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            "content": "Drucksache 19/30233                                    –2–                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2. Wurden dem Naturschutzbund Deutschland Haushaltsmittel für Reisen (zum Beispiel für die Begleitung von Delegationen o. Ä.) gewährt, und wenn ja, in welchem finanziellen Umfang? Reisen innerhalb der unter Frage 1 aufgeführten Projektförderung werden nicht separat nachgehalten und aufgeführt. Hier gilt zudem, dass Reisekosten (Flüge, Hotel etc.) nur bis zur Höhe der Obergrenzen des Bundesreisekostengesetzes finanziert werden. Darüber hinaus wurden dem NABU Haushaltsmittel in dieser Legislaturperiode wie unter Frage 2c aufgeführt gewährt. a) Bis zu welcher Flugklasse wurden Flüge finanziert? Flüge werden bis zur Höhe der Obergrenzen des Bundesreisekostengesetzes ge- währt. b) Bis zu welcher Höhe wurden Hotelübernachtungen (Preis je Nacht pro Person) finanziert? Hotelübernachtungen werden bis zur Höhe der Obergrenzen des Bundesreise- kostengesetzes finanziert. c) Für die Reisen welcher Funktionsträger oder leitenden Mitarbeiter des Naturschutzbunds Deutschland wurden Haushaltsmittel aufgewendet (bitte jeweils den Anlass der Reise, die Höhe der aufgewendeten Haushaltsmittel und den Namen sowie die Funktion des Reisenden nennen)? Aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) wurden in dieser Legislaturperiode folgende Reisen von Mit- gliedern des NABU gewährt: Reise des damaligen Vorstandsvorsitzenden des NABU Olaf Tschimpke nach Neu-Delhi und Mumbai im Rahmen der Delegationsreise von Bundesministe- rin Svenja Schulze, anlässlich des Deutsch-Indischen Umweltforums vom 13. bis 14. Februar 2019 in Indien. Übernommen wurden Reiseausgaben in Höhe von 2.901,96 Euro. Aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurden in dieser Legislaturperiode folgende Reisen gewährt: Für zwei Sitzungen im Rahmen einer Interessenerhebung des Projektes „Lila- Living Lahn“ hat der Vorsitzende des NABU Montabaur für zwei Fahrten eine Erstattung in Höhe von 28,00 Euro (jeweils 14 Euro) erhalten. Die Sitzungen fanden am 17. Oktober 2017 und am 21. November 2017 statt. Zudem hat er an zwei Arbeitsgruppensitzungen „Natur und Ökologie“ im Rahmen der Interes- senserhebung für das Lahnkonzept teilgenommen. Die Höhe der Haushalts- mittel beläuft sich ebenfalls auf 28 Euro (jeweils 14 Euro). 3. Bestehen Beraterverträge mit dem Naturschutzbund Deutschland (ein- schließlich dessen Untergliederungen) oder mit einer vom Naturschutz- bund Deutschland beherrschten juristischen Person oder mit haupt- oder nebenberuflich Beschäftigten des Naturschutzbunds Deutschland, wenn ja, in welchem Umfang, insbesondere mit welchem Entgelt? Es bestehen keine Beraterverträge zwischen der Bundesregierung und dem NABU.",
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