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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 7/3676 7. Wahlperiode 22.05.75 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wörner, Handlos, Damm, Dr. Dregger, Biehle, Dr. Kraske, Rommerkirchen, de Terra, Pfeifer, Löher, Eilers (Wilhelmshaven), Dr. Wallmann, Lenzer, Graf Stauffenberg und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 7/3573 - betr. Hochschulen der Bundeswehr Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung hat mit Schreiben vom 22. Mai 1975 die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet: 1. Welcher ungedeckte Bedarf an wissenschaftlichem und nicht wissenschaftlichem Personal besteht an den Hochschulen der Bundeswehr in Hamburg und München? Wieviel Stellen sind ausgeschrieben? Wieviel Berufungsverfahren laufen? Welche Planungen liegen vor, um den Bedarf unverzüglich zu decken? Die in den Haushaltsjahren 1973, 1974 und 1975 bewilligten Stellen haben ihre Grundlage in den Stärke- und Ausrüstungs- nachweisungen 1972 für die Hochschulen der Bundeswehr. Für die Bemessung des künftigen Personalbedarfs ist dieser Rahmen in Zusammenarbeit mit den Hochschulen in der Zwischenzeit ergänzt und erweitert worden. Es ist vorgesehen, die zusätzlich benötigten Stellen in den Haushaltsjahren 1976 und 1977 — auch unter Ausschöpfung aller Umsetzungsmöglichkeiten in der Bun- deswehr — zu realisieren, um dem bis 1977 steigenden Bedarf an Studien- und Laborplätzen gerecht zu werden. Ob zur Sicher- stellung des Lehrbetriebes im Jahre 1975 weitere Maßnahmen erforderlich sind, wird zur Zeit geprüft. Die den Hochschulen bisher zugewiesenen Stellen für wissen- schaftliches und nichtwissenschaftliches Personal sind über- wiegend besetzt; noch unbesetzte Stellen sind ausgeschrieben. Zur Berufung von Professoren ist zu bemerken, daß an der Hochschule der Bundeswehr Hamburg — abgesehen von einer noch laufenden Ausschreibung — alle bisher zugewiesenen Pro- fessorenstellen (einschließlich Haushalt 1974) besetzt bzw. durch Berufungsverfahren festgelegt sind.",
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"content": "Drucksache 7/3676 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode Bei der Hochschule der Bundeswehr München sind rund 75 v. H. der Professorenstellen besetzt bzw. durch Berufungsverfahren festgelegt. Die restlichen Stellen sind ausgeschrieben. Für die weitere Gewinnung qualifizierter Hochschullehrer ist es von besonderer Bedeutung, daß möglichst bald die gesetz- lichen Grundlagen für die Übernahme der Professoren an den Hochschulen der Bundeswehr in ein Bundesbeamtenverhältnis geschaffen werden. Eine entsprechende gesetzliche Regelung ist in dem noch nicht in Kraft getretenen Hochschulrahmengesetz vorgesehen (§ 82). 2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß insbesondere die gestraffte Studienzeit an den Hochschulen der Bundeswehr eine Orientierung an den Richtlinien der Bund-Länder-Kommis- sion nicht zuläßt und daher die empfohlenen Schlüsselzahlen für das Zahlenverhältnis von Hochschullehrern zu Studenten (Kleingruppenarbeit) oder für Laborpersonal und -räume unzu- reichend sind? Wenn ja, welche personellen und infrastruktu- rellen Verbesserungen will die Bundesregierung veranlassen? In welcher Weise werden bei o. a. Schlüsselzahlen die wissen- schaftlichen Mitarbeiter berücksichtigt? Die Richtlinien und die Schlüsselzahlen der Bund-Länder-Kom- mission gehen von einer Dauer von vier Jahren (acht Semestern) für wissenschaftliche Studiengänge aus. Die tatsächliche Ver- weildauer ist jedoch im Durchschnitt erheblich höher. - Für das dreijährige, in neun Trimester eingeteilte Studium an den Hochschulen der Bundeswehr können jedoch die Schlüssel- zahlen nur unter Berücksichtigung der hier bestehenden beson- deren Studienbedingungen verwendet werden. In der Gesamtzahl des wissenschaftlichen Personals sind die wissenschaftlichen Mitarbeiter in der Größenordnung der im Bildungsgesamtplan vorgesehenen Anteile enthalten. 3. Ist abzusehen, ob der für den Diplomabschluß vorgesehene Stoff von den Studenten in allen Fachrichtungen - wie beab- sichtigt - in drei Studienjahren bewältigt werden kann? Er- fordern die bei den Studenten durch die Aufbauphase beding- ten besonderen Belastungen zusätzliche Maßnahmen, um ent- standene Benachteiligungen auszugleichen? Welche Schritte will die Bundesregierung in diesem Fall unternehmen? Nach den bis jetzt vorliegenden Erfahrungen wird davon aus- gegangen, daß der in den einzelnen Fachrichtungen vorge- sehene Lehrstoff auf der Grundlage des geplanten personellen und materiellen Aufbaus in drei Studienjahren bewältigt wer- den kann. Den besonderen Belastungen des ersten Studienjahrganges wird durch entsprechende Regelungen für die Diplomvorprü- fungen Rechnung getragen. Mit dem weiteren Aufbau der Hochschulen werden sich die Studienbedingungen verbessern, insbesondere durch die Mit wirkung der Professoren bei der fortschreitenden curricularen",
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"content": "Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode Drucksache 7/3676 Durchdringung und Straffung des Lehrstoffes, durch die Intensi- vierung der Studienberatung, aber auch durch die Fertigstellung der Neubauten. 4. Welche Erfahrungen sind mit der erziehungs- und gesellschafts- wissenschaftlichen Komponente des Studiums gemacht worden? In welcher Weise findet dabei das künftige Tätigkeitsfeld als Offizier der Bundeswehr Berücksichtigung? Welchen zeitlichen Anteil nimmt diese Komponente zur Zeit in den einzelnen Studiengängen ein? Die Bundesregierung hält an dem Konzept der erziehungs- und gesellschaftswissenschaftlichen Komponente fest. Diese Kom- ponente ist z. Z. auf zwei Wochenstunden je Trimester festge- legt; sie ist Prüfungsgegenstand in allen Diplomvor- und Diplomhauptprüfungen. Eine Aufbereitung der Erfahrungen hierüber ist erst möglich, wenn der erste Studienjahrgang das Studium abgeschlossen hat. 5. Welche konkreten Verwendungsmöglichkeiten sieht die Bun- desregierung für Diplompädagogen nach Abschluß ihrer Dienst- zeit? Bestehen Überlegungen für ein anschließendes Aufbau- studium? Die ersten an den Hochschulen der Bundeswehr ausgebildeten Diplompädagogen werden 1984 ihre zwölfjährige Verpflich- tungszeit beenden. Erst danach werden sie in einen Zivilberuf übertreten. Konkrete Aussagen über die Verwendungsmöglich- keiten sind deshalb zur Zeit nicht möglich. Ein verhältnismäßig großer Teil der in dieser Fachrichtung ausgebildeten Offiziere wird als Berufssoldat weiter in der Bundeswehr bleiben. Grundsätzlich stehen den an den Hochschulen der Bundeswehr ausgebildeten Diplompädagogen jedoch die gleichen Tätigkeits- felder offen wie den Diplompädagogen, die an öffentlichen Hochschulen studiert haben. Ein Aufbaustudium für Diplompädagogen an den Hochschulen der Bundeswehr ist nicht vorgesehen. Sie können jedoch nach Beendigung ihrer Dienstzeit ein Anschlußstudium außerhalb der Bundeswehr durchführen. 6. Ist abzusehen, ob sich die in der fünfjährigen Gesamtausbil- dung festgelegte Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte in der jetzigen Form bewährt, oder teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß — wie bei Luftwaffe und Marine — auch die Offizieranwärter des Heeres die Ausbildung an den Offizier- schulen erfolgreich abgeschlossen haben sollten, bevor sie ihr Hochschulstudium beginnen? Wie denken die Leiter der Studentenbereiche und der Studen- tenfachbereiche sowie die Studenten selbst über die in den Teil- streitkräften zur Zeit ungleichmäßig festgelegte Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte? Welche Maßnahmen hat die Bundes- regierung ergriffen, um die wiederholt geforderte Einheit der Ausbildung zwischen Hochschulen und Offizierschulen der Bundeswehr zu realisieren? Militärische Ausbildung und Studium bilden eine Einheit und müssen aufeinander abgestimmt sein. Dem trägt die Reihen-",
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"content": "Drucksache 7/3676 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode folge der einzelnen Ausbildungsabschnitte in der Offizieraus- bildung Rechnung. Die Grenzen einer einheitlichen Offizierausbildung sind jedoch durch die spezifischen Belange der jeweiligen Teilstreitkraft ge- setzt. Das hat speziell im Heer schon zur Neuordnung des fünf- zehnmonatigen Vorlaufs geführt. 7. Hat sich das geringe Maß truppendienstlicher Einordnung an den Hochschulen der Bundeswehr bewährt? Ist sichergestellt, daß die im 15monatigen Vorlauf vermittelte Motivation, Er- ziehung und militärische Ausbildung zum Offizier während des drei- bis vierjährigen Studiums erhalten bleibt? Auf welche Weise wird während des Studiums die „politische Bildung\" (ZDv 12/1) vermittelt? Wird eine personelle Verstärkung der Leitung des Studenten- bereichs und der Studentenfachbereiche für notwendig gehal- ten, um auch dem Anspruch der Studenten auf individuelle Betreuung und Fürsorge sowie den Erfordernissen der soldati- schen Ordnung und militärischen Information gerecht werden zu können? Während der dreijährigen Regelstudienzeit erhalten und ver- tiefen die Studentenbereiche Kenntnisse und Motivation der studierenden Soldaten durch Information und ein militärisches Begleitprogramm. Praktika in der Truppe stellen eine Ergän- zung dieser Maßnahmen dar. Das nach dem Konzept der Neuordnung durchgeführte Studium schließt eine entsprechende politische Bildung ein. Die Stärke- und Ausrüstungsnachweisungen der Studenten- bereiche sehen vor, daß für je 150 studierende Soldaten ein Offizier zur individuellen Beratung, Betreuung und Fürsorge eingesetzt wird. Dieser Schlüssel stellt nach den bisherigen Er- fahrungen die notwendige Mindestausstattung dar. Die Zu- führung von Personal in dem erwähnten Umfang wird voraus- sichtlich am 1. Oktober 1975 abgeschlossen sein. 8Nach . welchen Grundsätzen erfolgt die Aufteilung der Studen- ten auf die vorhandenen Studienplätze? Sind die Berufsfeld- analysen in den Teilstreitkräften abgeschlossen und die Aus- bildungs- und Verwendungskataloge erstellt worden? In wel- chem Umfang entspricht der von den Teilstreitkräften ange- meldete Bedarf den persönlichen Fachrichtungswünschen der Studenten? Wie viele Studenten haben während des Studiums die eingangs gewählte Fachrichtung geändert? Welche neue Fachrichtung haben sie gewählt? Welche Ursachen liegen für den Wechsel vor? Die Offizieranwärter werden nach Eignung und Studienwün- schen des Bewerbers — nach dem Bedarf der Teilstreitkräfte — in die Studienplätze eingewiesen. Mit Hilfe der Studienberatung ist es gelungen, den Bedarf in den Fachrichtungen mit den Stu- dienwünschen der Bewerber in Übereinstimmung zu bringen. Von den an den Hochschulen der Bundeswehr studierenden Sol- daten haben bisher 70 den Fachbereich gewechselt. Wesent- licher Grund hierfür war mangelnde Begabung für besonders mathematik-orientierte Studienrichtungen.",
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"content": "Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode Drucksache 7/3676 Die Streitkräfte berücksichtigen bei ihren Planungen die von den zuständigen Ressorts und Institutionen erstellten Berufs- feldanalysen. Streitkräfteintern wird dieses unterstützt durch Untersuchun- gen zur Personalstruktur, durch die Beschreibung, Analyse und Bewertung der Dienstposten sowie durch Ausbildungs- und Ver- wendungskataloge. 9. . In welcher Weise wurde die Offizierbewerberprüfzentrale mit den durch die Umstellung der Offizierausbildung verbundenen neuen Anforderungen an die Offizieranwärter vertraut ge- macht? Im Zuge der Neuordnung der Offizierausbildung wurde die Offizierbewerberprüfzentrale in allen Phasen der Realisierung eingeschaltet. Es wird zur Zeit unter Beteiligung der Hochschulen der Bundes- wehr und des Personalstammamtes der Bundeswehr geprüft, ob und welche zusätzlichen Anforderungen nach den zur Zeit vor- liegenden Erfahrungen bei der Zuordnung der Bewerber zu den Studienfachrichtungen zu stellen sind. - 10. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die vom Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung vom 21. März 1973 geforderte inhaltliche Ein- heitlichkeit der Ausbildung an den Hochschulen der Bundes- wehr in Hamburg und München sicherzustellen? Unter Wahrung der Freiheit von Forschung und Lehre gewähr- leistet eine für beide Hochschulen gleichermaßen geltende Stu- dienkonzeption die Einheitlichkeit des Studiums an den Hoch- schulen der Bundeswehr: - Studium mit einer Regelstudienzeit von drei Jahren auf curricularer Basis, - berufsbezogenes Fachstudium mit erziehungs- und gesell- schaftswissenschaftlichen Bestandteilen. 11. Teilt die Bundesregierung unsere Absicht, daß wissenschaft- liche Lehre an den Bundeswehrhochschulen nur gewährleistet werden kann, wenn die an den Bundeswehrhochschulen tätigen Hochschullehrer die gleichen Forschungsmöglichkeiten erhalten wie die Hochschullehrer an den allgemeinen Universitäten? Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um diese Voraussetzung für die wissenschaftliche Lehre an den Bundes- wehrhochschulen zu sichern? In welchem Umfange sind die Bundeswehrhochschulen beispielsweise an Forschungsaufträgen beteiligt worden, die von den verschiedenen Ministerien der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesministerium für Forschung und Technologie oder dem Bundesverteidigungs- ministerium vergeben worden sind? Welche konkreten Pläne bestehen diesbezüglich für die Jahre 1975 und 1976? An den Hochschulen der Bundeswehr stehen wie an allen wis senschaftlichen Hochschulen Lehre und Forschung gleichrangig",
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"content": "Drucksache 7/3676 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode nebeneinander. Die mittelfristige Planung für den Aufbau der Hochschulen berücksichtigt dieses Erfordernis. In der Aufbauphase stehen naturgemäß die Aufgaben der Lehre im Vordergrund. Über die lehrbegleitende und lehrunterstüt- zene Forschung hinaus setzen die Hochschullehrer ihre früher begonnenen Forschungsvorhaben in den Hochschulen der Bun- deswehr fort. Die Voraussetzungen für die Übernahme weiterer Forschungs vorhaben können jedoch — wie bei jeder Universitätsneugrün dung — nur in einem mehrjährigen Prozeß geschaffen werden. Im Einvernehmen mit den Hochschulen der Bundeswehr soll unter Berücksichtigung ihres Aufbaus in zunehmendem Maße dafür gesorgt werden, daß sie bei der Vergabe von Forschungs- aufträgen durch Bundesressorts berücksichtigt werden. 12. Wie setzen sich die Kollegialorgane (Senat und Fachbereichs- räte) der Bundeswehrhochschulen derzeit zusammen? Teilt die Bundesregierung unsere Ansicht, daß die Zusammen- setzung dieser Kollegialorgane den Grundsätzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1973 nicht ent- spricht, weil die Professoren in Fragen der Forschung und Lehre keinen ausschlaggebenden bzw. besonderen Einfluß haben; welche Konsequenzen wird die Bundesregierung daraus jetzt ziehen? - den Bundeswehr- Trifft es zu, daß in einigen Fachbereichen an hochschulen die für den Fachbereichsrat vorgesehene Zahl der Assistenzprofessoren gar nicht mitwirken kann, weil die dazu erforderliche Zahl von Assistenzprofessoren in diesen Fach- bereichen nicht eingestellt worden ist? 13. Trifft es zu, daß die Bundesregierung inzwischen das Modell des Assistenzprofessors auch für die Bundeswehrhochschulen aufgegeben hat? Von welcher Konzeption für die Personal- struktur geht die Bundesregierung dann in der Zukunft aus? Was soll an die Stelle des Assistenzprofessors treten, solange das Hochschulrahmengesetz bis dahin die zur Zeit nicht be- setzten oder in der Zukunft frei werdenden Stellen für die Assistenzprofessoren genutzt werden? Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres inhaltlichen Zusam- menhangs gemeinsam beantwortet. Die Zusammensetzung der Kollegialorgane der Hochschulen der Bundeswehr beruht noch auf der Personalstruktur des Entwurfs eines Hochschulrahmengesetzes in der Fassung der Bundestags- Drucksache 7/1328 vom 30. November 1973. Die derzeit geltenden Rahmenbestimmungen für Struktur und Organisation der Hochschulen der Bundeswehr, die im Einver- nehmen mit dem jeweils betroffenen Land erlassen worden sind, regeln die Zusammensetzung der Kollegialorgane im ein- zelnen. Sie sehen vor, daß die Hochschullehrer in Fragen der Lehre und Forschung sowie bei der Berufung von Hochschul- lehrern die Mehrheit haben. Diese Lösung geht davon aus, daß der Assistenzprofessor im Sinne des oben erwähnten Entwurfs wie der Professor als Hochschullehrer anzusehen ist, zumal bei der Berufung von Assistenzprofessoren die strengen Einstel- lungsvoraussetzungen des Entwurfs beachtet worden sind.",
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"content": "Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode Drucksache 7/3676 Die Regelung steht auch in Einklang mit den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 29. Mai 1973 ausgesprochen hat. Sobald das am 12. Dezember 1974 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Hochschulrahmengesetz in Kraft tritt, ist die Personalstruktur der Hochschulen der Bundeswehr und damit auch die Zusammensetzung der Kollegialorgane den Regelun- gen dieses Gesetzes anzupassen. Bei der nach diesem Gesetz für die Hochschulen der Länder vor- gesehenen Personalstruktur, die nach § 82 des Gesetzes durch Einfügung eines § 176a in das Bundesbeamtengesetz auch für die Hochschulen der Bundeswehr gelten wird, entfällt der Assi- stenzprofessor. An seine Stelle soll der Hochschuldozent treten, der sich durch deutlich niedrigere Einstellungsvoraussetzungen und durch eine andere Funktionsbeschreibung von dem Assistenzprofessor unterscheidet und deshalb nicht die Mitbestimmungsrechte eines Hochschullehrers hat. Mit Rücksicht auf diese Umstände werden zur Zeit grundsätz- lich keine Assistenzprofessoren mehr eingestellt. Soweit in ein- zelnen Kollegialorganen der Hochschulen der Bundeswehr nicht die vorgesehene Zahl von Assistenzprofessoren vorhanden ist und die Professoren nicht ohnehin über die Mehrheit verfügen, ist der notwendige Einfluß der Hochschullehrer in Abstimmung mit den betroffenen Ländern durch Übergangsregelungen sicher- gestellt. In diesem Zusammenhang wird auf die Beantwortung der Fra- gen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 26. Februar 1975 Bezug genom- men (Stenographischer Bericht des Deutschen Bundestages, 151. Sitzung, S. 10464) .",
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