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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 20/2691 20. Wahlperiode 07.07.2022 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jessica Tatti, Caren Lay, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. Wohnkostenlücke 2021 Die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdUH) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in tatsächlicher Höhe bis zu einer „angemessenen“ Obergrenze soll das Existenzminimum im Bereich Wohnen si- chern. Die Verfahren zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen sind seit vielen Jahren Gegenstand intensiver politischer und gerichtlicher Auseinander- setzungen. Dies bringt Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten und die Gefahr der Unterschreitung des Existenzminimums für die Bezieherinnen und Bezieher der Leistungen mit sich. Einige Kommunen verzichten von vornherein auf eigenständige Konzepte zu den Angemessenheitsgrenzen und greifen auf erhöhte Wohngeldwerte zurück (Institut Wohnen und Umwelt 2017, Forschungsbericht 478, S. 47 f.). Jedoch sind auch dadurch keine existenzsichernden Kostenübernahmen garantiert, da die Wohngeldwerte weder am Existenzminimum ausgerichtet sind noch häufig genug angepasst werden (ebd., S. 173). Im Ergebnis bestehen zwischen der Miete, die Personen im Leistungsbezug nach dem SGB II und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) tatsächlich zahlen müssen, und den als ange- messen anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung regional teilweise er- hebliche Differenzen. Regelmäßig muss diese „Wohnkostenlücke“ von Leis- tungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern aus dem Regelbedarf bestritten werden – oft nicht als Ausdruck individueller Prioritätensetzung, sondern schlicht, weil es keinen günstigeren Wohnraum gibt. Dadurch wird das Exis- tenzminimum unterschritten – das Geld fehlt also für Nahrungsmittel, Kleidung usw. Oftmals ist dies rechtswidrig. In zahlreichen Klagen von Leistungsbezieherin- nen und Leistungsbeziehern stellten Sozialgerichte immer wieder fest, dass kommunale Konzepte rechtswidrig – also zu niedrig bemessen – waren (ebd., S. 66–68). Eine Recherche der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bun- destages zeigt, dass dies allein im Jahr 2020 in mindestens 24 Sozialgerichts- verfahren geschah (Sozialgerichtliche Entscheidungen zur Rechtmäßigkeit ‚schlüssiger Konzepte‘ im Jahr 2020, https://harald-thome.de/files/pdf/redakteu r/Harald_2021/WD%202021%20-%20Sozialgerichtliche%20Entscheidungen% 20zu%20KdUH.pdf, abgerufen am 15. Juni 2022). Von diesen zu niedrigen Richtwerten waren Zehntausende Hartz-IV-Bezieherinnen und Hartz-IV- Bezieher betroffen, die zum jeweiligen Zeitraum in einer der betroffenen acht Städte bzw. Kreise lebten (Rechtswidrige Miet-Richtwerte bei Hartz IV, https:// harald-thome.de/files/pdf/redakteur/Harald_2021/2021%20-%20Rechtswidrige %20Miet-Richtwerte%20bei%20Hartz%20IV.pdf, abgerufen am 15. Juni",
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"content": "Drucksache 20/2691 –2– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode 2022). Bis zu einem Drittel dieser SGB-II-Haushalte bekam nicht die vollen Wohnkosten, sondern musste einen Teil ihrer Miete – durchschnittlich zwi- schen 51 und 76 Euro – aus dem Regelsatz oder den letzten Ersparnissen be- zahlen. Diese Fälle sind nach Meinung der Fragestellerinnen und Fragesteller nur ein kleiner Ausschnitt von rechtswidrigen Richtwerten, denn sie basieren nur auf den Urteilen aus dem Jahr 2020, die in der Datenbank juris veröffent- licht wurden. Mit dem Ziel konkreter gesetzlicher Vorgaben für die Bestimmung der Ange- messenheitsgrenzen tagten bzw. tagen seit 2014 u. a. eine Bund-Länder-Kom- munal-Arbeitsgruppe und ab 2017 eine Arbeitsgruppe der Konferenz der für Arbeit und Soziales zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren (ASMK) unter Beteiligung des Deutschen Landkreistages. Während der Corona-Pandemie wurden die gesetzlichen Vorgaben vorüberge- hend geändert, sodass ein Teil der Haushalte in den Grundsicherungen vorüber- gehend ihre Wohnkosten in voller Höhe erhält. Diese Regelungen bedeuten nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller eine erhebliche Verbes- serung. Sie gelten aber nicht für alle Haushalte und nicht dauerhaft, sodass aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller weiterhin gesetzlicher Änderungs- bedarf besteht. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Jahr 2020 in mindestens 24 Fäl- len für mindestens acht Städte und Kreise für unterschiedliche Zeiträume ab 2014 die Richtwerte für Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II für rechtswidrig befunden wurden? 2. Ist der Bundesregierung weiterhin bekannt, dass in den betroffenen Städten und Kreisen mehrere Zehntausend SGB-II-Berechtigte lebten, von denen zwischen 11 und 33 Prozent eine Wohnkostenlücke aufwiesen, weil sie nicht ihre vollen Wohnkosten erhielten, sodass diese Haushalte durch- schnittlich zwischen 51 und 76 Euro ihrer Wohnkosten aus ihrem Regelbe- darf finanzieren mussten? 3. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf angesichts dieser Korrelation von Wohnkostenlücken und rechtswidrigen Konzepten gemäß § 22 SGB II, und wie will sie ggf. reagieren? 4. Wann hat die Bundesregierung zum letzten Mal an einer Sitzung der Un- terarbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz zur Neurege- lung der Kosten der Unterkunft und Heizung teilgenommen, und welche Positionen hat sie dabei zu welchen Fragen vertreten? 5. Wann wird die Bundesregierung das nächste Mal an einer Sitzung dieser Unterarbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz zur Neurege- lung der Kosten der Unterkunft und Heizung teilnehmen, zu welchen Fra- gen wird sie sich dabei äußern, und welche Positionen wird sie vertreten? 6. In welcher Höhe wurden die Kosten der Unterkunft und Heizung, die für Leistungsberechtigte des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Jahr 2021 tatsächlich angefallen sind, nicht übernommen (bitte Werte für das Bun- desgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)? 7. Wie viele Bedarfsgemeinschaften waren davon betroffen (bitte absolute Werte und Anteile an allen Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?",
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"content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –3– Drucksache 20/2691 8. Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kos- ten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2021 pro Bedarfsgemeinschaft (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben sowie nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüs- seln)? 9. Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kos- ten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2021 pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz be- troffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kos- ten und Differenz dazwischen angeben sowie nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)? 10. Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft (bitte in Prozent ange- ben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert auf- schlüsseln)? 11. Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)? 12. Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kos- ten der Unterkunft und den als angemessen übernommenen Kosten der Unterkunft im Jahr 2021 pro Bedarfsgemeinschaft (bitte tatsächliche Kos- ten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen an- geben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert auf- schlüsseln)? 13. Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kos- ten der Unterkunft und den als angemessen übernommenen Kosten der Unterkunft im Jahr 2021 pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)? 14. Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft pro Bedarfsgemeinschaft (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)? 15. Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)? 16. Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Heizkosten und den als angemessen übernommenen Heizkosten im Jahr 2021 pro Bedarfsgemeinschaft (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)? 17. Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Heizkosten und den als angemessen übernommenen Heizkosten im Jahr 2021 pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern diffe- renziert aufschlüsseln)?",
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"content": "Drucksache 20/2691 –4– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode 18. Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Heizkosten pro Bedarfsgemeinschaft (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bun- desländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)? 19. Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Heizkosten pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differen- ziert aufschlüsseln)? 20. Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kos- ten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2021 pro Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft (bitte tatsäch- liche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwi- schen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differen- ziert aufschlüsseln)? 21. Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kos- ten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2021 pro Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen über- nommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)? 22. Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differen- ziert aufschlüsseln)? 23. Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)? 24. In welcher Höhe wurden für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern die Kos- ten der Unterkunft und Heizung, die im Jahr 2021 tatsächlich angefallen sind, nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundeslän- der und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)? 25. Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit Kindern waren davon betroffen (bit- te absolute Werte und Anteile an allen Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüs- seln)? 26. Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kos- ten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2021 pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern (bit- te tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Diffe- renz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)? 27. Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kos- ten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2021 pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemes- sen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)? 28. Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?",
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"content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –5– Drucksache 20/2691 29. Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)? 30. In welcher Höhe wurden für Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften die Kosten der Unterkunft und Heizung, die im Jahr 2021 tatsächlich ange- fallen sind, nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bun- desländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)? 31. Wie viele Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften waren davon betrof- fen (bitte absolute Werte und Anteile an allen Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter auf- schlüsseln)? 32. Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kos- ten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2021 pro Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern diffe- renziert aufschlüsseln)? 33. Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kos- ten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2021 pro Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)? 34. Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern diffe- renziert aufschlüsseln)? 35. Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)? Berlin, den 1. Juli 2022 Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion",
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