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            "content": "Drucksache 20/2693                                  –2–               Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. bitte tabellarisch je Anwendung aufführen, wie in Bundestagesdrucksa- che 20/430)? 5. Wie wurden die Nutzerinnen und Nutzer geschult, um die in der Antwort genannten Systeme anwenden zu können (Antwort bitte tabellarisch je An- wendung aufführen, wie in Bundestagesdrucksache 20/430)? 6. Welche Kompetenzen plant die Bundesregierung jeweils für Entscheiden- de und Nutzende aufzubauen, wann und wie soll der Aufbau dieser Kom- petenzen erfolgen? 7. Wie und in welchen Anwendungen finden Evaluierungen der in der Ant- wort genannten Algorithmen-basierten Entscheidungen, automatisierten Mustererkennungen und künstlichen Intelligenz (KI) statt und beschäftigen sich die Bundesministerien (inkl. Bundeskanzleramt und nachgeordneten Behörden) wissenschaftlich mit dem Einsatz der Evaluation (bitte tabella- risch aufschlüsseln nach Ministerien und nachgelagerten Behörden, wie in Bundestagesdrucksache 20/430)? 8. Falls ja, welche Studien (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Autor*in- nen, Veröffentlichungsjahr, Titel der Studie, Institution und Auftraggeber) wurden von der Bundesregierung (inkl. nachgeordneter Behörden) zu die- ser Thematik (v. a. Auswahl, Bewertung und Evaluation algorithmischer Systeme unter besonderer Berücksichtigung von Einsätzen im öffentlichen Dienst) in Auftrag gegeben und/ oder mitfinanziert oder sollen zukünftig in Auftrag gegeben werden? 9. Wie erklärt die Bundesregierung ihre Antwort auf die Fragen 2 bis 2b), dass in fast keinem Fall ein Risikoklassenmodell zur Anwendung kam? 10. Warum haben weder die Bundesregierung noch ihr nachgeordnete Ministe- rien bzw. Behörden die Empfehlungen der Datenethik-Kommission, der Enquete-Kommission KI des Bundestages noch der Plattform Lernende Systeme zur Entwicklung und Anwendung eines Risikoklassenmodells oder anderer Kritikalitätsbewertungen berücksichtigt? 11. In welcher Form plant die Bundesregierung zukünftig, ein Risikoklassen- modell für die Bewertung algorithmischer Systeme zu entwickeln und/ oder anzuwenden? 12. Orientiert sich die Bundesregierung bei der Entwicklung und Anwendung eines Risikoklassenmodells für die Bewertung algorithmischer Systeme am Entwurf der KI-Verordnung der Europäischen Kommission oder plant die Bundesregierung, über diese Vorschläge hinaus zu gehen? Falls ja, in welchem Umfang und bis wann wird ein solches Risikoklassen- modell für den Geschäftsbereich der Bundesregierung zur Verfügung ste- hen? 13. Wie erklärt und wie bewertet die Bundesregierung, dass in der Antwort auf die Fragen 2 bis 2b) deutlich wird, dass den Antwortenden sowohl die De- finition also auch die Bedeutung eines Risikoklassenmodells für KI- Anwendungen offensichtlich nicht bekannt war? 14. Wie begründet die Bundesregierung die Entscheidung, dass die gesamte Antwort auf die Kleine Anfrage zunächst der VS-NfD-Einstufung unterlag und nur aufgrund Rückfragen seitens der fragestellenden Fraktion gekürzt veröffentlicht werden konnte? 15. Wie oft hat die Bundesregierung die zuständigen parlamentarischen Gre- mien über KI-Anwendungen der Sicherheitsbehörden bereits unterrichtet (bitte aufschlüsseln nach kontaktierten Gremien und Häufigkeit seit 2017)?",
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