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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 20/2741 20. Wahlperiode 07.07.2022 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Victor Perli, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 20/2173 – Autobahn 20 – Stand bei Küstenautobahn und Nord-West-Umfahrung Hamburg Vorbemerkung der Fragesteller Der Neubau der Autobahn 20 (A 20) ist eines der größten Autobahnprojekte Deutschlands. Nach der Fertigstellung in Mecklenburg-Vorpommern (Ost- seeautobahn) und in Teilen Schleswig-Holsteins soll die A 20 durch Schles- wig-Holstein (Nord-West-Umfahrung Hamburg) und Niedersachsen (Küsten- autobahn, mit Teilstück der A 26) führen. Die Fraktion DIE LINKE. hatte bereits 2021 zu wesentlichen Problemen des Neubaus eine Kleine Anfrage gestellt. In der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/28259 wurde offenbar, dass die Kosten für die verbliebenen Neubauabschnitte auf 5,17 Mrd. Euro in die Höhe geschnellt sind. Die Fragestellenden nehmen an, dass damit noch lange nicht das Ende der Kostensteigerungen erreicht ist. Zu anderen Problemen wie dem unsiche- ren Baugrund lieferte die Antwort der Bundesregierung aus Sicht der Frage- stellenden keine befriedigende Antwort. Die Kleine Anfrage soll den Stand des Neubaus und offene Fragen klären. Dies gilt auch für die Vereinbarkeit des Neubaus mit dem Klimaschutzgesetz und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu. 1. Wie ist der aktuelle Bau- und Planungsstand bei der A 20 (hier und im Folgenden einschließlich der Abschnitte 5a und 5b der A 26 der Küsten- autobahn gemeint; bitte getrennt nach Bauabschnitten, analog der Ant- wort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/28259, auflisten)? Die Planungsstände der einzelnen Abschnitte der A 20 einschließlich des Ab- schnitts 5 der A 26 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 7. Juli 2022 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 20/2741 –2– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorhaben Planungsstand BA 1 Der Planfeststellungsbeschluss ist beklagt. Westerstede – Jaderberg BA 2 Im Planfeststellungsverfahren seit Dezember 2017. Jaderberg – Schwei BA 3 Der Feststellungsentwurf ist in Arbeit. Schwei – Weserquerung BA 4a Der Feststellungsentwurf ist in Arbeit. Weserquerung – Stotel BA 4 Der RE-Entwurf ist in Aufstellung. Stotel – Heerstedt BA 5 Heerstedt – Bremervörde Der Feststellungsentwurf ist in Arbeit. BA 6 Im Planänderungsverfahren seit 2020. Bremervörde – Elm A 20, Küstenautobahn BA 7 Der Feststellungsentwurf ist in Arbeit. Elm – AK Drochtersen BA 8 Der Planfeststellungsbeschluss (Strecke und Bauwerk) von 2015 ist seit AK Drochtersen – LGr. SH/NI (Elb- 2016 unanfechtbar. Für die Vollziehbarkeit des Beschlusses ist noch der mitte) Planfeststellungsbeschluss für das AK Kehdingen erforderlich (seit 2017 im Planfeststellungsverfahren). A 26, AK Kehdingen – Stade-Ost BA 5a Einleitung des Planfeststellungsverfahrens in 2010, Teilung des Ab- AK Kehdingen – Freiburger Straße/ schnitts 5 in 5a und 5b, Fortführung Planfeststellung im Februar 2019. L 111 BA 5b Einleitung des Planfeststellungsverfahrens im Dezember 2020. Freiburger Straße/L 111 – Stade-Ost A 20, Nord-West-Umfahrung Hamburg BA 3 Planfeststellungsbeschluss von 2012 ist beklagt, Planänderungsverfah- Weede – Wittenborn ren im Dezember 2020 eingeleitet. BA 4 Planfeststellungsbeschluss von 2017 ist beklagt, Planänderungsverfah- Wittenborn – A 7 ren erforderlich. BA 5 Planfeststellungsverfahren ruht. A 7 – L 114 BA 6 Planänderungsverfahren ruht. L 114 – A 23 BA 7 Planfeststellungsverfahren seit 2007, 3. Änderungsverfahren ist einge- A 23 – Glückstadt leitet. BA 8 Der Planfeststellungsbeschluss aus 2014 ist nicht vollziehbar, Plan- Glückstadt – LGr. SH/NI (Elbmitte) änderungsverfahren wurde Ende 2020 eingeleitet; Erörterungstermin hat am 25. Januar 2022 stattgefunden. In Bau befindet sich derzeit keiner der genannten Abschnitte.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –3– Drucksache 20/2741 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2. Wie erklärt die Bundesregierung die viel niedrigere Kostenangabe (1 146,6 Mio. Euro) für die A-20-Elbtunnelabschnitte (Teilprojekte A20-G10-NI-SH-T8-NI und A20-G10-NI-SH-T9-NI-SH) im Bundesver- kehrswegeplan (BVWP) 2030 gegenüber dem Finanzierungs- und Rea- lisierungsplan (FRP) 2021 bis 2025 der Autobahn GmbH des Bundes (2 187 Mio. Euro, also rund 91 Prozent mehr) angesichts der Tatsache, dass weder die Kostenangabe im BVWP 2030 (Antworten zu den Fra- gen 11 und 12 auf Bundestagsdrucksache 18/9205) noch die Kostenanga- be im FRP (S. 33, kein ÖPP-Vermerk; siehe auch Antwort zu den Fra- gen 7 und 8 auf Bundestagsdrucksache 19/28259) auf der Annahme einer Realisierung der A-20-Elbtunnel-Abschnitte als ÖPP-Projekt beruhen, angesichts der Tatsache, dass sowohl im BVWP 2030 als auch im FRP Planungskosten berücksichtigt worden sind (Antworten zu den Fragen 12 und 15 auf Bundestagsdrucksache 19/28259), angesichts der Tatsache, dass auch der FRP für dieses Projekt keinen Baupreisindex berücksich- tigt (FRP, S. 33, kein entsprechender Vermerk) sowie angesichts der Tat- sache, dass der im FRP veranschlagte Risikozuschlag maximal 20 Pro- zent beträgt (FRP, S. 10)? Die im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) genannten Projektkosten von 1 146,6 Mio. Euro für den Abschnitt AK A 20/A 26 bis Glückstadt (B 431) (Elbtunnel und Strecke) stellen die durch das seinerzeitige Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) genehmigten Kosten (Preis- stand: 1. Januar 2014) dar. Nach Auskunft der Autobahn GmbH des Bundes betragen die aktuellen Kosten rd. 1 512,4 Mio. Euro (1 375,1 Mio. Euro für die beiden Abschnitte der Elbque- rung in Niedersachsen und Schleswig-Holstein und 137,3 Mio. Euro für das AK Kehdingen). Im Finanzierungs- und Realisierungsplan 2021 bis 2025 der Autobahn GmbH des Bundes wurde das Vorhaben zudem mit gesonderten Risikozuschlägen be- aufschlagt. 3. Warum wurden in der Antwort der zu Frage 12 auf Bundestagsdruck- sache 19/28259 die Kosten des Abschnitts 8a „AK Kehdingen – Elbque- rung Nds. (Strecke)“ der Küstenautobahn in der „Kostenschätzung III/ 2020“ zum Abschnitt 8 „Glückstadt – LGr. SH/NI (Elbmitte)“ der Nord- West-Umfahrung Hamburg einbezogen? Waren dort in der Kostenangabe für Abschnitt 8 der Nord-West-Umfah- rung Hamburg auch die Kosten für den niedersächsischen Teil des Elb- tunnels enthalten, und wenn ja, warum wurde dann dieser Bauabschnitt nicht umbenannt? Bei der geplanten A 20-Elbquerung handelt es sich um ein landesgrenzenüber- greifendes Projekt. Daher war eine planungsrechtliche Teilung der Abschnitte an der Landesgrenze erforderlich. Da der Abschnitt 8 inklusive des AK Kehdingen im Finanzierungs- und Reali- sierungsplan 2021 bis 2025, Teil B, lfd. Nr. 38 mit der Abschnittsbezeichnung „AK A 20/A 26 (m) – Glückstadt (B 431) enthalten ist und von der Niederlas- sung Nord der Autobahn GmbH des Bundes gebaut werden wird, werden die Kosten nicht weiter getrennt nach Ländern geführt. In der Kostenschätzung III/2020 sind die gesamten Kosten des 8. Abschnitts in NI und SH ohne das AK Kehdingen enthalten. Eine Änderung der Abschnitts- bezeichnung ist bisher nicht vorgesehen. Ggf. wird eine Änderung nach dem Abschluss des noch laufenden Planfeststellungsverfahrens geprüft.",
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"content": "Drucksache 20/2741 –4– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 4. Wie ist der Stand der Ausschreibung für die Elbquerung (welche Aus- schreibungsmaßnahmen sind getätigt, welche in Vorbereitung), und wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen? Derzeit werden Unterlagen zur Vorbereitung der Vergabe erstellt. Der Baube- ginn ist für 2025 vorgesehen. 5. Sind inzwischen alle nötigen Maßnahmen zum Artenschutz infolge der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zu den Bauabschnitten 3 und 4 in Schleswig-Holstein (vgl. Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/28259) in das Fehlerheilungsverfahren eingeflossen, und welche Maßnahmen sind dies? 6. Was sind die Folgen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2021 (Az. 9 A 8.20) zum Bauabschnitt 4 in Schleswig-Hol- stein? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Auskunft der Autobahn GmbH des Bundes sind nach Abschluss der Kla- geverfahren Planänderungs- bzw. -ergänzungsverfahren zur Fehlerheilung im Hinblick auf den Fachbereich Wasserrecht sowie die beanstandeten Teile der Planfeststellung im Bereich des Artenschutzes (Haselmäuse, Fledermäuse und Schleiereule) und Habitatschutzes erforderlich, in denen die gerichtlich festge- stellten Fehler des Planfeststellungsverfahrens geheilt werden müssen, um Bau- recht zu erlangen. Die Anträge für die durchzuführenden Planänderungs- bzw. -ergänzungsverfahren sollen im 2. Halbjahr 2022 gestellt werden. Vorgezogene CEF-Maßnahmen wurden bzw. werden bereits realisiert. 7. Liegt inzwischen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechts- widrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses zum Bauabschnitt 1 der Küstenautobahn vor, und was sind ggf. die Fol- gen? Die mündliche Verhandlung hat am 31. Mai 2022 stattgefunden. Das Bundes- verwaltungsgericht hat eine Entscheidung zur A 20, Bauabschnitt 1 für den 7. Juli 2022 angekündigt. 8. Gibt es inzwischen konkrete Planungen für einen ÖPP-Abschnitt bei der A 20 (vgl. Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/28259)? Nein. 9. Hält die Bundesregierung die Planungen für die A 20 mit den gesetzlich vorgeschriebenen Klimazielen der Bundesregierung aus dem Klima- schutzgesetz und mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dazu (Urteile vom 24. März 2021, Az. 1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 288/20) für vereinbar? Ja.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –5– Drucksache 20/2741 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Inwiefern ist die A 20, deren Verkehr ausweislich des Projektinforma- tionssystems (PRINS) zum BVWP 2030 vorwiegend aus induziertem Verkehr besteht, nach Ansicht der Bundesregierung mit der Notwendig- keit der Verringerung des motorisierten Individualverkehrs vereinbar, die vom Sachverständigenrat für Umweltfragen im Sondergutachten zum Klimaschutz im Verkehrssektor konstatiert wird (https://www.umweltra t.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2016_2020/2017_ 11_SG_Klimaschutz_im_Verkehrssektor.pdf)? 11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Wissenschaftlichen Diens- te (WD) des Deutschen Bundestages, es werde zur Erreichung der Kli- maziele des Bundes „auch eine kritische Überprüfung der derzeit noch gültigen Planungen, insbesondere des Bundesverkehrswegeplans 2030 und der gesetzlichen Bedarfspläne, erforderlich sein“ (Sachstand: Bun- desverkehrswegeplanung und Klimaschutz; Az. WD 8 - 3000 - 088/21, vom 5. November 2021, https://www.bundestag.de/resource/blob/87100 4/91bc4ca821dac25aab702399eec0d5fa/WD-8-088-21-pdf-data.pdf. S. 21)? 12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Wissenschaftlichen Diens- te des Deutschen Bundestages, dass „die Bedarfsplanüberprüfung einen Anpassungsbedarf ergeben könnte“, erscheine „vor dem Hintergrund der seit 2019 erheblich gestiegenen Erwartungen an die Klimaschutzleistun- gen des Verkehrssektors nicht als fernliegend“ (Sachstand: Klimaschutz im Verkehrssektor. Rechtliche Implikationen für die Verkehrswegepla- nung des Bundes; Az. WD 8 - 3000 - 094/21, vom 10. Dezember 2021, https://www.bundestag.de/resource/blob/876920/9cc667177300ba2c283 45a598d0a5571/WD-8-094-21-pdf-data.pdf, S. 11)? 13. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die A 20 einerseits im Vordring- lichen Bedarf des BVWP 2030 steht, andererseits aber ausweislich der Klimawirkungsanalyse für die Bundesverkehrswege des BMDV-Exper- tennetzwerks (BMDV = Bundesministerium für Digitales und Verkehr) aufgrund ihrer niedrigen Verkehrsbelastung lediglich von geringer ver- kehrlicher Relevanz ist (https://www.bmdv-expertennetzwerk.bund.de/ DE/Publikationen/TFSPTBerichte/SPT102.pdf)? 14. Wie erklärt die Bundesregierung, dass der A 20 im BVWP 2030 eine hohe Raumwirksamkeit zugeschrieben worden ist, obgleich die A 20 ausweislich einer Publikation des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung, in der die im BVWP 2030 vorgenommene Raumwirk- samkeitsanalyse dargestellt wird, durch keinen einzigen Landkreis mit einem hohen Erreichbarkeitsdefizit, sondern überwiegend durch Land- kreise ohne Erreichbarkeitsdefizit führt (https://www.bbsr.bund.de/BBS R/DE/veroeffentlichungen/analysen-kompakt/2018/ak-04-2018-dl.pdf)? Die Fragen 10 bis 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die A 20 ist Bestandteil des transeuropäischen Straßennetzes (TEN) und dient in besonderem Maße der Abwicklung weiträumiger nord- und nordosteuropäi- scher Verkehrsströme. Als westliche Fortführung der Ostseeautobahn A 20 Lü- beck – Stettin bis über die Elbe nach Niedersachsen zur A 28 bei Westerstede wird sie zukünftig die wichtigste Ost-West-Verbindung im Norden Deutsch- lands sein und die deutschen Seehäfen an Nord- und Ostsee als Hinterlandan- bindung miteinander verbinden. Aufgrund dieser Bedeutung ist das Vorhaben in dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bedarfsplan 2016 im Vordrin- glichen Bedarf eingeordnet Demnach besteht ein gesetzlicher Auftrag, das Vor- haben zu planen und entsprechend den Finanzierungsmöglichkeiten umzuset- zen.",
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"content": "Drucksache 20/2741 –6– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Hinsichtlich der im Rahmen der Aufstellung des BVWP 2030 erfolgten Bewer- tung (u. a. der raumordnerischen Beurteilung) von Projekten, darunter auch die betreffenden Abschnitte der A 20, wird auf das Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (https://www.bvwp-projekte.de/) und das Methodenhandbuch zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (https://www. bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/BVWP/bvwp-methodenhandbuch.html) verwiesen. Die raumordnerische Beurteilung im Rahmen des BVWP 2030 um- fasst die Bewertung der Qualität der An- und Verbindungen sowie der Erreich- barkeiten. Dabei werden zum einen die Mängel der Verbindungsqualitäten auf Ebene der Oberzentren und Metropolkerne beurteilt. Zum anderen wird die Er- reichbarkeit von Regionen in Bezug auf die nächstgelegene Infrastruktur (z. B. Autobahnanschluss, Flughafen, Fernverkehrsbahnhof etc.) bewertet. Im Pro- jektdossier des Gesamtprojekts A 20, AD A 28/A 20 (Westerstede) – AK Ho- henfelde (A 23/A 26) ist das Gesamtergebnis der raumordnerischen Beurteilung aufgeschlüsselt. Im Hinblick auf die Klimawirkungsanalyse für die Bundesverkehrswege des BMDV-Expertennetzwerks ist nicht ersichtlich, dass die dort ausgewiesenen Verkehrsbelastungen von den im Rahmen der Einstufung des Gesamtprojekts im BVWP 2030 berücksichtigten Verkehrsbelastungen abweichen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) prüft gemäß § 4 des Fernstraßenausbaugesetzes nach Ablauf von fünf Jahren, ob der Bedarfs- plan für die Bundesfernstraßen an die Verkehrsentwicklung anzupassen ist. Es wird angestrebt, die Untersuchungen zur Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ) im Jahr 2023 abzuschließen. Nach Abschluss der Untersuchungen wird dem Deut- schen Bundestag über die Ergebnisse der BPÜ berichtet. Bis zu etwaigen An- passungen durch den Gesetzgeber gelten die aktuellen Bedarfspläne fort. Mit den Ergebnissen der BPÜ und der methodischen Weiterentwicklung der Bundesverkehrswegeplanung werden zudem wichtige Vorarbeiten für den im Koalitionsvertrag angekündigten Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan (BVMP) 2040 geleistet. 15. Wurden für die A 20 Kostenvergleiche mit Alternativen wie einem Aus- bau der vorhandenen Bundesstraßen auf 2+1-Spurigkeit, Ausbau paralle- ler Schienenwege, Ausbau der Radinfrastruktur oder anderem vorgenom- men? Alternativen wurden im Rahmen der Aufstellung des BVWP 2030 geprüft und bei der Projektauswahl berücksichtigt. 16. Wie ist der Sachstand bei der „gemeinsamen Abstimmung über die laufenden Projekte“, die gemäß Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (S. 38) bis zur Bedarfsplanüber- prüfung vorgenommen werden bzw. gelten soll? a) Bis wann plant die Bundesregierung die Vorstellung der innerhalb der Bundesregierung abgestimmten „laufenden Projekte“ des Be- darfsplans Straße, und nach welchen Kriterien soll die Auswahl der Projekte erfolgen? b) Gab es eine „gemeinsame Abstimmung“ zur A 20, und wie lautet ggf. das Ergebnis, bzw. wenn nein, warum nicht, und soll dies noch erfolgen?",
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"content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –7– Drucksache 20/2741 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 17. Wird die Bundesregierung vor der weiteren Planung der A 20 den im Koalitionsvertrag (S. 48) vorgesehenen „Dialogprozess mit Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden“ abwarten? Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die konkrete Gestaltung des im Koalitionsvertrag angekündigten Dialogprozes- ses mit Verbänden wird derzeit noch geprüft. Unabhängig davon wird das Vor- haben entsprechend dem gesetzlichen Auftrag weitergeplant. Auf die Antwor- ten zu den Fragen 10 bis 14 wird verwiesen. 18. Wie fließen in die Bedarfsplanüberprüfung des Bundesverkehrswege- plans zur A 20 (oder allgemein) neue Trends bei Mobilität wie mehr Homeoffice oder mehr Radverkehr ein, und wie schlägt sich das in den Prognosen nieder? Trends wie etwa Homeoffice und Radverkehr fließen in die Verkehrsprognose (VP) 2040 ein. Die VP 2040 befindet sich noch in Bearbeitung. 19. Wird bei der Bedarfsplanüberprüfung auch eine neue Seeverkehrspro- gnose erstellt, und erwartet die Bundesregierung, dass dies Folgen für die A 20 haben wird? Im Rahmen der VP 2040 wird auch eine Seeverkehrsprognose erarbeitet. 20. Wann und wo ist bei der A 20 jeweils mit einem Baubeginn in Nieder- sachsen und in Schleswig-Holstein zu rechnen? Erst nach Vorliegen von vollziehbarem Baurecht ist zu entscheiden, wann die Maßnahme zum Bau freigegeben werden kann. 21. Wird es einen separaten Baubeginn für einzelne Bauabschnitte der A 20 geben, auch wenn noch nicht für alle Abschnitte ein vollziehbares und rechtskräftiges Baurecht vorliegen würde? Wie wäre ggf. ein separater Baubeginn nach Ansicht der Bundesregie- rung damit vereinbar, dass die A 20 von der A 28 bei Westerstede bis zur A 7 in Schleswig-Holstein laut PRINS nur im Gesamtzusammenhang be- wertbar ist? Da die Einzelabschnitte der A 20 eine eigenständige Verkehrsbedeutung und -funktion besitzen, könnte mit dem Bau einzelner Abschnitte auch dann begon- nen werden, wenn noch nicht für alle Abschnitte Baurecht vorliegt, sofern die jeweiligen Planfeststellungsbeschlüsse nicht miteinander verknüpft werden. 22. Was ist die Kostenschätzung der Bundesregierung für die geplanten Ab- schnitte der A 20 auf Basis der aktuellsten verfügbaren Preise (bitte mit verwendetem Preisstand insgesamt und nach Bauabschnitten angeben, analog der Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/28259)? Die aktuell genehmigten Baukosten sowie eine Kostenschätzung mit Stand I/ 2022 (aktuell vorliegender BPI) für alle Bauabschnitte der A 20 und der A 26 zwischen dem AK Kehdingen und Stade-Ost sind der folgenden Tabelle zu ent-",
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"content": "Drucksache 20/2741 –8– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. nehmen. Die Höhe der Planungskosten je Bauabschnitt ist der Bundesregierung nicht bekannt. BA Bezeichnung Genehm. Kosten- Kosten I/ Bemerkung Kosten stand 2022 [Mio. €] [Schätzung in Mio. €] A 20, Küstenautobahn NI Westerstede (A 28) – Kostenfortschreibung 1 243,0 2021 258,1 Jaderberg (A 29) 24.08.2021 Jaderberg (A 29) – Gesehenvermerk RE- 2 406,7 2016 557,5 Schwei (B 437) Entwurf, 28.09.2016 Schwei (B 437) – östl. Gesehenvermerk RE- 3 133,3 2016 182,7 Weserquerung (L 121) Entwurf, 30.12.2016 östl. Weserquerung Gesehenvermerk RE- 4a (L 121) – A 27 (nördl. 180,0 2019 236,2 Entwurf, 08.02.2019 AD Stotel) A 27 (nördl. AD Stotel) – 4 166,5 2014 228,2 BVWP, 01.01.2014 Heerstedt (B 71) Heerstedt (B 71) – Gesehenvermerk RE- 5 271,9 2020 313,6 Bremervörde (B 495) Entwurf, 14.10.2020 Bremervörde (B 495) – 6 133,3 2014 190,1 BVWP, 01.01.2014 Elm (L 114) Elm (L 114) – AK A 20/ Gesehenvermerk RE- 7 302,8 2016 415,1 A 26 (östl. Drochtersen) Entwurf, 19.02.2016 Teil-Kostenfortschreibung 8 AK Kehdingen 109,6 2019 134,6 Gesehenvermerk 11.03.2019 BVWP, 01.01.2014, Ab- AK Kehdingen – 8 684,7 2014 - schnitt in Kostenschätzung LGr. SH/NI (Elbmitte) in BA 8 SH enthalten A 26, östlich AK Kehdingen (A 20) – Stade-Ost AK Kehdingen – Kostenaktualisierung, 5a 312,3 2020 351,5 Freiburger Straße/L 111 21.12.2020 Freiburger Straße/L 111 – Gesehenvermerk RE- 5b 216,3 2020 247,6 Stade-Ost Entwurf, 22.04.2020 A 20, Nord-West-Umfahrung Hamburg 3 Weede – Wittenborn 149,5 2014 287,0 BVWP, 01.01.2014 (RE- Entwurf 09/2006); Kosten- aktualisierung aus 2017 auf 222,3 Mio. € 4 Wittenborn – A 7 125,6 2014 278,0 BVWP, 01.01.2014 (RE- Entwurf 02/2009); Kosten- aktualisierung aus 2017 auf 215,3 Mio. € 5 A 7 – L 114 127,5 2014 175,5 BVWP, 01.01.2014 (RE-Entwurf 06/2009) 6 L 114 - A 23 114,5 2014 157,0 BVWP, 01.01.2014 (RE-Entwurf 10/2007) 7 A 23 – Glückstadt 207,4 2014 284,3 BVWP, 01.01.2014 (Kos- tenfortschreibung 07/2010) 8 Glückstadt – LGr. SH/NI 374,8 2014 1.589,1 BVWP, 01.01.2014; Kos- (Elbmitte) tenaktualisierung aus 2017 auf 1.230,9 Mio. € Summe 4.259,7 5.886,1",
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"number": 9,
"content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –9– Drucksache 20/2741 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. In dem veröffentlichten Finanzierungs- und Realisierungsplan (FRP) 2021 bis 2025 für die Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung sind in den Teilen B und C auch Bauabschnitte der A 20 und A 26 aufgeführt. Da die Autobahn GmbH des Bundes bei der Kostenermittlung auch Risikozuschlä- ge, Preisindexierungen, Planungskosten und ggf. weitere Zuschläge berück- sichtigt hat, sind die dort genannten Kosten teilweise höher als die in der Tabel- le dargestellten Kosten. 23. Welche Kosten wurden durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bzw. durch die Autobahn GmbH des Bundes für die jeweiligen Kostenermittlungsstufen (Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenbe- rechnung, Kostenanschlag) im Laufe der unterschiedlichen Planungs- und Projektphasen für die geplanten Abschnitte der A 20 zu welchem Zeitpunkt (bitte Datum der jeweiligen Kostenermittlung angeben) ermit- telt (bitte einzeln für jeden Abschnitt über alle Kostenermittlungsstufen benennen)? Um eine Vergleichbarkeit aller Straßenneu- und Ausbaumaßnahmen sicherzu- stellen, werden die Kostenermittlungsstufen der A 20 mit dem einheitlichen Preisniveau zum Zeitpunkt der Aufstellung des BVWP angegeben. Da zu die- sem Zeitpunkt nur für die Abschnitte 3 bis 5 in Niedersachsen keine Vorent- wurfsunterlagen vorlagen, sind für diese drei Abschnitte die Kosten gemäß der Kostenschätzung angegeben. Den übrigen Kosten ist eine Kostenberechnung zugrunde gelegt. BA Bezeichnung Kosten BVWP Kostenberechnung [Mio. €] [Mio. €] (1.1.2014) (Stand) A 20, Küstenautobahn NI Westerstede (A 28) – 161,0 189,5 1 Jaderberg (A 29) (RE 10/2013) (KFS 02/2019) 406,7 406,7 2 Jaderberg (A 29) – Schwei (B 437) (aus RE-VE) (RE 09/2016) Schwei (B 437) – 137,8 133,3 3 östl. Weserquerung (L 121) (Kostenschätzung) (RE 12/2016) östl. Weserquerung (L 121) – 169,0 4a A 27 (nördl. AD Stotel) 259,5 (RE 02/2019) A 27 (nördl. AD Stotel) – (Kostenschätzung) 4 Heerstedt (B 71) Heerstedt (B 71) – 192,1 271,9 5 Bremervörde (B 495) (Kostenschätzung) (RE 10/2020) 138,7 6 Bremervörde (B 495) – Elm (L 114) (RE 06/2012*) Elm (L 114) – 299,2 302,8 7 AK A 20/A 26 (östl. Drochtersen) (aus RE-VE) (RE 02/2016) 76,1 109,6 8 AK Kehdingen + 684,7 (1. KFS 03/2019) AK Kehdingen – 760,8 8 LGr. SH/NI (Elbmitte) (RE 02/2008*) A 26, östlich AK Kehdingen (A 20) – Stade-Ost AK Kehdingen – 156,8 312,3 5a Freiburger Straße/L 111 (RE 07/2009*) (gen. Aktualis. 12/2020) 80,6 5b Freiburger Straße/L 111 – Stade-Ost 243,2 (RE 04/2020) (RE 07/2009*)",
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"content": "Drucksache 20/2741 – 10 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. BA Bezeichnung Kosten BVWP Kostenberechnung [Mio. €] [Mio. €] (1.1.2014) (Stand) A 20, Nord-West-Umfahrung Hamburg 3 Weede – Wittenborn 149,5 (FD, RE 09/2006) 4 Wittenborn – A 7 125,6 (FD, RE 02/2009) 5 A 7 – L 114 127,5 (RE 06/2009) 6 L 114 – A 23 114,5 (RE 10/2007) 7 A 23 – Glückstadt 207,4 (KFS 07/2010) 8 Glückstadt – LGr. SH/NI (Elbmitte) 374,8 (RE 02/2008*) * Kosten aus RE-Vorentwurf wurden mit BPI auf I/2014 hochgerechnet 24. Für welche Bauabschnitte der A 20 arbeitet die Bundesregierung bzw. die Autobahn GmbH des Bundes gerade an einer Kostenfortschreibung bzw. einer Aktualisierung der Baukosten, und bis wann soll diese abge- schlossen werden (bitte die betreffenden Abschnitte benennen)? In den folgenden, in der Tabelle dargestellten Abschnitten wird derzeit eine Kostenfortschreibung erarbeitet. Vsl. Vorlagezeitpunkt Kostenfortschreibung oder BA Bezeichnung Aktualisierung der Baukosten A 20, Küstenautobahn NI Westerstede (A 28) – 1 4. Quartal 2022 Jaderberg (A 29) 6 Bremervörde (B 495) – Elm (L 114) Ende 1. Quartal 2023 8 AK Kehdingen 1. Quartal 2023 A 20, Nord-West-Umfahrung Hamburg 3 Weede – Wittenborn 1. Halbjahr 2023 4 Wittenborn – A 7 1. Halbjahr 2023 5 A 7 – L 114 2. Halbjahr 2023 6 L 114 – A 23 2. Halbjahr 2023 7 A 23 – Glückstadt 4. Quartal 2022 8 Glückstadt – LGr. SH/NI (Elbmitte) 4. Quartal 2022",
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"content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 11 – Drucksache 20/2741 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 25. Warum waren für die Bundesregierung die Zahlen aus der „BUND-Studie“ („Die Kosten der Autobahn A 20“, vorgelegt vom Koordinationskreis der Initiativen und Umweltverbände gegen die A 20, https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/mobilit aet/mobilitaet_a20_kosten_studie.pdf) nicht nachvollziehbar (vgl. Ant- wort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 19/28259), obwohl diese sich ausschließlich auf Zahlen der damaligen Bundesregierung, des Bun- desministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), des Bun- desrechnungshofes sowie weitere öffentlich zugängliche Zahlen bezog und sämtliche Quellen angegeben wurden? Da weder ein Baubeginn, noch ein Inbetriebnahmezeitpunkt feststehen und kei- ne Aussage zur Entwicklung der Baupreise, der Fortschreibung von Regelwer- ken sowie der Anpassung der Planungen im Planungsprozess gemacht werden können, ist eine Bewertung der finalen Realisierungskosten aus der BUND- Studie von 7 Mrd. Euro nicht nachvollziehbar. 26. Warum schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/28259, dass Planungskosten „ermittelt und als Teil der bewertungs- relevanten Kosten in die Maßnahmenbewertung zur Ermittlung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses einbezogen“ worden seien, in ihrer Ant- wort vom 5. März 2021 auf die Berichtsanforderung des Abgeordneten Sven-Christian Kindler (Frage 4) jedoch, in der Aufstellung der Kosten zur Genehmigung seien „grundsätzlich keine Planungskosten berück- sichtigt“? Sind in den Bauabschnitten, die zu Frage 1 dieser Kleinen Anfrage bzw. zu der Antwort darauf erfasst sind, Planungskosten in den Kosten einge- rechnet oder nicht? Die Ermittlung der bewertungsrelevanten Kosten (mit Berücksichtigung von Planungskosten) entspricht der BVWP-Methodik. In der Kostenberechnung zur Entwurfsplanung bleiben diese gemäß der Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS) unberücksichtigt. Dies ist mit den unterschiedlichen Zielen der jeweiligen Betrachtung begründet (Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Zuge des BVWP gegenüber Erfassung in- vestiver Kosten zur Veranschlagung im Bundeshaushalt). In den in der Antwort zu Frage 22 der vorliegenden Anfrage ausgewiesenen Kosten handelt es sich um Investitionskosten (ohne Planungskosten). 27. Erwartet die Bundesregierung, dass durch die Folgen der Erderwär- mung – zum Beispiel durch Zunahme von Niederschlag im Winter, Zu- nahme von Starkniederschlag auch im Sommer oder durch den gestiege- nen Meeresspiegel – die Kosten der A 20 steigen werden? Erwartet die Bundesregierung insbesondere zusätzliche Kosten durch a) Entwässerungseinrichtungen, b) Sicherstellung der gefahrlosen Nutzung der Autobahn oder c) Maßnahmen zur Sicherung der Deiche? Es werden derzeit keine zusätzlichen Kosten erwartet.",
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"content": "Drucksache 20/2741 – 12 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 28. Wie hoch ist die Flächeninanspruchnahme für die geplanten Abschnitte der A 20 insgesamt und im Einzelnen (bitte für jeden Bauabschnitt der A 20 gesondert die Flächeninanspruchnahme für den Straßenkörper, die Nebenanlagen sowie die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen angeben)? Die Flächeninanspruchnahme der Abschnitte der A 20 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. BA Bezeichnung Flächeninanspruchnahme [ha] Trasse incl. Nebenanlagen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen A 20, Küstenautobahn NI 1 Westerstede (A 28) –Jaderberg (A 29) 190 295 2 Jaderberg (A 29) – Schwei (B 437) 333 350 3 Schwei (B 437) – 67 240 östl. Weserquerung (L 121) 4a östl. Weserquerung (L 121) – 35 70 A 27 (nördl. AD Stotel) 4 A 27 (nördl. AD Stotel) – 70 125 Heerstedt (B 71) 5 Heerstedt (B 71) – 232 200 Bremervörde (B 495) 6 Bremervörde (B 495) – Elm (L 114) 136 160 7 Elm (L 114) – 190 234 AK A 20/A 26 (östl. Drochtersen) 8 AK Kehdingen – 142 74 LGr. SH/NI (Elbmitte) inkl. AK Kehdingen A 20 (NI) 1395 1748 A 26, östlich AK Kehdingen (A 20) – Stade-Ost 5a AK Kehdingen – 150 215 Freiburger Straße/L 111 5b Freiburger Straße/L 111 – Stade-Ost 68 58 A 26 (NI) 218 273 A 20, Nord-West-Umfahrung Hamburg 3 Weede –Wittenborn 141 363 4 Wittenborn – A 7 205 518 5 A 7 – L 114 128 363 6 L 114 – A 23 85 192 7 A 23 – Glückstadt 179 476 8 Glückstadt – LGr. SH/NI (Elbmitte) 82 62 A 20 (SH) 820 1974 A 20/A 26 Gesamt 2433 3995",
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"content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 13 – Drucksache 20/2741 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 29. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung bei den geplanten Ab- schnitten der A 20 für den Kauf der Baufläche inklusive Baufeld (bitte nach Bauabschnitten, Bundesländern und Landkreisen aufschlüsseln und durchschnittliche Kosten pro Quadratmeter angeben)? In der folgenden Tabelle sind die voraussichtlichen Grunderwerbskosten Ge- samt (Baufeld und externe Maßnahmen), die durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter sowie die betroffenen Landkreise für die einzelnen Abschnitte der A 20 dargestellt. BA Bezeichnung Voraussichtliche Betroffene Grunderwerbskosten Landkreise (Gesamt*) [Mio. €] [€/m²] A 20, Küstenautobahn NI 1 Westerstede (A 28) – Jaderberg (A 29) 13,6 2,8 Ammerland, Friesland 2 Jaderberg (A 29) – Schwei (B 437) 26,1 3,8 Ammerland, Weser- marsch, Friesland 3 Schwei (B 437) – 6,5 2,1 Wesermarsch, östl. Weserquerung (L 121) Cuxhaven 4a östl. Weserquerung (L 121) – 4,5 4,3 Cuxhaven A 27 (nördl. AD Stotel) 4 A 27 (nördl. AD Stotel) – 8,9 4,6 Cuxhaven Heerstedt (B 71) 5 Heerstedt (B 71) – 39,2 9,1 Cuxhaven, Bremervörde (B 495) Rotenburg 6 Bremervörde (B 495) – Elm (L 114) 8,7 2,9 Rotenburg, Stade 7 Elm (L 114) – 15,4 3,6 Stade AK A 20/A 26 (östl. Drochtersen) 8 AK Kehdingen 6,8 5,4 Stade 8a AK Kehdingen – EQ Nds.(Strecke) 4,5 4,9 Stade A 20 (NI) 134,2 4,4 A 26, östlich AK Kehdingen (A 20) – Stade-Ost 5a AK Kehdingen – 23,5 6,4 Stade Freiburger Straße/L 111 5b Freiburger Straße/L 111 – Stade-Ost 7,3 5,8 Stade A 26 (NI) 30,8 6,1 A 20, Nord-West-Umfahrung Hamburg 3 Weede –Wittenborn 5,5 1,1 Segeberg 4 Wittenborn – A 7 27,6 3,8 Segeberg 5 A 7 – L 114 7,3 1,5 Pinneberg, Segeberg 6 L 114 – A 23 12,7 4,6 Steinburg, Pinneberg 7 A 23 – Glückstadt 25,8 3,9 Steinburg 8 Glückstadt – LGr. SH/NI (Elbmitte) 20,1 13,9 Steinburg A 20 (SH) 99,0 4,8 A 20/A 26 Gesamt 264 4,7",
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"content": "Drucksache 20/2741 – 14 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 30. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung bei den geplanten Ab- schnitten der A 20 für den Kauf der Fläche für Ausgleichs- und Ersatz- maßnahmen sowie zur Erstaufforstung (bitte nach Bauabschnitten, Bun- desländern und Landkreisen aufschlüsseln und durchschnittliche Kosten pro Quadratmeter angeben; bitte wie in der Antwort zu Frage 2 auf Bun- destagsdrucksache 18/9205 aufschlüsseln)? Der folgenden Tabelle sind die Grunderwerbskosten für Ausgleichs- und Er- satzmaßnahmen zu entnehmen. BA Bezeichnung Voraussichtliche Grunderwerbs- Betroffene kosten für Ausgleichs- und Ersatz- Landkreise maßnahmen* [ha] [€/m²] [Mio. €] A 20, Küstenautobahn NI 1 Westerstede (A 28) – Jaderberg (A 29) 295 2,8 8,3 Ammerland, Friesland 2 Jaderberg (A 29) – Schwei (B 437) 350 3,8 13,3 Ammerland, Wesermarsch, Friesland 3 Schwei (B 437) – 240 2,1 5 Wesermarsch, östl. Weserquerung (L 121) Cuxhaven 4a östl. Weserquerung (L 121) – 70 4,3 3 Cuxhaven A 27 (nördl. AD Stotel) 4 A 27 (nördl. AD Stotel) – 125 4,6 5,8 Cuxhaven Heerstedt (B 71) 5 Heerstedt (B 71) – 200 9,1 18,2 Cuxhaven, Bremervörde (B 495) Rotenburg 6 Bremervörde (B 495) – Elm (L 114) 160 2,9 4,6 Rotenburg, Stade 7 Elm (L 114) – 234 3,6 8,4 Stade AK A 20/A 26 (östl. Drochtersen) 8 AK Kehdingen 47 5,4 2,5 Stade 8a AK Kehdingen – 27 4,9 1,3 Stade LGr. SH/NI (Elbmitte) A 20 (NI) 1748 4,4 70,4 A 26, östlich AK Kehdingen (A 20) – Stade-Ost 5a AK Kehdingen – 215 6,4 13,8 Stade Freiburger Straße/L 111 5b Freiburger Straße/L 111 – Stade-Ost 58 5,8 3,4 Stade A 26 (NI) 273 6,1 17,2 A 20, Nord-West-Umfahrung Hamburg 3 Weede –Wittenborn 363 1,1 4 Segeberg 4 Wittenborn – A 7 518 3,8 19,7 Segeberg 5 A 7 – L 114 363 1,5 5,4 Pinneberg, Segeberg 6 L 114 – A 23 192 4,6 8,8 Steinburg, Pinneberg 7 A 23 – Glückstadt 476 3,9 18,6 Steinburg 8 Glückstadt – LGr. SH/NI (Elbmitte) 62 7,1 8,6 Steinburg A 20 (SH) 1974 3,7 65,1 A 20/A 26 Gesamt 3995 4,3 152,7 * Die Grunderwerbskosten für das Baufeld und die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden rechnerisch aufgeschlüsselt",
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"content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 15 – Drucksache 20/2741 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 31. Welche Geldsumme wurde für den Ankauf von Flächen für den Bau der geplanten Abschnitte der A 20 bisher aufgewendet, und wie hoch ist die Geldsumme der ausstehenden Angebote für den Ankauf von Flächen für den Bau insgesamt? Für den Grunderwerb wurden bislang 92,5 Mio. Euro aufgewendet. Darüber hi- naus liegen derzeit Angebote für den Ankauf weiterer Flächen in Höhe von rund 9,9 Mio. Euro vor. 32. Wurden für die geplanten Abschnitte der A 20 inzwischen Enteignungen beantragt oder vorgenommen, und wenn ja, wo, und in welchem Umfang (bitte tabellarisch nach Landkreis, Größe der Fläche, Höhe der Entschä- digung und Stand des Verfahrens aufschlüsseln)? Nein. 33. Wie hat sich durch die Kostensteigerungen, die sich bis zuletzt bei den geplanten Abschnitten der A 20 ergeben haben (siehe Antwort zu Fra- ge 12 auf Bundestagsdrucksache 19/28259 bzw. die in der Antwort auf diese Kleine Anfrage genannten Kosten) das Nutzen-Kosten-Verhältnis verändert? Die Wirtschaftlichkeit von Vorhaben wird im Planungsprozess zu definier- ten Prüfstationen geprüft. Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit ist die Grund- voraussetzung für eine Baufreigabe des Projekts. 34. Welche Teile der geplanten Abschnitte der A 20 führen durch Böden mit nur geringer Tragfähigkeit wie tiefgründiges Moor oder organische Marsch (bitte die betreffenden Teile in Kilometern detailliert auflisten so- wie den prozentualen Anteil jeweils in Niedersachsen und Schleswig- Holstein angeben)? In der folgenden Tabelle sind die einzelnen Abschnitte der A 20 mit ihrer Län- ge und ihrer Länge sowie dem Anteil der Strecke in schwierigem Baugrund dargestellt. BA Bezeichnung Länge schwieriger Baugrund [km] [km] [%] Bemerkung A 20, Küstenautobahn NI 1 Westerstede (A 28) – Jaderberg (A 29) 13,0 1,2 9% 2 Jaderberg (A 29) – Schwei (B 437) 22,5 20 89 % 3 Schwei (B 437) – 10,2 8,06 79 % östl. Weserquerung (L 121) 4a östl. Weserquerung (L 121) – 8,7 6,7 77 % Incl. Teilstrecke A 27 A 27 (nördl. AD Stotel) 4 A 27 (nördl. AD Stotel) – 16,5 10,2 62 % Incl. Teilstrecke A 27 Heerstedt (B 71) 5 Heerstedt (B 71) – 20,5 1,6 8% Bremervörde (B 495) 6 Bremervörde (B 495) – Elm (L 114) 12,4 2,6 21 % 7 Elm (L 114) – 18,6 10,9 59 % AK A 20/A 26 (östl. Drochtersen)",
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"content": "Drucksache 20/2741 – 16 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. BA Bezeichnung Länge schwieriger Baugrund [km] [km] [%] Bemerkung 8 AK Kehdingen 2,2 2,2 100 % 8a AK Kehdingen – 6,8 2,5 37 % (nur NI) LGr. SH/NI (Elbmitte) A 20 (NI) 131,4 65,96 50 % Incl. Teilstrecke A 27 A 26, östlich AK Kehdingen (A 20) – Stade-Ost (NI) 5a AK Kehdingen – Freiburger Straße/ 10,1 10,1 100 % L 111 5b Freiburger Straße/L 111 – Stade-Ost 5,7 5,7 100 % A 26 (NI) 15,8 15,8 100 % A 20, Nord-West-Umfahrung Hamburg (SH) 3 Weede – Wittenborn 9,9 0,6 6% 4 Wittenborn – A 7 20,6 2,1 10 % 5 A 7 – L 114 13,2 2,9 22 % 6 L 114 – A 23 10,2 2,7 27 % 7 A 23 – Glückstadt 15,2 12,7 83 % 8 Glückstadt – LGr. SH/NI (Elbmitte) 4,0 1,8 45 % (nur SH) A 20 (SH) 73,0 22,8 31 % A 20/A 26 Gesamt 220 105 48 % 35. Wo werden wegen Böden mit nur geringer Tragfähigkeit bei den geplan- ten Abschnitten der A 20 besondere Bauverfahren angewendet (wie Bo- denvollaustausch- bzw. Überschüttverfahren, Tiefgründung oder anderes; bitte ggf. genaue Abschnitte mit Kilometerzahl angeben und Verfahren nennen)? In den zu Frage 34 benannten Teilstrecken auf wenig tragfähigem Untergrund kommen teilweise das Überschüttverfahren, aufgeständerte Gründungspolster oder Tiefgründung von Bauwerken zum Einsatz. 36. In welchem Umfang fallen ggf. im Zuge des Bodenaustauschs bei den geplanten Abschnitten der A 20 Aushubmassen an, und an welchen Standorten ist deren Deponierung geplant (bitte für die betroffenen Bauabschnitte Volumen zu deponierender Massen genau benennen)? Bodenaustausch soll weitgehend minimiert werden. Aus diesem Grund wurden bzw. werden ergänzende Baugrunderkundungen durchgeführt. Ausgehobene Bodenmassen, die nicht zum Wiedereinbau geeignet sind, sollen überwiegend innerhalb der Baufelder wiederverwendet werden. Nicht im Projekt verwendba- re Bodenmassen sollen für Deichbaumaßnahmen oder andere Maßnahmen, z. B. Lärm- oder Sichtschutzwälle verwendet werden. Die Aushubmassen aus dem Tunnelbau werden ebenfalls überwiegend im Stra- ßenbau, im Deichbau und für die Errichtung von Lärmschutzwällen eingesetzt. Die Deponiestandorte, die rund zwei Jahre nach Baubeginn für die nicht ver- wendbaren Böden benötigt werden, werden zum Baubeginn festgelegt werden, da die künftigen Kapazitäten der möglichen Deponien zurzeit nicht bekannt sind. Die Aushubmassen für den Tunnelbau betragen in Niedersachsen: ca. 747 000 m³, davon 39 500 m³ nicht verwendbare Böden (Deponie) sowie in Schleswig-Holstein: ca. 3 368 000 m³, davon 639 000 m³ nicht verwendbare Böden (Deponie).",
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"content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 17 – Drucksache 20/2741 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. In den nachfolgend genannten Abschnitten findet voraussichtlich Bodenaus- tausch in nennenswertem Umfang statt: – Im Abschnitt 1 in NI fallen im Trassenbereich im Zuge der Baugrundver- 3 besserung rd. 420 000 m Aushubmassen von Mudde/Torf an. – Im Abschnitt 2 in NI belaufen sich die Aushubmassen für die Baugrundver- 3 besserung auf rd. 60 000 m . – Im Abschnitt 3 in NI ist für die beidseitige Verbreiterung der B 437 ein Teil- 3 bodenaustausch in einer Größenordnung von 140 000 m vorgesehen. – Im Abschnitt 4a in NI ist analog zum Abschnitt 3 für die Verbreiterung der 3 B 437 ein Austausch von rd. 275 000 m erforderlich. – Für den Abschnitt 4 in NI wurde eine Aushubmasse von 276 000 m3 ermit- telt. 37. Warum kann die Bundesregierung nicht sagen, ob bei der Ostseeauto- bahn das Überschüttverfahren angewendet wurde (vgl. Antwort zu Fra- ge 28 auf Bundestagsdrucksache 19/28259), während sie zugleich angibt, die Kosten für Baugrundverbesserungsmaßnahmen würden bei der Kos- tenberechnung der A 20 berücksichtigt (vgl. Antwort zu Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 19/28259)? Kosten für erforderliche Baugrundverbesserungsmaßnahmen werden im Zuge der Kostenberechnung erfasst. Zu den gewählten Maßnahmen liegen der Bun- desregierung keine eigenen Informationen vor. 38. Wurde bei den Streckenabschnitten mit neueren Absackungen an der A 20 in Mecklenburg-Vorpommern bei Sanitz und bei Neubrandenburg im Jahr 2019 (vgl. https://www.ostsee-zeitung.de/mecklenburg-vorpomm ern/bund-bestaetigt-a-20-sackt-an-zwei-weiteren-stellen-in-mv-ab-V6R5 S7PVSWCSC5RL5EDIMEACYE.html) das Überschüttverfahren an- gewendet, bzw. wenn nein, welches Verfahren kam dort zur Anwendung? Nach Auskunft der Autobahn GmbH des Bundes wurden im Autobahnabschnitt der A 20 zwischen den Anschlussstellen Neubrandenburg-Ost und Friedland in verschiedenen Bereichen Dammschüttungen vorgenommen. 39. Für wie viele Kilometer und zu welchen Kosten pro Kilometer wurden bei den geplanten Abschnitten der A 20 Baugrundverbesserungsmaßnah- men im Rahmen der Kostenberechnungen berücksichtigt (vgl. Antwort zu Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 19/28259)? Die Kostenberechnung erfolgt auf Basis von Mengen und Einheitspreisen. Kos- ten für Baugrundverbesserungsmaßnahmen bei der A 20 nach Längen sind in den Kostenberechnungen nicht separat ausgewiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.",
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"content": "Drucksache 20/2741 – 18 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 40. Beruhen die Kosten für Baugrundverbesserungsmaßnahmen in der Ant- wort zu Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 19/28259 auf dem „Schluss- bericht zur Entwicklung eines Verfahrens zur Plausibilisierung von Investitionskosten von angemeldeten Verkehrsinfrastrukturvorhaben im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung (Los 1)“ (https://www.bmv i.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/BVWP/bvwp-2015-abschlussbericht-los- 1.pdf, im Folgenden „Schlussbericht“)? Nein. 41. Auf welches Preisstandsjahr beziehen sich die in der Auswertung im ge- nannten „Schlussbericht“ angegebenen Erdbaukosten? 42. Auf welchen Projekten beruht die Ex-post-Auswertung des BMDV (bzw. des damaligen BMVI) im genannten „Schlussbericht“, und welche Bau- grundtypen 1 bis 5 im Sinne des „Schlussberichts“ (vgl. S. 33) betrafen die Projekte? 43. Hat das BMDV (bzw. das damalige BMVI) in die Auswertung im ge- nannten „Schlussbericht“ auch Projekte einbezogen, die auf einem Bau- grund verlaufen, der Moormächtigkeiten von mehr als 5 m, mehr als 10 m oder mehr als 15 m aufweist (bitte jeweilige Projekte für Moor- mächtigkeiten getrennt angeben)? 44. Hatte eines der im genannten „Schlussbericht“ ex-post ausgewerteten Projekte einen Baugrund, der mit den geplanten Abschnitten der A 20 vergleichbar ist? 46. Wie beurteilt die Bundesregierung den im genannten „Schlussbericht“ (S. 30) dargestellten Sachverhalt, dass ab einer Unterschätzung der Kos- ten um 20 Prozent die Überschätzung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses exponentiell ansteigt? Die Fragen 41 bis 44 und 46 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs ge- meinsam beantwortet. Im Zuge der Erarbeitung des BVWP 2030 wurden die Projektkosten für alle drei Verkehrsträger bundesweit nach einheitlichen Maßstäben ermittelt. Um eine methodisch zulässige Bewertung zu ermöglichen, wurden die auf dieser Basis ermittelten Kosten auf den Preisstand 2012 abgezinst. Nur so war es möglich, ein Nutzen-Kosten-Verhältnis zu bilden, da auch die Nutzenkompo- nenten im BVWP 2030 den Preisstand 2012 hatten. Beim Verkehrsträger Straße wurden die Anforderungen an die Projektanmel- dungen durch die Länder hinsichtlich der Planungstiefe und der Kostenschät- zungen für den BVWP 2030 deutlich erhöht. Außerdem wurden die angemel- deten Projekte sowohl aus Kostensicht als auch aus umwelt- und naturschutz- fachlicher Sicht durch Gutachter plausibilisiert. Dafür lieferte der genannte Schlussbericht des Forschungsvorhabens „Entwick- lung eines Verfahrens zur Plausibilisierung von Investitionskosten von ange- meldeten Verkehrsinfrastrukturvorhaben im Rahmen der Bundesverkehrswege- planung“ Grundlagen, u. a. durch eine ex post-Analyse der Herstellungskosten von Straßenbauprojekten aus dem BVWP 2003. In dem Forschungsvorhaben wurde auf Grundlage der Erkenntnisse, die im Rahmen der Realisierung der in Anlage 2.3.2 angegebenen Straßenbauprojekte gewonnenen wurden, ein Ver- fahren zur Kostenplausibilisierung entwickelt. Bei Vorhaben auf gering tragfä- higen Böden wurde dabei bspw. in zwei Baugrundtypen differenziert. Die im Schlussbericht angegebenen durchschnittlichen Kostensätze dienen der Plausi-",
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"number": 19,
"content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 19 – Drucksache 20/2741 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. bilisierung der projektspezifisch ermittelten Kosten – sie sind nicht Grundlage der jeweiligen projektspezifischen Kostenermittlungen für den BVWP 2030. Mit den genannten Plausibilitätsprüfungen konnte die Verlässlichkeit der Kos- tenangaben und deren bundesweite Vergleichbarkeit im BVWP 2030 im Ver- gleich zu vorherigen Bundesverkehrswegeplänen über alle erwogenen bzw. be- werteten Projektedeutlich gesteigert werden. Im Zuge der jeweiligen weiteren Planungsschritte wird – unabhängig von den Ergebnissen der BVWP-Bewertungen – vertieft auf die einzelnen örtlichen Ge- gebenheiten eingegangen. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse werden bei der weiteren detaillierten Projekt- und Kostenplanung berücksichtigt. Im Ver- gleich hierzu ist die Planung im Rahmen eines BVWP übergeordnet und basiert dementsprechend in angemessener Weise auf weniger detaillierten bzw. genau- en Daten und Informationen wie u. a. einer nur vorläufig unterstellten Trassen- führung. 45. Welche Baugrundtypen (1 bis 5) im Sinne des genannten „Schlussbe- richts“ finden sich bei den geplanten Abschnitten der A 20 (bitte genaue Abschnitte mit jeweiligem Typ angeben)? Der folgenden Tabelle sind die durch die Autobahn GmbH des Bundes angege- benen Baugrundtypen zu entnehmen. BA Bezeichnung Baugrundtypen nach „Schlussbericht“ A 20, Küstenautobahn NI Westerstede (A 28) – 1 1, 2, 3 Jaderberg (A 29) 2 Jaderberg (A 29) – Schwei (B 437) 1, 3, 4 3 Schwei (B 437) – 4 östl. Weserquerung (L 121) 4a östl. Weserquerung (L 121) – A 27 3, 4 (nördl. AD Stotel) 4 A 27 (nördl. AD Stotel) – 1, 2, 3, 4 Heerstedt (B 71) 5 Heerstedt (B 71) – 1, 4 Bremervörde (B 495) 6 Bremervörde (B 495) – Elm (L 114) 1, 4 7 Elm (L 114) – 1, 4 AK A 20/A 26 (östl. Drochtersen) 8 AK Kehdingen 4 AK A 20/A 26 – 1, 2, 4 LGr. SH/NI (Elbmitte) A 26, östlich AK Kehdingen (A 20) – Stade-Ost (NI) 5a AK Kehdingen – 4 Freiburger Straße/L 111 5b Freiburger Straße/L 111 – Stade-Ost 4 * Baugrundtypen gemäß „Schlussbericht: 1 Gut tragfähige Böden 2 Mäßig tragfähige Böden und Fels 3 Gering tragfähige Böden mit Mächtigkeit < 2 m und Fels mit wasserlöslichen Einlagerungen 4 Gering tragfähige Böden mit Mächtigkeit > 2 m 5 Wasserlösliche Festgesteine, weniger als 2 m Überdeckung",
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"content": "Drucksache 20/2741 – 20 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. BA Bezeichnung Baugrundtypen nach „Schlussbericht“ A 20, Nord-West-Umfahrung Hamburg 3 Weede – Wittenborn 1, 2, 3, 4 4 Wittenborn – A 7 1, 2, 3, 4 5 A 7 – L 114 1, 2, 4 6 L 114 – A 23 1, 2, 3 7 A 23 – Glückstadt 1, 2, 3, 4 8 Glückstadt – LGr. SH/NI (Elbmitte) 4 * Baugrundtypen gemäß „Schlussbericht: 1 Gut tragfähige Böden 2 Mäßig tragfähige Böden und Fels 3 Gering tragfähige Böden mit Mächtigkeit < 2 m und Fels mit wasserlöslichen Einlagerungen 4 Gering tragfähige Böden mit Mächtigkeit > 2 m 5 Wasserlösliche Festgesteine, weniger als 2 m Überdeckung 47. Gab es bei der Bundesstraße 212 (B 212) Absackungen an Stellen, die mit dem Überschüttverfahren gebaut wurden? Nach Auskunft der für die B 212, Ortsumgehung Berne zuständigen Auftrags- verwaltung Niedersachsen gab es in keinem Abschnitt Absackungen. 48. Gab es bei der A 26 Absackungen an Stellen, die mit dem Überschüttver- fahren gebaut wurden? Nein. 49. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass beim Bau der A 26 viel mehr Sand für das Überschüttverfahren benötigt wurde als ursprüng- lich veranschlagt (vgl. https://www.abendblatt.de/hamburg/harburg/articl e215658643/A-26-Sand-Damm-versinkt-im-Moor.html)? Wenn ja, sind diese Erfahrungen in die Kalkulation der Kosten für die A 20 eingeflossen oder nicht? Im 3. Bauabschnitt der A 26 sind Mengenmehrungen gegenüber den bauver- traglich fixierten Mengen beim Baustoff Sand eingetreten. Auswirkungen auf die Kostenberechnung für die A 20 ergeben sich daraus nicht. 50. Gab es bei der A 27 Absackungen an Stellen, die mit dem Überschüttver- fahren gebaut wurden? Das Überschüttverfahren kam beim Bau A 27 nicht zur Anwendung.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 21 – Drucksache 20/2741 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 51. Wurde bei der „Moorbrücke“ an der A 27 nahe Bremerhaven, die bis 2019 wegen einer Absackung saniert werden musste (vgl. https://www.br emerhaven.de/sixcms/media.php/94/NZ+2019+vom+11+Okt+-+Verkehr sfreigabe+Anfang+Nov.pdf), ursprünglich das Überschüttverfahren an- gewendet? Wenn ja, unterscheidet sich das heutige Überschüttverfahren von damals dort bei der A 27 angewandten? Die Baumaßnahme „Moorbrücke“ im Zuge A 27 umfasst eine Erneuerung der abgängigen Betonfahrbahn. Die Erneuerungsmaßnahme steht in keinem Zu- sammenhang mit Absackungen. Beim Bau der Moorbrücke wurde ein aufgeständertes Gründungssystem ge- wählt, welches damals bei sehr ungünstigen Baugrundverhältnissen angewen- det wurde, um den Austausch sehr mächtiger gering tragfähiger Baugrund- schichten zu vermeiden. Das Überschüttverfahren kam in diesem Strecken- abschnitt der A 27 nicht zur Ausführung. 52. Wäre eine Verlagerung von Fährverkehr auf Straßenverkehr im Bereich des geplanten Elbtunnels der A 20 im Einklang mit den Klimaschutzzie- len des Bundes? Ja. 53. Inwiefern ist der Bund bereit, die Fährgesellschaft Glückstadt-Wisch- hafen oder deren Beschäftigte zu unterstützen, wenn durch den Elbtunnel der Großteil des Geschäfts wegbrechen würde? Die Straßenbauverwaltung des Landes Schleswig-Holstein hat nach Kenntnis der Bundesregierung einen Vergleich mit den Betreibern der Elbfähre geschlos- sen.",
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"content": "Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333",
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