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            "content": "Drucksache 20/2734                                      –2–                Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. derzeit Möglichkeiten, diesen Prozess mit geeigneten Maßnahmen zu unterstüt- zen. Zum Thema Diversifizierung siehe auch die Antworten zu den Fragen 14, 19 und 20. 2. Welche Schlüsse und Handlungsbedarfe zieht die Bundesregierung aus der COVID-19-Pandemie und aus dem russischen Krieg gegen die Uk- raine im Hinblick auf Lieferketten und strategische Diversifizierung und Absicherung von Lieferketten? Hierbei müssen wir künftig auch die Risiken von wirtschaftlichen Verflechtun- gen stärker in den Blick nehmen. Dies kann unter Umständen auf eine Reduzie- rung bestimmter Verflechtungen hinauslaufen. Um in Zukunft Lieferketten- schwierigkeiten von für die Wirtschaft wichtigen Rohstoffen und Vorprodukten zu vermeiden bzw. besser abfedern zu können, sind mehrere Handlungsstränge zu verfolgen. Darunter fällt die Diversifizierung von Bezugsquellen, eine Um- stellung von fossilen auf erneuerbare Energieträger mit vermehrter heimischer Erzeugung sowie der Einstieg in das zirkuläre Wirtschaften. 3. Hat die Bundesregierung eine Gesamtstrategie zum Thema Lieferketten- resilienz, die eine Abstimmung zwischen den einzelnen Bundesministe- rien umfasst? Die Covid-19-Pandemie und nicht zuletzt der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine haben den Handlungsbedarf mit Blick auf Lieferketten und strategi- sche Diversifizierung deutlich aufgezeigt. Es ist daher ein klares Ziel der Bun- desregierung, die strategische und technologische Souveränität der EU und da- mit auch Deutschlands zu erhöhen. Dazu gehört, dass wir strategische Abhän- gigkeiten reduzieren, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie stärken, die Technologieführerschaft voranbringen und gleichzeitig eine verstärkte Diversi- fizierung fördern, ohne Europa abzuschotten. Hierbei müssen künftig auch die Risiken von wirtschaftlichen Verflechtungen stärker in den Blick genommen werden. Dies kann unter Umständen auch auf eine Reduzierung bestimmter Verflechtungen hinauslaufen. Um in Zukunft Lie- ferkettenschwierigkeiten von für die Wirtschaft wichtigen Rohstoffen und Vor- produkten zu vermeiden bzw. besser abfedern zu können, sind mehrere Hand- lungsstränge zu verfolgen. Darunter fällt die Diversifizierung von Bezugsquel- len, eine Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energieträger mit vermehrter heimischer Erzeugung sowie die Vertiefung und Erweiterung des zirkulären Wirtschaftens. Unternehmerseitig bleibt die Verantwortung zur eigenständigen Absicherung von Lieferketten bestehen. Der Abbau von Handelsbarrieren ist zentral, um den Unternehmen eine Diversifizierung ihrer Handelsbeziehungen zu ermöglichen. Die Bundesregierung verfolgt beim Thema Lieferkettenresilienz einen Multi- Level- und Multi-Stakeholder-Ansatz des Austauschs. Auf nationaler Ebene wurde die Kontaktstelle Lieferketten unter Federführung des BMWK (wieder) eingerichtet. Im Rahmen dieses Netzwerks aus Bundesregierung, Wirtschafts- ministerien der Länder und Verbänden wird ein Austausch zum aktuellen Stand der Lieferkettenproblematik ermöglicht. Außerdem prüft das BMWK im Rah- men dieses engen Austauschs mit der Wirtschaft, wie Unternehmen über die oben genannten Maßnahmen hinaus unterstützen werden können.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode                 –5–                             Drucksache 20/2734 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Betreffend China wird im Koalitionsvertrag eine neue umfassende China- Strategie der Bundesregierung angekündigt. Die Arbeit hieran hat unter Feder- führung des Auswärtigen Amts begonnen. Alle Bundesministerien und das Bundeskanzleramt sind in den Prozess der Erstellung eng eingebunden. Die Bundesregierung sucht zur Vorbereitung den Austausch mit internationalen und europäischen Partnern sowie Akteuren in Deutschland. Der Zeitplan für die Er- stellung erfolgt auch in Abstimmung mit anderen Strategieprojekten des Koali- tionsvertrages. Dabei kommt auch dem Thema Diversifizierung der Handels-, Liefer- und Rohstoffbeziehungen eine zentrale Bedeutung zu, siehe die Ant- wort zu Frage 1b. 6. Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung die regionale Wert- schöpfung bei der Stärkung der heimischen Lieferkettenresilienz, und was unternimmt sie, um diese zu stärken? Regionale Wertschöpfungsketten haben aufgrund ihrer räumlich enger gefass- ten Leistungsverflechtung ein geringeres Risiko für Störungen z. B. aufgrund von Logistikproblemen oder geoökonomischen Entwicklungen. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt- schaftsstruktur“ (GRW) fördern Bund und Länder in strukturschwachen Regio- nen auch Investitionen von Unternehmen, die sich in der Nähe von Lieferanten oder Abnehmern ansiedeln wollen. Im Zuge der Arbeiten zur Neuausrichtung der GRW prüfen Bund und Länder derzeit, inwieweit regionale Wertschöp- fungsketten durch eine Anpassung der Förderregeln künftig noch besser unter- stützt werden können. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ können im Bereich der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse schon seit langem ebenfalls regionale Lieferketten gefördert wer- den und damit ein Beitrag zu höherer Resilienz im Bereich der Ernährung ge- leistet werden. 7. Inwieweit sind die Maßnahmen des japanischen Ministers für wirtschaft- liche Sicherheit zur Stärkung der Lieferkettenresilienz auch ein Modell für Deutschland? 8. Befindet sich die Bundesregierung in einem systematischen Austausch mit seinem Verbündeten Japan, um von den dortigen Erfahrungen und Erfolgen im „Wirtschaftsschutz“ zu profitieren, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 7und 8 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen in Japan zur Wirtschafts- sicherheit sehr aufmerksam. Zudem wird sich in bestehenden bilateralen Gre- mien wie auch in den G7 darüber ausgetauscht.",
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            "content": "Drucksache 20/2734                                     –8–                Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 13. Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, wie dem sich auf zahlreiche Branchen auswirkenden Halbleitermangel in Deutschland kurzfristig begegnet werden kann? Die grundlegende Halbleiter-Knappheit wird nach aktuellen Prognosen voraus- sichtlich auch in den nächsten Jahren anhalten. Kurzfristige Abhilfe ist allen- falls begrenzt möglich. Lange Vorlaufzeiten für den Aufbau neuer Halbleiter- produktionskapazitäten und aktuell vorhandene Produktionskapazitäten lassen sich aus technologischen wie aus rechtlichen Gründen nur begrenzt umstellen. Die Herstellung moderner Halbleiter ist ein global organisierter Prozess. Da die Halbleiterfabriken überwiegend bereits ausgelastet sind, ist eine zügige Aus- weitung der Produktion nicht möglich. Deshalb kann kurzfristig die Halbleiter- produktion nicht gesteigert werden. Erschwert wird der Ausbau der Kapazitäten durch die Verfügbarkeit von Anlagen für die Herstellung von Halbleiterchips. Auf Grund der weltweit hohen Nachfrage sind die Anlagenhersteller auf Jahre hinaus ausgelastet und Lieferzeiten haben sich drastisch verlängert, da auch die Herstellung der Anlagen zur Halbleiterfertigung selbst vom Chipmangel betrof- fen ist. Kurzfristig kann die deutsche Politik daher nur weiter auf eine faire Verteilung der zusätzlichen Liefermengen dringen. Daher sind auch eigene Abhilfemaß- nahmen betroffener Branchen erforderlich, etwa der Ausbau der Lagerhaltun- gen für produktionswichtige Mikroelektronikprodukte sowie kurzfristige kon- zerninterne Neuallokationen vorhandener Bestände. Mittel- bis langfristig wird nur der Ausbau der Kapazitäten entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Halbleiterproduktion und -entwicklung mit einhergehenden privaten und staat- lichen Investitionen Abhilfe schaffen. Mit dem von der Europäischen Kommis- sion vorgeschlagenen Europäischen Chip-Gesetz sollen öffentliche und private Investitionen mobilisiert werden. Vor diesem Hintergrund ist die im Koalitions- vertrag avisierte Stärkung der Halbleiterbranche entlang der gesamten Wert- schöpfungskette ein wichtiges Signal an die Hersteller- und Abnehmerindustri- en. Im Hinblick auf konkrete Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 4 ver- wiesen. 14. Welche Rolle misst die Bundesregierung Freihandelsabkommen zur Stär- kung der Lieferkettenresilienz bei? Aus Sicht der Bundesregierung haben Freihandelsabkommen, die unseren Wer- ten entsprechen, eine zentrale Bedeutung für die Diversifizierung der deutschen und europäischen Handelsbeziehungen, weil sie einen stabilen rechtlichen Rah- men liefern, auf den Unternehmen beim Handel mit Drittstaaten angewiesen sind. Dies gilt sowohl mit Blick auf den Import insbesondere von Vorprodukten und Rohstoffen, wie auch mit Blick auf weitere Absatzmärkte für die deutsche und europäische Wirtschaft. In diesem Sinne tragen Freihandelsabkommen er- heblich zur Stärkung der Lieferkettenresilienz bei. 15. Setzt sich die Bundesregierung für eine schnelle Unterzeichnung des seit 1999 verhandelten Freihandelsabkommens mit den Mercosur-Staaten ein? Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Europäischen Union für die Ra- tifizierung des Assoziierungsabkommens EU-Mercosur ein, wenn zuvor von Seiten der Partnerländer umsetzbare und überprüfbare, rechtlich verbindliche Verpflichtungen zum Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsschutz eingegangen werden und praktisch durchsetzbare Zusatzvereinbarungen zum Schutz und Er- halt bestehender Waldflächen abgeschlossen worden sind.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode                  –9–                        Drucksache 20/2734 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Sieht die Bundesregierung im Energiecharta-Vertrag (englisch Energy Charter Treaty, ECT) eine Möglichkeit, die Energieversorgung in Deutschland abzusichern (bitte begründen)? Aus Sicht der Bundesregierung sind eine beschleunigte Energiewende inklusive der Steigerung von Energieeffizienz und die möglichst rasche Reduzierung der Abhängigkeit von russischen Energieimporten die zentralen Schritte, um die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Um die Ener- gieversorgung in Deutschland zu sichern, hat die Bundesregierung unmittelbar nach Kriegsbeginn zahlreiche Aktivitäten aufgenommen, die im Ersten und Zweiten Fortschrittsbericht Energiesicherheit aufgelistet sind (im Internet ab- rufbar unter: www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/0325_fortschri ttsbericht_energiesicherheit.pdf;https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloa ds/Energie/0501_fortschrittsbericht_energiesicherheit.pdf). 17. Welche Ziele hat sich die Bundesregierung in den Verhandlungen zum ECT gesetzt? Ist hierbei auch die Stärkung des Investorenschutzes vorgesehen? Die Bundesregierung sieht dringenden Reformbedarf beim Energiecharta- Vertrag. Der Energiecharta-Vertrag entspricht in seiner derzeitigen Ausgestal- tung nicht den Anforderungen der verbindlichen Ziele des Pariser Klimaab- kommens. Zudem muss das staatliche Regulierungsrecht in dem Vertrag explizit verankert und durch Konkretisierung der Schutzstandards gestärkt werden. Dadurch wird der Investitionsschutz für Staaten und auch für Investoren vorhersehbarer. Die Ziele der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Energiecharta-Vertrag (bezüglich Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Investitionsschutz) ergeben sich aus dem Koalitionsvertrag (im Internet abrufbar unter: www.bundesregierun g.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800) und wurden in dem Eckpunktepapier „Handelspolitik der Bundesregierung“ kon- kretisiert (abrufbar unter: www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunk tpapier-handelsagenda.pdf). 18. Erwägt die Bundesregierung einen Ausstieg Deutschlands aus dem ECT (bitte begründen)? Die Vertragsparteien sind am 24. Juni 2022 auf einer Ad-hoc-Sitzung der Energiecharta-Konferenz zu einem „Agreement in Principle“ über den Ab- schluss der Verhandlungen zur Modernisierung des Energiecharta-Vertrages ge- kommen. Am 22. bzw. 23. November 2022 soll die finale Abstimmung der Ver- tragsparteien über die Vertragsänderungen auf einer förmlichen Sitzung der Energiecharta-Konferenz erfolgen. Aktuell prüft und bewertet die Bundesregie- rung Verfahren und Verhandlungsergebnisse der Modernisierung des Energie- charta-Vertrages. Dabei werden insbesondere die Vorgaben des Koalitionsvert- rages und der neuen handelspolitischen Agenda berücksichtigt.",
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