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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 20/2433 20. Wahlperiode 23.06.2022 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 20/2072 – Aktivitäten und Vernetzung der „Kalmius-Brigade“ Vorbemerkung der Fragesteller Seit Beginn des Krieges im Donbas im April 2014 kämpfen unterschiedliche separatistische Gruppierungen einen bewaffneten Kampf gegen ukrainische Streitkräfte (Der Donbas-Konflikt; Stiftung Wissenschaft und Politik, swp-ber lin.org) Seit dem 16. Februar 2015 stehen einige dieser Gruppierungen auf- grund des Vorwurfs der Unterstützung aktiver Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben auf einer Sanktionsliste der Europäischen Union. Zu den sanktionierten Gruppie- rungen gehört unter anderem das „Kalmius-Bataillon“ bzw. die „Kalmius- Brigade“ (vgl. Durchführungsverordnung (EU) 2015/240 des Rates vom 9. Februar 2015 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nummer 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen). Das „Kalmius-Bataillon“ (später „Kalmius-Brigade“) wurde im Juni 2014 gegründet und vereinigte professionelle russische Söldner mit örtlichen Freiwilligen. Die Kommandeure sollen eine Vergangenheit in natio- nalistischen Netzwerken besessen haben (Die Silowiki in den „Volksrepubli- ken” Donezk und Luhansk: Entstehung der bewaffneten Einheiten; Länder- Analysen, laender-analysen.de). Im Juli 2019 wurde ein deutscher Staatsbür- ger vor dem Landgericht Dortmund zu zwei Jahren Haft auf Bewährung ver- urteilt, nachdem er sich zwischen 2014 und 2016 der „Kalmius-Brigade“ an- geschlossen haben soll (Ostukraine: Separatisten-Söldner in Deutschland ver- urteilt; Europa, DW, 10. Juli 2019). 1. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die „Kalmius-Brigade“ vor? a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Aktivitäten der Brigade in der Ukraine seit 2014 vor? Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die sogenannte Garde-Artilleriebrigade Kalmius ein militärischer Verband der Milizen der separatistischen sogenannten Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. Juni 2022 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 20/2433 –2– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode „Volksrepublik Donezk“ („VRD“). Ihr Heimatstandort ist Sneshnoye, im Oblast Donezk. Aufgestellt wurde die Brigade 2014 zu Beginn der bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen den von Russland unterstützen Separatisten in der Ostukraine und den ukrainischen Sicherheitskräften. Die Brigade nahm an den Kämpfen in der Ostukraine teil, auch an den Kämpfen um den internationa- len Flughafen Donezk. b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, unter welcher Bezeichnung und mit welcher Aufgabe die Brigade derzeit innerhalb der sogenannten Volksmilizen der sogenannten Donezker Volksrepub- lik (DNR) bzw. der sogenannten Luhansker Volksrepublik (LNR) fir- miert? Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestel- lung. c) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob sich deut- sche Staatsbürger seit 2014 der Brigade angeschlossen haben oder ge- äußert haben, sich der Brigade anschließen zu wollen (bitte nach An- zahl aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung soll sich ein deutsch-kasachischer Staats- bürger seit 2014 der „Kalmius-Brigade“ angeschlossen haben. d) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob sich Mit- glieder der Brigade seit 2014 in Deutschland oder in der Europäischen Union aufgehalten haben? e) Haben Sicherheitsbehörden des Bundes mutmaßliche Mitglieder oder ehemalige Mitglieder der Brigade seit 2014 an der Einreise in Deutschland gehindert (bitte nach Jahr und Grund der Einreiseverhin- derung aufschlüsseln)? f) Wie viele Ermittlungsverfahren in Deutschland gegen Personen, die der Brigade angehört haben sollen, sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Delikt aufschlüsseln)? g) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Verbindungen der Bri- gade zu deutschen rechtsextremistischen Parteien, Gruppierungen oder Organisationen vor (bitte nach Partei, Gruppierung und Organisation aufschlüsseln)? h) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob sich deut- sche Rechtsextremisten seit 2014 der Brigade in der Ukraine ange- schlossen haben? i) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob deutsche Rechtsextremisten seit 2014 die Bestrebung erkennen lassen haben, sich der Brigade anzuschließen? j) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob deutsche Rechtsextremisten seit 2014 ihre Sympathie zur Brigade bekundet ha- ben? Die Fragen 1d bis 1j werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestel- lung.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –3– Drucksache 20/2433 2. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über eine Verbindung der „Kalmius-Brigade“ und des „Sparta-Bataillons“ vor? Beide Verbände unterstehen nach Kenntnis der Bundesregierung der militäri- schen Führung der sogenannten „Volksrepublik Donezk“. Darüber hinaus lie- gen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 3. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über eine Verbindung der „Kalmius-Brigade“ und des Think Tanks „Katehon“ vor? Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestel- lung. 4. Stuft die Bundesregierung die „Kalmius-Brigade“ als terroristische Verei- nigung ein? Deutschland schließt sich den Terrorismus-Listungen der Europäischen Union an. Im Gemeinsamen Standpunkt 2001/931/GASP sind die Kriterien festgelegt, nach denen Personen, Vereinigungen und Organisationen in die Liste aufge- nommen werden. Eine eigenständige Einstufung terroristischer Vereinigungen im Sinne der Fragestellung erfolgt in Deutschland nicht. 5. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die „Kalmius- Brigade“ seit 2014 an der Begehung von Kriegsverbrechen beteiligt war? Eigene, über den Bericht „Report on the human rights situation in Ukraine – 16 May to 15 August 2016” des Hochkommissariats für Menschenrechte der Ver- einten Nationen (UNHCR) hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundes- regierung nicht vor. 6. Bestehen durch das Bundesministerium der Justiz erteilte Verfolgungser- mächtigungen im Sinne des § 129b des Strafgesetzbuchs (StGB) für sepa- ratistische Gruppierungen, die seit 2014 in der Ukraine aktiv sind (bitte nach Gruppierung sowie Datum der Erteilung aufschlüsseln)? Für separatistische Gruppierungen, die seit dem Jahr 2014 in der Ukraine aktiv sind, wurden keine Strafverfolgungsermächtigungen gemäß § 129b StGB sei- tens des Bundesministeriums der Justiz erteilt.",
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"content": "Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333",
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