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            "content": "Drucksache 20/2501                                     –2–                   Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode wenig Geld für Lebensmittel vorsehe (https://www.swr.de/swraktuell/baden- wuerttemberg/interview-armutsforscher-butterwegge-steigende-preise-armut- kinder-in-bw-100.html). Das Entlastungspaket der Bundesregierung enthält fast nur Einmalzahlungen. Ab dem 1. Juli 2022 soll es einen Sofortzuschlag für Kinder von 20 Euro pro Monat auf den Regelbedarf geben. Es wurde bekanntlich festgestellt, dass man sich von dem im Regelbedarf für Lebensmittel vorgesehenen Geld nicht gesund ernähren kann. Dies geht aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft aus dem Juni 2020 hervor (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Minister ium/Beiraete/agrarpolitik/wbae-gutachten-nachhaltige-ernaehrung.pdf?__blo b=publicationFile&v=3 , S. 114 f.). Prof. Dr. Christoph Butterwegge schlägt daher die Einführung eines monatlich zu zahlenden Ernährungsaufschlages von 100 Euro pro Person vor (vgl. Artikel auf swr.de). Weitgehend unbemerkt blieb nach Auffassung der Fragesteller eine Änderung der sogenannten EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie. In der Richtlinie haben die EU-Staaten gemeinsame Vorgaben für die Mehrwertsteuer festgelegt. Der reguläre Steuersatz muss demnach mindestens bei 15 Prozent liegen, der er- mäßigte bei mindestens 5 Prozent. Gänzliche Steuerbefreiungen sind nur in bestimmten Bereichen möglich, seit der Änderung nun auch bei Lebensmitteln (https://www.t-online.de/finanzen/news/unternehmen-verbraucher/id_920482 02/verbaende-fordern-abschaffung-der-mehrwertsteuer-auf-lebensmittel.html). Durch die hohe Inflationsrate kämen immer mehr Menschen an ihre finanziel- len Grenzen, sagte die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Geringverdiener, Rentner und Grund- sicherungsempfänger wüssten nicht mehr, wie sie Lebensmittel oder ihre Stromrechnung bezahlen sollten. „Der VdK fordert deshalb, die Mehrwert- steuer für Grundnahrungsmittel drastisch zu senken, und zwar auf null Pro- zent. Die Bundesregierung muss diese Möglichkeit, die es nun für alle EU- Mitgliedstaaten gibt, voll ausschöpfen“ (https://www.zeit.de/news/2022-04/2 1/oezdemir-unterstuetzt-mehrwertsteuerbefreiung-fuer-obst-und-gemuese?ut m_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F). In Deutschland liegt der Regelsatz derzeit bei 19 Prozent. Der reduzierte Satz von 7 Prozent subventioniert Produkte, die dem Gemeinwohl dienen, darunter auch Grundnahrungsmittel wie Milch, Fleisch oder Backwaren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sprach sich für eine völlige Abschaf- fung der Mehrwertsteuer speziell bei Obst, Gemüse und Hülsenfrüchten aus (https://www.zeit.de/news/2022-04/21/oezdemir-unterstuetzt-mehrwertsteuerb efreiung-fuer-obst-und-gemuese?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.googl e.com%2F ). Laut Statistischem Bundesamt sank die Anzahl der landwirtschaftlichen Be- triebe in den vergangenen Jahren kontinuierlich (https://de.statista.com/statisti k/daten/studie/206250/umfrage/landwirtschaftliche-nutzflaeche-in-deutschl and/). Seit Jahrzehnten wird die Stilllegung von landwirtschaftlichen Nutzflä- chen staatlich und von Seiten der EU gefördert (sog. Brachflächen). Der Flä- chenumfang lag 2021 bei 1,06 Millionen Hektar Zwischenfrüchteflächen und 0,17 Millionen Hektar Brache (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteil ungen/DE/2022/28-ukraine-krieg-massnahmen-landwirtschaft.html). Ziel dieser Maßnahmen ist die Förderung von Biodiversität. Das Bundesministeri- um für Ernährung und Landwirtschaft hat seit März 2022, um die Folgen des Ukrainekrieges für die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland abzufe- dern, den Aufwuchs auf bestimmten ökologischen Vorrangflächen als Tierfut- ter freigegeben (https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolit ik-und-foerderung/ukraine-oekologische-vorrangflaechen.html). Erfasst sind ökologische Vorrangflächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecken sowie Brachflächen, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen wurden. Die Europäische Kommission hat dagegen beschlossen, den Mitgliedstaaten für 2022 die Möglichkeit zu geben, die Produktion auf ökologischen Vorrangflä- chen der Kategorie Brache uneingeschränkt sowie die Anwendung von Pflan-",
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