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            "content": "Drucksache 20/2467                                                         –8–                       Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode 12. Wann, und wie oft haben sich in der laufenden Legislaturperiode Mit- glieder der Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivil- gesellschaft sowie mit politischen Verantwortungsträgern der vom Struk- turwandel betroffenen Regionen aus der kommunalen Familie und auf Landesebene getroffen (bitte tabellarisch entlang der Ressorts auflisten)? Es wird auf die tabellarische Auflistung in der Anlage* zu Frage 12 verwiesen. Der Begriff „strukturschwache Regionen“ wurde darin wie folgt definiert: För- dergebiete (d. h. Steinkohle/Braunkohleregionen) gemäß Strukturstärkungsge- setz (https://www.gesetze-im-internet.de/invkg/BJNR179510020.html) ● Brandenburg: Landkreis Elbe-Elster, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Landkreis Dahme-Spreewald, Landkreis Spree-Neiße, kreisfreie Stadt Cott- bus ● Sachsen: Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz, Landkreis Leipzig, Stadt Leipzig, Landkreis Nordsachsen ● Sachsen-Anhalt: Burgenlandkreis, Saalekreis, kreisfreie Stadt Halle, Land- kreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld ● NRW: Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aa- chen, Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen, Stadt Mönchengladbach, Kreis Unna, Stadt Hamm, Stadt Herne, Stadt Duisburg, Stadt Gelsenkirchen ● Niedersachsen: Stadt Wilhelmshaven, LK Helmstedt ● Mecklenburg-Vorpommern: Stadt Rostock und LK Rostock ● Saarland: Landkreis Saarlouis und Regionalverband Saarbrücken ● Thüringen: LK Altenburger Land Die Mitglieder der Bundesregierung pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller ge- sellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefo- nisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und res- sourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informatio- nen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung in der Antwort der Bundesregie- rung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdruck- sache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nach- folgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundla- ge der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeich- nungen. Aufgrund der unspezifischen Fragestellung war zudem eine zielgerich- tete Abfrage nach bestimmten Personen, Institutionen oder Unternehmen un- möglich. Eine Vollständigkeit der Angaben kann somit nicht sichergestellt wer- den. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2467 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode                     –9–                          Drucksache 20/2467 13. Wird die Bundesregierung zum besseren Verständnis der zu substituier- enden Wirtschaftskraft im Sinne eines gelingenden Strukturwandels eige- ne Erhebungen zu einer durch den Ausstieg aus der Braunkohleverstro- mung wegbrechenden Kaufkraft in der Lausitz und im Mitteldeutschen Revier erarbeiten lassen? a) Beabsichtigt die Bundesregierung, wissenschaftliche Studien zur Entwicklung der Kaufkraft in den vom Strukturwandel betroffenen Regionen in Auftrag zu geben, und falls ja, welche Forschungsein- richtungen würden hiermit beauftragt werden, und wann lägen die Ergebnisse vor? b) Falls nein, von welcher Höhe der jährlichen Kaufkraft im Zuge des Braunkohleausstiegs wird die von der Bundesregierung avisierte „fachliche Bewertung auf wissenschaftlicher Grundlage“ ausgehen, um der Dimension der strukturpolitischen Herausforderung durch ei- nen etwaigen vorgezogenen Braunkohleausstieg gerecht werden zu können? Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet: Nach § 26 InvKG führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz alle zwei Jahre, erstmals zum 30. Juni 2023, eine Evaluierung der Anwendung des InvKG und seiner Auswirkung auf die wirtschaftliche Dynamik in den Re- vieren auf wissenschaftlicher Grundlage durch. Zu den Einzelheiten der Evalu- ierung, einschließlich der Anwendung des Indikators Kaufkraft, kann erst nach Beauftragung des Evaluators Stellung genommen werden, die noch nicht er- folgt ist. Darüber hinaus wird die Bundesregierung im Rahmen der Evaluierung nach §§ 54 und 56 des KVBG eine Überprüfung der Sozialverträglichkeit der Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung vornehmen. Eine öffent- lich zugängliche wissenschaftliche Studie, die auch Aussagen zu Kaufkraftef- fekten in den betroffenen Regionen enthält, ist die Studie des RWI „Strukturda- ten für die Kommission ‚Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung‘ „ (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/strukturdaten-de r-kommission-wachstum-strukturwandel-und-beschaeftigung.pdf). 14. Sieht die Bundesregierung – wie die Fragesteller – einen Widerspruch darin, dass sie die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP verankerte Stärkung der Tarifbindung einer- seits „zügig in Angriff nehmen“ möchte, jedoch andererseits auch nach über einem halben Jahr im Amt noch keinen Zeitplan für einen ent- sprechenden Arbeitsprozess vorlegen kann, und wenn ja, wie erklärt sie diesen (siehe Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 20/1481)? Die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbarten Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung wie beispielswei- se die Einführung einer Tariftreueregelung bei öffentlichen Auftragsvergaben des Bundes oder die Anordnung der Fortgeltung eines Tarifvertrages bei Aus- gliederungen erfordern juristische Vorprüfungen, die bereits in Angriff genom- men sind und derzeit noch andauern. Nach Abschluss dieser Vorprüfungen kann der zeitliche Rahmen für das Gesetzgebungsverfahren bestimmt werden. Ein Widerspruch wird nicht gesehen. 15. Hat die Bundesregierung die Erarbeitung von Statistiken zu den Auswir- kungen des Mindestlohnes in Ostdeutschland in Auftrag gegeben (siehe Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 20/1481)? Die Mindestlohnkommission hat nach § 9 Absatz 4 MiLoG die Aufgabe, lau- fend die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerin-",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode                   – 11 –                          Drucksache 20/2467 Das BMWK beabsichtigt das Kompetenzzentrum für Energieeffizienz durch Digitalisierung in Industrie und Gebäuden (KEDi) in Halle (Saale) aufzubauen. Die organisatorischen Grundlagen werden im Jahr 2022 geschaffen, damit KEDi seine Arbeit aufnehmen kann. Außerdem beabsichtigt das BMWK die Einrichtung von zwei Außenstellen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Borna und Mer- seburg. Der Standort Borna wird nach der Schaffung der organisatorischen Grundlagen im Jahr 2022 seine Arbeit aufnehmen. Für die neue Außenstelle des BAFA am Standort Merseburg wird derzeit ein Konzept erarbeitet. Details werden in diesem Rahmen zu konkretisieren sein. Im Geschäftsbereich des BMUV wird das Umweltbundesamt voraussichtlich im Laufe der Legislaturperiode das Nationale Umweltinformationszentrum in Merseburg ansiedeln. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit plant in Magdeburg einen neu- en Standort anzusiedeln. c) Welche Forschungseinrichtungen beabsichtigt die Bundesregierung, in Ostdeutschland anzusiedeln, und wie sehen die jeweiligen Zeitpläne aus? Das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen sieht die Gründung je eines Groß- forschungszentrums in der sächsischen Lausitz und dem Mitteldeutschen Re- vier vor. Vorgesehen ist laut Förderrichtlinie zum Ideenwettbewerb „Wissen schafft Perspektiven für die Region“ (Bundesanzeiger vom 8. Januar 2021) eine dreijährige projektgeförderte Aufbauphase. Diese soll 2023 beginnen. Die Überführung in die institutionelle Förderung erfolgt nach einer Evaluation, ggf. im Jahr 2026. Eine Verlängerung der Projektförderung um weitere drei Jahre ist möglich. Mit dem Aufbau der ebenfalls im Strukturstärkungsgesetz Kohler- egionen verankerten Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie (IEG) mit Institutsteilen u. a. in der brandenburgischen und sächsi- schen Lausitz sowie dem Aufbau eines „Center for Advanced Systems Under- standing (CASUS)“ in Görlitz wurde begonnen. Die Errichtung des IEG wird an den Standorten in BB und SN voraussichtlich im Jahr 2028 abgeschlossen sein. Das Center for Advanced Systems Understanding (CASUS) wurde bereits zum 1. April 2022 verstetigt durch die Aufnahme in das Helmholtz-Zentrum Dres- den Rossendorf (HZDR). d) Warum hat die Bundesregierung die im Geschäftsbereich des Bundes- ministeriums für Bildung und Forschung geplanten zwei Großfor- schungszentren in Ostdeutschland nicht in ihrer Auflistung aufgeführt? In der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Inte- ressenvertretung Ostdeutschlands in der Bundesregierung“ auf Bundestags- drucksache 20/1127 wurde nach neuen und zu erweiternden Bundes- und For- schungseinrichtungen der Bundesregierung entsprechend dem Koalitionsver- trag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gefragt. Der ge- plante Aufbau der beiden Großforschungszentren in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen Revier ist aber bereits im Strukturstärkungsgesetz Koh- leregionen aus dem Jahr 2020 verankert. 17. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Kritik an der inhaltli- chen Ausrichtung des „Zukunftszentrums für Europäische Transformati- on und Deutsche Einheit“, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus (https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnu",
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            "content": "Drucksache 20/2467                                      – 12 –              Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode egen/debatte/zukunftszentrum-fuer-deutsche-einheit-und-europaeische-tr ansformation-historiker-warnen-europas-geschichte-hat-nicht-erst-1990- begonnen-li.221859?pid=true)? a) Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung für die Durchführung des Standortwettbewerbes des avisierten „Zukunftszentrums für Europä- ische Transformation und Deutsche Einheit“ aus? Die Fragen 17 und 17a werden gemeinsam beantwortet. Es ist geplant, dass der Standortwettbewerb im Sommer 2022 startet und nach Qualifizierung der eingegangenen Bewerbungen eine Standortempfehlung durch eine unabhängige Jury im Zeitraum bis Anfang 2023 erfolgen kann. b) Hat die Bundesregierung mit den Unterzeichnern des Briefes ein Ge- spräch geführt, und wenn ja, mit wem, und wann, und wenn nein, wa- rum nicht? c) Plant die Bundesregierung, die Kritik an der Konzeption aufzugreifen, und wenn ja, in welcher Form? d) Mit welchen zivilgesellschaftlichen Akteuren hat sich die Bundes- regierung über die Konzeption bislang ausgetauscht bzw. will sie sich austauschen? Gab es seitens der Bundesregierung dazu bislang mit Vertretern osteu- ropäischer Staaten einen Austausch, und wenn ja, mit welchen? e) Befürwortet die Bundesregierung eine breite und öffentliche Debatte zu dem Vorhaben für ein „Zukunftszentrum Europäische Transformati- on und Deutsche Einheit“? Die Frage 17 sowie die Frage 17b bis 17e werden aufgrund des Sachzusam- menhangs gemeinsam beantwortet. Die inhaltlichen Überlegungen zur Gründung des Zukunftszentrums für Deut- sche Einheit und Europäische Transformation beruhen auf einem anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der Deutschen Einheit angestoßenen, intensiven Arbeits- prozess, an dem auch viele der Unterzeichner des in dem o. g. Artikel erwähn- ten Briefes beteiligt waren und bei dem die Bedeutung Mittel- und Osteuropas für die Arbeit des Zentrums bereits mit bedacht wurde. Der Krieg in der Ukrai- ne hat diesem Anliegen noch einmal eine neue Dringlichkeit verliehen und wird daher auch bei der weiteren Aufbauarbeit des Zentrums eine zentrale Rol- le spielen. Mit einigen der Unterzeichner des Briefes, u. a. mit Uwe Schwabe, Basil Ker- ski und Maria Nooke, wurden in den letzten Wochen Gespräche über die in dem Brief formulierten Vorschläge geführt. Es ist beabsichtigt, diese Gespräche fortzusetzen und auch andere Unterzeichner dabei einzubeziehen. Der Vorschlag für ein Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation entstand in einer Kommission, die mit Mitgliedern zahlreicher zivilgesellschaftlicher Gruppen besetzt war. Seitdem hat die Bundesregierung Gespräche mit Vertretern von Kommunen, Kultureinrichtungen, Aufarbeitungs- institutionen und auch Initiativen über das geplante Zentrum geführt. Darüber hinaus gab es Gespräche mit Vertretern aus mittel- und osteuropäischen Län- dern. Das Zukunftszentrum befindet sich noch im Gründungsprozess. Vor dem Hin- tergrund versteht die Bundesregierung die Vorschläge weniger als Kritik denn als wichtige Anregungen für den weiteren Arbeitsprozess zur inhaltlichen Pro- filierung des Zentrums, zu dem auch eine breite öffentliche Debatte über Ziele und Inhalte gehört.",
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            "content": "Drucksache 20/2467                                       – 16 –             Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode e) Welche konkreten Planungen gibt es für den in Aussicht gestellten Preisausgleich für die Raffinerie Schwedt durch die Umstellung der Belieferung von russischem Pipeline-Gas zu anderen Lieferquellen (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/raffinerie-schwedt-habeck-10 1.html)? f) Wie hoch ist aktuell die Importabhängigkeit Ostdeutschlands von rus- sischem Öl? g) Welcher Anteil der russischen Ölimporte kann durch vertragliche Ab- sicherungen mit anderen Lieferregionen demnächst ersetzt werden? h) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Absicherung der Öllieferungen für die Raffinerie in Leuna durch von Russland unab- hängige Bezugsquellen? i) Auf welchem Weg wird das Öl zur Raffinerie in Leuna transportiert, nachdem die russischen Öllieferungen beendet werden? Die Fragen 24b bis 24i werden gemeinsam beantwortet. Für die Versorgung der Raffinerien Schwedt und Leuna mit Rohöl sind die An- teilseigner entsprechend ihrer Anteile zuständig. Alle Anteilseigner bis auf Rosneft haben dem BMWK glaubhaft versichert, dass sie Schritte eingeleitet haben, bestehende Lieferbeziehungen mit Russland sukzessive zu beenden. Viele Langzeitverträge über Rohöl und Mineralölprodukte laufen zum Ende des Jahres aus und werden nicht verlängert; einige Unternehmen haben auch bereits Einkäufe von russischem Öl am Spotmarkt eingestellt und ersetzen russische Importe schrittweise. Der Mindestlastbetrieb der Raffinerie PCK in Schwedt (ca. 60 Prozent) kann durch Belieferung über Rostock sichergestellt werden. Für den hierüber hinaus- gehenden sicheren Volllastbetrieb der PCK ohne russisches Rohöl sind zusätz- lich ca. 2,5 Millionen t/a. über Gdansk erforderlich. Dazu führt die Bundesregierung bereits Gespräche mit der polnischen Regie- rung. Eine zur Optimierung der gesamten Transport- und Logistikkette einge- richtete Arbeitsgruppe hat am 3. Juni 2022. erstmals zu einem Informationsaus- tausch getagt. Seit Ende April 2022 wird die Raffinerie in Leuna – neben der Belieferung über die Drusbha – zusätzlich über Gdansk beliefert und könnte über diesen Transportweg – vertraglich abgesichert – zu 75 Prozent ausgelastet werden. Für den hierüber hinausgehenden sicheren Volllastbetrieb der Raffinerie in Leuna ohne russisches Rohöl sind zusätzlich ca. 2 Millionen t/a. über Gdansk erfor- derlich. 25. Welche kurzfristig wirksamen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen in Ostdeutschland infolge der steigenden Lebenshaltungskosten spürbar und gezielt zu ent- lasten? Die Bundesregierung hat bereits umfangreiche fiskalpolitische Maßnahmen er- griffen. Ein umfassender aktueller Überblick findet sich hier: https://www.bund esfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/entlastun gen.html. Bereits am 23. Februar 2022 hat man sich im Koalitionsausschuss auf ein Entlastungspaket mit Blick auf die Kaufkraft privater Haushalte verständigt („10 Entlastungsschritte für unser Land“, u. a.: vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022, Anhebung Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1 200 Euro, Anhebung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer um 363 Euro auf 10 347 Euro, Einmalzahlung von 100 Euro für erwachsene Bezie- hende von existenzsichernden Leistungen, Verlängerung von pandemiebeding-",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode                    – 17 –                         Drucksache 20/2467 ten Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022, Anhebung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent, Mindestlohnerhö- hung). Im Koalitionsausschuss vom 23. März 2022 wurden weitere Entlastun- gen beschlossen. Dazu gehören eine Energiepreispauschale i. H. v. 300 Euro für alle erwerbstätigen Steuerpflichtigen, 100 Euro Einmalzahlung für Transferleis- tungsempfänger, Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe auf EU-Mindestsät- ze für drei Monate sowie Einführung eines ÖPNV-Tickets für 9 Euro im Monat befristet auf 90 Tage. Die Bundesregierung beobachtet die aktuellen Preisstei- gerungen sowie ihre Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft sowie spezifische Einkommensgruppen genau. In Abhängigkeit der weiteren Entwicklung prüft sie, ob bisherige Entlastungsmaßnahmen gegebenenfalls durch zusätzliche er- gänzt werden sollten. Des Weiteren wurde am 17. März 2022 der Gesetzent- wurf für einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Empfängerinnen und Emp- fänger von Wohngeld, BAföG, Bundesausbildungshilfe oder Ausbildungsgeld parlamentarisch beschlossen. Mithin beträgt der Heizkostenzuschuss für wohn- geldbeziehende 1-Personen-Haushalte 270 Euro, für 2-Personen-Haushalte 350 Euro und für jede weitere Person im Haushalt 70 Euro. 26. Wie bewertet die Bundesregierung aus sicherheitspolitischer Sicht die öf- fentlich zugänglichen Informationen über eine etwaige Einflussnahme des Unternehmens Nord Stream 2 auf Entscheidungen der Landesregie- rung von Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Einrichtung und Ausgestaltung einer sogenannten Stiftung Klima- und Umweltschutz MV? Die Bundesregierung bewertet nicht die Entscheidungen der Landesregierun- gen. a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über etwaige Versu- che der Einflussnahme des Unternehmens Nord Stream 2 auf Ent- scheidungen der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern zur Einrichtung und Ausgestaltung einer sogenannten Stiftung Klima- und Umweltschutz MV vor? Die Bundesregierung hat über die öffentlich zugänglichen Informationen hi- naus keine Kenntnisse. b) Haben Gespräche zwischen Vertretern der Bundesregierung und der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern seit Beginn des rus- sischen Angriffskrieges auf die Ukraine im Kontext der Arbeit der so- genannten Stiftung Klima- und Umweltschutz MV stattgefunden, und wenn ja, welche (bitte tabellarisch Datum, Gesprächsteilnehmer, Ge- sprächsort auflisten)? c) Haben Gespräche zwischen Vertretern der Bundesregierung und Ver- tretern des Unternehmens Nord Stream 2 seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine im Kontext der Arbeit der sogenann- ten Stiftung Klima- und Umweltschutz MV stattgefunden, und wenn ja, welche (bitte tabellarisch Datum, Gesprächsteilnehmer, Gespräch- sort auflisten)? d) Welche Position hat die Bundesregierung in etwaigen Gesprächen ge- genüber der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern vertre- ten? Welche Gesprächsergebnisse konnten erzielt werden?",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode                    – 19 –                        Drucksache 20/2467 Jahren im Gegensatz zu den meisten Landkreisen in Ostdeutschland Bevölke- rungszuwächse und damit eine spürbare Steigerung der Wohnungsnachfrage zu verzeichnen. Die Bautätigkeit von Wohnungen in den letzten zehn Jahren hat sich auch in Ostdeutschland auf diese Wachstumsräume konzentriert. Dort kann zusätzli- ches Wohnungsangebot dazu beitragen, den häufig beobachteten Anstieg der Angebotsmieten zu dämpfen bzw. einer Anspannung des Wohnungsmarktes vorzubeugen. 29. Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung für den von Staatsminister Carsten Schneider angekündigten Härtefallfonds für ostdeutsche Rentner aus (siehe auch https://www.superillu.de/magazin/politik/deutschland/sp d/neuer-ostbeauftragter-carsten-schneider-ostrentner-werden-gerecht-beh andelt-1796)? a) Wann stellt die Bundesregierung Eckwerte u. a. zum Personenkreis, zu Auszahlungskriterien und Auszahlungsbeträgen eines etwaigen Härtefallfonds vor? b) Welche Haushaltsmittel stehen für einen etwaigen Härtefallfonds im Bundeshaushalt zur Verfügung? Die Fragen 29 bis 29b werden gemeinsam beantwortet. Die Abstimmungen zwischen dem Bund und den Ländern zu den vom Bundes- ministerium für Arbeit und Soziales in der vergangenen Legislaturperiode erar- beiteten Eckpunkten für einen Härtefallfonds in der Rentenüberleitung sowie für Spätaussiedlerinnen, Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge sind noch nicht abgeschlossen, insbesondere die Frage der Finanzierung des ge- planten Fonds ist noch nicht geklärt. Grundvoraussetzung für die Umsetzung des geplanten Härtefallfonds ist eine hälftige Finanzierung durch Bund und Länder. Der Bund hat für den Härtefallfonds im Bundeshaushalt 2022 einen Ti- tel eingerichtet und mit 500 Mio. Euro veranschlagt. 30. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Wasserrechte in Ostdeutschland? Zuständig für die Erteilung von Wasserrechten sind die Bundesländer. Die Bundesregierung hat keinen allgemeinen Überblick über die Erteilung von Wasserrechten in Deutschland. Im Übrigen ist unklar, was mit „Entwicklung der Wasserrechte“ gemeint ist.",
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            "content": "Ressort Frage 12                                Wann und wie oft haben sich in der laufenden Legislaturperiode Mitglieder der Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft sowie mit politischen Verantwortungsträgern der vom Strukturwandel betroffenen Regionen aus der kommunalen Familie und auf Landesebene getroffen (bitte um tabellarische Auflistung entlang der Ressorts)? Datum (Zeitraum 8.12.2021 – 8.6.2022)                                      Teilnehmer / Teilnehmerinnen 23.03.2022                             Kommunalrat Ruhr, Oberbürgermeister und Landräte des Ruhrgebiets 29.03.2022                             Sabine Preiser-Marian, Bürgermeisterin Bad Münstereifel und Markus Ramers, Landrat des Kreises Euskirchen 01.04.2022                             Burkhard Jung, Oberbürgermeister Stadt Leipzig anlässlich des Gesprächs mit Vertreter/innen der Kommunalen Spitzenverbände BKAmt 10.05.2022                             Spatenstich der DB AG für das „Neue Werk Cottbus“: Dietmar Woidke, Ministerpräsident Land Brandenburg; Dr. Richard Lutz, Vorstandsvorsitzender DB AG; Daniela Gerd tom Markotten, Vorständin Digitalisierung und Technik DB AG; Michael Theurer, Parlamentarischer Staatssekretär Bundesministerium für Digitales und Verkehr; Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung Land Brandenburg; Jörg Steinbach, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie Land Brandenburg 03.02.2022                             Telefonat mit Wolfram Günther, Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Sachsen 04.02.2022                             Telefonat mit Michael Kretschmer, Ministerpräsident Sachsen 15.02.2022                             Mehrere Landtagsabgeordnete und Fraktionsvertreter, Schleswig-Holstein und Niedersachsen 22.02.2022                             Hendrik Wüst, Ministerpräsident, und Staatssekretär Nathanael Liminski, Chef der Staatskanzlei, BMWK                                           Nordrhein-Westfalen 10.03.2022                             Telefonat mit Jan Philipp Albrecht, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, Schleswig-Holstein 11.03.2022                             Daniel Günther, Ministerpräsident, Schleswig-Holstein 11.03.2022                             Telefonat mit Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Schleswig-Holstein ...",
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            "content": "-2- 05.05.2022                Olaf Lies, Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Niedersachsen 05.05.2022                Olaf Lies, Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz und Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Niedersachsen 16.05.2022                Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt und stellvertretender Ministerpräsident, und Thomas Wünsch, Staatssekretär, Sachsen-Anhalt 16.05.2022                Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten, und Stefanie Pötzsch, Staatssekretärin, Sachsen-Anhalt 11.01.2022                Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommern 07.03.2022                Peter Strobel, Finanzminister Saarland 08.03.2022                Besuch des Landeskabinetts Nordrhein-Westfalen (NRW) 10.03.2022 und 16.05.2022 Michael Kretschmer Ministerpräsident Sachsen BMF 23.03.2022                Rede und Diskussion bei einem „Parlamentarischen Gespräch\" mit der IHK NRW 31.05.2022                Reinhold Hilbers, Finanzminister Niedersachsen 02.06.2022                Lutz Lienenkämper, Finanzminister Nordrhein-Westfalen (NRW ) 15.06.2022                Katrin Lange, Finanzministerin Brandenburg 25.02.2022                Thomas Steinberg, Leiter des Bezirks Gelsenkirchen der IG BCE 19.03.2022                Karin Welge, Oberbürgermeisterin der Stadt Gelsenkirchen BMJ 04.04.2022                Hendrik Wüst, Ministerpräsident Nordrhein-Westfalen (NRW) ...",
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            "content": "-3- Austausch mit Schülerinnen und Schülern des Max-Planck-Gymnasiums in Gelsenkirchen-Buer 23.05.2022   anlässlich des EU-Projekttages an Schulen 04.05.2022   Betriebsrätefrühstück Rhein-Kreis Neuss 08.06.2022   Telefonat mit Minister Reinhard Meyer (Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und BMAS              Arbeit) zum Thema MV Werften. 09. 06.2022  Gespräch im BMAS mit dem Konzernbetriebsrat LEAG (Herrn Uwe Teubner, Herrn Toralf Smith und Herrn Wolfgang Dirschauer) zum Thema Kohleausstieg BMVg 11.03.2022   Michael Kretschmer, Ministerpräsident Sachsen 10.01.2022   Michael Kretschmer, Ministerpräsident Sachsen BMDV 10.02.2022   Dietmar Woidke, Ministerpräsident Brandenburg und Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg Teilnahme an der 10. Sitzung Bund-Länder-Koordinierungsgremium (BLKG) 21.01.2022 BMUV Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz, Thüringen 24.02.2022 17.02.2022   Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW und Isabel Pfeiffer-Poensgen, Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW 08.04.2022   Michael Kretschmer, Ministerpräsident Sachsen und Sebastian Gemkow, Staatsminister für BMBF Wissenschaft (ohne Datum) Regelmäßiger Austausch im BLKG ...",
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            "content": "-4- 20.12.2021 Susanna Karawanskij, Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Thüringen 17.01.2022 Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung, Brandenburg 18.01.2022 Olaf Lies, Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Niedersachsen 20.01.2022 Manja Schüle, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur Brandenburg 09.02.2022 Olaf Lies, Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Niedersachsen 11.02.2022 Oberbürgermeister Andre Stahl, Bernau 11.02.2022 Landrat Daniel Kurth/Barnim 22.02.2022 Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg 28.02.2022 Kathrin Schneider, Ministerin und Chefin der Staatskanzlei Brandenburg BMWSB 28.02.2022 Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW 19.03.2022 Heinz Felker, AWO RV BB Süd 23.03.2022 Kommunalrat Ruhr, Oberbürgermeister und Landräte des Ruhrgebiets 25.03.2022 Thomas Schmidt, Staatsminister für Regionalentwicklung Sachsen 05.04.2922 Prof. Johann-Dietrich Wörner, Dt. Akademie der Technikwissenschaften 12.05.2022 Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg 14.05.2022 Christian Pegel, Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, OB Ruhe Madsen, Rostock 23.05.2022 Oberbürgermeister Holger Kelch, Cottbus ...",
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