HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/195967/?format=api",
"id": 195967,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/195967/",
"title": "",
"slug": "",
"description": "",
"published_at": null,
"num_pages": 5,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/f7/c6/b3/f7c6b3655bf34e20aa627c7381411267/af92477804a2aec172cf3b92df4dcd830c6f9e61.pdf",
"file_size": 363763,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/f7/c6/b3/f7c6b3655bf34e20aa627c7381411267/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/f7/c6/b3/f7c6b3655bf34e20aa627c7381411267/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "https://dserver.bundestag.de/btd/06/012/0601203.pdf",
"title": null,
"author": null,
"_tables": [],
"creator": "OmniPage CSDK 16",
"subject": null,
"producer": "OmniPage 17",
"publisher": null,
"reference": null,
"foreign_id": null,
"_format_webp": true,
"publisher_url": null
},
"uid": "f7c6b365-5bf3-4e20-aa62-7c7381411267",
"data": {
"category": null,
"publisher": null,
"document_type": null,
"legislative_term": null
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=195967",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2022-09-21 16:50:26.125512+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/195967/?format=api",
"number": 1,
"content": "Deutscher Bundestag Drucksache VI/1203 6. Wahlperiode Sachgebiet 6 Der Bundesminister des Innern Bonn, den 25. September 1970 D I 3 — 216 300/30 - An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.: Vor-, Aus- und Fortbildung sowie Förderung der Beamten und Angestellten Bezug: Kleine Anfrage der Abgeordneten Dichgans, Frau Tübler, Berger und Genossen — Drucksache VI/697 — Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet: rung für den Bereich des Bildungswesens, die An- hebung des allgemeinen Bildungsniveaus und die Intensivierung und Auffächerung der berufsbefähi- genden Bildungs- und Studiengänge werden neue 1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß wichtige Voraussetzungen für die Anpassung der sich Vor- und Ausbildung der Beamten und Angestellten bisher nicht genügend an den Vor- und Ausbildung der Angehörigen des öffent- Funktionswandel der öffentlichen Verwaltung lichen Dienstes an die steigenden Berufsanforderun- angepaßt haben und dem ständigen Aufgaben- gen schaffen. Die Bundesregierung entwickelt Ge- zuwachs nicht mehr gerecht werden? staltungsvorstellungen für eine künftige weitere Verbesserung der Ausbildung des öffentlichen Dien- Die Verwaltungsfunktionen haben sich den schwie- stes, um im Anschluß an die neue Bildungsstruktur riger und vielschichtiger gewordenen Aufgaben der die entsprechenden Ausbildungsgänge einführen zu öffentlichen Verwaltung entsprechend verändert. können. Dieser Wandlungsprozeß dauert an. Da die Per- sonalstruktur und die Leistungsfähigkeit des öffent- lichen Dienstes aufgabenadäquat sein muß, bedarf es einer ständigen vorausschauenden Anpassung an diese Veränderungen. Um die differenzierter wer- 2. Ist die Bundesregierung bereit, sich für eine denden Verwaltungsaufgaben bewältigen zu kön- Neuordnung der Eingangsvoraussetzungen für nen, hat die Bundesregierung durch die Verordnung die einzelnen Laufbahngruppen einzusetzen? über die Beamten in Laufbahnen besonderer Fach- richtungen vom 27. April 1970 (BGBl. I S. 431) die Die Bundesregierung geht davon aus, daß im Rah- Einstellung von Spezialisten der verschiedensten men der bevorstehenden umfassenden Untersuchun- Fachbereiche in das Beamtenverhältnis erleichtert. gen zur Reform des öffentlichen Dienstes auch das Innerhalb der verwaltungsinternen Ausbildung ist Laufbahnsystem zu überprüfen sein wird. Diese dem Erfordernis der Anpassung in den verschiede- grundlegende Überprüfung muß sich auch auf die nen Verwaltungsbereichen weitgehend durch eine Eingangsvoraussetzungen für die Laufbahngruppen Veränderung der Lehrstoffpläne Rechnung getragen erstrecken. Dies ist schon deshalb notwendig, weil worden. künftig ein andersartiges Angebot an Bildungsab- schlüssen zur Verfügung steht. Im Rahmen dieser Die Überlegungen für die Verbesserung des Aus- Reformüberlegungen ist anzustreben, eine optimale bildungswesens müssen bisher von den durch das Verknüpfung zwischen den Bildungsvoraussetzun- Bildungssystem gegebenen Voraussetzungen aus- gen und -abschlüssen, den an den Aufgaben der gehen. Die Reformbestrebungen der Bundesregie öffentlichen Verwaltung auszurichtenden Berufsan-",
"width": 2480,
"height": 3505,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/f7/c6/b3/f7c6b3655bf34e20aa627c7381411267/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/195967/?format=api",
"number": 2,
"content": "Drucksache VI/ 1203 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode forderungen und den individuellen beruflichen Ent- Verbindung zwischen theoretischer Unterrichtung faltungsmöglichkeiten herzustellen. In Ergänzung und praktischer Einübung in die Aufgaben eines hierzu wird der berufsbegleitenden Fortbildung eine Verwaltungszweiges didaktisch und fachlich als wichtige Rolle zufallen. Für die öffentliche Verwal- deutlicher Vorteil erwiesen hat. Diese gegenseitige tung steht bei allem das Leitziel im Vordergrund, für Durchdringung von Theorie und Praxis darf auch den öffentlichen Dienst die besten Kräfte zu ge- künftig nicht aufgegeben, sondern - muß eher noch winnen und sie so heranzubilden und zu fördern, vertieft werden. Dies gilt unabhängig davon, zu wie es dem Bedarf für die verschiedenen Funktions- welchem Ergebnis die Prüfung der Frage führt, in- ebenen und -bereiche der öffentlichen Verwaltung wieweit die Übernahme der Ausbildung für den und damit der wirksamsten Aufgabenerfüllung ent- gehobenen Dienst in das öffentliche, das heißt allen spricht. zugängliche Bildungswesen möglich ist. 3. Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür ein- 4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß zusetzen, daß an den Fachhochschulen eine spe- der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung zielle Vorbildungsmöglichkeit für den Bereich entsprechende Fortbildungseinrichtungen für die Administration für die Anwärter des gehobe- Laufbahngruppen des gehobenen und des mitt- nen Dienstes wie auch für entsprechende Nach- leren Dienstes sowie für die Angestellten des wuchskräfte in der Wirtschaft etwa durch Ein- öffentlichen Dienstes mit entsprechender Vor- richtung einer Fachhochschule für Wirtschaft und Ausbildung eingerichtet werden müssen? und Verwaltung geschaffen wird? Wie sollen diese Fortbildungseinrichtungen aus- gestaltet werden? Die Bundesregierung prüft im Zusammenwirken mit den Ländern eingehend, wie die Ausbildung des Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Die von gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes ihr errichtete Bundesakademie für öffentliche Ver- und vergleichbarer Laufbahngruppen künftig aus- waltung hat die Aufgabe, alle Angehörigen des gestaltet werden soll. Das Ausbildungsmodell einer öffentlichen Dienstes ohne Unterscheidung nach Sta- Fachhochschule für Wirtschaft und Verwaltung ist tus (Beamter oder Angestellter), Fachrichtung oder neben anderen Gestaltungsmodellen in diese Über- Laufbahngruppe fortzubilden. legungen einbezogen. Hierbei kann allerdings nicht Die unterschiedliche Dringlichkeit der Fortbildungs- unberücksichtigt bleiben, daß die Vorstellungen des maßnahmen für die einzelnen Laufbahngruppen und Entwurfs für ein Hochschulrahmengesetz, dem die die gegenwärtig noch begrenzte Kapazität zwingen Konzeption der integrierten Gesamthochschule zu- allerdings dazu, Schwerpunkte zu bilden. Zur Zeit grunde liegt, voraussichtlich maßgeblichen Einfluß liegt der Schwerpunkt der Akademiearbeit noch bei auf die Fachhochschulkonzeption haben werden. der Fortbildung der Angehörigen des höheren Dien- Der sich abzeichnenden Entwicklung hat die Stän- stes, weil wegen der dort vorhandenen Ausbildungs- dige Konferenz der Innenminister der Länder unter mängel der Fortbildungsbedarf am vordringlichsten Mitwirkung des Bundesministers des Innern bereits ist. Der gehobene und der mittlere Dienst bringen in ihrer Entschließung vom 30. April 1970 Rechnung insbesondere wegen der verwaltungsinternen Aus- zu tragen gesucht. Sie hat sich dafür ausgesprochen, bildung relativ bessere Voraussetzungen für die in erster Linie die verwaltungsinterne Ausbildung Verwaltungspraxis mit. Gleichwohl sind diese bei- beizubehalten. Diese Ausbildung soll auf die Ebene den Laufbahngruppen sowie die Verwaltungsange- von berufsorientierten Hochschulstudiengängen an- stellten in vergleichbaren Vergütungsgruppen in die gehoben werden und auch künftig in besonderem Fortbildungskonzeption mit einbezogen worden, Maße auf die Praxis ausgerichtet sein. Zu gegebener weil diese zum Ziel hat, allen Angehörigen der Zeit sollen aber auch Absolventen gleichwertiger öffentlichen Verwaltung aktuelles berufs- und fach- verwaltungsexterner Studiengänge in den gehobe- bezogenes Wissen zu vermitteln und sie mit neuen nen Dienst eingestellt werden können. Hierbei wird Methoden und Techniken der Verwaltung vertraut allerdings auch ein ergänzender Vorbereitungs- zu machen. dienst erforderlich sein. Für den gehobenen Dienst sind erste Modell-Veran- Die Ständige Konferenz der Finanzminister der Län- staltungen im Herbst dieses Jahres vorgesehen, die der hat sich – für den Bereich der Steuerbeamten- zunächst in Zusammenarbeit mit dem Bundesver- ausbildung – der Entschließung der Innenminister- band der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien konferenz angeschlossen. erprobt werden sollen. Es sollen zuerst fachbezogene Seminare von mehr- Im Rahmen dieser Gestaltungsziele soll auch in der tägiger Dauer, in denen jeweils ein abgeschlossener Ausbildung nach Möglichkeit eine engere Verbin- Themenkomplex in Blockveranstaltungen mit- dung zwischen Wirtschaft und Verwaltung hergestellt arbeitsintensiv behandelt wird, eingerichtet werden. und der Erfahrungsaustausch zwischen beiden Be- Darüber hinaus sind ebenso wie für den höheren reichen angemessen berücksichtigt und gefördert Dienst auch für den gehobenen Dienst funktions- werden. bezogene Veranstaltungen von längerer Dauer be- Allgemein wird für die künftige Gestaltung der Aus absichtigt. Hierzu gehört auch der im Herbst 1970 bildung zu berücksichtigen sein, daß sich die enge beginnende Sonderkurs für Beamte des gehobenen",
"width": 2480,
"height": 3505,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/f7/c6/b3/f7c6b3655bf34e20aa627c7381411267/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/195967/?format=api",
"number": 3,
"content": "Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode Drucksache VI/ 1203 Dienstes zur Vorbereitung für internationale Auf führung wird es dabei auch immer wieder erforder- lich, Mitarbeiter in anderen als den von ihnen bisher wahrgenommenen Aufgabengebieten einzusetzen. Nach Abschluß der Anlaufphase wird zu prüfen sein, Hierbei kommt der Einarbeitungs- und Umstellungs- ob es möglich ist, das für den höheren und gehobe- zeit insbesondere im Ausland besondere Bedeutung nen Dienst praktizierte Fortbildungssystem auch auf zu. gaben den mittleren Dienst (einschließlich der Verwal- - tungsangestellten in vergleichbaren Vergütungs- Die Bundesregierung hat diesem Anliegen bisher gruppen) zu übertragen, oder ob sich insoweit an- schon dadurch Rechnung getragen, daß im Haushalt dere Formen der Fortbildung empfehlen. des Auswärtigen Amtes erstmals für 1970 eine ge- wisse Personalreserve vorgesehen worden ist. Diese Personalreserve soll in den kommenden Haushalts- jahren bis einschließlich 1973 erweitert werden (vgl. Erläuterungen zu Kap. 05 03 Tit. 422 01). 5. Hält es die Bundesregierung für nützlich, das Hinüberwechseln von Beamten in andere Auf- Darüber hinaus gibt die am 1. Januar 1970 in Kraft gabenbereiche, das der Erhöhung ihrer sach- getretene Bundeshaushaltsordnung die Möglichkeit, lichen und menschlichen Beweglichkeit und Ver- vorübergehende Vakanzen bei den deutschen Aus- wendbarkeit dient, dadurch zu fördern, daß sie für diese Fälle Einarbeitungs- und Umstellungs- landsvertretungen durch die jederzeit mögliche Be- zeiten einplant, auch im Stellenplan? willigung von Leerstellen zu überbrücken (§ 50 Abs. 5 Bundeshaushaltsordnung). In diesem Zusam- Ist sie bereit, das auch bei Versetzungen im menhang werden auch die Anregungen gewürdigt, auswärtigen Dienst zu berücksichtigen, die den Beamten in ein ihm fremdes Arbeits- oder die die Kommission zur Reform des Auswärtigen Sprachgebiet bringen? Dienstes in ihrem Zwischenbericht vom August 1969 gegeben hat. Die vielseitige Verwendbarkeit der Beamten gehört zu den Richtpunkten, denen schon bisher im Berufs- ordnungsrecht des öffentlichen Dienstes besondere Bedeutung zugemessen wird. Im allgemeinen wird 6. Wieviel zusätzliche Planstellen wären erforder- es Beamten, die sich in ein neues Aufgabengebiet lich, um Beamten, die für Spitzenpositionen in einarbeiten müssen, durch eine entsprechende in- Betracht kommen, zeitweise vom Dienst freizu- stellen, damit sie durch Kontaktstudien an Hoch- terne Aufgabenverteilung und Entlastung von schulen, durch Aufenthalte im Ausland, viel- Routinearbeiten ermöglicht, einen Gesamtüberblick leicht auch zuweilen durch eine informatorische über das neue Tätigkeitsgebiet zu gewinnen und Tätigkeit bei Wirtschaftsunternehmen oder Ge- sich zügig in die Grundfragen des neuen Aufgaben- werkschaften ihre Kenntnisse und ihre An- schauungen erweitern? bereichs einzuarbeiten. Es wäre sicher wünschens- wert, Einarbeitungs- und Umstellungszeiten auch durch entsprechende haushaltswirtschaftliche Maß- Die Zahl und die Art der Planstellen, die für zeit- nahmen zu berücksichtigen. Eine generelle Lösung weise Freistellungen im Sinne der Frage vorgesehen erscheint aber schon deshalb schwierig, weil sie werden müßten, würden sich vor allem danach be- voraussetzen würde, daß die Arbeitsbelastungen für stimmen, welche Freistellungszeiten jeweils in Be- die jeweiligen Einarbeitungsbereiche qualitativ und tracht kommen, welches Reservoir von Anwärtern quantitativ hinreichend erfaßbar und bewertbar auf Spitzenpositionen vorhanden ist und – bezogen sind, um dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der auf die Zahl der freiwerdenden Funktionen – vor- Verwaltung gerecht zu werden. Es darf auch nicht ausschauend benötigt wird und welche internen per- übersehen werden, daß dem Umfang des Stellen- sonalwirtschaftlichen Ausgleichsmöglichkeiten in plans aus gesamtwirtschaftlichen Interessen schon den einzelnen Verwaltungen bestehen. Die Dauer für die Bewältigung der normalerweise anfallenden der Freistellungen müßte sich unter anderem nach Aufgaben Grenzen gesetzt sind. Gleichwohl wird im dem Angebot an entsprechenden externen Fortbil- Rahmen der weiteren Reformüberlegungen zu prü- dungsmöglichkeiten, nach der Eigenart der jeweils fen sein, wie dem Bedürfnis nach einer sachgerech- in Betracht kommenden Spitzenfunktionen und nach ten Einarbeitung auch haushaltsmäßig entsprochen der Dringlichkeit der Besetzung solcher Funktionen werden kann. Die Bundesregierung ist im übrigen richten. Eine entsprechende Bedarfsplanung wird der Auffassung, daß die Einarbeitung in neue Auf- sich immer wieder und in ständiger Überprüfung gabengebiete künftig durch eine stärkere Orientie- nach diesen Faktoren zu richten haben. rung der Ausbildung am Methodenwissen und durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen erleichtert werden Die Bundesregierung erwartet von den Untersuchun- gen zur Reform des öffentlichen Dienstes und der wird. Struktur der Bundesverwaltung weitere Erkennt- Die Aufgabenstellung des Auswärtigen Amts bringt nisse hierüber. Ohne dies abzuwarten, wird die es mit sich, daß die Angehörigen dieser Behörde in Bundesregierung zu gegebener Zeit erneut prüfen, ihrer Tätigkeit im In- und Ausland gleichermaßen inwieweit sich die Teilnahme von Bundesbedienste- eingesetzt werden und verwendbar sein müssen. Bei ten an Fortbildungskursen für Führungsnachwuchs- der Vielgestaltigkeit der Aufgaben des Auswärtigen kräfte auch durch geeignete Haushaltsmaßnahmen Dienstes und im Interesse einer flexiblen Personal fördern läßt.",
"width": 2480,
"height": 3505,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/f7/c6/b3/f7c6b3655bf34e20aa627c7381411267/page-p3-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/195967/?format=api",
"number": 4,
"content": "Drucksache VI/ 1203 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode 7. Ist die Bundesregierung bereit, den Austausch ungünstiges Bild, als bestimmte Bewerbergruppen von Kräften zwischen Verwaltung und Wirt- in der Regel erst nach längeren Zeiten einer außer- schaft dadurch zu fördern, daß sie sich bei einem vorzeitig ausscheidenden Beamten an dessen halb des öffentlichen Dienstes oder als Angestellte späterer Altersversorgung stärker beteiligt, als im öffentlichen Dienst verbrachten hauptberuflichen das geltende System der Nachversicherung das Tätigkeit in das Beamtenverhältnis gelangen. Dies zuläßt? gilt vornehmlich für Ärzte, Techniker und Wissen- - schaftler sowie für „andere als Laufbahnbewer- Die Bundesregierung sieht nach dem geltenden Be- ber\". So wurde festgestellt, daß Bewerber, die bei amtenrecht keine Möglichkeit, über die Entrichtung der Berufung in das Beamtenverhältnis bereits das der Beiträge im Rahmen der Nachversicherung in 40. Lebensjahr überschritten hatten, an den jähr- den gesetzlichen Rentenversicherungen hinaus wei- lichen Gesamtzahlen wie folgt Anteil haben: tere Leistungen für die Alterssicherung eines vor- zeitig ausscheidenden Beamten zu erbringen. Soweit 1965 83 (= 11,3 %) ein Bedürfnis für eine zusätzliche, neben die Rente 1966 46 (= 6,7 %) aus den gesetzlichen Rentenversicherungen tretende 1967 62 (= 7,2 %) Altersversorgung besteht und nicht durch die in 1968 61 (= 9,3 %) weiten Bereichen der Wirtschaft eingeführte betrieb- 1969 60 (= 8,4 %) liche Altersversorgung befriedigt werden kann, dürfte es Sache des neuen Arbeitgebers sein, ent- Bei den Fachrichtungsbeamten wird sich in den sprechende Vorkehrungen zu treffen. nächsten Jahren eine weitere Verschiebung des Die Untersuchungen zur Reform des öffentlichen Altersdurchschnitts dadurch ergeben, daß die er- wähnte Verordnung über Beamte in Laufbahnen Dienstes insgesamt müssen erweisen, ob Anlaß be- besonderer Fachrichtung en einerseits einen größe- steht, insoweit Änderungen vorzusehen. ren Personenkreis erfaßt, andererseits aber zum Be- fähigungserwerb eine geringere Dauer der haupt- beruflichen Tätigkeit fordert. Das Eintrittsalter der Laufbahnbewerber mit Vorbereitungsdienst und 8.Trifteszu,daßBnbmteshör zweiter Staatsprüfung liegt ohnehin im Durchschnitt Dienstes in den übrigen Ländern der Euro- erheblich unter dem der Fachrichtungsbeamten und päischen Gemeinschaften und den übrigen gro- ßen Industriestaaten, von den Vereinigten Staa- „anderen als Laufbahnbewerber\". ten bis zur Sowjet-Union, ihre Eingangsstellen im Mittel etwa fünf .Jahre jünger erreichen als Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin be- ihre Kollegen in der Bundesrepublik Deutsch- mühen, für den Verwaltungsdienst in erster Linie land? junge und leistungsfähige Nachwuchskräfte zu Gilt das auch für den auswärtigen Dienst? gewinnen. Was wird die Bundesrepublik tun, um diese Überalterung zu beseitigen, die die Kräfte be- Vergleiche zur Personalpolitik anderer Staaten sind sonders fruchtbarer und leistungsfähiger schwierig, da die Begriffe „Bundesbeamte\" und Lebensjahre teilweise brach liegen läßt? „höherer Dienst\" sich nicht ohne weiteres auf andere Systeme übertragen lassen. Es trifft jedoch zu, daß Zur Beantwortung der Frage ist für den Zeitraum in einer Reihe der in der Anfrage genannten Indu- von 1965 bis 1969 eine Erhebung über die Zahl und striestaaten, insbesondere in Frankreich, in Groß- das Lebensalter der nach dem Erwerb der Laufbahn- britannien und in den Vereinigten Staaten, bis zu befähigung in den höheren Dienst eingestellten Be- einem gewissen Grad auch in Italien, vergleichbare werber durchgeführt worden. Sie ergibt für den Ge- Personen im Durchschnitt mehrere Jahre jünger ihre samtbereich der Bundesverwaltung (Ministerien und Eingangsstellen im höheren Dienst erreichen als in nachgeordnete Behörden) folgendes Bild: der Bundesrepublik. Zahl der Durchschnittliches Jahr eingestellten Lebensalter In Belgien, in den Niederlanden, in den skandinavi- Bewerber in Jahren schen Staaten und – soweit sich die dortige Personal- politik überhaupt mit derjenigen in der Bundes- 1965 733 35,0 republik Deutschland vergleichen läßt – in der 1966 681 33,3 Sowjet-Union sind die Altersunterschiede geringer. 1967 855 35,3 Die Gründe für den Altersunterschied gegenüber den führenden westlichen Industrienationen sind 1968 672 33,7 unter anderem: In Ländern ohne Wehrpflicht (z. B. 1969 710 33,5 Großbritannien) rücken junge Männer – allein des- Am günstigsten liegen die Durchschnittszahlen für halb – 18 Monate früher in die Eingangsstellen ein den angegebenen Zeitraum in den folgenden Ver- als deutsche, die ihrer Wehrpflicht genügt haben. waltungsbereichen: Bundespost mit 30,5 Jahren, Dabei ist noch zu berücksichtigen, daß viele Abi- Bundesbahn und Auswärtiger Dienst mit 31 Jahren. turienten in der Bundesrepublik freiwillig als Zeit- soldat zwei Jahre dienen. Die angegebenen Durchschnittszahlen beziehen sich dem ausdrücklichen Wortlaut der Frage entspre- In den genannten Ländern, vor allem in Großbri chend auf den Zeitpunkt der Übernahme in das tannien und in den Vereinigten Staaten, endet die Beamtenverhältnis. Sie vermitteln insofern ein zu Schul- und Universitätsausbildung im Durchschnitt",
"width": 2480,
"height": 3505,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/f7/c6/b3/f7c6b3655bf34e20aa627c7381411267/page-p4-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/195967/?format=api",
"number": 5,
"content": "Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode Drucksache VI/ 1203 mehrere Jahre früher als in der Bundesrepublik gen Akademiker. Im Rahmen der Neuerungen im Deutschland. Darüber hinaus wird in den Vereinig- gesamten Bildungswesen wird künftig die Schulzeit ten Staaten die Übernahme in den höheren Dienst in der Sekundarstufe gegenüber der heutigen Zeit- an geringere Bildungsvoraussetzungen geknüpft; spanne bis zum Erreichen des Abiturs um ein Jahr ein abgeschlossenes Hochschulstudium in unserem verkürzt werden. Die daran anschließenden Hoch- Sinne wird nicht verlangt. schulstudiengänge werden Schritt für- Schritt mit den Reformen im Hochschulbereich gestrafft werden. Ferner kennen viele Länder nicht die z. B. für den Dabei wird sich vor allem auch mit Hilfe einer ver- höheren Auswärtigen Dienst vorgeschriebene drei- besserten Hochschuldidaktik und geeigneter Medien ßigmonatige und mit einer Laufbahnprüfung abzu- der Wissensvermittlung eine spürbare Verkürzung schließende eigene Ausbildung; auch Bewerber, die der Studienzeiten ergeben. Darüber hinaus ist die nach einem entsprechend langen Vorbereitungs- Bundesregierung nach Kräften bemüht, den Vorbe- dienst schon die Befähigung für eine andere Lauf- reitungsdienst für die einzelnen Laufbahnen zu bahn erworben haben (z. B. Juristen), müssen noch- intensivieren und – soweit vertretbar – zu kürzen. mals einen Vorbereitungsdienst von 18 Monaten ab- Beispielsweise wird demnächst schon der juristische leisten und die besondere Laufbahnprüfung ablegen. Vorbereitungsdienst zeitlich gestrafft werden. Eben- Die Altersunterschiede sind daher beim Auswär- so werden gesetzgeberische Maßnahmen vorbereitet, tigen Dienst im Vergleich zu den genannten Ländern die Kürzungen des Vorbereitungsdienstes auch bei eher noch stärker ausgeprägt. anderen Laufbahnen des höheren Dienstes ermög- lichen sollen. Wenn künftig die Hochschulreife Das in der Bundesrepublik Deutschland vergleichs- früher erreicht wird und Studium und Vorberei- weise hohe Lebensalter beim Eintritt in den Beruf tungsdienst gestrafft werden, wird dies in jedem wird schon in nächster Zeit erheblich verringert wer- Falle zu einem erheblich früheren Eintritt in das -den. Die Bundesregierung sieht es gesellschafts Berufsleben führen. und bildungspolitisch für wichtig an, daß die jungen Menschen früher als bisher verantwortlich in ihrem Beruf tätig werden. Dies gilt vor allem für die jun Genscher",
"width": 2480,
"height": 3505,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/f7/c6/b3/f7c6b3655bf34e20aa627c7381411267/page-p5-{size}.png"
}
]
}