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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 20/2549 20. Wahlperiode 05.07.2022 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Verbindliche Tierhaltungskennzeichnung und umfassende Herkunftskennzeichnung In ihrem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hat sich die Bundesregierung auf eine verbindliche Tierhaltungskenn- zeichnung verständigt, die noch 2022 eingeführt werden und auch Transport und Schlachtung umfassen soll. Darüber hinaus soll eine umfassende Her- kunftskennzeichnung auf den Weg gebracht werden (Mehr Fortschritt wagen – Koalitionsvertrag, S. 43, https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsv ertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf). Laut dem Ernährungspolitischen Bericht 2020 wünschen sich Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Informationen und Transparenz beim Kauf von Lebens- mitteln tierischer Herkunft. Beispielsweise wollen sie „die Haltungs-, Schlach- tungs- und Transportbedingungen der Tiere kennen, um mit gutem Gewissen Fleisch verzehren zu können“ (Bundestagsdrucksache 19/19430, 22. Mai 2020, S. 51). Das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung, die sogenannte Borchert-Kommis- sion, hat 2020 Vorschläge für eine gesellschaftlich akzeptierte, wirtschaftliche und nachhaltige Tierhaltung in Deutschland vorgelegt. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung im selben Jahr mit breiter Mehrheit aufgefordert, „die Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung in Konsequenz und in Gänze aufzugreifen und als Grundlage für die zukünftige Ausrichtung der land- wirtschaftlichen Nutztierhaltung zu nutzen“ (Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, Ausschussdrucksache 19(10)407, 6. Mai 2021, S. 2, http://ssvr eport.bundestag.btg:7900/volltexte/C1/C1A7B6A766E02F4DE0534EF81AAC 0F5B.pdf). Das damalige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat daraufhin verschiedene Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben, die 2021 zu dem Ergebnis kamen, dass dem geplanten Umbau der Tierhaltung keine grundsätzlichen Bedenken entgegenstehen. Im selben Jahr konnte das BMEL erreichen, dass auch auf europäischer Ebene das Förderregime für eine Weiter- entwicklung der heimischen Tierhaltung erweitert werden darf. Die von der da- maligen Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner eingesetzte Borchert-Kommission hat im April 2022 ihre Empfehlungen aktua- lisiert. Die Politikfolgenabschätzung zu den Empfehlungen der Borchert- Kommission (Thünen Working Paper 173, https://www.bmel.de/SharedDocs/D ownloads/DE/_Tiere/Nutztiere/folgenabschaetzung-borchert.pdf?__blob=publi cationFile&v=6) wurde am 3. Mai 2022 im BMEL vorgestellt. Die Voraussetzungen für eine rasche Umsetzung einer staatlichen Tierhaltungs- kennzeichnung sind demnach gegeben. Nicht zuletzt hat auch die Bundesregie-",
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"content": "Drucksache 20/2549 –2– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode rung bereits im Februar 2022 angekündigt, dass dazu „kurzfristig ein Gesetz- entwurf vorgelegt [wird], der in diesem Jahr in die parlamentarischen Beratun- gen gehen wird“ (Bundestagsdrucksache 20/811 vom 23. Februar 2022, S. 2). Bis heute liegt dem Deutschen Bundestag allerdings noch kein Gesetzentwurf vor. In der Presse waren zudem unterschiedliche Informationen zur Geschwin- digkeit der Umsetzung sowie zu der Ausgestaltung zu lesen. Zugleich sind die Produktionskosten in der Tierhaltung massiv gestiegen. Die Verkaufserlöse können mit diesen Preissteigerungen nicht Schritt halten. Wäh- renddessen zeichnet sich durch drastisch gestiegene Lebensmittelpreise in Ver- bindung mit einer breiten Inflation über große Teile des Warenkorbs bereits ei- ne rückläufige Zahlungsbereitschaft für hochpreisige Lebensmittel ab. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung: 1. Wann plant die Bundesregierung, ihre Vorschläge für eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung ressortabgestimmt zu veröffentlichen? Wenn eine solche Veröffentlichung vor der parlamentarischen Sommer- pause 2022 nicht vorgesehen ist, warum nicht? 2. Plant die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur verbindlichen Tierhal- tungskennzeichnung im Bundeskabinett zu verabschieden, und wenn ja, wann? Wann soll die Ressortabstimmung eingeleitet werden? 3. Hat die Bundesregierung im Vorfeld das Bundesministerium der Justiz ein- bezogen in die Frage, ob ein nationaler Alleingang für eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung rechtlich möglich ist? 4. Hat die Bundesregierung mit der EU-Kommission abgeklärt, ob die Pläne der Bundesregierung zur verbindlichen nationalen Tierhaltungskennzeich- nung konform mit dem EU-Recht sind? 5. Wann genau wird die Bundesregierung die EU-Notifizierung einleiten? 6. Will die Bundesregierung, bevor sie den Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag einbringt, Rechtssicherheit bezüglich der Vereinbarkeit mit EU- Recht haben oder will sie es in Brüssel „darauf ankommen“ lassen? 7. Wie genau versteht die Bundesregierung ihr geplantes Kennzeichen? Soll es den aktuellen Stand in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung transparent machen oder sollen strengere Tierwohlkriterien angelegt wer- den als Voraussetzung für die Erlangung des Kennzeichens? 8. Will sich die Bundesregierung bei der Tierhaltungskennzeichnung an der bestehenden Eierkennzeichnung orientieren? a) Wenn ja, welche Gründe sprechen dafür? b) Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen? c) Wenn ja, weshalb glaubt die Bundesregierung, dass sie diese Kenn- zeichnung beim Fleisch im nationalen Alleingang verbindlich regeln kann, während die Eierkennzeichnung verbindlich nur europaweit möglich war? 9. Will sich die Bundesregierung bei der Tierhaltungskennzeichnung an der etablierten Haltungsformkennzeichnung im Handel orientieren? a) Wenn ja, welche Gründe sprechen dafür? b) Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?",
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"content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –3– Drucksache 20/2549 10. Will sich die Bundesregierung bei der Tierhaltungskennzeichnung an ei- nem „beschreibenden System“ orientieren, wie es die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Ophelia Nick, im Mai 2022 auf dem Molkereikongress angekündigt hat? Wenn ja, wie soll ein solches „beschreibendes System“ konkret aussehen? 11. Plant die Bundesregierung, bei der verbindlichen Tierhaltungskennzeich- nung auch den Bereich des Transports und der Schlachtung zu berücksich- tigen, und wenn nein, warum nicht? 12. Mit welchen Tierarten und welchen Verarbeitungsstufen (z. B. Schlach- tung, Zerlegung, Herstellung von Hackfleisch, Schinken, Schnitzel, Steaks, Wurst usw.) plant die Bundesregierung, die Tierhaltungskennzeich- nung zu starten? 13. Welche Tierarten und Verarbeitungsstufen sollen später folgen (bitte für je- des Jahr im Zeitraum von 2022 bis 2026 einzeln aufführen)? 14. Mit welchen Vertriebskanälen beabsichtigt die Bundesregierung, die Tier- haltungskennzeichnung zu starten? 15. Welche Vertriebskanäle sollen wann folgen (bitte für jedes Jahr im Zeit- raum von 2022 bis 2026 einzeln aufführen)? 16. Plant die Bundesregierung, im Gesetzentwurf zur verbindlichen Tierhal- tungskennzeichnung die genauen Kriterien für diese Tierhaltungskenn- zeichnung durch eine Rechtsverordnung festzulegen, die dem Zustim- mungsvorbehalt des Deutschen Bundestages unterliegt, und wenn nein, warum nicht? 17. Plant die Bundesregierung, eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung nur für Tiere einzuführen, die in Deutschland gehalten werden oder auch für Tiere aus dem EU-Binnenmarkt sowie aus Drittstaaten (Importware)? Wenn sich die geplante verbindliche Tierhaltungskennzeichnung nur auf Tiere beziehen soll, die in Deutschland gehalten werden, warum? 18. Mit welchen Auswirkungen auf die heimischen Landwirte rechnet die Bundesregierung, falls die Tierhaltungskennzeichnung Importware nicht umfasst? 19. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass einzelne Akteure, wie Gastronomie und Kantinen, den Einkauf nicht komplett auf Importware umstellen, um die Kennzeichnungspflicht sowie Teilauszeichnungen für heimische tierische Erzeugnisse zu umgehen? 20. Wird sich die Einführung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung auch auf Drittstaaten beziehen? Wenn ja, wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass hierdurch keine gravierenden nichttarifären Handelshemmnisse insbesondere für Ex- porte aus Entwicklungsländern entstehen, und welche entwicklungspoliti- schen Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um Entwick- lungsländer bei der Einführung einer entsprechenden Tierhaltungskenn- zeichnung zu unterstützen? 21. Plant die Bundesregierung, bei der Ausgestaltung einer verbindlichen Tier- haltungskennzeichnung einen sogenannten True-Price- bzw. True-Value- Ansatz einfließen zu lassen, und wenn nein, warum nicht? 22. Plant die Bundesregierung die Einführung einer eigenen Bio-Stufe, und wenn nein, warum nicht?",
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"content": "Drucksache 20/2549 –4– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode 23. Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass alle landwirtschaftlichen Be- triebe die Möglichkeit haben, sich entlang der Haltungskennzeichnung weiterzuentwickeln, und wenn ja, wie? 24. Wie will die Bundesregierung im Falle einer eigenen Bio-Stufe für kon- ventionell wirtschaftende Betriebe gewährleisten, dass diese die höchste Tierhaltungsstufe erreichen können? 25. Soll es im Rahmen der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung eine ei- gene Stufe geben, die die Tierwohl-Leistungen der Betriebe kenntlich macht, die an den Programmen der privatwirtschaftlichen „Initiative Tier- wohl“ (ITW bzw. ITW-plus) teilnehmen, und wenn nein, warum nicht? 26. Plant die Bundesregierung, sich bei der Tierhaltungskennzeichnung an ob- jektiven Daten wie Schlachtbefunddaten hinsichtlich der Tiergesundheit zu orientieren, wenn nein, warum nicht? 27. Plant die Bundesregierung, die Zahl der Tiere, die in einem Betrieb gehal- ten werden, in das Tierhaltungskennzeichen einfließen zu lassen, und wenn nein, warum nicht? 28. Plant die Bundesregierung im Rahmen einer verpflichtenden Tierhaltungs- kennzeichnung staatliche Kontrollen, wenn ja, in welchem Umfang? 29. Plant die Bundesregierung, im Falle staatlicher Kontrollen der Tierhal- tungskennzeichnung die bestehenden Kontrollsysteme der Wirtschaft mi- teinzubeziehen? 30. Plant die Bundesregierung, im Ausland ansässige Betriebe, die an der Tier- haltungskennzeichnung teilnehmen, regelmäßig zu kontrollieren, und wenn ja, wie? 31. Plant die Bundesregierung, landwirtschaftliche Betriebe, die in mehr Tier- wohl investieren wollen, aber die Viehbesatzdichte von zwei Großviehein- heiten je Hektar nach der Modernisierung überschreiten würden, von einer Tierwohlförderung auszuschließen, wenn ja, warum? 32. Wann plant die Bundesregierung, konkrete Erleichterungen im Bau- und Immissionsschutzrecht vorzulegen, um Um- und Neubaumaßnahmen für mehr Tierwohl zu erleichtern? 33. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Thünen-Instituts, wonach ein erheblicher Finanzierungsbedarf zur Umsetzung der Empfehlungen der Borchert-Kommission besteht – und zwar in Höhe von jährlich im Schnitt 2 Mrd. bis 3,5 Mrd. Euro für laufende Kosten und Investitionen plus steig- ender Sozialleistungen bis 2040 (Thünen Working Paper 173, S. K 10, 122, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Nutztiere/fo lgenabschaetzung-borchert.pdf?__blob=publicationFile&v=6), wenn nein, warum nicht? 34. Wie plant die Bundesregierung, den vom Thünen-Institut berechneten Fi- nanzierungsbedarf bis 2040 zu decken? 35. Erwartet die Bundesregierung, dass bei einer staatlich organisierten Mitfi- nanzierung für mehr Tierwohl, etwa über eine erhöhte Mehrwertsteuer oder über eine Tierwohlabgabe, ein Teil des gestiegenen Preises am „Point-of-Sale“, das heißt an der Fleischer-, Supermarkt- oder Restaurant- kasse, durch Preisabschläge entlang der Wertschöpfungskette abgefangen würde? Rechnet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang damit, dass dies zu niedrigeren Erzeugerpreisen zulasten von Landwirten führen könnte? Wenn nein, warum nicht?",
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"content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –5– Drucksache 20/2549 36. Wie wäre nach Ansicht der Bundesregierung ein höherer Mehrwertsteuer- satz für tierische Produkte zum Umbau der Tierhaltung mit dem ab 2025 vergrößerten Spielraum der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie vereinbar, die gerade eine Befreiung von der Mehrwertsteuer für Grundnahrungsmit- tel ermöglicht? 37. Plant die Bundesregierung die Zweckbindung etwaiger Mehrwertsteuer- mehreinnahmen, um damit mehr Tierwohl zu finanzieren? Wie ist dies mit der Legaldefinition von „Steuern“ in § 3 Absatz 1 der Ab- gabenordnung vereinbar? 38. Wie hoch sollte nach Ansicht der Bundesregierung der Preisaufschlag auf tierische Produkte sein, um flächendeckend mehr Tierwohl in deutschen Ställen zu ermöglichen (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)? 39. Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der Studie von Prof. Dr. Ulrich Enneking, Hochschule Osnabrück, wonach die Zahlungsbereit- schaft der Verbraucher in einem Realexperiment mit verpacktem Schwei- nefleisch „gemessen an den häufig geäußerten Erwartungen an die Kauf- bereitschaft für Tierwohlprodukte mit moderaten Preisaufschlägen […] verhalten [ist]“ (Prof. Dr. Ulrich Enneking (2019), Kaufbereitschaft bei verpackten Schweinefleischprodukten im Lebensmitteleinzelhandel, Osna- brück, S. 17, https://www.hs-osnabrueck.de/fileadmin/HSOS/Homepages/ Personalhomepages/Personalhomepages-AuL/Enneking/Tierwohlstudie-H S-Osnabrueck_Teil-Realdaten_17-Jan-2019.pdf)? 40. Kennt die Bundesregierung die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie der Universität Hamburg zur Akzeptanz einer Abgabe auf Fleischprodukte (Grischa Perino/Henrike Schwickert (2022), Pity the Pig Over Cushioning Climate Change – A Referendum Choice Experiment on Meat Taxation, Hamburg, https://ssrn.com/abstract=4107543) die aufzeigt, dass die Zu- stimmungsrate für eine Tierwohlabgabe in der Gesellschaft mit steigender Höhe der Abgabe stark sinkt und im Vergleich zu einer Abgabe in Höhe von 0,19 Euro/Kilo bei einer Abgabe in Höhe von 0,39 Euro/Kilogramm nur noch bei rund 50 Prozent und bei einer Abgabe in Höhe von 1,56 Eu- ro/Kilogramm sogar nur noch bei rund 30 Prozent liegt? Welche Schlüsse zieht sie daraus? 41. Ab wann soll es landwirtschaftlichen Betrieben laut Planung der Bundes- regierung möglich sein, die Förderung für Stallumbauten zu beantragen, die ab 2023 vorgesehen ist? Wie, und wann sollen dazu die notwendigen Mittel aus dem Bundeshaus- halt bereitgestellt werden? 42. Wann rechnet die Bundesregierung mit einer für die Verbraucher sichtba- ren Umsetzung einer gesetzlichen Tierhaltungskennzeichnung? 43. Wann plant die Bundesregierung, ihre Vorschläge für eine umfassende Herkunftskennzeichnung als ressortabgestimmten Gesetz- und Verord- nungsentwurf zu veröffentlichen? Wenn eine solche Veröffentlichung nicht vorgesehen ist, warum nicht? 44. Bezieht sich die umfassende Herkunftskennzeichnung ausschließlich auf tierische Produkte, und wenn ja, warum? 45. Welche Lücken sieht die Bundesregierung bei der Herkunftskennzeich- nung von verarbeiteter Ware, insbesondere in den Bereichen Fleisch (bitte nach Tierart angeben), Obst und Gemüse?",
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"content": "Drucksache 20/2549 –6– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode 46. Wann plant die Bundesregierung, Lücken bei der Herkunftskennzeichnung von verarbeiteter Ware, insbesondere bei Obst und Gemüse, zu schließen, und welche sind dies? 47. Welche Schritte für eine europaweite Einführung einer verbindlichen Tier- haltungskennzeichnung sowie einer umfassenden Herkunftskennzeichnung hat die Bundesregierung in Brüssel bereits unternommen und vorher abge- klärt? 48. Welche Schritte für eine europaweite Einführung einer verbindlichen Tier- haltungskennzeichnung sowie einer umfassenden Herkunftskennzeichnung plant die Bundesregierung bis zum Ende dieser Legislaturperiode? 49. Wann rechnet die Bundesregierung mit Vorschlägen der EU-Kommission für eine einheitliche und verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung auf EU-Ebene? 50. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Einführung einer einheitlichen und verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung in allen EU-Mitgliedstaa- ten? 51. Wann rechnet die Bundesregierung mit Vorschlägen der EU-Kommission für eine einheitliche und verpflichtende Herkunftskennzeichnung? 52. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Einführung einer einheitlichen und verpflichtenden Herkunftskennzeichnung in allen EU- Mitgliedstaa- ten? 53. Wie bewertet die Bundesregierung die Aktivitäten in anderen Mitglied- staaten der Europäischen Union, etwa in Frankreich und Österreich, wo die nationale Herkunftskennzeichnung für Fleisch bereits vor einer europa- weiten Regelung ausgeweitet werden soll? 54. Plant die Bundesregierung einen Haushaltsansatz für eine entsprechende „Informations- und Aufklärungskampagne“ zur verbindlichen Tierhal- tungskennzeichnung und zur umfassenden Herkunftskennzeichnung im Haushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2023? 55. Wie hoch wird das Budget für eine solche Kampagne nach Einschätzung der Bundesregierung sein müssen, um die Erreichung der Ziele zu gewähr- leisten? 56. Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die er- weiterten Fördermöglichkeiten der EU-Strategieplanverordnung im natio- nalen Förderrahmen abzubilden? 57. Welche Bundesministerien sind an der Ausarbeitung der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung beteiligt (bitte einzeln aufführen)? 58. Welche Bundesministerien sind an der Ausarbeitung der umfassenden Her- kunftskennzeichnung beteiligt (bitte einzeln aufführen)? 59. Wie wird das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung in die Ausgestaltung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung sowie einer umfassenden Herkunftskennzeichnung einbezogen? 60. Wie bewertet die Bundesregierung die im April 2022 aktualisierten Vor- schläge des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung? 61. Wann, und mit wem fanden seit dem 8. Dezember 2021 Gespräche zwi- schen dem BMEL und dem Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung statt (bit- te einzeln aufführen)?",
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"content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –7– Drucksache 20/2549 62. In welcher Form wird die Bundesregierung die Bundesländer und Kom- munen an der Erarbeitung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung sowie einer umfassenden Herkunftskennzeichnung beteiligen? 63. In welcher Form wird die Bundesregierung die Agrarministerkonferenz an der Erarbeitung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung sowie ei- ner umfassenden Herkunftskennzeichnung beteiligen? 64. Wann hat die Bundesregierung welche Gespräche bezüglich der Erarbei- tung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung sowie einer umfas- senden Herkunftskennzeichnung mit welchen Vertretern der Landesregie- rungen geführt? 65. Hat die Bundesregierung Verbände und/oder andere Interessenvertreter an der bisherigen Ausarbeitung einer Tierhaltungskennzeichnung und/oder Herkunftskennzeichnung beteiligt, und wenn ja, welche, und wann? 66. Wann hat die Bundesregierung welche Gespräche bezüglich der Erarbei- tung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung sowie einer umfas- senden Herkunftskennzeichnung mit welchen Vertretern der landwirt- schaftlichen Berufsvertretungen geführt? 67. Wann hat die Bundesregierung welche Gespräche bezüglich der Erarbei- tung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung sowie einer umfas- senden Herkunftskennzeichnung mit welchen Vertretern der Ernährungs- wirtschaft geführt? 68. Wann hat die Bundesregierung welche Gespräche bezüglich der Erarbei- tung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung sowie einer umfas- senden Herkunftskennzeichnung mit welchen Vertretern des Handels ge- führt? 69. Mit welchem Konsum pro Kopf und welchen Selbstversorgungsgraden bei tierischen Lebensmitteln rechnet die Bundesregierung bis 2030 (bitte ge- trennt nach tierischen Lebensmitteln und Tierarten angeben)? Berlin, den 30. Juni 2022 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion",
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"content": "Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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