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            "content": "Drucksache 20/2750                                     –2–                 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. im ASFSFJ, für die Fraktion Die LINKE. verbleiben drei Minuten für Fragen inklusive deren Beantwortung. Da das Ziel einer Anhörung der Erkenntnisge- winn des Ausschusses sein sollte und ein Erkenntnisgewinn nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE. auch ein offeneres Fragerecht voraussetzt, hat die Frak- tion DIE LINKE. innerhalb des Ausschusses erfolglos auf ein anderes Format für Anhörungen gedrängt. Die Fragestellerinnen und Fragesteller sind hierbei insbesondere vom Verhal- ten der Ampelkoalitionäre überrascht, da dieses auch im Widerspruch zum Koalitionsvertrag steht. Dort heißt es: „Wir wollen durch mehr Transparenz unsere Demokratie stärken. Uns leiten die Prinzipien offenen Regierungshan- delns – Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit.“ (Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP: S. 10) Und weiter: „Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages soll reformiert, die Frage- stunde und die Befragung der Bundesregierung dynamischer und interaktiver gestaltet, das Parlament bei internationalen Angelegenheiten insbesondere durch Regierungserklärungen gestärkt und für bestimmte Ausschüsse sollen öffentliche Sitzungen, die in Echtzeit übertragen werden, zur Regel werden. Ausschussdrucksachen und Protokolle, die nicht als Verschlusssache mit Ge- heimhaltungsgrad eingestuft sind, sollen veröffentlicht … werden.“ (ebenda: S. 174) Für die Vorstellungen des Haushaltes und der Vorhabenplanung blieben der Fraktion DIE LINKE. insofern nur drei Minuten Zeit für ihren umfangreichen Fragenkatalog inklusive Antwort der Bundesregierung. Da ebenfalls der Öf- fentlichkeit widersprochen wurde, wollen die Fragestellerinnen und Fragestel- ler mit dieser Kleinen Anfrage Transparenz herstellen. Darüber hinaus wollen die Fragestellerinnen und Fragesteller erfahren, ob infolge des Wechsels an der Ministeriumsspitze und der Berufung Lisa Paus zur Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Änderungen in der Vorhabenplanung vorgenommen wurden bzw. vorgesehen sind. Der Aufbau der Abfrage orien- tiert sich an der im ASFSFJ vorgestellten Vorhabenplanung. Diese Kleine An- frage konzentriert sich auf den Themenschwerpunkt „III. Selbstbestimmungs- recht von Frauen verwirklichen“ der Vorhabenplanung. 1. Wurden im Bereich „Selbstbestimmungsrecht von Frauen verwirklichen“ der Vorhabenplanung Änderungen vorgenommen gegenüber der Vorstel- lung der Vorhabenplanung im ASFSFJ am 6. April 2022 z. B. aufgrund des Wechsels an der Hausspitze, und wenn ja, welche? Aufgrund des Wechsels der Hausspitze im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) kam es zu keinen Änderungen der Vorhabenplanung im Bereich „Selbstbestimmungsrecht von Frauen verwirkli- chen“. 2. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Gleichstellungscheck“ konkret erfolgen? a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne Schritte, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw. Gesetzentwurfs oder entsprechender Projektvorlagen erfolgen, ausführen)? b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen notwen- dig? Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw. zustimmungs- pflichtig im Bundesrat? Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt werden?",
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            "content": "Drucksache 20/2750                                     –4–                Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Im zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP geschlossenen Koa- litionsvertrag 2021 bis 2025 (Koalitionsvertrag) wurde ein „Gleichstellungs- Check künftiger Gesetze und Maßnahmen“ vereinbart. Das BMFSFJ setzt die- ses Vorhaben um. Für den Bereich der Gesetze liegt mit der „Arbeitshilfe gleichstellungsorientier- te Gesetzesfolgenabschätzung nach § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)“ die inhaltliche Grundlage für einen Gleichstel- lungs-Check vor. Zudem wird davon ausgegangen, dass die GGO selbst eine hinreichende formale Grundlage für eine regelhafte Anwendung der Arbeitshil- fe darstellt. Es wird geprüft, inwieweit die Mechanismen zur Beratung und zum Monitoring der Anwendung der Arbeitshilfe gestärkt werden können und hier- zu im Laufe des Jahres 2023 Vorschläge entwickelt. Das Vorhaben hat im BMFSFJ eine hohe Priorität. Nähere Angaben zu Kosten, Erfüllungsaufwänden, Beteiligung, Evaluation, Beauftragungen und/oder Zu- wendungen können erst nach Abschluss der Prüfung der erforderlichen Maß- nahmen gemacht werden. Aufgrund der Neubesetzung der Ministeriumsspitze kam es zu keiner Neube- wertung des Vorhabens. 3. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Ökonomische Gleichstellung“ konkret erfolgen? a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw. Ge- setzentwurfs oder entsprechender Projektvorlagen erfolgen)? b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen notwen- dig? Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw. zustimmungs- pflichtig im Bundesrat? Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt werden? c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt? Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. Ländern oder Kom- munen? d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern, Kom- munen aufschlüsseln)? In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die Ausga- ben im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet? e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen nach- gelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)? f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige aufschlüs- seln)? Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von Dritten (bitte ausführen)? Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte de- tailliert ausführen)?",
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            "content": "Drucksache 20/2750                                  –6–               Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Kosten für die wissenschaftliche Begleitung belaufen sich für die Haus- haltjahre 2022 und 2023 auf insgesamt 477 796,90 Euro. Im Bundeshaushalt sind die veranschlagten Kosten für 2022 und Folgejahre in Kapitel 17 03 Ti- tel 684 26 abgebildet. Des Weiteren wird die Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Ent- gelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen (EU-Lohntransparenzricht- linie), die derzeit im Trilogverfahren auf europäischer Ebene verhandelt wird, die Weiterentwicklung und Novellierung des Entgelttransparenzgesetzes maß- geblich bestimmen. Ob die Trilogverhandlungen unter tschechischer Ratspräsi- dentschaft abgeschlossen werden können, ist derzeit offen. Der Koalitionsver- trag sieht die Unterstützung einer ehrgeizigen Ausgestaltung der EU-Lohn- transparenzrichtlinie durch die Bundesregierung vor. Vor dem Hintergrund des laufenden Evaluationsprozesses des Entgelttranspa- renzgesetzes und der laufenden Verhandlungen zur EU-Lohntransparenzricht- linie, die maßgeblich die Weiterentwicklung und ggf. Novellierung des Ent- gelttransparenzgesetzes bestimmen, sind zu diesem Themenkomplex derzeit keine Zeitangaben und weiterführenden Angaben zu den Fragen 3e bis 3l mög- lich. Zum Themenkomplex „Frauen in Führungspositionen“ wird in Bezug auf die Verhandlungen zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern un- ter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsen- notierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen (EU- Führungspositionen-Richtlinie) auf die Aktuellmeldung verwiesen, mit der die Transparenz hergestellt wurde (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle- meldungen/bundesregierung-stimmt-der-eu-fuehrungspositionen-richtlinie- zu-198786). Das weitere Verfahren liegt in der Zuständigkeit der Europäischen Union. Ansonsten sind wegen laufender Planungen keine weiteren Informatio- nen möglich. Alle im Rahmen der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien verpflichtend vorgesehenen Beteiligungsprozesse werden in ggfs. vorzunehm- enden Gesetzgebungsverfahren eingehalten werden. Im Bundeshaushalt werden anfallende Kosten für 2022 und Folgejahre in Kapi- tel 17 03 Titel 684 26 abgebildet. Der Planungsstand lässt keine konkreten Ein- zelangaben zu. Zu Kosten von Ländern und Kommunen liegen der Bundes- regierung keine Erkenntnisse vor. Konkrete Kostenermittlungen können erst vorgelegt werden, wenn der Meinungsbildungsprozess der Bundesregierung ab- geschlossen ist. Zum Erfüllungsaufwand des zweiten Führungspositionenge- setzes wird auf diesbezügliche Ausführungen in der Bundestagsdrucksache 19/26689 verwiesen (https://dserver.bundestag.de/btd/19/266/1926689.pdf) In Bezug auf die Umsetzung des „Plan FüPo 2025“ für die Bundesverwaltung und die Erweiterung des nationalen Monitorings zu Führungspositionen ist ein Austausch mit den Ländern vorgesehen, den das BMFSFJ selbst durchführt. Nach derzeitigem Planungsstandwerden voraussichtlich keine Kosten entste- hen. Für das zweite Führungspositionengesetz ist gesetzlich eine Evaluierung fünf Jahre nach dem Inkrafttreten am 12. August 2021 vorgeschrieben (Artikel 26 Absatz 2 FüPoG II). Angaben zur Auftragsvergabe und zu den Kosten liegen demzufolge noch nicht vor. Aufgrund der Neubesetzung der Ministeriumsspitze kam es zu keiner Neube- wertung des Vorhabens.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode                 –7–                              Drucksache 20/2750 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 4. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „internationale und europäische Gleichstellungspolitik“ konkret erfolgen? a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne Schritte, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw. Gesetzentwurfs oder entsprechender Projektvorlagen erfolgen, ausführen)? b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen notwen- dig? Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw. zustimmungs- pflichtig im Bundesrat? Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt werden? c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt? Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder Kommunen? d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern, Kom- munen aufschlüsseln)? In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die Ausga- ben im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet? e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen nach- gelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)? f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige aufschlüs- seln)? Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von Dritten (bitte ausführen)? Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte de- tailliert ausführen)? g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonsti- ge aufschlüsseln)? Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)? Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte de- tailliert ausführen)? h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)? i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)? j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterin- nen und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe Bera- terinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. be- auftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert aus- führen)?",
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            "content": "Drucksache 20/2750                                     –8–                Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte detailliert ausführen)? l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw. Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen? m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Ministeriumsspitze eine Neu- bewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt, bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen, und wenn ja, bitte detailliert ausführen? Die Fragen 4 bis 4m werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Die Umsetzung des Vorhabens „Gleichstellungspolitik international vorantrei- ben und gegen Rückschritte verteidigen“ ist im Koalitionsvertrag verankert. Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer und internationaler Ebene für die Interessen unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen und für eine pro- gressive Gleichstellungspolitik ein. Dies umfasst die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, dem Europarat, den Vereinten Nationen, diversen multila- teralen Zusammenschlüssen, zahlreichen Staaten sowie nationalen und interna- tionalen Nichtregierungsorganisationen in legislativen und nicht-legislativen Prozessen. Deutschland tritt dabei gemeinsam mit anderen „like-minded“ Staa- ten allen Versuchen entgegen, bereits erreichte Erfolge der Gleichstellungspoli- tik zu unterhöhlen. Die Bundesregierung beteiligt sich auf europäischer Ebene aktiv an der Gestal- tung der europäischen Gleichstellungspolitik und setzt sich dafür ein, dass die deutschen Interessen in die Verhandlung europäischer gleichstellungspoliti- scher Regelungen einfließen. Das BMFSFJ vertritt Deutschland in der Europä- ischen Union (EU) z. B. in der High Level Group on Gender Mainstreaming oder im Beratenden Ausschuss Chancengleichheit, und ist außerdem Mitglied in Gremien des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE). Dem BMFSFJ obliegt die fachliche Federführung für die Begleitung der Gesetzge- bung auf EU-Ebene im Bereich Gleichstellung insbes. im Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (EPSCO). Die aktuell zu verhandelnden Dossiers betreffen insbesondere die Repräsentanz von Frauen in Aufsichtsräten, verbindliche Lohntransparenzmaßnahmen, den Beitritt der EU zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Ge- walt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. „Istanbul-Konvention“) und die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Aus der deut- schen EU-Ratspräsidentschaft 2020 resultiert ein besonderes Engagement des BMFSFJ für die Realisierung einer europaweiten einheitlichen Telefonnummer für nationale Hilfetelefone für von Gewalt betroffene Frauen. Auf Ebene des Europarates ist das BMFSFJ Mitglied u. a. in der Gender Equality Commis- sion. Im Rahmen der internationalen Gleichstellungspolitik wirkt die Bundesregie- rung darauf hin, dass die gleichstellungspolitischen Vereinbarungen, Vorgaben oder Verpflichtungen auf internationaler Ebene in Deutschland umgesetzt oder verstärkt werden, z. B. durch den Umsetzungsprozess des wichtigsten völker- rechtlichen Menschenrechtsinstruments für Frauen, des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW, sog. „Frauenrechtskonvention“). Im Rahmen des Staatenberichtsver- fahrens zur Frauenrechtskonvention hat Deutschland 2021 den 9. nationalen Bericht bei den Vereinten Nationen (VN) vorgelegt und erwartet für 2023 die Anhörung/Präsentation des deutschen Berichts mit den Abschließenden Bemer- kungen durch den zuständigen VN-CEDAW-Ausschuss. Bei der Erstellung des 9. Staatenberichts wurden die Bundesländer beteiligt.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode                –9–                            Drucksache 20/2750 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Wesentliches Austauschforum ist die jährliche Sitzung der Kommission der Vereinten Nationen zur Rechtsstellung der Frau (FRK, sog. „Frauenrechtskom- mission“), an der eine Delegation der Bundesregierung gemeinsam mit Vertre- terinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft und in der Regel auch eine Dele- gation von Abgeordneten des Bundestages teilnimmt. Unter deutscher Verhand- lungsleitung gelang beim Abschluss der 66. FRK 2022 ein großer Erfolg: Erst- mals beschlossen die VN konkrete Maßnahmen zur Stärkung von Frauenrech- ten und konsequenten Beteiligung von Frauen und Mädchen bei der Bewälti- gung des menschengemachten Klimawandels. Die VN-Mitgliedsstaaten einig- ten sich darauf, beim Kampf gegen die Klimakrise, gegen Umweltschäden und Naturkatastrophen gendergerechte Ansätze zu verfolgen und die Folgen für Frauen und Mädchen zu berücksichtigen und anzugehen. Die internationale Gleichstellungspolitik ist durchgängig geprägt von einem vertrauensvollen Dialog mit der Zivilgesellschaft und der Förderung zivilge- sellschaftlicher Prozesse. Das BMFSFJ unterstützt UN Women Nationales Ko- mitee Deutschland e. V. mit dem Projekt „Gemeinsam eine Zukunft gestalten, in der Frauen und Männer gleichberechtigt leben und arbeiten“. UN Women Nationales Komitee Deutschland e. V. wirkt als strategischer Partner der Bundesregierung und positioniert sich als Fachstelle für internationale gleich- stellungspolitische Fragen. Es ist eines von weltweit zwölf nationalen Komi- tees, die die Arbeit der VN-Behörde UN Women auf der jeweiligen nationalen Ebene unterstützen. In 2022 hat Deutschland die Präsidentschaft der Gruppe der Sieben (G7) inne. Beim G7-Gipfel der Staats- und Regierungschefs in Elmau vom 26.bis 28. Juni spielte auch die Geschlechtergleichstellung eine wichtige Rolle. Die G7 hat sich erstmals verpflichtet, die Fortschritte der Gleichstellung in den G7-Staaten und der Europäischen Union jährlich durch ein Monitoring zu überprüfen. So werden Handlungsbedarfe und Erfolge der G7-Gleichstellungspolitik künftig transparent dargestellt. Das „G7 Dashboard on Gender Gaps“ misst anhand von zwölf Indikatoren die Fortschritte in verschiedenen gleichstellungspolitischen Bereichen und wird jährlich in Zusammenarbeit mit der Organisation für wirt- schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aktualisiert. Aufbauend auf den Ergebnissen des Dashboards werden die G7 gezieltere Vereinbarungen, aber auch Maßnahmen in den jeweiligen Staaten umsetzen können. Die Verab- schiedung des Monitorings ist ein politisches Signal der G7, dass die Wertege- meinschaft Geschlechtergerechtigkeit voranbringen will. Der nächste Meilenstein der G7-Gleichstellungsagenda wird das Treffen der G7-Gleichstellungsministerinnen und -minister sein, das für den 13./14. Okto- ber 2022 in Berlin geplant ist. Das BMFSFJ wird dabei organisatorisch unter- stützt durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Die Agenda der G7-Präsidentschaft wird von einem umfangreichen zivilgesell- schaftlichen Outreach-Prozess begleitet. Für das Querschnittsthema Geschlech- tergleichstellung begleitet die Gruppe der Women7 (W7) seit 2018 diesen Pro- zess. Auch für 2022 ist der Der Deutsche Frauenrat – Lobby der Frauen in Deutschland e. V. mit der Koordinierung dieses W7-Prozesses mandatiert. Die gleichstellungspolitische Begleitung der G7-Präsidentschaft durch die W7 wird vom BMFSFJ finanziell gefördert. Aufgrund der Neubesetzung der Ministeriumsspitze kam es zu keiner Neube- wertung des Vorhabens.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode                 – 15 –                          Drucksache 20/2750 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Bundesregierung plant in Umsetzung des Koalitionsvertrags eine ressort- übergreifende politische Strategie zur Prävention und Bekämpfung von ge- schlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu entwi- ckeln, die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt. Die Details der Umsetzung und die zeitliche Planung werden noch abge- stimmt. Aufgrund der Neubesetzung der Ministeriumsspitze kam es zu keiner Neubewertung des Vorhabens. Des Weiteren wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/2306, insbesondere auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3, verwiesen. 8. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Maßnahmenpaket zur Bekämp- fung des Menschenhandels“ konkret erfolgen? a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne Schritte, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw. Gesetzentwurfs oder entsprechender Projektvorlagen erfolgen, ausführen)? b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen notwen- dig? Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw. zustimmungs- pflichtig im Bundesrat? Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt werden? c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt? Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. Ländern oder Kom- munen? d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern, Kom- munen aufschlüsseln)? In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die Ausga- ben im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet? e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen nach- gelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)? f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige aufschlüs- seln)? Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von Dritten (bitte ausführen)? Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte de- tailliert ausführen)? g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonsti- ge aufschlüsseln)? Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)? Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte de- tailliert ausführen)?",
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            "content": "Drucksache 20/2750                                    – 16 –              Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)? i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)? j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterin- nen und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe Bera- terinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. be- auftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert aus- führen)? k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte detailliert ausführen)? l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw. Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen? m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Ministeriumsspitze eine Neu- bewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen, und wenn ja, bitte detailliert ausführen? Die Fragen 8 bis 8m werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Die Vorhaben zur Bekämpfung des Menschenhandels aus dem Koalitionsver- trag werden derzeit durch die betroffenen Bundesressorts geplant und abge- stimmt. Die Bundesregierung entscheidet über Maßnahmen gegen Menschen- handel in all seinen Ausprägungen im Austausch mit den Ländern und der Zi- vilgesellschaft. Aufgrund der Neubesetzung der Ministeriumsspitze kam es zu keiner Neubewertung des Vorhabens. Des Weiteren wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/1416, insbesondere auf die Antwort zu den Fragen 1a bis 1 g, verwiesen. 9. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Bekämpfung von Sexismus“ konkret erfolgen? a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne Schritte, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw. Gesetzentwurfs oder entsprechender Projektvorlagen erfolgen, ausführen)? b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen notwen- dig? Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw. zustimmungs- pflichtig im Bundesrat? Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt werden? c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt? Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. Ländern oder Kom- munen?",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode                  – 17 –                           Drucksache 20/2750 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens ver- bunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern, Kommu- nen aufschlüsseln)? In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet? e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen nachgelager- te Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)? f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige aufschlüs- seln)? Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw. des- sen nachgelagerte Behörden bzw. BAFzA durchgeführt oder von Drit- ten (bitte ausführen)? Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte de- tailliert ausführen)? g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige aufschlüsseln)? Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw. des- sen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)? Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte de- tailliert ausführen)? h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)? i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)? j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe Beraterin- nen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)? k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens öf- fentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte de- tailliert ausführen)? l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw. Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen? m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Ministeriumsspitze eine Neube- wertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt, bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen, und wenn ja, bitte detailliert ausführen? Die Fragen 9 bis 9m werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Sexismus hat in einer modernen, gleichberechtigten Gesellschaft keinen Platz. Um Sexismus wirksam zu bekämpfen, braucht es einen Kulturwandel, den nur breite gesellschaftliche Bündnisse bewirken können.",
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