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"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/198091/",
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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 20/2737 20. Wahlperiode 07.07.2022 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Martin Hess, Steffen Janich und der Fraktion der AfD – Drucksache 20/2437 – Finanzielle Förderung von Feuerwehren Vorbemerkung der Fragesteller Die Bundesregierung fördert über das Bundesministerium des Innern und für Heimat den Katastrophenschutz (https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bevoel kerungsschutz/ehrenamt-im-bevoelkerungsschutz/bedeutung-und-foerderung/ bedeutung-und-foerderung-node.html). Hier sind als Partner, beispielsweise bei der Ausbildung, auch die Feuerwehren genannt (ebd.), die in eigentlicher Verantwortung der Kommunen bzw. der Länder liegen. Darüber hinaus „zeichnet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat seit 2009 jährlich Ideen und Konzepte aus, die das Interesse der Menschen für das Eh- renamt im Bevölkerungsschutz wecken“ (ebd.). Die Arbeitsfähigkeit der örtlichen Feuerwehren hängt nicht zuletzt von einer dem „state of the art“ entsprechenden Technik ab, die nach Presseberichten ein großes Problem vieler Feuerwehren darstellt (exemplarisch: https://www.berli ner-woche.de/blankenburg/c-politik/die-kameraden-der-freiwilligen-feuerweh r-druecken-viele-probleme_a171938 und https://www.saarbruecker-zeitun g.de/saarland/neunkirchen/ottweiler/technische-probleme-bei-drehleiter-bereit en-der-wehr-sorgen_aid-1454711). Die Fragesteller interessiert, ob und inwie- fern ggf. der Bund die Feuerwehren auch bei der Beschaffung der technischen Ausstattung, beispielsweise mit Bezug auf spezielle Nachweistechnik in Fahr- zeugen, unterstützt. Ein Beispiel für die inzwischen hochpreisige wie wichtige Ausstattung soll hier genannt werden. Das Fahrzeug CBRN-ErkW wird beispielsweise zum Spüren, Messen und Melden radioaktiver Quellen und chemischer Gefahren sowie zum Kennzeich- nen und Überwachen kontaminierter Bereiche eingesetzt (vgl. https://www.bb k.bund.de/DE/Themen/CBRN-Schutz/CBRN-Faehigkeiten/Mess-Nachweistec hnik/mess-nachweistechnik_node.html). Die Besatzung, welche speziell für den CBRN-ErkW ausgebildet wird, besteht aus zwei Teams von jeweils vier Personen. Diese Besatzung kann nach Bedarf wechselseitig eingesetzt werden. Als Vorsichtsmaßnahmen werden für den persönlichen Schutz der Helfer Schutzmasken, Filter, Pressluftatmer und Che- mikalienschutzanzüge mitgeführt. Die Grundausstattung beinhaltet ebenso Markierungsmaterial zur Kennzeichnung von chemischen, biologischen und radioaktiven Kontaminationen (ebd.). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 7. Juli 2022 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 20/2737 –2– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Fahrzeugausstattung ermöglicht zusätzlich Probenahmen sowie auch die Erfassung lokaler Wetterdaten. Der CBRN ErkW verfügt über die Vorausset- zungen, eine Datenfernübertragung (DFÜ) vorzunehmen. Damit können jeder- zeit Daten vom Fahrzeug zur Abschnittsleitung Messen übermittelt werden (vgl. ebd.). Der CBRN Erkunder Fiat Modell Dukato 2001 verfügt allerdings nicht über die nötige Computertechnik, die eine Internetverbindung unter- stützt. Diese ist aber für die Einsatzvorbereitung und die Kommunikation mit anderen Einheiten wichtig. Aktuell sind ca. 323 CBRN-ErkW flächendeckend in Deutschland im ergän- zenden Katastrophenschutz einsatzbereit. Diese Fahrzeuge wurden 2009/2010 das letzte Mal technisch aktualisiert und im Zuge des „Upgrade II“ von 2017 bis 2019 ein zweites Mal den fortschreitenden Anforderungen angepasst. Zur Ersatzlieferung gelangt nur die ursprünglich bei der Auslieferung durch den Bund auf dem Fahrzeug vorhandene Ausstattung. Außerdem darf für Ver- brauchsmaterialien und Einwegausstattung keine Ersatzbeschaffung zulasten des Bundes erfolgen (vgl. Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln des Bundes für den Katastrophenschutz im Zivilschutz auf Standortebene, Anlage zum Rundschreiben – III.5 – 45002#RS21, S. 19 ff.). Bei Ausrüstung, die durch Verschleiß ausfällt, muss die Kommune die Neubeschaffung übernehmen und die teilweise sehr hohen Kosten tragen (vgl. ebd.). Vorbemerkung der Bundesregierung Der Bund ist nach Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes nur für die Gesetzgebung zum Schutz der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidi- gungsfall (Zivilschutz) zuständig. Der Katastrophenschutz liegt in der Zustän- digkeit der Länder. Für den Brandschutz und das Rettungswesen sind die Kom- munen zuständig. Daher ist es Aufgabe der Kommunen, die Einsatzfähigkeit der örtlichen Feuerwehren sicherzustellen. Für die Gewährleistung einer aus- kömmlichen Finanzausstattung der Kommunen sind verfassungsrechtlich die Länder zuständig, nicht der Bund. Im Rahmen der Erfüllung seiner grundgesetzlichen Aufgabe ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der Länder in den Aufgabenbereichen Brandschutz, CBRN-Schutz (ehemals ABC-Schutz), Sanitätswesen und Betreuung (vgl. § 13 Absatz 1 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes – ZSKG). Nach der gesetzlichen Bestimmung des § 13 Absatz 3 ZSKG werden die vom Bund be- reitgestellten Fahrzeuge zur Ergänzung des Katastrophenschutzes der Länder für Zwecke des Zivilschutzes zur Verfügung gestellt (ergänzende Ausstattung des Bundes), die diese auch für Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes nutzen dürfen (Doppelnutzen). 1. In welcher Höhe fördert die Bundesregierung Feuerwehren in Deutschland (bitte nach Jahren und Förderungssumme aufschlüsseln)? Über Kapitel 1 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes fördert der Bund Investitionen finanzschwacher Kommunen in die Infrastruktur mit 3,5 Mrd. Eu- ro über den Zeitraum vom 1. Juli 2015 bis 31. Dezember 2023. Davon umfasst sind auch die Förderbereiche „Städtebau“ und „energetische Sanierung“. Im Rahmen dieser Förderbereiche investieren Kommunen unter anderem in die Er- tüchtigung und Ergänzung von Feuerwehrgebäuden und der Erneuerung von Feuerwehrfahrzeugen. Die für die Umsetzung des Gesetzes zuständigen Länder legen gegenüber dem Bund den Umfang der Investitionen nach Förderberei- chen, nicht aber für den spezifischen Bereich „Feuerwehr“, dar. Vor diesem Hintergrund ist eine Aufschlüsselung der in diesem Bereich gebundenen Mittel für Investitionen nach Jahren und Fördersummen nicht möglich.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –3– Drucksache 20/2737 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Im Rahmen des Nationalen Flottenerneuerungsprogramms für Nutzfahrzeuge stehen seit dem Haushaltsjahr 2021 im Sondervermögen Energie- und Klima- fonds (EKF) Finanzmittel zur Verfügung, die gemäß Haushaltsvermerk auch für die kommunale Beschaffung von Mannschaftswagen (Fahrzeuge zur Perso- nenbeförderung) für Feuerwehren eingesetzt werden können. Der Soll-Ansatz für das Jahr 2021 betrug 700 000 T Euro. Der EKF-Wirtschaftsplan weist für das Jahr 2022 einen Soll-Ansatz von 227 893 T Euro aus. Für die Beschaffung von Fahrzeugen für die Bereiche Brandschutz, CBRN- Schutz und Sanitätswesen im Rahmen der ergänzenden Ausstattung des Bundes für den Zivilschutz betrugen die jeweiligen Gesamt-Soll-Ansätze für die Jahre 2018 bis 2022: Für das Jahr 2018 34,9 T Euro, für das Jahr 2019 59,9 T Euro und für die Jahre 2020, 2021 und 2022 jeweils 67,9 T Euro. Eine unmittelbare Förderung von Feuerwehren ist damit nicht verbunden. Der Bund fördert zudem das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz gemäß seinem Auftrag nach § 20 ZSKG. Zu den Fördermaßnahmen des Bundes zählen die Ehrenamtskampagne „Egal was du kannst, du kannst helfen“ und der Förder- preis „Helfende Hand“. Die Ehrenamtskampagne soll zur Gewinnung und Bin- dung von Helfenden für den Bevölkerungsschutz beitragen. Mit dem Förderpreis „Helfende Hand“ werden jährlich sowohl Projekte der im Bevölkerungsschutz tätigen Organisationen ausgezeichnet, die zur Förderung der Nachwuchsarbeit und zum Erhalt des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz beitragen, als auch einzelne Unternehmen, Einrichtungen oder Personen, die das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz unterstützen. Die Ehrenamtskampagne und der Förderpreis „Helfende Hand“ richten sich an alle im Bevölkerungs- schutz tätigen Organisationen und daher auch an die Feuerwehren. Eine Auf- schlüsselung der Fördermittel nach einzelnen Organisationen ist nicht möglich. Der Haushalts-Soll-Ansatz für die Ehrenamtskampagne und den Förderpreis „Helfende Hand“ für die Jahre 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 betrug jeweils 750 T Euro. Der Bund hat im Bereich Digitales und Verkehr die Feuerwehren in Deutsch- land im Jahr 2018 mit 15,0 T Euro, im Jahr 2019 mit 129,7 T Euro, im Jahr 2020 mit 185,9 T Euro, im Jahr 2021 mit 357,3 T Euro und im Jahr 2022 mit 189,9 T Euro gefördert. Insgesamt betrug die Förderung 877,8 T Euro. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Förderungsleistungen durch den Bund zu erhöhen, und wenn ja, wann, und in welchem Umfang? Eine Erhöhung der Förderleistungen ist aktuell nicht vorgesehen. 3. Beteiligt sich die Bundesregierung an der Förderung auch technischer Ausrüstung wie beispielsweise bei den in der Vorbemerkung der Frage- steller genannten Fahrzeugen mit der dort genannten Ausrüstung (bitte ausführen)? Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, eine Modernisierung der o. g. Fahrzeuge zu fördern? Im Hinblick auf das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz wird auf die Ant- worten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Die ergänzende Ausstattung des Bundes für den Zivilschutz wird vollständig vom Bund finanziert und entspricht jeweils dem Stand der Technik.",
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"content": "Drucksache 20/2737 –4– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 4. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Förderungsleistungen durch den Bund zu erhöhen, auch, um die in der Vorbemerkung der Fragesteller ge- schilderten und nach Ansicht der Fragesteller vorhandenen materiellen Missstände zu beseitigen, und wenn ja, wann, und in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu der Frage 2 verwiesen. Das Alter der Fahrzeuge aus der ergänzenden Ausstattung des Bundes für den Zivilschutz allein ist nicht ausschlaggebend für die Einsatzfähigkeit der Fahr- zeuge. Bei den Fahrzeugen der ergänzenden Ausstattung des Bundes werden regelmäßig Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt, um die Einsatzfähigkeit der Fahrzeuge durchgehend gewährleisten zu können. Sofern für ein Fahrzeug die Durchführung der Wartungs- und Instandsetzungsmaßnah- men nicht mehr wirtschaftlich ist, wird für dieses Fahrzeug ein Aussonderungs- verfahren eingeleitet. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Verwendung von Haushaltsmitteln des Bundes werden Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen erst bei einer entsprechenden Anzahl von Aussonderungen von Bundesfahrzeugen und einem daraus resultierenden Beschaffungsbedarf in Be- tracht genommen. Die Kosten für die Wartung und Instandsetzung sowie nötige Ersatzbeschaffungen werden vom Bund erstattet. Verbrauchsmaterial wird vom Bund ersetzt, sofern es abgelaufen ist, bei Zivilschutzübungen verwendet wur- de oder defekt ist. Darüber hinaus übernimmt der Bund die Kosten für die Aus- bildung der benötigten Einsatzkräfte. 5. Ist der Bundesregierung die vorbenannte nach Ansicht der Fragesteller vielmals unzeitgemäße Ausrüstung der Feuerwehr bekannt, und wenn ja, hat sie sich, insbesondere vor dem Hintergrund der Wichtigkeit der Wehren für den Brand- und Katastrophenschutz in der Bundesrepublik Deutschland, der nach Bundeseinrichtungen wie dem Technischen Hilfs- werk bekanntermaßen auch zu großen Teilen in Verantwortung der örtli- chen Feuerwehren liegt, eine Auffassung gebildet, und wie lautet diese ggf.? Stellt, wenn die Frage 5 bejaht wurde, nach Ansicht der Bundesregierung diese unzeitgemäße Ausrüstung der Feuerwehren ein erhöhtes Risiko für deren Einsatzkräfte dar, wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, Maß- nahmen zur Minderung dieses Risikos zu ergreifen, und wenn ja, welche, und falls nein, warum nicht? Über den technischen Stand und die Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und Ausstattung der kommunalen Feuerwehren liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwor- ten zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. 6. Beabsichtigt die Bundesregierung, Kommunen bei der Beschaffung von Ersatzmaterial künftig stärker zu entlasten, und wenn ja, in welchem Um- fang, und falls nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu der Frage 4 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333",
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