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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 20/2736 20. Wahlperiode 07.07.2022 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 20/2367 – Konzept der Bundesregierung für einen Digitalcheck Vorbemerkung der Fragesteller Der Deutsche Bundestag hat in seiner 34. Sitzung am 12. Mai 2022 den Ent- wurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (Bundestagsdrucksache 20/737) in der Aus- schussfassung (Bundestagsdrucksache 20/1783) angenommen. Die Prüfung des Nationalen Normenkontrollrates kann sich danach ab dem 1. Januar 2023 auch darauf erstrecken, inwieweit die Möglichkeiten der digitalen Ausführung neuer Regelungen geprüft wurden (Digitalcheck). Zur Begründung wird auf ein „Konzept der Bundesregierung“ verwiesen, dessen Entwicklung laut dem Bundesministerium der Justiz in der Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern und für Heimat liege (Bundestagsdrucksache 20/1783, S. 4). Dieses Bundesministerium arbeitet – laut Aussage des Parlamentarischen Staatssek- retärs im Bundesministerium der Justiz, Benjamin Strasser (Plenarprotokoll 20/34, S. 3233) – derzeit „mit Hochdruck an einer inhaltlichen Konzeptionie- rung des Digitalchecks für alle Häuser der Bundesregierung“. Vorbemerkung der Bundesregierung Soweit sich Frageinhalte auf Vorgänge beziehen, bei denen der Willensbil- dungsprozess innerhalb der Bundesregierung über deren konkrete Ausgestal- tung und Umsetzung noch nicht abgeschlossen ist, kann zum Schutz des Kern- bereichs exekutiver Eigenverantwortung zu den erfragten Informationen keine Auskunft erteilt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist aus dem Gewaltenteilungsprinzip ein Antwortverweigerungsrecht der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen abzuleiten, wenn die Übermittlung der erfragten Informationen zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen. Diese Gefahr besteht nach der Rechtsprechung des BVerfG bei Informationen aus dem Bereich der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen regelmäßig, solange die Entschei- dung noch nicht getroffen bzw. die Positionierung der Regierung noch nicht er- folgt ist (vgl. zuletzt BVerfGE 156, 270 Rn. 89). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 6. Juli 2022 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 20/2736 –2– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. Wann wurde seitens des zuständigen Fachreferats mit der Entwicklung des Konzepts eines Digitalchecks begonnen, und baut die Entwicklung des derzeitigen Konzepts bereits auf frühere Vorarbeiten seitens des Re- ferats auf? Ein Grobkonzept eines Digitalchecks wurde 2020 erstellt. Die Überlegungen dazu basieren auch auf den Erfahrungen aus den Digitalisierungslaboren des Onlinezugangsgesetzes aus dem Jahr 2020. Der konkrete Auftrag erfolgte schließlich durch den aktuellen Koalitionsvertrag. 2. Warum wird das Konzept der Bundesregierung für den Digitalcheck im Bundesministerium des Innern und für Heimat entwickelt, und welche weiteren Bundesministerien sind an der Entwicklung beteiligt (bitte nach Bundesministerien, Personalaufwand und prognostizierten zusätzlichen Kosten aufschlüsseln)? 3. Wie viele Mitarbeiter sind im Bundesministerium des Innern und für Heimat mit der Entwicklung des Konzepts der Bundesregierung für ei- nen Digitalcheck befasst bzw. sollen damit noch befasst werden (bitte nach Organisationseinheiten und nach Laufbahngruppen auflisten)? 4. Was sieht das Konzept der Bundesregierung für einen Digitalcheck außer der beschlossenen Überprüfungskompetenz des Nationalen Normenkon- trollrates vor? 5. Welche positiven Effekte einer digitalen Ausführung von Gesetzesvorha- ben erhofft sich die Bundesregierung mit Blick auf das Prinzip der Nach- haltigkeit, und wie soll dies konkret beziffert werden? Die Fragen 2 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Die federführende inhaltliche Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Da nahezu alle Ressorts Regelungsentwürfe vor- bereiten, werden sämtliche betroffenen Ressorts eingebunden. Ein finales Konzept zu einem Digitalcheck innerhalb der Bundesregierung be- findet sich noch im Aufbau. Zum jetzigen Zeitpunkt kann daher noch keine Aussage getroffen werden, wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit den Arbeiten am Digitalcheck befasst sein werden (siehe auch Vorbemerkung der Bundesregierung). 6. Wie werden im Rahmen des Digitalchecks die Belange von Menschen mit Behinderungen und die Anforderungen an eine barrierefreie digitale Infrastruktur und Kompetenzgewinnung in diesem Feld berücksichtigt? Die Belange von Menschen mit Behinderungen und die Frage der Barrierefrei- heit werden beim Digitalcheck berücksichtigt. 7. Warum wurde dem Nationalen Normenkontrollrat bereits vor der voll- ständigen Fertigstellung eines Konzepts der Bundesregierung für einen Digitalcheck eine Überprüfungskompetenz für den Digitalcheck einge- räumt? Die Entscheidung ist eine Vorgabe des Gesetzgebers (siehe Vorbemerkung der Fragesteller).",
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"content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –3– Drucksache 20/2736 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 8. Wie ist die Überprüfungskompetenz des Nationalen Normenkontrollrates nach dem Konzept der Bundesregierung für einen Digitalcheck konkret ausgestaltet? Zu der Ausgestaltung der Überprüfungskompetenz finden derzeit Gespräche zwischen dem Normenkontrollrat und dem BMI statt (siehe auch Vorbemer- kung der Bundesregierung). 9. Warum soll der Nationale Normenkontrollrat die Durchführung des Digi- talchecks nur überprüfen, nicht aber selbst durchführen können? Die Entscheidung ist eine Vorgabe des Gesetzgebers (siehe Vorbemerkung der Fragesteller). 10. Soll der Nationale Normenkontrollrat nach dem Konzept der Bundes- regierung nur überprüfen, ob der Digitalcheck überhaupt durchgeführt wurde oder auch, ob die Möglichkeiten zur digitalen Ausführung neuer Regelungen ausreichend und ordnungsgemäß geprüft wurden? Zu der Ausgestaltung der Überprüfungskompetenz finden derzeit Gespräche zwischen dem Normenkontrollrat und dem BMI statt (siehe auch Vorbemer- kung der Bundesregierung). 11. Wer soll die Möglichkeiten der digitalen Ausführung neuer Regelungen nach dem Konzept der Bundesregierung prüfen? 12. Sollten die Möglichkeiten der digitalen Ausführung neuer Regelungen in den jeweils federführenden Bundesministerien selbst geprüft werden, welchen Mehrwert erhofft sich die Bundesregierung davon? 13. Sollte der Digitalcheck in den jeweils federführenden Bundesministerien selbst durchgeführt werden, erfolgt diese Prüfung dann durch Mitarbeiter der jeweiligen Bundesministerien oder soll auch die Möglichkeit beste- hen, hierfür externe Dienstleister zu beauftragen? 14. Sollten die Möglichkeiten der digitalen Ausführung neuer Regelungen in den jeweils federführenden Ressorts der Bundesregierung selbst durch eigene Mitarbeiter geprüft werden, wie viele und welche Mitarbeiter in den jeweiligen Ressorts sollen damit befasst werden (bitte nach Organi- sationseinheiten und nach Besoldungsgruppen auflisten)? 15. Wie soll sich der Digitalcheck nach Auffassung der Bundesregierung von den bisherigen Überprüfungen der jeweiligen Ressorts der Bundesregie- rung im Hinblick auf Digitalisierungsmöglichkeiten unterscheiden? Die Fragen 11 bis 15 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Überlegungen zur Ausgestaltung des Digitalchecks sind noch nicht abge- schlossen (siehe hierzu Vorbemerkung der Bundesregierung). 16. Wie unterscheidet sich der Digitalcheck von den Aufgaben der Abteilung für bessere Rechtsetzung, digitale Gesellschaft und Innovation des Bun- desministeriums der Justiz? Grundlage des Digitalchecks sind die Ausführungen im Koalitionsvertrag. Da- nach richtet sich die Ausgestaltung des Digitalchecks.",
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"content": "Drucksache 20/2736 –4– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 17. Wird die Umsetzung des Digitalchecks Teil der von der Bundesregierung angekündigten Digitalstrategie sein? Die Überlegungen zur Digitalstrategie sind noch nicht abgeschlossen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333",
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