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"content": "Deutscher Bundestag 1. Wahlperiode Drucksache Nr. 1673 1 949 Bundeskanzleramt Dienststelle für Auswärtige Angelegenheiten Bonn, den 2. Dezember 1950 (524-10/80-IIIa 2352/50) An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.: Anfrage Nr. 139 der Fraktion des Zentrums - Nr. 1593 der Drucksachen - Die Anfrage Nr. 139 der Fraktion des Zentrums — Nr. 1593 der Drucksachen — betreffend Bestimmungen über den Aufenthalt von Fremden in den USA wird wie folgt beantwortet: Die neuen, den Aufenthalt von Fremden in den USA beschränken- den Bestimmungen (Internal Security Act of 1950) sind der Bun- desregierung seitens der Regierung der USA nicht amtlich mit- geteilt worden. Das Gesetz ist aber durch das Deutsche General- konsulat in New York beschafft und dem Bundeskanzleramt vor- gelegt worden. Durch das Gesetz sind von der Zulassung in die USA ausgeschlos- sen alle Ausländer, die zu irgendeiner Zeit Mitglieder oder ange- schlossen (affiliated) sind oder gewesen sind: der Kommunistischen oder einer anderen totalitären Partei irgendeines Staates der USA, irgendeines fremden Staates oder irgendeiner politischen oder geographischen Untereinheit irgendeines fremden Staates; einer Abteilung, Ersatzabteilung, eines Zweiges, eines ange- schlossenen Verbandes oder einer Unterabteilung irgendeiner solchen Vereinigung oder Partei, ohne Rücksicht darauf, wel- chen Namen eine derartige Gruppe oder Organisation ver- wendet haben mag, jetzt trägt oder später annimmt. Diese Bestimmungen sind seitens der für die Durchführung zu- ständigen amerikanischen Behörden (State Department, Immigra- tion Offices, Department of Justice) dahin ausgelegt worden, daß nazistische, faschistische und falangistische Parteien und Organisa- tionen jeder Art darunter fallen. Es sei deshalb keine Möglichkeit gegeben, gegenwärtige oder frühere Mitglieder solcher Parteien oder Organisationen zur Einreise in die USA zuzulassen. Nach der bis- herigen Praxis der amerikanischen Behörden werden von dem Ge-",
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"content": "setz nicht nur die sogenannten „Gliederungen\", sondern auch die an- geschlossenen Verbände der NSDAP, wie z. B. NSV, DAF u. H. um- faßt. Auch die frühere deutsche Wehrmacht ist mitinbegriffen. Auf Grund dieser Auslegung der Bestimmungen des Gesetzes sind unmittelbar nach seinem Inkrafttreten alle Deutschen, die zu irgendeiner Zeit der NSDAP, ihren Gliederungen oder angeschlos- senen Verbänden angehört haben, nach ihrer Ankunft in den USA in Ellis Island interniert worden, obwohl sie mit den von den zu- ständigen amerikanischen Dienststellen ausgefertigten Ausweisen für die Einreise in die USA ausgestattet waren. Gleichzeitig wurden die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes von den amerikanischen Kon- sularbehörden erteilten Einreisesichtvermerke für ungültig erklärt, und es wurde den Betroffenen anheimgestellt, bei den Konsulaten Anträge auf Erneuerung ihrer Sichtvermerke zu stellen. Aber auch Reisende, die sich im Besitz solcher erneuerten Sichtvermeke befan- den, wurden, wenn sie zu irgendeiner Zeit Mitglieder der NSDAP waren oder einer ihrer Gliederungen oder Verbände angehört hatten, bei ihrer Ankunft in den USA in Ellis Island zu weiterer Prüfung ihrer Person interniert. Sofort nach dem Bekanntwerden der neuen Bestimmungen sind von dem Generalkonsulat in New York bei allen in Betracht kommen- den amerikanischen Stellen, insbesondere bei dem State Department, bei dem Department of Justice (Attorney General) und den ame- rikanischen Einwanderungsbehörden mit allem Nachdruck Schritte unternommen worden, um zunächst einmal die Freilassung der auf Ellis Island internierten Deutschen zu erreichen. Diese Schritte haben dahin geführt, daß auf Anordnung des Attorney General die auf Ellis Island internierten Deutschen bis auf drei in Freiheit gesetzt und für vorläufig sechs Monate zum Aufenthalt in den USA zu- gelassen worden sind. Gegenüber den Bemühungen, eine alsbaldige Wiederherstellung des früheren Rechtszustandes zu erreichen, wurde von amerikanischer Seite darauf hingewiesen, daß die Bestimmungen des Gesetzes nur durch einen neuen Beschluß des amerikanischen Kongresses abge- ändert werden könnten. Die Bundesregierung hat in einem Memo- randum, das dem Amerikanischen Hohen Kommissar zugeleitet wurde, der Erwartung Ausdruck gegeben, daß ein solcher Beschluß bald herbeigeführt werden möge. Im Auftrag: Kordt",
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