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            "content": "Deutscher Bundestag 1. Wahlperiode Drucksache  Nr. 1554 1949 Der Bundesminister                                      Bad Godesberg, den 28. Oktober 1950 für den Marshallplan II/3a - 2/5 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.: Anfrage Nr. 121 der Fraktion der KPD - Nr. 1433 der Drucksachen - wegen Direktiven für die Verwen- dung der Marshallplan-Gegenwerte für Investitionen. Zu der Anfrage Nr. 121 der Fraktion der KPD nehme ich wie folgt Stellung:                                                   - Die in der Einleitung der Anfrage erwähnte Bekanntgabe meines Ministeriums vom 19. Juli 1950 hat nicht von „bindenden Direkti- ven\", sondern nur von „Vorschlägen\" der ECA für das Investitions- programm 1950/51 gesprochen. Der Vorschlagscharakter geht auch aus der in der Bekanntgabe vom 19. Juli 1950 weiterhin erwähnten Einsetzung einer Arbeitsgruppe deutscher und amerikanischer Ex- perten hervor. Die Verhandlungen sind noch im Gange, dürften sich jedoch ihrem Abschluß nähern. Hiervon ausgehend beantworte ich die einzelnen Punkte der Anfrage wie folgt: 1. Frage 1: Welches sind die „Schwerpunktprogramme\", auf die sich nach den „Vorschlägen\" der ECA-Mission die Verteilung der 1,2 Mil- liarden DM Gegenwerte zu konzentrieren hat? Erwiderung: Die ECA-Sondermission geht bei der Genehmigung des ihr von der Bundesregierung zunächst im Entwurf vorgelegten Investi tionsprogramms 1950/51 davon aus, daß Investitionsmittel aus den Gegenwertfonds zunächst den sogenannten kritischen Sek- toren der deutschen Wirtschaft zur Verfügung gestellt werden müssen. Als kritisch gelten zunächst diejenigen Sektoren, die mittelbar der Erreichung der Lebensfähigkeit, d. h. dem Aus- gleich der Zahlungsbilanz sowie dem Wiederaufbau der deut- schen Wirtschaft als Ganzes zu dienen bestimmt sind. Hierzu gehören nach Auffassung der Bundesregierung vor allem fol- gende:",
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            "content": "a) Sozialer Wohnungsbau, insbesondere für Industrie- und Bergarbeiter, b) Energiewirtschaft, c) Eisen- und Stahlindustrie, d) Kohlenbergbau, e) Küstenschiffbau, f) Vertriebene, g) Forschung, h) Ernährungswirtschaft. Die Reihenfolge der Aufzählung stellt dabei keine Bewertung der Dringlichkeit im einzelnen dar. 2. Frage 2: Welche Bedingungen wurden seitens der ECA-Mission grund- sätzlich für die Freigabe von Gegenwertmitteln zum Zwecke von Investitionen gestellt? Erwiderung: Die grundsätzlichen Bedingungen für die Freigabe von Ge- genwertmitteln zum Zwecke von Investitionen ergeben sich aus Artikel 4 Ziffer 6 des ECA-Abkommens vom 15. Dezember 1949. Danach sind bei den Vereinbarungen zwischen der Bundesregie- rung und der Regierung der Vereinigten Staaten über Abhe- bungen von dem ERP-Sonderkonto zu Investitionszwecken zu berücksichtigen: Die Notwendigkeit der Förderung und Auf- rechterhaltung der inneren Stabilität der Währung und der Finanzen in der Bundesrepublik, die Notwendigkeit einer Be- lebung der Produktionstätigkeit und des internationalen Handels sowie der Erschließung und Entwicklung neuer Wohlstands- quellen der Bundesrepublik. Besondere Bedingung für die Freigabe von Gegenwertmit- teln ist die Vorlage eines aus deutschen Kapitalquellen zu fi- nanzierenden Ergänzungsprogramms, dessen Gesamtgrößenord- nung sich ursprünglich auf DM 1 Milliarde belief. Nach den bisherigen Verhandlungen, auf Grund deren die ECA zunächst einen Teilbetrag in Höhe von DM 750 Millionen für das Mar- shallplanjahr 1950/51 freizugeben beabsichtigt, ist seitens der Bundesregierung die Ausarbeitung eines DM 500 Millionen um- fassenden Ergänzungsprogramms in Erwägung gezogen worden. An die Freigaben von Gegenwertmitteln des Jahres 1950/51 ist, wie schon in der Presseinformation vom 19. Juli 1950 mit- geteilt, eine bestimmte Bedingung geknüpft worden, über die noch verhandelt wird. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um den Wunsch der ECA nach Aufklärung über die Grundlinien der deutschen Handelspolitik, Agrarpolitik und Haushaltspolitik sowie um den Wunsch der ECA, daß das Investitionsprogramm 1950/51 durch ein aus deutschen Quellen zu finanzierendes In- vestitionsprogramm ergänzt werde.",
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