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            "content": "Drucksache 19/32649                                  –2–              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode basis über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens entschieden werden kann. Eine Unterscheidung zwischen den im Wesentlichen synonym verwende- ten Begriffen Vorermittlungen, Prüfvorgänge und Beobachtungsvorgänge, wie sie die Fragestellerinnen und Fragesteller vornehmen, findet insoweit nicht statt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit beschränkt sich die Aufschlüsselung nach den Straftatbeständen zudem auf die im Register erfassten führenden Straftatbestände. Unter Berücksichtigung dessen führt der GBA derzeit insgesamt 2.443 Ver- fahren. Hiervon sind 626 Ermittlungsverfahren und 1.817 ARP-Vorgänge. a) Ermittlungsverfahren, die zum Bereich des die innere Sicherheit betreffen- den Staatsschutzstrafrechts zählen: Dem Phänomenbereich PMK-rechts sind derzeit 46 Ermittlungsverfahren zu- zuordnen. Diese werden gegen 90 namentlich bekannte Beschuldigte und in 14 Verfahren (auch) gegen unbekannt geführt. Die Ermittlungen werden wegen des Verdachts folgender Straftatbestände geführt: Anzahl der Ermittlungsverfahren           führende Straftatbestände 29                                § 129a StGB* 4                                 § 129 StGB 7                                 § 211 StGB 1                                  § 85 StGB 3                                 § 89a StGB 2                                 § 89c StGB * Strafgesetzbuch Im Phänomenbereich PMK-links führt der GBA derzeit 52 Ermittlungsver- fahren gegen 46 namentlich bekannte Beschuldigte. In 36 Verfahren richten sich die Ermittlungen (auch) gegen unbekannt. Die Ermittlungen werden wegen des Verdachts folgender Straftatbestände geführt: Anzahl der Ermittlungsverfahren           führende Straftatbestände 18                                 § 129a StGB 17                             §§ 129a, 129b StGB 3                                 § 129 StGB 13                                 § 211 StGB 1                                  § 88 StGB Dem Phänomenbereich PMK-ausländische Ideologie sind derzeit 65 Ermitt- lungsverfahren gegen 75 namentlich bekannte Beschuldigte zuzuordnen. In 10 Verfahren richten sich die Ermittlungen (auch) gegen unbekannt. Die Er- mittlungen werden wegen des Verdachts folgender Straftatbestände geführt: Anzahl der Ermittlungsverfahren           führende Straftatbestände 59                             §§ 129a, 129b StGB 2                                 § 129 StGB 3                                 § 211 StGB 1                                § 239b StGB",
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            "content": "Drucksache 19/32649                                    –4–                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Hinsichtlich der ARP-Vorgänge ist ebenfalls keine weitere Aufschlüsselung möglich. Die für die Beantwortung notwendigen Daten (Phänomenbereiche, Straftatbestände) werden in den Verfahrensregistern des GBA nicht erfasst. Mangels Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch den GBA gibt es in ARP-Vorgängen keine Beschuldigten. 2. Wie viele der beim GBA geführten Verfahren sind a) Prüf- und Beobachtungsvorgänge, b) Vorermittlungen, Der GBA führt derzeit 1.817 ARP-Vorgänge. c) Strukturermittlungsverfahren, 33 der derzeit geführten Verfahren sind Strukturermittlungsverfahren. d) Spionageverfahren sowie 54 der derzeit geführten Verfahren sind Spionageverfahren. e) Verfahren wegen Terrorismusverdachts (bitte jeweils nach PMK- Phänomenbereichen und Straftatbeständen aufschlüsseln)? Der Begriff „Terrorismusverdacht“ ist gesetzlich nicht definiert. Die Frage wird daher so verstanden, dass sich diese nur auf Ermittlungsverfahren bezieht, in denen ein Straftatbestand führt, der zum Bereich des die innere Sicherheit betreffenden Staatsschutzstrafrechts zählt (§§ 88, 89a ff., 129, 129a f. StGB). 397 der anhängigen Verfahren werden wegen eines Straftatbestands geführt, der zum Bereich des die innere Sicherheit betreffenden Staatsschutzstrafrechts zählt. Die Ermittlungsverfahren gliedern sich nach Phänomenbereichen wie folgt auf: Im Phänomenbereich PMK-rechts führt der GBA derzeit 38 Ermittlungsver- fahren. Die Ermittlungen werden wegen des Verdachts folgender führender Straftatbestände geführt: Anzahl der Ermittlungsverfahren              führende Straftatbestände 29                                  § 129a StGB 4                                  § 129 StGB 3                                  § 89a StGB 2                                  § 89c StGB Im Phänomenbereich PMK-links führt der GBA derzeit 39 Ermittlungsver- fahren. Die Ermittlungen werden wegen des Verdachts folgender führender Straftatbestände geführt: Anzahl der Ermittlungsverfahren              führende Straftatbestände 18                                  § 129a StGB 17                             § 129a, § 129b StGB 3                                  § 129 StGB 1                                   § 88 StGB",
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            "content": "Drucksache 19/32649                                    –6–                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Davon sind 201 Ermittlungsverfahren zum Bereich des die innere Sicherheit betreffenden Staatsschutzstrafrechts zu zählen: Im Phänomenbereich PMK rechts hat der GBA im Jahr 2020 drei Ermittlungs- verfahren abgegeben. Diese wurden gegen drei Beschuldigte geführt. Zwei Ver- fahren wurden wegen des Verdachts einer Straftat nach § 89a StGB, ein Ver- fahren wegen des Verdachts einer Straftat nach § 222 StGB geführt. Zwei Ver- fahren wurden an Staatsanwaltschaften des Landes Hessen, ein Verfahren an eine Staatsanwaltschaft des Landes Nordrhein-Westfalen abgegeben. Im Phänomenbereich PMK links hat der GBA im Jahr 2020 zwei Ermittlungs- verfahren abgegeben. Diese wurden gegen vier namentlich bekannte Beschul- digte und in einem Verfahren gegen unbekannt geführt. Die Ermittlungen wur- den wegen des Verdachts einer Straftat nach § 129a StGB geführt. Ein Ver- fahren wurden an eine Staatsanwaltschaft des Landes Baden-Württemberg, ein Verfahren an eine Staatsanwaltschaft des Landes Bayern abgegeben. Im Phänomenbereich PMK ausländische Ideologie hat der GBA im Jahr 2020 14 Ermittlungsverfahren abgegeben. Diese wurden gegen 12 namentlich be- kannte Beschuldigte und in vier Verfahren gegen unbekannt geführt. Die Er- mittlungen wurden wegen des Verdachts einer Straftat nach §§ 129a, 129b StGB geführt. Die Verfahren wurden an Staatsanwaltschaften folgender Länder abgegeben (Anzahl der jeweils abgegebenen Verfahren in Klammern): Baden- Württemberg (3), Bayern (1), Berlin (1), Hessen (2), Niedersachsen (1), Nord- rhein-Westfalen (2), Rheinland-Pfalz (3), Thüringen (1). Im Phänomenbereich PMK religiöse Ideologie hat der GBA im Jahr 2020 182 Ermittlungsverfahren abgegeben. Diese wurden gegen 214 namentlich be- kannte Beschuldigte und in fünf Verfahren gegen unbekannt geführt. 180 Er- mittlungsverfahren wurden wegen des Verdachts einer Straftat nach §§ 129a, 129b StGB, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat nach § 89a StGB und ein Verfahren wegen des Verdachts einer Straftat nach § 89c StGB geführt. Die Verfahren wurden an die Staatsanwaltschaften folgender Länder abgegeben (Anzahl der jeweils abgegebenen Verfahren in Klammern): Baden-Württemberg (24), Bayern (12), Berlin (19), Hamburg (15), Hessen (23), Niedersachen (13), Nordrhein-Westfalen (42), Rheinland-Pfalz (12), Sachsen (17), Sachsen-Anhalt (2), Thüringen (3). Im Bereich des Völkerstrafrechts hat der GBA im Jahr 2020 ein Ermittlungs- verfahren abgegeben. Das Verfahren wurde gegen einen namentlich bekannten Beschuldigten wegen des Verdachts einer Straftat nach § 8 VStGB geführt. Das Ermittlungsverfahren wurde an eine Staatsanwaltschaft des Landes Bayern ab- gegeben. Zum Stand dieser Verfahren nach Fortführung durch die Landesstaatsanwalt- schaften nimmt die Bundesregierung aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Stellung. Hinsichtlich der ARP-Vorgänge erfolgt keine Erledigung durch Abgabe. 7. Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2020 durch den GBA abgeschlossen (bitte nach den jeweiligen PMK-Phänomenbereichen sowie den Straftat- beständen sowie der Anzahl der Beschuldigten aufschlüsseln)? Die Frage wird in Abgrenzung zu Frage 6 so verstanden, dass sich diese nur auf Ermittlungsverfahren bezieht, die auf andere Art als durch Abgabe erledigt wurden. Im Jahr 2020 wurden 396 Ermittlungsverfahren durch Anklageerhebung oder durch Verfahrenseinstellung erledigt.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode             –7–                         Drucksache 19/32649 Davon sind 363 Ermittlungsverfahren zum Bereich des die innere Sicherheit betreffenden Staatsschutzstrafrechts zu zählen: Im Phänomenbereich PMK rechts wurden 2020 sechs Ermittlungsverfahren ab- geschlossen. Die Ermittlungen wurden wegen des Verdachts folgender führen- der Straftatbestände geführt: Anzahl der Ermittlungs-      Anzahl Beschuldigte     führende Straftat- verfahren                                         bestände 2                        24                § 129a StGB 4                          5               § 211 StGB Im Phänomenbereich PMK links wurden 2020 sieben Ermittlungsverfahren ab- geschlossen. Die Ermittlungen wurden wegen des Verdachts folgender führen- der Straftatbestände geführt: Anzahl der Ermittlungs-      Anzahl Beschuldigte     führende Straftat- verfahren                                         bestände 2                         2                 § 88 StGB 2                         2                § 129a StGB 3                         3            §§ 129a, 129b StGB Im Phänomenbereich PMK ausländische Ideologie wurden 2020 149 Ermitt- lungsverfahren abgeschlossen. Die Ermittlungen wurden wegen des Verdachts folgender führender Straftatbestände geführt: Anzahl der Ermittlungs-      Anzahl Beschuldigte     führende Straftat- verfahren                                         bestände 148                       161            §§ 129a, 129b StGB 1                         1              § 211 StGB Im Phänomenbereich PMK religiöse Ideologie wurden 2020 201 Ermittlungs- verfahren abgeschlossen. Die Ermittlungen wurden wegen des Verdachts fol- gender führender Straftatbestände geführt: Anzahl der Ermittlungs-      Anzahl Beschuldigte     führende Straftat- verfahren                                         bestände 200                       233            §§ 129a, 129b StGB 1                         1              § 211 StGB Im Bereich des die äußere Sicherheit betreffenden Staatsschutzstrafrechts hat der GBA im Jahr 2020 18 Ermittlungsverfahren abgeschlossen. Die Ermittlun- gen wurden wegen des Verdachts folgender führender Straftatbestände geführt: Anzahl der Ermittlungs-      Anzahl Beschuldigte     führende Straftat- verfahren                                         bestände 1                   unbekannt               § 95 StGB 14                        22                 § 99 StGB 2                         2                § 211 StGB 1                         2                 § 18 AWG",
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            "content": "Drucksache 19/32649                                 –8–                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Bereich des Völkerstrafrechts hat der GBA im Jahr 2020 15 Ermittlungs- verfahren abgeschlossen. Die Ermittlungen wurden wegen des Verdachts fol- gender Straftatbestände geführt: 1                         1                   § 6 VStGB 3                         3                   § 7 VStGB 4                         4                   § 8 VStGB 4                         4                   § 9 VStGB 3                         3                  § 11 VStGB Im Jahr 2020 wurden 1.813 ARP-Vorgänge erledigt. Zu den ARP-Vorgängen ist keine weitere Aufschlüsselung möglich. Auf die Antwort zu Frage 1 wird inso- weit Bezug genommen. 8. Aufgrund welcher Vorwürfe wird gegen die Beschuldigten durch den GBA bzw. die Länderstaatsanwaltschaften ermittelt (bitte nach den jeweiligen PMK-Phänomenbereichen sowie dem jeweiligen Tatbestand und dem Bundesland aufschlüsseln)? Im Bereich des die innere Sicherheit betreffenden Staatsschutzstrafrechts er- mittelt der GBA wegen folgender führender Tatvorwürfe aufgeschlüsselt nach PMK und Anzahl der namentlich bekannten Beschuldigten: – § 85 StGB: PMK rechts 3 Beschuldigte, – § 88 StGB und weitere: PMK links kein/e namentlich bekannte/r Beschul- digte/r, – § 89a StGB und weitere: PMK rechts 4 Beschuldigte, PMK religiöse Ideo- logie 4 Beschuldigte, – § 89c StGB und weitere: PMK rechts 2 Beschuldigte, PMK religiöse Ideo- logie 3 Beschuldigte, – § 106 StGB und weitere: PMK nicht zuzuordnen 1 Beschuldigter, – § 129 StGB und weitere: PMK rechts 30 Beschuldigte, PMK links 16 Be- schuldigte, PMK ausländische Ideologie keine namentlich bekannten Beschuldigten, – § 129a StGB und weitere: PMK rechts 48 Beschuldigte, PMK links 11 Be- schuldigte, – §§ 129a, 129b StGB und weitere: PMK links 15 Beschuldigte, PMK aus- ländische Ideologie 65 Beschuldigte, PMK religiöse Ideologie 370 Beschul- digte, – § 211 StGB und weitere: PMK rechts 3 Beschuldigte, PMK links 4 Be- schuldigte, PMK ausländische Ideologie 8 Beschuldigte, PMK religiöse Ideologie 5 Beschuldigte, – § 239b StGB und weitere: PMK ausländische Ideologie 2 Beschuldigte, PMK religiöse Ideologie 10 Beschuldigte. Im Bereich des die äußere Sicherheit betreffenden Staatsschutzstrafrechts er- mittelt der GBA wegen folgender führender Tatvorwürfe aufgeschlüsselt nach Anzahl der namentlich bekannten Beschuldigten: – § 94 StGB und weitere: kein/e namentlich bekannte/r Beschuldigte/r, – § 99 StGB und weitere: 73 Beschuldigte, – § 211 StGB und weitere: 15 Beschuldigte,",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –9–                          Drucksache 19/32649 – § 18 AWG und weitere: 16 Beschuldigte, – § 34 AWG: 1 Beschuldigter. Im Bereich des Völkerstrafrechts ermittelt der GBA wegen folgender führender Tatvorwürfe aufgeschlüsselt nach Anzahl der namentlich bekannten Beschul- digten: – § 220a a. F. StGB und weitere: 4 Beschuldigte, – § 6 VStGB: 7 Beschuldigte, – § 7 VStGB und weitere: 48 Beschuldigte, – § 8 VStGB und weitere: 40 Beschuldigte, – § 9 VStGB und weitere: 9 Beschuldigte, – § 11 VStGB und weitere: 5 Beschuldigte. Eine Aufschlüsselung nach Ländern ist nicht möglich, da die Tatorte in den Verfahrensregistern des GBA nicht erfasst werden. Insoweit wird auf die Ant- wort zu Frage 1 verwiesen. Zu Ermittlungs- und Strafverfahren, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die Zuständigkeit der Länder fallen, nimmt die Bundesregierung aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Stellung. 9. Inwiefern gibt es einen regionalen Fokus bei den Strukturermittlungs- verfahren (bitte nach PMK-Phänomenbereichen aufschlüsseln)? Im Bereich der Vereinigungskriminalität ergibt sich regelmäßig aus dem Aktionsradius der von den Ermittlungen betroffenen Gruppierung ein „regio- naler Fokus“. Im Falle international agierender Organisationen im Bereich PMK religiöse Ideologie sowie PMK ausländische Ideologie liegen regionale Schwerpunkte insbesondere im Kaukasus, in Vorderasien und am Hindukusch sowie in Afrika. Im Falle national agierender Gruppierungen, namentlich im Bereich PMK rechts und PMK links, erteilt die Bundesregierung keine weiter- gehenden Auskünfte. Die Ermittlungen werden verdeckt geführt. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informa- tionsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach konkreter Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Geheimhaltungsinteressen zurück. Auskünfte zu weite- ren Einzelheiten, insbesondere zu mit den Verfahren in den Blick genommenen Organisationen oder Sachverhalten, würden konkret weitergehende Ermitt- lungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung (vgl. dazu BVerfGE 51, 324 [343 f.]) hier Vorrang vor dem Informationsinte- resse hat. 10. Nach welchen Kriterien wird bei Zuständigkeit des GBAs aufgrund der besonderen Bedeutung des Falles (§§ 74a Absatz 2, 120 Absatz 1 und 2 GVG i. V. m. § 142a GVG) neben dem länderübergreifenden Charakter der Tat (§ 120 Absatz 2 Satz 2 GVG) über die besondere Bedeutung eines Falles entschieden? Die Frage nach der „besonderen Bedeutung des Falles“ (§ 74a Absatz 2, § 120 Absatz 1 und 2 GVG i. V. m. § 142a GVG) wird in jedem Einzelfall in einer Gesamtschau gemäß den dazu von der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf- gestellten Maßstäben entschieden. Bei der erforderlichen Gesamtwürdigung",
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            "content": "Drucksache 19/32649                                      – 10 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode sind danach neben dem individuellen Schuld- und Unrechtsgehalt u. a. die kon- kreten Auswirkungen für die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und ihr Erscheinungsbild gegenüber Staaten mit gleichen Wertvorstellungen in den Blick zu nehmen sowie die von der Tat ausgehende Signalwirkung für potentielle Nachahmer/innen zu beachten (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 – 3 StR 378/00 –, BGHSt 46, 238 ff.; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2009 – AK 20/08 –, BGHSt 53, 128 ff.; BGH, Beschluss vom 22. September 2016 – AK 47/16 –, juris; BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 – AK 62/19 –, juris). 11. Gibt es mit Blick auf die Zuständigkeit des GBAs aufgrund der besonde- ren Bedeutung des Falles (§§ 74a Absatz 2, 120 Absatz 1 und 2 GVG i. V. m. § 142a GVG) über Verfassungsanforderungen und einschlägige Rechtsprechung hinaus, Vorgaben bzw. Richtlinien für die Auslegung der Begriffe „besondere Bedeutung“ sowie „mindere Bedeutung“ und für eine Ausübung von Ermessen bei der entsprechenden Entscheidung? Bei der Prüfung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts wegen der beson- deren Bedeutung des Falles (§ 74a Absatz 2, 120 Absatz 1 und 2 GVG i. V. m. § 142a GVG) gibt es keine „Vorgaben/Richtlinien“ im Sinne der der Fragestel- lung. Als Akt der Rechtsanwendung entzieht sich die Prüfung der „minderen Bedeutung“ und der „besonderen Bedeutung“ einer schematischen Regelung. Sie bedarf vielmehr einer Gesamtschau des Einzelfalls gemäß der höchst- richterlichen Rechtsprechung. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 10 ver- wiesen. 12. Welche Entwicklung lässt sich innerhalb der letzten zehn Jahren bei den Verfahren, die beim GBA geführt werden, mit Blick auf die Anzahl der Verfahren, die PMK-Phänomenbereiche sowie die Straftatbestände fest- stellen? Die Daten basieren auf den Übersichten über Staatsschutzverfahren, die jähr- lich dem Bundesamt für Justiz gemeldet werden. Die Frage wird in Abgren- zung zu Frage 13 so verstanden, dass sich diese nur auf Ermittlungsverfahren bezieht, die in der Justizstatistik wegen Straftatbeständen betreffend die Ge- fährdung des demokratischen Rechtsstaats erfasst werden. PMK-Phänomen- bereiche werden in der Statistik nicht ausgewiesen. Danach ergibt sich für die letzten zehn Jahre folgende Entwicklung: Jahr 2011 Straftatbestände            zu Jahresbeginn            neu eingeleitet oder Gefährdung des demo- anhängige Ermittlungs-                   übernommen kratischen Rechtsstaats             verfahren §§ 129, 129a, 129b StGB                 351                         170 Jahr 2012 Straftatbestände            zu Jahresbeginn            neu eingeleitet oder Gefährdung des demo-          anhängige Verfahren             übernommen kratischen Rechtsstaats §§ 129, 129a, 129b StGB                 331                          79",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode          – 11 –                   Drucksache 19/32649 Jahr 2013 Straftatbestände        zu Jahresbeginn       neu eingeleitet oder Gefährdung des demo- anhängige Ermittlungs-          übernommen kratischen Rechtsstaats        verfahren §§ 129, 129a, 129b StGB            297                      66 Jahr 2014 Straftatbestände        zu Jahresbeginn       neu eingeleitet oder Gefährdung des demo- anhängige Ermittlungs-          übernommen kratischen Rechtsstaats        verfahren §§ 129, 129a, 129b StGB            264                     114 Jahr 2015 Straftatbestände        zu Jahresbeginn       neu eingeleitet oder Gefährdung des demo- anhängige Ermittlungs-          übernommen kratischen Rechtsstaats        verfahren §§ 129, 129a, 129b StGB            312                     154 Jahr 2016 Straftatbestände        zu Jahresbeginn       neu eingeleitet oder Gefährdung des demo-      anhängige Verfahren        übernommen kratischen Rechtsstaats §§ 129, 129a, 129b StGB            364                     238 §§ 89a, 89b, 89c,                 1                       0 91 StGB gesamt                   365                     238 Jahr 2017 Straftatbestände        zu Jahresbeginn       neu eingeleitet oder Gefährdung des demo-      anhängige Verfahren        übernommen kratischen Rechtsstaats §§ 129, 129a, 129b StGB            343                    1.203 §§ 89a, 89b, 89c,                 1                        8 91 StGB gesamt                   344                    1.211 Jahr 2018 Straftatbestände        zu Jahresbeginn       neu eingeleitet oder Gefährdung des demo-      anhängige Verfahren        übernommen kratischen Rechtsstaats §§ 129, 129a, 129b StGB            379                    1.194 §§ 87 und 88 StGB                  2                        1 §§ 89a, 89b, 89c,                 6                        3 91 StGB gesamt                   387                    1.198",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode            – 13 –                   Drucksache 19/32649 Jahr 2012 Straftatbestände        zu Jahresbeginn         neu eingeleitet oder Landesverrat und      anhängige Ermittlungs-        übernommen Gefährdung der äußeren         verfahren Sicherheit §§ 94, 96 Abs. 1, 97a,             1                        3 97b, 109g StGB §§ 95, 96 Abs. 2, 97,              1                        1 97b StGB §§ 98, 99, 109f StGB              22                        8 §§ 100, 100a StGB                49                        7 gesamt                    73                       19 Jahr 2013 Straftatbestände        zu Jahresbeginn         neu eingeleitet oder Landesverrat und      anhängige Ermittlungs-        übernommen Gefährdung der äußeren         verfahren Sicherheit §§ 94, 96 Abs. 1, 97a,             4                        2 97b, 109g StGB §§ 95, 96 Abs. 2, 97,              1                        0 97b StGB §§ 98, 99, 109f StGB              20                       15 §§ 100, 100a StGB                44                        7 gesamt                    69                       24 Jahr 2014 Straftatbestände        zu Jahresbeginn         neu eingeleitet oder Landesverrat und      anhängige Ermittlungs-        übernommen Gefährdung der äußeren         verfahren Sicherheit §§ 94, 96 Abs. 1, 97a,             4                        0 97b, 109g StGB §§ 95, 96 Abs. 2, 97,              0                        2 97b StGB §§ 98, 99, 109f StGB              25                       12 §§ 100, 100a StGB                42                        7 gesamt                    71                       21 Jahr 2015 Straftatbestände        zu Jahresbeginn         neu eingeleitet oder Landesverrat und      anhängige Ermittlungs-        übernommen Gefährdung der äußeren         verfahren Sicherheit §§ 94, 96 Abs. 1, 97a,             3                        1 97b, 109g StGB §§ 95, 96 Abs. 2, 97,              0                        1 97b StGB §§ 98, 99, 109f StGB              25                       12 §§ 100, 100a StGB                49                       14 gesamt                    77                       28",
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            "content": "Drucksache 19/32649                             – 14 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr 2016 Straftatbestände       zu Jahresbeginn         neu eingeleitet oder Landesverrat und     anhängige Ermittlungs-        übernommen Gefährdung der äußeren        verfahren Sicherheit §§ 95, 96 Abs. 2, 97,             1                        1 97b StGB §§ 98, 99, 109f StGB             25                        9 §§ 100, 100a StGB               51                       22 gesamt                   77                       32 Jahr 2017 Straftatbestände       zu Jahresbeginn         neu eingeleitet oder Landesverrat und     anhängige Ermittlungs-        übernommen Gefährdung der äußeren        verfahren Sicherheit §§ 95, 96 Abs. 2, 97,             0                        1 97b StGB §§ 98, 99, 109f StGB             25                       34 §§ 100, 100a StGB               53                       46 gesamt                   78                       81 Jahr 2018 Straftatbestände       zu Jahresbeginn         neu eingeleitet oder Landesverrat und     anhängige Ermittlungs-        übernommen Gefährdung der äußeren        verfahren Sicherheit §§ 95, 96 Abs. 2, 97,             1                        1 97b StGB §§ 98, 99, 109f StGB             45                       18 §§ 100, 100a StGB               80                       55 gesamt                  126                       74 Jahr 2019 Straftatbestände       zu Jahresbeginn         neu eingeleitet oder Landesverrat und     anhängige Ermittlungs-        übernommen Gefährdung der äußeren        verfahren Sicherheit §§ 94, 96 Abs. 1, 97a,            2                        2 97b, 109g StGB §§ 95, 96 Abs. 2, 97,             1                        0 97b StGB §§ 98, 99, 109f StGB             42                       10 gesamt                   45                       12",
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