einen internationalen Plan, der von der Europäischen Kommission gefördert wurde und unterstützt wird. Die Umsetzungspflicht trifft in Deutschland die Bundesländer. Dazu gehören u. a. Maßnahmen im Rahmen von sogenannten Kulturlandschaftsprogrammen",
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"content": "Drucksache 19/17867 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode (s. u.), durch die flächenbezogene, extensive Bewirtschaftungsweisen in der Landwirtschaft gefördert werden. Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM), die in den Entwick- lungsprogrammen für den ländlichen Raum (EPLR) der Länder enthalten sind und durch Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für den ländlichen Raum (ELER) kofinanziert werden können, sind grundsätzlich geeignet auch spezifische Artenschutzziele zu erreichen. Es ist davon auszugehen, dass Maß- nahmen wie Anlage und Pflege von Landschaftselementen, Extensivierung ins- besondere im Ackerbau und der Verzicht auf Düngung und die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf bestimmten Flächen einen Beitrag zum Erhalt von Brut- und Nahrungshabitaten, auch der Turteltaube, leisten können.",
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"content": "Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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