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            "content": "Drucksache 19/24763                                          –4–               Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die vorstehenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf Prüfungen, die in die aufsichtliche Zuständigkeit der BaFin fallen, und nicht auf die aufsicht- lichen Prüfungen in Zuständigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB). Hinzukommen aus dem Geschäftsbereich Versicherungsaufsicht noch 9 Be- schäftigte aus der Abteilung „Quantitative Risikomodellierung“ (QRM). Im Geschäftsbereich Abwicklung nehmen regelmäßig bei Vor-Ort-Prüfungen von Banken und Finanzdienstleistern 19 Beschäftigte aus der Abteilung Geld- wäsche teil. Im Geschäftsbereich der Wertpapieraufsicht verteilt sich die Anzahl der Be- schäftigten, die regelmäßig an Vor-Ort-Prüfungen von Banken und Finanz- dienstleistern teilnehmen, wie folgt: Anzahl der             Erläuterung Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen bei Vor-Ort-Prüfungen von                10            Die Angabe bezieht sich auf Banken und Finanzdienst-                               die Aufsicht über Finanz- leistern                                               marktinfrastrukturen. bei Vor-Ort-Prüfungen von                10            Die Angabe bezieht sich auf Banken und Finanzdienst-                               die Aufsicht über Finanz- leistern                                               dienstleistungsinstitute und Wertpapierhandelsbanken nach dem KWG und nach dem 11. Abschnitt des WpHG. bei Vor-Ort-Prüfungen von                35            Die Angabe bezieht sich auf Banken und Finanzdienst-                               die Aufsicht über Wohlver- leistern                                               haltensregeln nach dem 11. Abschnitt des WpHG bei Banken. 7. Bei wie vielen Sonderprüfungen im vergangenen Jahr haben BaFin- Angestellte mitgewirkt, und wie viele Sonderprüfungen wurden aus- schließlich von Dritten (Bundesbank, Wirtschaftsprüfer etc.) durchge- führt (bitte jeweils nach Art des Drittprüfers aufschlüsseln)? Insgesamt haben BaFin-Beschäftigte im Jahr 2019 an 121 Sonderprüfungen mitgewirkt. BaFin-Beschäftigte haben im Jahr 2019 an 87 Geldwäsche-Sonderprüfungen mitgewirkt. Davon waren 74 eigene Prüfungen und 13 Prüfungen von Wirt- schaftsprüfern bei ausländischen Niederlassungen, die von BaFin-Beschäftigten begleitet wurden. Im Bereich Bankenaufsicht haben BaFin-Beschäftigte im Jahr 2019 bei 21 Son- derprüfungen mitgewirkt. Ausschließlich durch Beschäftigte der Deutschen Bundesbank, der gemäß § 7 KWG im Wesentlichen die Durchführung der Vor- Ort-Prüfungen obliegt, wurden 138 Prüfungen ausgeführt. Ausschließlich durch Wirtschaftsprüfer wurden 19 Prüfungen durchgeführt",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                      –5–                               Drucksache 19/24763 Im Bereich Wertpapieraufsicht („WA“) verteilt sich die Mitwirkung an Sonderprüfungen in 2019 wie folgt: Abteilung          Anzahl der Sonderprü- Anzahl der Sonderprüfungen, Erläuterungen fungen unter Mitwir-         die ausschließlich von Dritten kung von Beschäftigten durchgeführt wurden der BaFin Abteilung                        4                               0                 Diese Angaben betreffen die Auf- WA 2                                                                               sicht über Finanzmarktinfrastruktu- Marktüberwa-                                                                       ren. chung, Markt- infrastruktur Abteilung                        9                               8                 Diese Angaben betreffen die Auf- WA 4                                             (ausschließlich durch Wirt- sicht nach dem Kapitalanlage- Investmentauf-                                          schaftsprüfer)             gesetzbuch. sicht Für den Begriff Sonderprüfung wurde sowohl auf Anlassprüfungen (Sonder- prüfung mit besonderem Anlass) als auch auf Routineprüfungen (Sonderprü- fung ohne besonderen Anlass) abgestellt. 8. Wie viele Angestellte der jeweils zuständigen Abteilungen sind regelmä- ßig aktiv bei Untersuchungen dabei, etwa bei der Prüfung von Verdachts- fällen auf Insiderhandel oder Bilanzbetrug (bitte einzeln aufschlüsseln)? Im Bereich Wertpapieraufsicht („WA“) verteilt sich die aktive Teilnahme von Beschäftigten bei Untersuchungen wie folgt: Abteilung                          Anzahl der Beschäftigten        Erläuterung Abteilung WA 2 Marktüber-                       12                 Zugrunde gelegt wurde die Anzahl von Beschäf- wachung, Marktinfrastruktur          (Marktmanipulation: 6;        tigten, die Untersuchungen im Hinblick auf In- Insiderhandel: 6)          siderhandel und Marktmanipulation (Marktmiss- brauch) durchführen. An klärenden Vorarbeiten mitwirkende Beschäftigte wurden nicht erfasst. Abteilung WA 1 Grundsatz-                        6                 Die Angabe bezieht sich auf die Vornahme von fragen, Transparenz,                                               Prüfungen im Sinne von § 108 Abs. 1 Satz 2 Ordnungswidrigkeiten-                                              i. V. m. § 107 Abs. 1 Satz 1 WpHG auf zweiter verfahren                                                          Stufe des Enforcementverfahrens (Referat WA 15: Bilanzkontrolle). Abteilung WA 5 Prospekte,                        8                 Zugrunde gelegt wurde die Anzahl von Beschäf- Überwachung                                                        tigten, die Untersuchungen im Hinblick auf Ver- Wertpapieranalysten                                                stöße gegen die Prospektpflicht oder gegen Regeln zur Werbung bei öffentlichen Angeboten durchführen (Referat WA 55: Marktüberwachung Vermögensanlagen und Wertpapierangebote). Im Geschäftsbereich Abwicklung nahmen insgesamt 50 Beschäftigte aus der Abteilung IF (Integrität des Finanzsystems) anlassbezogene Durchsuchungen und Vor-Ort-Prüfungen vor.",
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