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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/27999 19. Wahlperiode 29.03.2021 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Torsten Herbst, Frank Sitta, Oliver Luksic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/27412 – Erfahrungen der Bundesregierung mit der Anwendung von Maßnahmegesetzen im Verkehrsbereich Vorbemerkung der Fragesteller Die Umsetzung von notwendigen Infrastrukturmaßnahmen in Deutschland dauert nach Auffassung der Fragesteller immer länger. Ob auf der Straße, der Schiene oder dem Wasser: Von der ersten Planung bis zur Inbetriebnahme von Verkehrswegen vergehen heute häufig mehrere Jahrzehnte. Einen der ent- scheidenden Engpässe stellt das Planungs- und Genehmigungsrecht dar. Trotz diverser Reformen ist es immer noch zu komplex und bürokratisch, um Plan- verfahren in einer überschaubaren Zeit abzuschließen. Während in der Vergan- genheit ein zügiger Ausbau der Verkehrsinfrastruktur häufig an der Bereitstel- lung entsprechender Mittel scheiterte, erweist sich heute häufig fehlendes Baurecht als große Hürde. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat der Deutsche Bundestag in der laufenden 19. Legislaturperiode bereits mehrere Gesetze verabschiedet. Im November 2018 wurde das Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Ge- nehmigungsverfahren im Verkehrsbereich (Planungsbeschleunigungsgesetz) beschlossen. Im Januar 2020 hat der Deutsche Bundestag zudem das Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmegesetz im Ver- kehrsbereich (Maßnahmegesetzvorbereitungsgesetz – MgvG) sowie das Ge- setz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich verabschiedet. Das Maßnahmegesetzvorbereitungsgesetz ermöglicht seitdem erstmalig die Genehmigung von Infrastrukturprojekten im Bereich der Bundeswasserstra- ßen und Bundesschienenwege durch Beschluss des Deutschen Bundestages anstelle durch einen Verwaltungsakt. Der Deutsche Bundestag wird damit zum Vorhabenträger und Verantwortlichen für die Durchführung von Genehmi- gungsverfahren bei ausgewählten Verkehrsprojekten von nationaler Bedeu- tung. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes war jedoch unklar, in- wieweit eine gesetzliche Zulassung eines Infrastrukturprojekts tatsächlich zu einer beschleunigten Umsetzung im Vergleich zum herkömmlichen Verwal- tungsverfahren führt. Nach Auffassung der Fragesteller ist es daher wichtig, schnell Erfahrungen mit den Maßnahmegesetzen zu sammeln und die im Ge- setz aufgezählten Verkehrsinfrastrukturprojekte von nationaler Bedeutung zeitnah umzusetzen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 25. März 2021 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/27999 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. Für welche der im Maßnahmegesetzvorbereitungsgesetz aufgelisteten Ver- kehrsinfrastrukturprojekte plant die Bundesregierung eine Genehmigung durch ein Maßnahmegesetz statt durch einen Verwaltungsakt? 3. Für welche der im Maßnahmegesetzvorbereitungsgesetz aufgelisteten Ver- kehrsinfrastrukturprojekte plant die Bundesregierung keine Genehmigung durch ein Maßnahmegesetz anstatt durch einen Verwaltungsakt (bitte Be- gründung angeben)? Die Fragen 1 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für alle im Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) enthaltenen Projek- te ist grundsätzlich eine gesetzliche Genehmigung vorgesehen. Im Rahmen des Ausbaus der Eisenbahnstrecke von München über Mühldorf nach Freilassing (ABS 38) sollen die Knotenmaßnahmen „Truderinger Kurve“, „Walperskirch- ner Spange“ und „Zweigleisiger Ausbau von Erding nach München-Flughafen“ nicht durch Gesetz genehmigt werden. Damit wird ein Widerspruch zur Be- darfsplanumsetzungsvereinbarung vermieden. 2. Für welche der im Maßnahmegesetzvorbereitungsgesetz aufgelisteten Ver- kehrsinfrastrukturprojekte hat die Bundesregierung bereits konkrete Schritte für eine Genehmigung durch ein Maßnahmegesetz anstatt durch einen Verwaltungsakt eingeleitet, und welche konkreten Schritte sind dies jeweils (bitte pro Projekt einzeln angeben)? 5. Hat die Bundesregierung bereits mit den Ländern bzw. den Vorhabenträ- gern hinsichtlich der durch ein Maßnahmegesetz zu realisierenden Vorha- ben Gespräche geführt? Falls ja, mit wem, wann, und mit welchem Ergebnis? Die Fragen 2 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Projektbezeichnung Sachstand Ausbau der Eisenbahnstrecke von München über Das Projekt befindet sich in der Entwurfsplanung. Mühldorf nach Freilassing (ABS 38) Die Grundlagenermittlung / Vorplanung läuft; im Ausbau der Eisenbahnstrecke von Hof über Abschnitt Hof – Marktredwitz ist sie bereits Marktredwitz und Regensburg nach Obertraubling abgeschlossen. Ausbau der Eisenbahnstrecke von Magdeburg nach Halle (Teilstrecke der Bedarfsplanmaßnahme Die Grundlagenermittlung / Vorplanung läuft. Ostkorridor Nord) Neubau der Kurve von Mönchehof nach Ihringshau- sen im Rahmen des Ausbaus der Eisenbahnstrecke Derzeit erfolgt der Trassenauswahlprozess. von Paderborn nach Halle Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke von Geithain nach Chemnitz im Rahmen des Ausbaus der Die Grundlagenermittlung läuft. Eisenbahnstrecke von Leipzig nach Chemnitz Der Planungsdialog hat begonnen. Der erste Termin Aus- bzw. Neubau der Eisenbahnstrecke von war am 14. Januar2021. Bei fünf Trassenvarianten Hannover nach Bielefeld wurde die Wirtschaftlichkeit positiv nachgewiesen. Ausbau der Eisenbahnstrecke von der Grenze D/NL Vor Realisierung der Strecke ist eine Einigung mit über Kaldenkirchen, Viersen und Rheydt nach Belgien und den Niederlanden über die Ausbaumaß- Odenkirchen nahmen erforderlich. Ausbau der Eisenbahnstrecke von Niebüll über Die Planung hat im Jahr 2020 begonnen. Klanxbüll nach Westerland",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/27999 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Projektbezeichnung Sachstand Fahrrinnenanpassung der Außenweser und Unterwe- Die Genehmigungsplanung läuft. ser (Nord) Grundlagenermittlung / Vorplanung laufen. Im ersten Abladeoptimierung der Fahrrinnen des Mittelrheins Halbjahr 2021 beginnt die frühe Öffentlichkeitsbetei- ligung für den ersten von drei Teilabschnitten. Ausbau des Wesel-Datteln-Kanals bis Marl und Er- satzneubau der „Großen Schleusen“ sowie Brücken- Die Vorplanung läuft. hebung bei Ersatzneubau Die Planungen können aufgenommen werden, sobald Fahrrinnenvertiefung des Untermains bis die Streckenausbaumaßnahmen oberhalb von Würz- Aschaffenburg burg beendet sind. Die Planungen können aufgenommen werden, sobald die vorlaufenden Maßnahmen abgeschlossen sind Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals (Anpassung der Oststrecke, Schleusenneubauten und -instand-setzungen Brunsbüttel u. Kiel-Holtenau) Hinzu kommen die durch Art. 4 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen (StStG) aufgenommenen Projekte. Insoweit sind die Länder zunächst für die Auswahl bzw. Priorisierung der Verkehrsinfrastrukturprojekte des StStG zu- ständig. Die Projektumsetzung wird bei den Schienenprojekten anschließend mit der DB Netz AG und den Ländern abgestimmt. Im Bereich Straße wäre es Aufgabe der Autobahn GmbH des Bundes, die sechsstreifige Erweiterung der A 13 zwischen dem Schönefelder Kreuz und dem Autobahndreieck Spreewald (§ 2a Satz 1 Nr. 16 Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz) zu planen und da- nach in Abstimmung mit dem Fernstraßen-Bundesamt die gesetzliche Bau- rechtsschaffung zu erreichen. 4. Für welche Verkehrsinfrastrukturprojekte, die nicht im Maßnahmegesetz- vorbereitungsgesetz aufgelistet sind, plant die Bundesregierung eine Ge- nehmigung durch ein Maßnahmegesetz anstatt durch einen Verwaltungs- akt? Für welche dieser Projekte hat die Bundesregierung bereits konkrete Schritte für eine Genehmigung durch ein Maßnahmegesetz eingeleitet, und welche konkreten Schritte sind dies jeweils (bitte pro Projekt einzeln angeben)? Keine. 6. Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmegesetze auch im Bereich der Bundesfernstraßen anzuwenden? Falls ja, warum hat sie noch keinen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht? Das MgvG sieht für vier Bundesfernstraßenvorhaben die Möglichkeit der Bau- rechtsschaffung durch Gesetz vor (§ 2a Satz 1 Nr. 13 bis 16 MgvG). Vorher sind die Projekte planerisch zu entwickeln.",
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"content": "Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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