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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 20/2552 20. Wahlperiode 05.07.2022 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Reichardt, Mariana Iris Harder-Kühnel, Thomas Ehrhorn, Gereon Bollmann, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD Fragen zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz der Bundesregierung Im mit dem Titel ,,Mehr Fortschritt wagen“ überschriebenen Koalitionsvertrag (https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertra g_2021-2025.pdf, zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022) haben die Fraktionen SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihre Regierungsagenda für die Jahre bis zur Bundestagswahl 2025 dokumentiert. Der Vertrag wurde im De- zember 2021 veröffentlicht (https://www.deutschlandfunk.de/ampel-koalitionsv ertrag-100.html, zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022). Hierin findet sich unter der Großüberschrift ,,VI. Freiheit und Sicherheit, Gleichstellung und Vielfalt in der modernen Demokratie“ (S. 82) auch ein mit ,,Queeres Leben“ (S. 95) über- schriebenes Kapitel, in dem die Abschaffung des 1980 verabschiedeten Trans- sexuellengesetzes angekündigt wird. Dieses soll ferner durch ein sogenann- tes ,,Selbstbestimmungsrecht“ ersetzt werden. In der vergangenen Legislaturperiode hatten sowohl FDP als auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als damalige Oppositionsfraktionen jeweils ei- nen Gesetzesentwurf zur ,,Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung“ (Bundestagsdrucksache 19/20048) und zur ,,Einführung des Selbstbestim- mungsgesetzes“ (Bundestagsdrucksache 19/19755) vorgelegt. Beide Gesetzes- entwürfe wurden im November 2020 im Rahmen einer Öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat verhandelt sowie im Mai 2021 im Ple- num des Deutschen Bundestages debattiert. Anschließend wurden beide Geset- zesanträge im Rahmen einer namentlichen Abstimmung votiert und mehrheit- lich abgelehnt (vgl. Plenarprotokoll auf Bundestagsdrucksache 19/229, S. 29332 C und S. 29335 C). Es nimmt nach Auffassung der Fragesteller nicht wunder, dass sich seit der Veröffentlichung des Koalitionsvertrages unter Experten, Journalisten, persön- lich Betroffenen und Beobachtern eine gespannte Aufmerksamkeit in puncto des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes breitmacht (vgl. etwa https://www.ze it.de/2022/05/transsexualitaet-gesellschaftspolitik-ampel-regierung-tessa-gans erer, zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022; Transsexualität. Was ist eine Frau? Was ist ein Mann? Eine Streitschrift, hrsg. von Alice Schwarzer und Chantal Louis, Köln 2022). Der Umstand, dass mit FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gleich zwei Fraktionen, die 2021 noch mit ihren Gesetzesent- würfen einer weiteren Liberalisierung des Personenstandsgesetzes und der ,,ge- schlechtlichen Selbstbestimmung“ (s. o.) gescheitert waren, nunmehr die Re- gierungspolitik bestimmen, lässt es nach Auffassung der Fragesteller nahelie- gend erscheinen, dass viele der damals fixierten konkreten Forderungen auch in das neue, angekündigte Selbstbestimmungsgesetz eingehen werden.",
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"content": "Drucksache 20/2552 –2– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Das Lebensfeld der Sexualität und, spezieller, das Phänomen der Transsexuali- tät, die verschiedenen sexuellen Orientierungen sowie der Umgang von Bürger- gesellschaft, Medien und Gesetzgeber mit diesen erregen nach wie vor die Ge- müter einer breiteren Öffentlichkeit. Zuletzt sorgte ein in der Zeitung DIE WELT veröffentlichter Meinungsbeitrag von Biologen und Medizinern, die dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk vorwarfen, Kinder bewusst sexualisie- ren und umerziehen zu wollen (https://www.mediagnose.de/wp-content/upload s/2022/06/Oeffentlich-rechtlicher-Rundfunk_-Wie-ARD-und-ZDF-Kinder-sex ualisieren-und-umerziehen-WELT.pdf, zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022), für Aufregung und führte u. a. zum Ausschluss des Springer-Verlags von der dies- jährigen ,queeren‘ Jobmesse Sticks & Stones (https://www.welt.de/debatte/artic le239180477/Mathias-Doepfner-Unser-Haus-steht-fuer-Vielfalt-und-Freihei t.html, zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022). Einmal mehr entspannte sich da- raufhin eine Debatte zu den benannten Themenkomplexen (https://www.tagess piegel.de/gesellschaft/medien/dieser-text-ist-ein-alptraum-heftige-debatte-um-tr ansgender-beitrag-in-der-welt/28402208.html, zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022). In diesem Zusammenhang warf der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und GRÜNEN-Politiker Sven Lehmann den Autoren des WELT-Meinungsbeitrages nicht nur Men- schenfeindlichkeit vor, sondern wies ihre Paraphrasierungen der politischen Planungen zur Reform des Transsexuellengesetzes als ,,Falschbehauptungen“ zurück (https://www.welt.de/debatte/kommentare/article239209511/Transfeind lichkeit-ist-keine-Meinung-sondern-Menschenfeindlichkeit.html, zuletzt abge- rufen am 15. Juni 2022). In seinem Artikel, der national wie international gleichfalls breite wie grundsätzliche Kritik hervorrief (https://www.welt.de/deb atte/kommentare/plus239263525/Andreas-Roedder-zur-Transgender-Debatte-D ie-Schweigespirale-dreht-sich.html; zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022; https:// www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/identitaet-die-zerstoerung-des-geschlech ts-ist-die-zerstoerung-des-privaten/; zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022; https:// www.die-tagespost.de/kultur/sven-fuehrt-einen-ideologischen-angriff-gegen-wi ssenschaftler-art-229367, zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022; https://www.nzz. ch/meinung/der-andere-blick/trans-debatte-der-queer-beauftragte-lehmann-triff t-den-ton-nicht-ld.1687571?reduced=true, zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022), verblüffte Lehmann kundige Beobachter zudem mit der öffentlich bislang of- fenbar nicht weiter replizierten Aussage, es sei nicht geplant und auch nie ge- plant gewesen, dass ,,künftig 14-Jährige ,gegen den Willen ihrer Eltern über ei- ne hormonelle und operative Anpassung entscheiden können‘ sollen“ (https://w ww.welt.de/debatte/kommentare/article239209511/Transfeindlichkeit-ist-kein e-Meinung-sondern-Menschenfeindlichkeit.html, zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022). Dabei hatte doch der von Lehmann selbst als Erstzeichner seiner Frakti- on von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2020/2021 eingebrachte ,,Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungs-gesetzes“ (s. o.) vorgesehen, einen genitalverändernden chirurgischen Eingriff an einem Kind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, im Falle der Einwilligungsverweigerung der Eltern dem Familiengericht eine ver- bindliche Einwilligung einzuräumen und die Entscheidungshoheit darüber zu- zugestehen, ob der Eingriff dem Wohl des Kindes entspräche (vgl. Bundestags- drucksache 19/19755, S. 7). Diese Regelung war damit begründet worden, dass so ,,der wachsenden Autonomie des Kindes in Fragen der eigenen Körperlich- keit und Geschlechtlichkeit Rechnung“ getragen werde (vgl. Bundestagsdruck- sache 19/19755, S. 18). Auch der Gesetzesentwurf der FDP hatte vorgesehen, dass im Falle der elterlichen Ablehnung eines mit dem Ziel des Geschlechts- wechsels durchgeführten operativen Eingriffs, am Willen der Eltern vorbei das Familiengericht unter Bedingungen einem solchen Eingriff hätte zustimmen können (vgl. Bundestagsdrucksache 19/20048, S. 19). Ferner war im Gesetzes- entwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sogar explizit festgehalten worden, dass ein zum Geschlechtswechsel entschlossenes Kind, das das 14. Lebensjahr",
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"content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –3– Drucksache 20/2552 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. vollendet hat, im Falle einer Ablehnung eines operativen Eingriffs durch das Familiengericht, vom Gesetzgeber nicht daran gehindert werde, sich ei- ner ,,hormonellen Therapie“ zu unterziehen (vgl. Bundestagsdruck- sache 19/19755, S. 18). Diese Pläne waren zeitnah medial wie fachwissen- schaftlich rezipiert worden und hatten hier ebenfalls ein z. T. äußerst kritisches Echo hervorgerufen (https://www.praxis-foersterling.de/Stellungnahme%20zu m%20Entwurf%20des%20Selbstbestimmungsgesetz,%20Dr.%20med.%20Ren ate%20Foersterling.pdf, zuletzt abgerufen am 10. Juni 2022; https://www.fa z.net/aktuell/feuilleton/debatten/abschaffung-des-koerperlichen-geschlechts-dar um-wird-geschwiegen-17169758.html, zuletzt abgerufen am 10. Juni 2022; https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/gruene-und-fdp-wollen-das-koer perliche-geschlecht-per-gesetz-aufloesen-17345452.html, zuletzt abgerufen am 10. Juni 2022; https://www.pro-medienmagazin.de/liberale-und-gruene-saegen- am-geschlecht/, zuletzt abgerufen am 10. Juni 2022). Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden neben Fragen zum aktuellen Stand der Planungen der Bundesregierung zum Selbstbestimmungsgesetz auch Fragen zum Kenntnisstand der Bundesregierung zu den diese tangierenden Phänomenen der Transsexualität sowie zu den in den letzten Jahren drastisch gestiegenen Zahlen der an Geschlechtsdysphorien leidenden Personen – also Personen, die sich nicht mit ihrem angeborenen biologischen Geschlecht identi- fizieren können – und hier v. a. den dieses Phänomen betreffenden Kindern und Jugendlichen gestellt. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Hat die 2015 in Resolution 2048 ausgesprochene Empfehlung des Europa- rates, ,,Transgendern“ eine ,,schnelle, transparente“ (https://www.lsvd.de/f ileadmin/pics/Dokumente/Recht3/Europarat-Resolution2048.pdf, zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022) Änderung der Geschlechtsangabe und des Namens in offiziellen Dokumenten vornehmen lassen zu können, für die Pläne der Bundesregierung, das Transsexuellengesetz (TSG) abzuschaffen eine Bedeutung und wenn ja, welche? 2. Plant die Bundesregierung, noch im Jahr 2022 dem Deutschen Bundestag ein Selbstbestimmungsgesetz zur Abstimmung vorzulegen und wenn nein, plant die Bundesregierung, noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2023 ein Selbstbestimmungsgesetz dem Deutschen Bundestag zur Abstim- mung vorzulegen? 3. Plant die Bundesregierung im neuen Selbstbestimmungsgesetz, dass eine Person wiederholt von der Möglichkeit der Änderung der geschlechtsspe- zifischen Eintragungen im Personenstandsregister Gebrauch machen kön- nen soll und wenn ja, ist für eine erneute Änderung eine bedingende Vo- raussetzung, etwa in Form eines zeitlichen Mindestabstands zur letzten Änderung, vorgesehen? 4. Auf welchem Wege plant die Bundesregierung im neuen Selbstbestimm- ungsgesetz festzulegen, dass ein beliebiger und nicht ernsthaft gewünsch- ter Personenstandswechsel verhindert werden kann? 5. Plant die Bundesregierung, im neuen Selbstbestimmungsgesetz ein Offen- barungsverbot einzuführen, d. h. also die Nennung des früheren Ge- schlechtseintrags und des früheren Vornamens bzw. der früheren Vorn- amen der betreffenden Person zu verbieten? Wenn ja, plant sie, den Verstoß gegen ein solches Offenbarungsverbot als Ordnungswidrigkeit zu klassifizieren und ggf. für diesen Fall die Einfüh- rung einer Geldbuße vorzusehen?",
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"content": "Drucksache 20/2552 –4– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 6. Plant die Bundesregierung, im neuen Selbstbestimmungsgesetz auch Min- derjährigen, die das 14 Lebensjahr vollendet haben, die Abgabe einer Er- klärung gegenüber dem Standesamt, welche die Angabe zu ihrem Ge- schlecht in einem deutschen Personenstandseintrag durch eine andere in § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes vorgesehene Bezeichnung er- setzt oder streicht, ohne Einwilligung der Eltern und ohne Begutachtungs- verfahren zu ermöglichen? 7. Plant die Bundesregierung, im neuen Selbstbestimmungsgesetz auch Min- derjährigen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, eine hormonelle The- rapie mit dem Ziel eines Geschlechtswechsels auch ohne Zustimmung der Eltern und ohne Zustimmung des Familiengerichts zuzubilligen? 8. Plant die Bundesregierung, im neuen Selbstbestimmungsgesetz Minderjäh- rigen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, eine hormonelle Therapie mit dem Ziel eines Geschlechtswechsels auch ohne Zustimmung der El- tern, nach Zustimmung des Familiengerichtes, zu erlauben? a) Wenn ja, ist es vorgesehen, dass das entscheidende Familiengericht in einem solchen Falle die Eltern des Kindes anzuhören hat? b) Wenn ja, inwieweit, wie häufig und über welchen Zeitraum hinweg muss das Kind beraten worden sein, bevor das Familiengericht seine Zustimmung erteilen kann? 9. Plant die Bundesregierung im neuen Selbstbestimmungsgesetz Minderjäh- rigen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, einen operativen Eingriff mit dem Ziel eines Geschlechtswechsels auch ohne Zustimmung der El- tern, nach Zustimmung des Familiengerichtes, zu erlauben? a) Wenn ja, ist es vorgesehen, dass das entscheidende Familiengericht in einem solchen Falle die Eltern des Kindes anzuhören hat? b) Wenn ja, inwieweit, wie häufig und über welchen Zeitraum hinweg muss das Kind beraten worden sein, bevor das Familiengericht seine Zustimmung erteilen kann? 10. Plant die Bundesregierung, im neuen Selbstbestimmungsgesetz Minderjäh- rigen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, einen operativen Eingriff mit dem Ziel eines Geschlechtswechsels auch ohne Zustimmung des Fami- liengerichtes zuzubilligen und wenn ja, unter welchen Bedingungen? 11. Sehen die Planungen der Bundesregierung vor, den Eltern eines Kindes, das das 14. Lebensjahr vollendet hat und das einen Geschlechtswechsel durch operativen Eingriff oder durch hormonale Therapie vornehmen las- sen will, ein Vetorecht zuzubilligen? 12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des am 2. November 2020 im Ausschuss des Innern und für Heimat geladenen Sachverständigen Dr. Korte, nach der zwischen den Phänomenen der Intersexualität (auch DSD genannt) und der Transsexualität ein erheblicher Unterschied besteht (vgl. https://www.bundestag.de/resource/blob/802752/8fe155e6f019c4734 ae2aa92efe2f505/A-Drs-19-4-626-C-neu-data.pdf, zuletzt abgerufen am 10. Juni 2022) und falls ja, wird sie diesen Umstand in ihrem geplanten Selbstbestimmungsgesetz auch berücksichtigen? 13. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und wenn ja wie viele an Geschlechtsdysphorie leidende Jugendliche in Deutschland sich ohne das Einverständnis von Ärzten gegengeschlechtliche Hormone auf il- legalem Wege, etwa über das Internet, beschafft haben und wenn ja, wel- che?",
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"content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –5– Drucksache 20/2552 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 14. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele der in Deutschland lebenden Personen, die sich seit der 1981 erfolgten Einfüh- rung des Transsexuellengesetzes für eine operative Geschlechtsumwand- lung entschieden, inzwischen eine Detransition vornehmen ließen und wenn ja, welche? 15. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie hoch die Sui- zidzahlen in der Gruppe derjenigen Personen sind, die eine operative Ge- schlechtsumwandlung an sich haben vornehmen lassen und wenn ja, wel- che? 16. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 und 2021 die Zahl der Fälle, in denen Transfrauen in Deutschland Frauen in Schutzräumen wie Frauentoiletten und Frauenhäusern bedrängten? 17. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Aussage des Beauftragten für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt Sven Lehmanns, nach der transgeschlechtliche Frauen Frauen seien und jede andere Benennung dieses Personenkreises als ,,transfeindlich“ (vgl. https://www.welt.de/politi k/deutschland/plus236661095/Queer-Beauftragter-Transgeschlechtliche-Fr auen-sind-Frauen.html, zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022) einzustufen sei? 18. Was sind bzw. wo liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursachen für den Umstand, dass die Zahl derjenigen Personen, die sich als transse- xuell bezeichnen und eine Personenstandsänderung vornehmen lassen, in den letzten Jahren stark zugenommen hat (vgl. https://taz.de/Debatte-ums- Selbstbestimmungsgesetz/!5857771/, zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022), hat sich die Bundesregierung zu diesem Umstand eine eigene Positionie- rung erarbeitet und welche politische Reaktion auf diese Entwicklung hält ggf. sie für angemessen (bitte ausführen)? 19. Stellt die Bundesregierung gegenwärtig Mittel für die Erforschung der psychischen, physischen und sozialen Folgen geschlechtsangleichender, hormoneller Behandlungen zur Verfügung, wenn ja welche und plant sie, so die Frage bejaht wurde, diese im Verlauf der laufenden Legislaturperio- de zu erhöhen und wenn nein, weshalb nicht? 20. Stellt die Bundesregierung gegenwärtig Mittel für die Erforschung der psychischen, physischen und sozialen Folgen geschlechtsangleichender, operativer Behandlungen zur Verfügung, wenn ja, welche und plant sie, so die Frage bejaht wurde, diese im Verlauf der laufenden Legislaturperiode zu erhöhen und wenn nein, weshalb nicht? 21. Was sind bzw. wo liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursachen für den Umstand, dass die Zahl der an Geschlechtsdysphorien leidenden Kinder und Jugendlichen in den letzten Jahren stark zugenommen hat (vgl. Bernd Ahrbeck/Marion Felder [Hrsg.], Geboren im falschen Körper. Ge- nderdysphorien bei Kindern und Jugendlichen, Stuttgart 2022, S. 7; https:// www.ethikrat.org/mitteilungen/mitteilungen/2020/deutscher-ethikrat-veroe ffentlicht-ad-hoc-empfehlung-zu-trans-identitaet-bei-kindern-und-jugendli chen/, zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022), hat sich die Bundesregierung zu diesem Umstand eine eigene Positionierung erarbeitet und welche poli- tische Reaktion auf diese Entwicklung hält sie ggf. für angemessen (bitte ausführen)? 22. Sind der Bundesregierung jüngere Aussagen von Wissenschaftlern, nach denen über das biologische Geschlecht nicht frei bis in die Keimzellen und Chromosomen hinein verfügt werden kann und es somit keine vollständi- gen Geschlechtsumwandlungen, sondern nur eine begrenzte, ,,mehr oder weniger gelungene Annäherung an das gewünschte Ziel“ der Geschlechts-",
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"number": 6,
"content": "Drucksache 20/2552 –6– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. umwandlung geben kann (vgl. Bernd Ahrbeck/Marion Felder [Hrsg.], Ge- boren im falschen Körper. Genderdysphorien bei Kindern und Jugendli- chen, Stuttgart 2022, S. 9) bekannt und wenn ja, bezieht die Bundesregie- rung diese mit in ihre Überlegungen der Abschaffung des Transsexuellen- gesetzes und der Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes mit ein? a) Wenn ja, inwieweit? b) Wenn nein, warum nicht? 23. Sind der Bundesregierung die Ergebnisse empirischer Studien bekannt, nach denen eine deutliche Mehrheit derjenigen Jugendlichen, die unter Ge- schlechtsdysphorien leiden, daneben ebenfalls unter psychischen Erkran- kungen oder neurologisch bedingten Entwicklungsstörungen leiden (vgl. Bernd Ahrbeck/Marion Felder [Hrsg.], Geboren im falschen Körper. Ge- nderdysphorien bei Kindern und Jugendlichen, Stuttgart 2022, S. 30 f.) und wenn ja, inwieweit bezieht die Bundesregierung diese Erkenntnisse ggf. in ihre Planungen zum Selbstbestimmungsgesetz mit ein? 24. Sind der Bundesregierung die Ergebnisse empirischer Studien bekannt, nach denen sich bei einer deutlichen Mehrheit derjenigen Kinder und Ju- gendlichen, die vorübergehend unter Geschlechtsdysphorien leiden, im Fall der Nicht-Einnahme von Pubertätsblockern das Problem der Ge- schlechtsdysphorie zu einem späteren Zeitpunkt wieder auflöst (vgl. Bernd Ahrbeck/Marion Felder [Hrsg.], Geboren im falschen Körper. Genderdy- sphorien bei Kindern und Jugendlichen, Stuttgart 2022, S. 31) und wenn ja, inwieweit bezieht die Bundesregierung diese Erkenntnisse ggf. in ihre Planungen zum Selbstbestimmungsgesetz mit ein? 25. Ist der Bundesregierung die Einschätzung bekannt, dass nicht soziale Er- schwernisse und mangelnde gesellschaftliche Anerkennung die entschei- dende Größe für die schwierige psychische Situation sind, in denen sich Personen, die sich einer Geschlechtstransition unterzogen haben oder eine solche anstreben, empirischen Untersuchungen zufolge häufig befinden (vgl. Bernd Ahrbeck/Marion Felder [Hrsg.], Geboren im falschen Körper. Genderdysphorien bei Kindern und Jugendlichen, Stuttgart 2022, S. 33) und wenn ja, hat sich die Bundesregierung dazu eine eigene Auffassung gebildet (wenn ja, bitte ausführen)? 26. Plant die Bundesregierung, die Anzahl der wegen des Phänomens der Ge- schlechtsdysphorie in Deutschland behandelten Kinder und Jugendlichen künftig zentral erfassen zu lassen und wenn nein, weshalb nicht? 27. Stellt die Bundesregierung gegenwärtig Mittel für die Erforschung der Ur- sachen für die Entstehung, des Verlaufs sowie der Persistenz des in jünge- rer Zeit öfter auftretenden Phänomens der Geschlechtsdysphorie unter Kindern und Jugendlichen zur Verfügung, wenn ja, welche und plant sie ggf., diese im Verlauf der laufenden Legislaturperiode zu erhöhen und wenn nein, weshalb nicht? 28. Stellt die Bundesregierung gegenwärtig Mittel für die Erforschung der Wirkung von Pubertätsblockern auf Kinder und Jugendliche zur Verfü- gung, wenn ja, welche und plant sie ggf., diese im Verlauf der laufenden Legislaturperiode zu erhöhen und wenn nein, weshalb nicht? 29. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie hoch die Anzahl derjenigen Kinder und Jugendlichen in Deutschland ist, die nach bzw. seit dem 30. Juni 2017 mit Pubertätsblockern behandelt worden sind bzw. wer- den? 30. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie hoch der Anteil- derjenigen Kinder und Jugendlichen in Deutschland ist, die nach bzw. seit",
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"content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –7– Drucksache 20/2552 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. dem 30. Juni 2017 mit Pubertätsblockern behandelt worden sind und die hiernach in einem zweiten Schritt auch mit gegengeschlechtlichen Hormo- nen behandelt worden sind bzw. werden? 31. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie hoch der Anteil derjenigen Kinder und Jugendlichen in Deutschland ist, die nach bzw. seit dem 30. Juni 2017 mit Pubertätsblockern behandelt worden sind und die hiernach in einem zweiten Schritt auch geschlechtsverändernde Operatio- nen an sich vornehmen ließen? 32. Fließen in die Planungen der Bundesregierung zum ,,Selbstbestimmungs- gesetz“ auch Erfahrungen und Entwicklungen in europäischen Partnerlän- dern mit ein, insbesondere die inzwischen in Finnland und Schweden er- folgte Suspendierung der Behandlung von geschlechtsdysphorischen Kin- dern mit Pubertätsblockern (vgl. Bernd Ahrbeck/Marion Felder [Hrsg.], Geboren im falschen Körper. Genderdysphorien bei Kindern und Jugendli- chen, Stuttgart 2022, S. 74) oder das Urteil des Londoner High Courts, nach dem Jugendliche ,,mit größter Wahrscheinlichkeit“ nicht in der Lage sind, die Tragweite und die Risiken der Einnahme von Pubertätsblockern zu erfassen (vgl. Transsexualität. Was ist eine Frau? Was ist ein Mann? Eine Streitschrift, hrsg. von Alice Schwarzer und Chantal Louis, Köln 2022, S. 39 f.), wenn ja, inwieweit? Berlin, den 30. Juni 2022 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion",
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