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            "content": "Drucksache 20/2676                                    –2–                Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. Inwieweit fühlt sich die neue Bundesregierung an die Lateinamerika-Ini- tiative der vormaligen Bundesregierung gebunden, und beabsichtigt sie, diese um- und fortzusetzen? Die Lateinamerika- und Karibik-Initiative des Auswärtigen Amts zielt auf eine fortlaufende Intensivierung der partnerschaftlichen Beziehungen mit den Län- dern Lateinamerikas und der Karibik ab. Die Bundesregierung teilt die grund- sätzliche Analyse der Wertegemeinsamkeiten sowie das außenpolitische Ziel der Intensivierung der Beziehungen mit der Region. Sie sieht die Latein- amerika- und Karibik-Initiative als Grundlage für das außenpolitische Handeln der Bundesregierung in der Region und führt sie fort. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Aufbauend auf der Lateinamerika- und Karibik-Initiative wird Deutschland sein Engagement ausweiten, um die Gesellschaften der Region in ihrem Kampf gegen Populismus, autoritäre Bewegungen und Diktaturen zu stärken.“ 2. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung der Region Latein- amerika und Karibik ein, und welche Politik verfolgt sie gegenüber der Region? Die Region Lateinamerika und Karibik ist eine zentrale Partnerin, um Lösun- gen für globale Herausforderungen und auf Grundlage gemeinsamer Werte zu gestalten. Dies umfasst die Bewahrung der Biodiversität, die Bekämpfung der Klimakrise und nachhaltige Wirtschaftsbeziehungen. Die Staaten der Region sind zudem Verbündete in der multilateralen Zusammenarbeit. Dies hat sich bei den Abstimmungen zum russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zuletzt be- sonders deutlich gezeigt, bei denen die meisten Staaten Lateinamerikas und der Karibik den russischen Angriffskrieg im Sicherheitsrat, der Generalversamm- lung und im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen klar verurteilten. 3. Hat Bundeskanzler Olaf Scholz bereits erste Gespräche mit Gesprächs- partnern aus Lateinamerika oder der Karibik geführt, und wenn ja, wann, und mit wem? Bundeskanzler Olaf Scholz hat am 6. April 2022 mit dem Staatspräsidenten der Republik Kolumbien, Iván Duque Márquez, telefoniert und am 11. Mai 2022 den Präsidenten der Argentinischen Republik, Alberto Ángel Fernández, in Berlin empfangen und ihn auch im Rahmen des G7-Gipfels am 27. Juni 2022 in Elmau getroffen. 4. Hat die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock bereits erste Gespräche mit Gesprächspartnern aus Lateinamerika oder der Karibik geführt, und wenn ja, wann, und mit wem? Die Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, hat im April 2022 mit dem mexikanischen Außenminister Marcelo Ebrard telefoniert und am Rande der Notstandssitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Ukraine am 1. März 2022 mit der kolumbianischen Vizepräsidentin und Außenministerin Marta Lucía Ramírez gesprochen.",
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            "content": "Drucksache 20/2676                                     –8–                Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 25. Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung konkret bei der von der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Franziska Brantner angesproche- nen Ausweitung der Handelspartnerschaft zwischen der EU und Chile? Chile ist ein wichtiger und konstruktiver Wirtschaftspartner mit gemeinsamen Wertevorstellungen und Partner in der Organisation für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung und den Vereinten Nationen, der ebenso wie die Bundesrepublik Deutschland einer regelbasierten multilateralen Weltwirtschaft und -ordnung und einer proaktiven Klimapolitik verpflichtet ist. Die Bundes- regierung steht im Austausch mit der neuen chilenischen Regierung, um Be- reiche zu identifizieren, in denen eine Intensivierung der traditionell guten bila- teralen Wirtschaftsbeziehungen erreicht werden kann. Grundsätzlich kommt hierfür eine Vielzahl von Bereichen infrage, etwa der Rohstoffsektor, die Ener- giewirtschaft (insbesondere erneuerbare Energien und grüner Wasserstoff) und die Digitalisierung/Industrie 4.0. 26. Wie begründet die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Franziska Brantner, dass wir bisher in Zeiten lebten, „in denen Profitmaximierung die Mutter aller wirtschaftlichen Handlungen sein konnte und Resilienz und Nachhaltigkeit bei unseren Handelsbeziehungen ignoriert wurden“ (FAZ, 11. Mai 2022, S. 8, „Fremde Federn“) – unter anderem im Ange- sicht des 2021 beschlossenen Gesetzes über die unternehmerischen Sorg- faltspflichten in Lieferketten und des von der EU-Kommission bereits vor dem Beginn der Ukraine-Krieges vorgelegten Vorschlags für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen? Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten gilt ab 2023 für Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwal- tungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung sowie 3.000 Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer im Inland, ab 2024 dann auch für Unter- nehmen ab 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Inland. Die Euro- päische Kommission hat am 23. Februar 2022 einen Vorschlag für eine Richt- linie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen vorgelegt. Das mögli- che Inkrafttreten einer entsprechenden Richtlinie hängt vom Ergebnis der Ver- handlungen auf Ebene der Europäischen Union ab. 27. Sieht die Bundesregierung aufgrund des Beobachterstatus Deutschlands Potenziale für eine ausgeprägtere Handelspartnerschaft mit der Pazifik- Allianz als bedeutender Freihandelszone, bestehend aus Mexiko, Kolum- bien, Ecuador und Peru, und falls ja, inwiefern, und falls nein, warum nicht? Die Pazifik-Allianz wurde 2011 von Chile, Kolumbien, Mexiko und Peru ge- gründet. 98 Prozent der Waren innerhalb der Pazifik-Allianz können zollfrei gehandelt werden. Deutschland ist seit 2013 Beobachterstaat der Pazifik- Allianz und pflegt enge bilaterale Wirtschaftsbeziehungen mit allen Mitglied- staaten. Im September 2019 haben die Europäische Union und die Pazifik- Allianz in einer Gemeinsamen Erklärung vereinbart, ihre Partnerschaft zu ver- tiefen. Ferner bestehen bereits EU-Handelsabkommen mit allen vier Mitglied- staaten, von denen zwei derzeit einen Modernisierungsprozess durchlaufen.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode                   –9–                             Drucksache 20/2676 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 28. Hat die Bundesregierung eine Einschätzung der Sicherheitslage in Kolumbien fünf Jahre nach Inkrafttreten des Friedensvertrages, und engagiert sich die Bundesregierung zur Unterstützung der Umsetzung desselben, und wenn ja, wie? Die Sicherheitslage in Kolumbien ist weiterhin vor allem in solchen von der demobilisierten FARC-Guerilla verlassenen und von illegalen Ökonomien ge- prägten Gebieten prekär, in denen staatliche Institutionen das entstandene Machtvakuum bisher nicht ausreichend füllen konnten und derzeit blutige Revierkämpfe zwischen zunehmend dispers agierenden kriminellen Banden, FARC-dissidenten Gruppierungen und der linksgerichteten ELN-Guerilla statt- finden. Die Bundesregierung unterstützt den kolumbianischen Friedensprozess seit vielen Jahren auf bi- und multilateraler Ebene, unter anderem im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit, der Stabilisierung und aus Mitteln des Kulturhaushalts. Zusätzlich werden aus Mitteln der humanitären Hilfe humanitäre Bedarfe, die in Folge des Konflikts entstanden sind, gedeckt. Im Friedensvertrag zwischen der kolumbianischen Regierung und der – inzwi- schen demobilisierten – FARC-Guerilla wird Deutschland explizit gebeten, ge- meinsam mit anderen Begleitstaaten im Bereich der Vergangenheitsaufarbei- tung und Opferunterstützung Hilfestellung zu leisten. Diesem Petitum kommt die Bundesregierung auf vielfältige Weise verantwortungsvoll nach. Besonders sichtbar wird das deutsche friedenspolitische Engagement in Kolumbien durch das 2016 gegründete Deutsch-Kolumbianische Friedensinstitut CAPAZ sowie die Beratung und Unterstützung der durch den Friedensvertrag geschaffenen Institutionen der Übergangsjustiz wie der Wahrheitskommission und der Son- dergerichtsbarkeit für den Frieden durch die deutsche Entwicklungszusammen- arbeit und durch außenpolitische Stabilisierungsmaßnahmen. 29. Wie steht die Bundesregierung zur militärischen Kooperation Deutsch- lands mit Kolumbien als „NATO Global Partner“, und wie plant sie, die- se Zusammenarbeit konkret weiter zu gestalten? Die Bundesregierung unterstützt die militärische Kooperation mit Kolumbien sowohl bilateral als auch im Rahmen des NATO-Partnerschaftsprogramms „Partners across the globe“. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der NATO-Partnerschaft erfolgt durch die NATO im Rahmen von Partnerschafts- abkommen. 30. Welche außenwirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung angesichts des massiven Ausbaus der politi- schen, wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zwischen den Staaten Lateinamerikas und der Karibik mit der Volks- republik China in den vergangenen rund 20 Jahren, und welche weiteren Folgen haben diese Erkenntnisse für die deutsche Außenpolitik gegen- über Lateinamerika? Die Bundesregierung beobachtet das wirtschaftliche und entwicklungspoliti- sche Engagement Chinas in den Staaten Lateinamerikas und der Karibik genau. China ist nach den USA der zweitgrößte Handelspartner Lateinamerikas, wobei ein Schwerpunkt auf agrarischen und mineralischen Rohstoffen liegt. Zudem weitet China seine Investitionen in der Region insbesondere mit Fokus auf Verkehrsinfrastruktur und Energiewirtschaft kontinuierlich aus. Eine Intensivie- rung der Zusammenarbeit Deutschlands und der Europäischen Union mit den genannten Staaten liegt im Interesse der Bundesregierung. Hierfür bieten sich",
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            "content": "Drucksache 20/2676                                     – 10 –               Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. verschiedene Anknüpfungspunkte, etwa eine Stärkung der Beziehungen über multi- und bilaterale Formate, sowie der Abschluss beziehungsweise die Mo- dernisierung von Assoziierungsabkommen mit der Region. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 31. Sieht die Bundesregierung die EU in einem geostrategischen Wettbewerb mit China in der Region Lateinamerika und Karibik, und wenn dem so ist, welche geopolitischen Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Ist die Aufklärung über die Aktivitäten Chinas Teil der deutschen Strate- gie im Umgang mit den politischen Eliten Lateinamerikas? Die Bundesregierung teilt die Beschreibung der Volksrepublik China in der Gemeinsamen Mitteilung der Europäischen Kommission und des EAD an den Rat (EU-China – A strategic outlook, 12. März 2019) als Partner, ökonomi- schen Wettbewerber und systemischen Rivalen. Wirtschaftlich ist China in vielen Ländern der Region zum wichtigsten beziehungsweise zweitwichtigsten Handelspartner aufgestiegen. Die Volksrepublik China beansprucht für sich, ein alternatives Entwicklungsmodell zu haben, und weitet ihren Einfluss insbeson- dere über die „Belt and Road Initiative“ zum Ausbau transkontinentaler Infra- struktur aus. In den Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Staaten in der Region wirbt die Bundesregierung für möglichst diversifizierte, nachhaltige und WTO-konforme Handels- und Investitionsbeziehungen weltweit und erläu- tert die deutsche China-Politik auf der Basis der gemeinsamen EU-China-Poli- tik. 32. Welche Bedeutung hat aus Sicht der Bundesregierung die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) mit Sitz in Washington, DC, für die poli- tische Zusammenarbeit, wirtschaftliche Entwicklung und Menschen- rechtspolitik in der Region Lateinamerika und Karibik? Die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) besteht seit mehr als 70 Jah- ren und bietet den Ländern Lateinamerikas und der Karibik ein wichtiges Forum, um über politische, wirtschaftliche und menschenrechtsbezogene Themen miteinander in Austausch zu kommen. Die OAS setzt sich insbeson- dere für die Sicherung von Frieden, Stabilität und Stärkung der Demokratie in der Region, Garantie und Durchsetzung der Menschenrechte, Presse- und Mei- nungsfreiheit, Förderung der Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft an Gesetzgebungsverfahren und vertiefte Zusammenarbeit bei der Drogenbekämp- fung ein und ist somit ein wichtiger überregionaler Akteur. 33. Wie unterstützt die Bundesregierung die Arbeit der OAS konkret, und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit und Wahrnehmung der Gremien der OAS? Die Bundesregierung ist durch zahlreiche Vorhaben des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der OAS ver- bunden. Hierbei fungiert die OAS in erster Linie als politische Partnerin für übergreifende regionale Kooperationen in Lateinamerika und der Karibik. Die Form der Zusammenarbeit mit OAS-Organen und Unterorganisationen unter- scheidet sich von Vorhaben zu Vorhaben, teils gibt es enge inhaltliche Zusam- menarbeit mit der OAS-Abteilung für wirtschaftliche Entwicklung, teils fun- giert die OAS nur als politischer Träger, teils erfolgt die Zusammenarbeit mit Organisationen im OAS-System wie der Interamerikanischen Menschenrechts- kommission. Thematisch deckt die Unterstützung der Bundesregierung von",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode                  – 11 –                           Drucksache 20/2676 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorhaben der OAS ein breites Spektrum ab – von der Unterstützung für Wahl- beobachtungsmissionen über Sondermissionen zur Dokumentation und Aufklä- rung von Menschenrechtsverbrechen bis hin zu Aktivitäten der OAS zur Förde- rung der Rechte indigener Völker in Lateinamerika. Seit 1972 gewährt die OAS Nichtmitgliedern Beobachterstatus: Deutschland seit 1972, der Europäischen Union seit 1989. Die Botschaft Washington über- nimmt die Vertretung bei der OAS über eine Doppelakkreditierung der Bot- schafterin. 34. Hat die Bundesregierung die Absicht, die Zusammenarbeit mit der OAS und die Unterstützung für die OAS weiter auszuweiten? Die Zusammenarbeit der Bundesregierung ist bereits umfangreich und vielfäl- tig und wird kontinuierlich angepasst. Zusagen für neue Vorhaben umfassen zum Beispiel die „Green Bond Partnership“ mit dem Ziel der Verbreitung trans- parenter und einheitlicher Standards auf dem Green-Bond-Markt und der För- derung der Entwicklung von innovativen grünen Finanzierungsansätzen. 35. Gibt es bestehende Formate zur Koordination der Politik gegenüber der Region Lateinamerika und Karibik mit wichtigen Partnern wie den USA und Kanada, und wenn ja, auf welcher Ebene und mit welcher Frequenz werden diese wahrgenommen? Die Bundesregierung tauscht sich regelmäßig auf verschiedenen Ebenen mit wichtigen Partnerländern wie den USA und Kanada zur Politik gegenüber Lateinamerika und der Karibik aus. Am Rande des „Summit of the Americas“ Anfang Juni in Los Angeles fand auf Einladung der Bundesregierung ein infor- meller Austausch unter anderem mit den USA auf Beauftragtenebene statt. 36. Hält die Bundesregierung die mit dem Reformkonzept „BMZ 2030“ ver- abschiedete Länderliste, die mit einer deutlichen Reduktion der bilatera- len Entwicklungszusammenarbeit Deutschlands mit der Region Latein- amerika und Karibik einhergeht, in Anbetracht der geopolitischen Kräfte- und Prioritätsverschiebungen für angemessen oder gibt es Über- legungen, die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit Deutschlands mit einigen Staaten der Region Lateinamerika und Karibik wieder aufzu- nehmen oder auszuweiten? Die Planung der Bundesregierung für die aktuelle Legislaturperiode sieht vor, die Liste der Länder, mit denen das Bundesministerium für wirtschaftliche Zu- sammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bilateral staatlich kooperiert, zu über- prüfen. Das BMZ hat sich dabei nicht nur von den Perspektiven einer Erhöhung der Wirksamkeit und Steuerungsfähigkeit der Entwicklungszusammenarbeit leiten lassen. Der Anspruch war es auch, die aktuellen globalen Herausforde- rungen und die thematischen Prioritäten des BMZ für diese Legislaturperiode systematisch in die Überlegungen einfließen zu lassen. Im Ergebnis hat die Bundesregierung nach eingehender Prüfung die BMZ- Länderliste von 61 auf 65 Partnerländer erweitert. In der Region Lateinamerika und Karibik wird Bolivien eine Wiederaufnahme der bilateralen Entwicklungs- zusammenarbeit angeboten.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode                  – 13 –                          Drucksache 20/2676 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. von Sanktionen im Allgemeinen sieht die Bundesregierung in Argentinien einen wertvollen und verlässlichen Partner in der Region Lateinamerika und Karibik. 40. Hat die Bundesregierung eine Einschätzung der aktuellen politischen Entwicklung in Venezuela, und welche Aussichten gibt es, Venezuela zurück auf einen Pfad hin zu Demokratie und Achtung von Menschen- rechten zu führen? Wie sieht die Bundesregierung die Situation der Millionen venezolani- scher Flüchtlinge in der Region? Die politische, wirtschaftliche und humanitäre Situation in Venezuela ist deso- lat. Eine Lösung dieser Krise kann nur über venezolanisch geführte Verhand- lungen zwischen dem Regime und der demokratischen Opposition erfolgen mit dem Ziel, freie und faire Parlaments- und Präsidentschaftswahlen abzuhalten. Deswegen ist es wichtig, dass alle Parteien zu den momentan suspendierten Verhandlungen zurückkehren. Die venezolanische Fluchtkrise ist eine hohe Be- lastung vor allem für die betroffenen Menschen, aber auch für die aufnehmen- den Länder der Region und für Venezuela selbst. 41. Welche Formate gibt es, an denen Deutschland maßgeblich beteiligt ist, um Venezuela zu einer politischen Transition zu bringen? Deutschland ist Mitglied der Internationalen Kontaktgruppe der Europäischen Union zu Venezuela. 42. Welchen Einfluss haben die Staaten China, Russland, Türkei und Iran nach Erkenntnissen der Bundesregierung auf die Entwicklungen in Venezuela, und welche Interessen verfolgen diese Staaten dort nach Ein- schätzung der Bundesregierung? Russland besitzt Einfluss auf die Entwicklungen in Venezuela durch wirtschaft- liche und militärische Kooperation sowie als Begleitstaat des Regimes bei den inner-venezolanischen Verhandlungen in Mexiko. China gründet seinen Ein- fluss unter anderem auf umfangreiche Kreditvergaben an Venezuela. Die Türkei und der Iran haben insbesondere wirtschaftliche Interessen. 43. Hat die Bundesregierung eine Einschätzung hinsichtlich Russlands mili- tärpolitischem Engagement in Venezuela, und welche Bedeutung sieht die Bundesregierung darin für die Sicherheitslage im venezolanisch- kolumbianischen Grenzgebiet sowie in der Region insgesamt? Russland kooperiert militärisch mit Venezuela und war in der Vergangenheit sein wichtigster Waffenlieferant. In geringer Zahl befinden sich russische Mili- tärangehörige im Land. Über deren Aufenthaltsort liegen keine Erkenntnisse vor. Aus Sicht der Bundesregierung trägt das militärpolitische Engagement Russlands nicht zu Sicherheit und Stabilität in der Region bei.",
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            "content": "Drucksache 20/2676                                                       – 14 –                    Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 44. Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass es Verflechtungen oder Ableger der Terrororganisation Hisbollah in Venezuela gibt, über die die Finanzierung der Hisbollah unterstützt wird? Die Antwort auf die Frage kann nicht offen erfolgen. Die Einstufung der Ant- wort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.* Nach der Verschlusssachenanweisung sind Infor- mationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bun- desrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, ent- sprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bun- desregierung auf diese Frage würde Informationen zur Methodik sowie der Er- kenntnislage des BND einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Eine solche Veröffent- lichung von Einzelheiten ist daher geeignet, zu einer wesentlichen Verschlech- terung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informa- tionsgewinnung zu führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetz- lichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bun- desrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* 45. Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung und nach ihrer Kenntnis in der EU, die Sanktionen gegen Venezuela weiter auszuweiten, wenn sich dort die Lage mit Blick auf Demokratie und die Achtung der Menschenrechte nicht absehbar spürbar verbessert? Überlegungen, die Sanktionen gegen Venezuela auszuweiten, bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit nicht. 46. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Empfehlungen aus dem UPR-Verfahren zu Menschenrechten in Venezuela nachgehalten? Die Bundesregierung steht regelmäßig mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft zur Entwicklung der Menschenrechtslage in Venezuela im Austausch und setzt sich auf multilateraler Ebene und durch Projektförderung für Verbesserungen ein. Der letzte Zyklus des UPR-Verfahrens für Venezuela wurde mit Annahme des Berichtes am 1 Juli 2022 abgeschlossen. 116 Staaten haben hierbei Empfehlungen abgegeben, von denen 221 angenommen wurden. Es liegt nun an Venezuela selbst, diese Empfehlungen umzusetzen. 47. Wie schätzt die Bundesregierung die jüngsten Entwicklungen in Nicara- gua ein? Gibt es Überlegungen, die Zusammenarbeit Deutschlands mit Nicaragua vor dem Hintergrund der aus Sicht der Fragesteller deutlich verschlech- terten Situation von Demokratie und Menschenrechten weiter einzu- schränken? Die Bundesregierung verfolgt die Verschlechterung der Menschenrechtslage und Rechtsstaatlichkeit in Nicaragua genau. 2018 hat Deutschland sich aus der entwicklungspolitischen bilateralen Zusammenarbeit mit Nicaragua zurück- gezogen. Auch im Hinblick auf die Unterstützung von Maßnahmen multilate- * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parla- mentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.",
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            "content": "Drucksache 20/2676                                    – 16 –              Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 52. Welche Bedeutung hat die Arbeit der deutschen politischen Stiftungen in der Region Lateinamerika und Karibik aus Sicht der Bundesregierung, und wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit den poli- tischen Stiftungen in der Region? Die Bundesregierung arbeitet mit den Politischen Stiftungen in der Region Lateinamerika und Karibik eng zusammen und misst deren Arbeit insbesondere in den Bereichen Demokratie, Zivilgesellschaft, Rechtsstaatlichkeit, Menschen- rechte und nachhaltige Klima- und Energiepolitik große Bedeutung zu. 53. Welche Rolle schreibt die Bundesregierung demokratischen politischen Parteien als „change agents“ zu? Werden diese als prioritäre strategische Partner für Demokratie in den lateinamerikanischen Ländern anerkannt und gefördert? Die Bundesregierung führt über ihre Auslandsvertretungen in den Gastländern Gespräche mit Vertretern politischer Parteien des gesamten demokratischen Spektrums. Über die politischen Stiftungen wird mit Programmen und Projekten weltweit zum Aufbau demokratischer, freiheitlicher und rechtsstaatlicher Strukturen, die den Menschen- und Bürgerrechten verpflichtet sind, beigetragen. Dazu gehören selbstverständlich auch demokratische Parteien, die in ihrer Rolle als „change agents“ durch diese Maßnahmen gestärkt werden. 54. Welche Rolle schreibt die Bundesregierung Parteienzusammenschlüssen in der Region zu? Wie steht die Bundesregierung zur „Grupo de Puebla“ in Mexiko, einem Forum, welches nachdrücklich ideologische Unterstützung der Diktatu- ren in Kuba und Venezuela liefert (s. Declaracion Grupo de Puebla, Schlusserklärung von Mexiko vom 1. Dezember 2021, https://www.grup odepuebla.org/declaracion-del-septimo-encuentro-del-grupo-de-pue bla/)? Die Bundesregierung beobachtet Parteienzusammenschlüsse in der Region, wie beispielsweise die „Grupo de Puebla“, und ihre Aktivitäten. Zur „Grupo de Puebla“ unterhält die Bundesregierung keine Kontakte. 55. Hat die Bundesregierung eine Bewertung der Lage der Rechtsstaatlich- keit und der menschlichen Sicherheit („human security“) im sogenannten triángulo del Norte in Zentralamerika, also den Staaten Honduras, Guate- mala und insbesondere in El Salvador, und wie lautet diese? In den drei Staaten des „Nördlichen Dreiecks“ können die Regierungen auf- grund der schwachen staatlichen Strukturen die Sicherheit der Menschen, ein- schließlich des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, nicht garan- tieren. Der Rechtstaat ist nicht ausgeprägt; Korruption, Straflosigkeit und der Einfluss der Organisierten Kriminalität (OK) auf allen politischen und wirt- schaftlichen Ebenen sind weit verbreitet. Die seit Januar 2022 im Amt befindliche neue Regierung in Honduras unter der Führung von Staatspräsidentin Xiomara Castro (Liberdad y Refundación – LIBRE) verspricht Reformen und hat die Vereinten Nationen bereits um Ein- richtung einer „Internationalen Kommission gegen die Straflosigkeit in Hondu- ras“ (span. Akronym CICIH) gebeten. Da die alten Strukturen in Justiz und",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode                 – 17 –                          Drucksache 20/2676 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Verwaltung aber zunächst weiterbestehen und das Land politisch tief gespalten ist, steht die Regierung dabei vor großen Herausforderungen. In Guatemala beobachtet die Bundesregierung die Entwicklungen seit Ende des Mandates der „Internationalen Kommission gegen die Straflosigkeit in Guate- mala“ (spanisches Akronym CICIG) im September 2019. Seit der umstrittenen personellen Neubesetzung des Obersten Gerichtshofes verlassen immer mehr Unterstützer des Kampfes gegen Korruption und Straflosigkeit das Land. In El Salvador beobachtet die Bundesregierung zunehmend autokratische Ten- denzen des demokratisch gewählten Staatspräsidenten Bukele. Meinungs- und Pressefreiheit geraten zunehmend unter Druck; viele kritische Journalistinnen und Journalisten und Akteure der verfassten Zivilgesellschaft haben aufgrund von Bedrohungen bereits das Land verlassen. Nach einer durch die Jugend- banden („maras“) ausgelösten Welle der Gewalt Ende März 2022 gilt der be- reits dreimal verlängerte Ausnahmezustand. Die Grundrechte sind teilweise ausgesetzt, mehr als 42.000 Menschen wurden zum Teil willkürlich verhaftet. Die Haftbedingungen verstoßen laut den Vereinten Nationen gegen internatio- nale Menschenrechtsstandards. Dennoch genießt Staatspräsident Bukele weiter hohe Popularität. 56. Welche konkreten Maßnahmen implementieren Deutschland und die EU, um die Rechtsstaatlichkeit sowie die menschliche Sicherheit in diesen Staaten zu verbessern? Gibt es insbesondere konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie in El Salvador? Seit Ende der Mandate der „Internationalen Kommission gegen die Straflosig- keit in Guatemala“ (spanisches Akronym CICIG) und der „Internationalen Mis- sion gegen Korruption und Straflosigkeit in Honduras“ (spanisches Akronym MACCIH) führt die Bundesregierung in El Salvador, Guatemala und Honduras ein Rechtstaatsförderprojekt durch (erste Phase: 2020 bis 2022, 2,5 Mio. Euro, Durchführungsorganisation Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit). Schwerpunkte sind Unabhängigkeit der Justiz und Zusammenarbeit zwischen Staat und Zivilgesellschaft. Es wird geprüft, das Projekt um eine zweite Phase zu verlängern. Zudem unterhält die Bundesregierung über ihre Auslandsvertretungen engen Kontakt zu den Zivilgesellschaften im „Nördlichen Dreieck“. 57. Hat die Bundesregierung eine Haltung hinsichtlich der Migrationssitua- tion in Zentralamerika, und welche Aktivitäten gibt es in diesem Zusam- menhang? Da die Lebensbedingungen und Sicherheitslage in den Ländern des „Nörd- lichen Dreiecks“ weiter prekär sind, ist der Migrationsdruck ungebrochen. Zudem migrieren seit 2018 viele Nicaraguanerinnen und Nicaraguaner nach Costa Rica. Auch beobachtet die Bundesregierung besonders in Panama ver- mehrt über Südamerika kommende Migrantinnen und Migranten unter anderem aus Haiti, Kuba und Venezuela, aber auch anderen Kontinenten, die sich über die Landenge des Darién (Grenzgebiet Kolumbien-Panama) in Richtung USA bewegen. Die Bundesregierung setzt sich vor allem für die Verbesserung der Lebens- bedingungen in den Ausgangsländern ein, zum Beispiel im Rahmen der wirt- schaftlichen Zusammenarbeit mit der Region mit den Schwerpunkten Bildung, Kampf gegen den Klimawandel, erneuerbare Energien, Umwelt- und Ressour-",
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            "content": "Drucksache 20/2676                                     – 18 –              Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. censchutz. Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus ein Vorhaben des Zentralamerikanischen Integrationssystems (spanisches Akronym SICA), bei dem auswanderungswilligen Kindern und Jugendlichen in Guatemala, Hondu- ras und El Salvador eine Bleibeperspektive aufgezeigt werden soll. Auch „good governance“, die Prävention von Jugendgewalt und Maßnahmen zu Reintegra- tion zurückgekehrter Jugendlicher sind Teil dieser Programme. Mit Nahrungs- mittelhilfe über das Welternährungsprogramm hat die Bundesregierung in den letzten Jahren zudem versucht, die größte Not der Menschen im sog. „Corredor Seco“ und in Haiti abzumildern. Grundvoraussetzung für einen Erfolg dieser Unterstützungsprogramme ist aber die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Dies umfasst einen ent- schlossenen Kampf gegen Korruption und Straflosigkeit sowie die Zurückdrän- gung des Einflusses der Organisierten Kriminalität durch die Regierungen der Herkunftsländer (Stichwort „ownership“). Bei der hier zu leistenden Überzeu- gungsarbeit engagiert sich die Bundesregierung durch ein länderübergreifendes Rechtstaatsförderungsprojekt. 58. Wie schätzt die Bundesregierung die politische Situation in Bolivien ein? In Bolivien bleibt die politische und gesellschaftliche Polarisierung hoch. Zu- dem bilden die noch schwer abschätzbaren wirtschaftlichen Folgen des völker- rechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine für Bolivien einen zusätzlichen Unsicherheitsfaktor. Die schrittweise Überwindung der gesell- schaftlichen Polarisierung und Stabilisierung der politischen und wirtschaft- lichen Lage bleiben die zentralen Herausforderungen der bolivianischen Poli- tik. 59. Hat die Bundesregierung eine Bewertung der Festnahme von und des Prozesses gegen Ex-Interimspräsidentin Jeanine Áñez, wie lautet diese, und wie verhält sich die Bundesregierung gegenüber der zunehmenden Zahl politisch Verfolgter in Bolivien? Die Inhaftierung von Ex-Interimspräsidentin Jeanine Áñez und der gegen sie durchgeführte Strafprozess wurde durch die Mission des Hochkommissariats der Vereinten Nationen (VN) für Menschenrechte vor Ort eng begleitet und be- obachtet. Die Bundesregierung unterstützt diese internationale Prozessbeobach- tung und tauscht sich regelmäßig mit der VN-Mission dazu aus. Die Bundes- regierung teilt die Besorgnis der Mission hinsichtlich der Einhaltung rechts- staatlicher Grundsätze und hat sich in ihren Kontakten mit der bolivianischen Regierung wiederholt in diesem Sinne eingesetzt. Sie hat in diesen Gesprächen außerdem an die bolivianische Regierung appelliert, über das Verfahren gegen Frau Áñez hinaus rechtsstaatliche Grundsätze strikt einzuhalten. Auch bei den politischen Konsultationen der Europäischen Union Ende Mai 2022 wurden rechtsstaatliche Defizite Boliviens thematisiert. 60. Hat die Bundesregierung den Tod von Marco Antonio Aramayo in Haft gegenüber der bolivianischen Regierung thematisiert, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung steht auch im Fall Marco Antonio Aramayo in engem Kontakt mit der Mission des VN Hochkommissariats für Menschenrechte. Die Mission hat sich öffentlich zum Fall geäußert und eine Untersuchung der nähe- ren Todesumstände angekündigt. Die Bundesregierung wird die Ergebnisse dieser Untersuchung abwarten und bewerten.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode                  – 19 –                         Drucksache 20/2676 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 61. Hat die Bundesregierung mit der Regierung von Guyana Gespräche über mögliche zukünftige Energielieferungen von Guyana nach Deutschland geführt? Hat die Bundesregierung ihre Unterstützung bei der Ausbeutung der guyanischen Erdgasvorkommen angeboten, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung führt regelmäßig Gespräche mit der Regierung von Guyana im Rahmen des politischen Dialogs. Dabei werden auch die Ölfunde in Guyana thematisiert. Es gibt derzeit noch keine staatliche Ölgesellschaft in Guyana. Guyana fördert sein Öl nicht selbst, sondern hat Verträge zur Explora- tion und Ausbeutung der Vorkommen mit multinationalen Firmen geschlossen. Diese wären deshalb der Ansprechpartner für eventuelle kommerzielle Liefe- rungen von Öl. Gas wird derzeit nicht gehandelt, sondern für Ölförderung gleich auf hoher See wiedereingesetzt. Die Bundesregierung hat keine Gesprä- che mit der Regierung von Guyana über mögliche zukünftige Energielieferun- gen von Guyana nach Deutschland geführt. Die Bundesregierung hat keine Un- terstützung bei der Ausbeutung der guyanischen Erdgasvorkommen angeboten und keine entsprechenden Anfragen von guyanischer Seite erhalten. 62. Wie schätzt die Bundesregierung die politische Situation auf Haiti ein? Die politische Situation auf Haiti ist nach wie vor von hoher Instabilität ge- prägt. Der noch von Präsident Moïse ernannte Premierminister Henry bemüht sich zwar um einen politischen Ausgleich und zeigt sich zuversichtlich, die bereits mehrmals verschobenen Wahlen noch in diesem Jahr durchführen zu können. Problematisch ist jedoch die Sicherheitslage im Land, welche sich in den vergangenen Monaten durch das Vorgehen krimineller Banden extrem ver- schlechtert hat. 63. Unterstützt die Bundesregierung die Aufarbeitung der Geschehnisse um die Ermordung des haitianischen Ex-Präsidenten Jovenel Moïse? Als Mitglied der „Core Group“ hat sich die Bundesregierung für eine schnelle und lückenlose Aufklärung der Ermordung des haitianischen Präsidenten Moïse ausgesprochen. Auch im EU-Rahmen hat die Bundesregierung wieder- holt eine von den haitianischen Behörden angeführte entschlossene Aufarbei- tung eingefordert. 64. Hat die Bundesregierung den begonnenen Bau einer Grenzmauer zwi- schen Haiti und der Dominikanischen Republik gegenüber der dominika- nischen Regierung thematisiert? Wie steht die Bundesregierung zum Bau der Mauer? Der Bau der Grenzanlage wurde von der Lateinamerikabeauftragten des Aus- wärtigen Amtes bei ihrer Reise in die Dominikanische Republik gegenüber dem dortigen Außenministerium problematisiert. Der Bau der Grenzanlage ist aus Sicht der Bundesregierung eine souveräne dominikanische Entscheidung im Verhältnis zum Nachbarland. Die Bundes- regierung setzt sich darüber hinaus im multilateralen Rahmen für Maßnahmen ein, die die Lebensbedingungen in Haiti verbessern und den Migrationsdruck mindern können.",
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