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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 20/2310 20. Wahlperiode 17.06.2022 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Gökay Akbulut, Susanne Ferschl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 20/2092 – Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Vorhaben im Bereich „Alle Generationen im Blick – Eigenständige Jugendpolitik“ Vorbemerkung der Fragesteller Am 6. April 2022 erfolgte die Vorstellung der Vorhabeplanung des Bundesmi- nisteriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (ASFSFJ/Familienausschuss). Dies ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller ungewöhnlich spät. Ebenfalls außergewöhnlich ist, dass die Vorhabenplanung gemeinsam mit der Vorstellung des Bundeshaushaltes Einzelplan 17 2022 verbunden wurde. Für diese umfangreichen Informationen hat sich der Familienausschuss insgesamt 90 Minuten Zeit genommen. 30 Minuten waren für ein Eingangsstatement bzw. Erläuterungen durch die mittlerweile zurückgetretene Bundesministerin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, Anne Spiegel, sowie eine Stunde für Nachfragen vorgesehen. Die Fraktion DIE LINKE. scheiterte im Ausschuss mit ihrem Anliegen, be- züglich Nachfragen an die Praxis der vergangenen Wahlperioden anzuknüp- fen. Seinerzeit gab es keine zeitlichen Beschränkungen nach Fraktionsgrößen. Mit Mehrheit aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU/CSU wurde im ASFSFJ beschlossen, dass die Vorstellung von Bundeshaushalt und Vorhabenplanung durch Bundesministerin Anne Spiegel als Anhörung statt- finden soll. Aus diesem Format wurde wiederum das Zeitreglement für die Fragen und deren Beantwortung abgeleitet. Der Familienausschuss hat sich bezüglich Anhörungen im Ausschuss mit Mehrheit aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU/CSU auf das Format einer sogenannten Berliner Stunde verständigt. Die Berliner Stunde „bezeichnet einen Schlüssel, nach dem die für einen be- stimmten Tagesordnungspunkt beschlossene Debattendauer auf die Fraktionen aufgeteilt wird. Wer wie lange in den Plenarsitzungen reden darf, richtet sich nach den Stärken der Fraktionen“. (zitiert nach: https://www.bundestag.de/ser vices/glossar/glossar/B/berliner-stunde-854942). Üblicherweise werden bei der Verteilung der Zeitkontingente weitere Faktoren berücksichtigt: „Neben dem Stärkeverhältnis der Fraktionen werden in der Regel auch andere Fakto- ren berücksichtigt, darunter beispielsweise ein Bonus für kleinere Fraktionen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16. Juni 2022 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 20/2310 –2– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode oder ein Zeitzuschlag für die Fraktionen der Opposition.“ (ebenda). Nicht so im ASFSFJ, für die Fraktion DIE LINKE. verbleiben drei Minuten für Fragen inklusive deren Beantwortung. Da das Ziel einer Anhörung der Erkenntnisge- winn des Ausschusses sein sollte und ein Erkenntnisgewinn nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE. auch ein offeneres Fragerecht voraussetzt, hat die Frak- tion DIE LINKE. innerhalb des Ausschusses erfolglos auf ein anderes Format für Anhörungen gedrängt. Die Fragestellerinnen und Fragesteller sind hierbei insbesondere vom Verhal- ten der Ampelkoalitionäre überrascht, da dies ihrer Ansicht nach im Wider- spruch zum Koalitionsvertrag steht. Dort heißt es: „Wir wollen durch mehr Transparenz unsere Demokratie stärken. Uns leiten die Prinzipien offenen Re- gierungshandelns – Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit.“ (Koali- tionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP: S. 10) Und weiter: „Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages soll refor- miert, die Fragestunde und die Befragung der Bundesregierung dynamischer und interaktiver gestaltet, das Parlament bei internationalen Angelegenheiten insbesondere durch Regierungserklärungen gestärkt und für bestimmte Aus- schüsse sollen öffentliche Sitzungen, die in Echtzeit übertragen werden, zur Regel werden. Ausschussdrucksachen und Protokolle, die nicht als Ver- schlusssache mit Geheimhaltungsgrad eingestuft sind, sollen veröffentlicht … werden“ (ebenda: S. 174). Für die Vorstellungen des Haushaltes und der Vorhabenplanung blieben der Fraktion DIE LINKE. insofern nur drei Minuten Zeit für ihren umfangreichen Fragenkatalog inklusive Antwort der Bundesregierung. Da ebenfalls der Öf- fentlichkeit widersprochen wurde, wollen die Fragestellerinnen und Fragestel- ler mit dieser Kleinen Anfrage Transparenz herstellen. Darüber hinaus wollen die Fragestellerinnen und Fragesteller erfahren, ob infolge des Wechsels an der Ministeriumsspitze und der Berufung Lisa Paus zur Bundesministerin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend Änderungen in der Vorhabenplanung vorgenommen wurden bzw. vorgesehen sind. Der Aufbau der Abfrage orien- tiert sich an der im ASFSFJ vorgestellten Vorhabenplanung. Diese Kleine An- frage konzentriert sich auf den Themenschwerpunkt „II Alle Generationen im Blick – Eigenständige Jugendpolitik“ der Vorhabenplanung. 1. Wurden im Bereich „Alle Generationen im Blick – Eigenständige Jugend- politik“ der Vorhabenplanung Änderungen vorgenommen gegenüber der Vorstellung der Vorhabenplanung im ASFSFJ am 6. April 2022, z. B. auf- grund des Wechsels an der Hausspitze, und wenn ja, welche? Es wurden keine Änderungen vorgenommen. 2. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Europäische und internationale Jugendpolitik und Jugendarbeit“ konkret erfolgen? a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw. Gesetz- entwurfs oder entsprechender Projektvorlagen erfolgen)? b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen notwen- dig? Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw. zustimmungs- pflichtig im Deutschen Bundesrat? Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt werden? c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt? Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. Ländern oder Kommu- nen?",
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"content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –3– Drucksache 20/2310 d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens ver- bunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern, Kommu- nen aufschlüsseln)? In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushalts sind die Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet? e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen nachgelager- te Behörden oder das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) aufschlüsseln)? f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige aufschlüs- seln)? Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw. des- sen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von Dritten (bitte ausführen)? Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte de- tailliert ausführen)? g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Trägern, Expertinnen und Experten, sonsti- ge aufschlüsseln)? Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw. des- sen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)? Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte de- tailliert ausführen)? h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)? i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)? j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe Beraterin- nen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)? k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens öf- fentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte de- tailliert ausführen)? l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw. Programme (wenn ja, bitte detailliert ausführen)? m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Ministeriumsspitze eine Neube- wertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt, bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen (wenn ja, bitte detailliert ausführen)? Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 2 bis 2m gemeinsam beantwortet. Im zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP geschlossenen Koa- litionsvertrag 2021 bis 2025 wurde vereinbart, dass die Bundesregierung „[…] die europäische und internationale Jugendarbeit, […], stärken (wird). Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) setzt",
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"content": "Drucksache 20/2310 –4– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode sich bei der Umsetzung insbesondere dafür ein, dass die Teilhabe und Beteili- gung junger Menschen am internationalen Jugend- und Erfahrungsaustausch gestärkt werden. Zentrale Förderinstrumente für die internationale Jugendarbeit sind der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP, Kapitel 1702 Titel 684 01), Sonderprogram- me für den Jugendaustausch mit Israel (Kapitel 1702 Titel 686 05) und den USA (Kapitel 1702 Titel 686 02) sowie Regierungsbeiträge für die bilateralen Jugendwerke mit Frankreich (Kapitel 1702 Titel 686 07), Griechenland (Kapi- tel 1702 Titel 686 06) und Polen (Kapitel 1702 Titel 686 08). Das BMFSFJ stellt 2022 insgesamt fast 50 Mio. Euro für die Stärkung der in- ternationalen Jugendarbeit zur Verfügung. Gefördert werden Jugendbegegnun- gen, Engagementmöglichkeiten, Fachkräfteprogramme, Informationen und die erforderliche bundeszentrale Infrastruktur. Dabei finden Jugendaustausch und -begegnung regelmäßig – dem Subsidiaritätsprinzip folgend – auf Ebene der Träger der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort statt. Die Träger sind unabhängig in ihrer Entscheidung mit welchen Ländern sie zusammenarbeiten. Sie können dementsprechend ohne staatliche Vorgaben in großer Vielfalt die Partnerland- interessen der jungen Menschen aufgreifen. Zur Evaluation durchgeführter Maßnahmen stellt die Fachstelle für Internatio- nale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V. (IJAB) den Trägern eine Online-Plattform (www.i-eval.eu) sowie entsprechende Beratungs- und Qualifizierungsangebote zur Verfügung. Aus dem KJP geförderte Maßnahmen werden durch eine begleitende Erfolgskontrolle geprüft und entsprechend im Maßnahmencontrolling-System des BMFSFJ dokumentiert. Die Mitwirkung der Bundesländer an der Weiterentwicklung der internationa- len Jugendarbeit erfolgt durch die Jugend- und Familienministerkonferenz. Die Fach- und Förderstellen der europäischen und internationalen Jugendarbeit* se- hen zudem im Rahmen ihrer Gremien die Beteiligung der Bundesländer vor. Es finden außerdem regelmäßig alle zwei Jahre Trägerkonferenzen mit den freien und öffentlichen Trägern der europäischen und internationalen Jugendarbeit statt. Im Jahr 2022 werden zusätzlich Vorhaben zur Stärkung länderübergreifender Netzwerke umgesetzt: Der G7-Jugendgipfel (Youth7, Abk. Y7) ist einer von sieben zivilgesellschaftli- chen Begleitprozessen unter deutscher G7-Präsidentschaft. Er versteht sich als Jugendbeteiligungsprozess und hat zum Ziel, die Interessen der jungen Genera- tion der G7-Staaten abzubilden und ihre Positionen in den politischen Prozess einzubringen. Junge Menschen aus Jugendverbänden in Deutschland organi- sierten den inhaltlichen Beratungsprozess zu den G7-Themen mit Jugenddele- gierten im Alter von 18 bis 30 Jahren aus allen G7-Staaten, Y7-Gastländern und der Europäischen Union. Die inhaltliche Schwerpunktsetzung sowie die Meinungsbildungsprozesse lagen eigenverantwortlich in den Händen der jun- gen Menschen. Höhepunkt des Y7 bildete der Y7-Gipfel, der vom 16. bis 20. Mai 2022 in Berlin stattfand und im Rahmen dessen ein gemeinsames Kommuniqué verabschiedet und an den G7-Vorsitz übergeben wurde (weitere Infos siehe: https://www.g7germany.de/g7-de/suche/dialog-youth7-2019676) Für die Umsetzung des Y7 wurde die IJAB von der Bundesregierung manda- tiert. Mit Teilen der Organisation (insb. Veranstaltungsmanagement des Y7- Gipfels) wurde zudem das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche * Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW), Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW), Deutsch-Griechisches Jugend- werk, ConAct - Koordinierungszentrum für den Deutsch-Israelischen Jugendaustausch, Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch (DRJA), Tandem – Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch, IJAB – Interna- tionaler Jugendaustausch- und Besucherdienst der Bundesrepublik Deutschland e.V., Jugend für Europa – Deutsche Agentur für die EU-Jugendprogramm.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –5– Drucksache 20/2310 Aufgaben (BAFzA) beauftragt. Für die Durchführung des Y7 stellt die Bundes- regierung bis zu 1,27 Mio. Euro bereit (KJP-Mittel im EPL 17/BMFSFJ sowie EPL 60/BMF). Die Europäische Union hat 2022 zum Europäischen Jahr der Jugend ausgeru- fen. Es soll neue Chancen für junge Menschen eröffnen und ihren Meinungen und Ideen mehr Gehör verschaffen. Die EU, ihre Mitgliedstaaten sowie die re- gionalen und lokalen Ebenen sind aufgerufen, gemeinsam mit der Zivilgesell- schaft und jungen Menschen Aktivitäten umzusetzen. Die vom BMFSFJ initiierte Mitmachkampagne „Dein Europa – Dein Jahr!“ bildet ein zentrales Umsetzungselement des Aktionsjahres in Deutschland. Beginnend mit dem Europatag am 9. Mai 2022 sollen bis zum Internationalen Tag der Jugend am 12. August 2022 kurze Gesprächsformate von jungen Men- schen mit Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern stattfinden. Ziel der Kampagne ist es, darauf aufmerksam zu machen, was junge Menschen be- wegt und welche Meinungen und Ansichten sie zu verschiedenen Themen ha- ben. Das Europäische Jahr der Jugend wird unter anderem mit 8 Mio. Euro aus den EU-Programmen Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps europaweit un- terstützt. Das BMFSFJ erhält als koordinierende Stelle in Deutschland rund 286 000 Euro aus dem Programm Erasmus+ Jugend. Zwei Drittel der Summe werden an die Länder für Aktivitäten zum Europäischen Jahr der Jugend auf Landes- oder kommunaler Ebene weitergeleitet. Eine Stakeholder-Gruppe, die sich aus jungen Menschen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Kinder- und Jugendhilfe, Ländern und Kommunen zusam- mensetzt, begleitet die Arbeit des BMFSFJ zum Europäischen Jahr der Jugend. Eurodesk Deutschland unterstützt das BMFSFJ bei der Umsetzung. Darüber hinaus werden entsprechend den Vereinbarungen des Koalitionsver- trags die begonnenen Arbeiten zur Errichtung der Jugendwerke mit Israel und den Vereinigten Staaten von Amerika fortgesetzt. Der Deutsche Bundestag hat für diese Vorhaben Haushaltsmittel bewilligt (Kapitel 1702 Titel 686 05 und Kapitel 1702 Titel 686 02). Bilaterale Jugendwerke basieren auf völkerrechtli- chen Verträgen, die geschlossen werden, weil der gemeinsame Wunsch besteht, die jugendpolitische Zusammenarbeit durch dieses herausgehobene Format in besonderer Weise zu erweitern und zu stärken. Die Finanzierung der Jugend- werke erfolgt über Regierungsbeiträge beider Partnerländer. Das BMFSFJ führt die erforderlichen Gespräche sowohl mit Vertreterinnen und Vertretern der isra- elischen Regierung als auch mit der amerikanischen Regierung. Die Verhand- lungen zu diesen Vorhaben und deren Ausgestaltung sind noch nicht abge- schlossen. Die Länder werden zu gegebenem Zeitpunkt in die Prozesse einge- bunden. 3. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Jugendstrategie, Nationaler Akti- onsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung“ konkret erfolgen? a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw. Gesetz- entwurfs oder entsprechender Projektvorlagen erfolgen)? b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen notwen- dig? Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw. zustimmungs- pflichtig im Deutschen Bundesrat? Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt werden?",
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"content": "Drucksache 20/2310 –6– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt? Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. Ländern oder Kommu- nen? d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens ver- bunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern, Kommu- nen aufschlüsseln)? In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushalts sind die Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet? e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen nachgelager- te Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)? f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige aufschlüs- seln)? Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw. des- sen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von Dritten (bitte ausführen)? Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte de- tailliert ausführen)? g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige aufschlüsseln)? Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw. des- sen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)? Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte de- tailliert ausführen)? h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)? i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)? j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe Beraterin- nen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)? k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens öf- fentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte de- tailliert ausführen)? l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw. Programme, und wenn ja, welche (bitte detailliert ausführen)? m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Ministeriumsspitze eine Neube- wertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt, bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen (wenn ja, bitte detailliert ausführen)? Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 3 bis 3m gemeinsam beantwortet.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –7– Drucksache 20/2310 Gemäß Koalitionsvertrag wird die Jugendstrategie der Bundesregierung mit ei- nem Nationalen Aktionsplan (NAP) für Kinder- und Jugendbeteiligung weiter- entwickelt. Die Jugendstrategie basiert auf dem Konzept der eigenständigen Jugendpolitik und dient insbesondere dazu, die Zusammenarbeit der Bundes- ministerien im Sinne der gemeinsamen Verantwortung für die junge Generation auszubauen. Mit dem NAP wird ein besonderer Schwerpunkt darauf gelegt, junge Menschen an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Im Rahmen des NAP für Kinder und Jugendbeteiligung werden zudem über den Fokus der Jugendstrategie hinaus auch die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern sowie die staatlichen Ebenen „Länder und Kommunen“ in den Blick genommen. Ein jugendpolitischer Beirat unter Vorsitz von Herrn Parlamentari- schem Staatssekretär Sven Lehmann wird das BMFSFJ bei der Weiterentwick- lung der Jugendstrategie mit dem NAP beraten. Darin werden Vertreterinnen und Vertreter von Jugendinteressenvertretungen, Fachverbänden, Ländern und Kommunen mitwirken. Der NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung wird in einem Dialogprozess mit Bund, Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft sowie insbesondere Kindern und Jugendlichen entwickelt. Im Kern geht es darum, Empfehlungen zur Stär- kung der Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen zu erarbeiten. Ein erster Schritt wird dazu sein, aktuelle Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbetei- ligung als Grundlage für den Dialogprozess zu veröffentlichen. Die Auftaktver- anstaltung ist für den Herbst geplant. Zur Stärkung kommunaler Beteiligungsnetzwerke dient bereits die Initiative „Starke Kinder- und Jugendparlamente“. Dazu gehören die Servicestelle für Starke Kinder- und Jugendparlamente in Trägerschaft des Deutschen Kinder- hilfswerks (Laufzeit 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022, Mittel i. H. v. 340 125 Euro) sowie die „Akademie für Kinder- und Jugendparlamente“ in Trägerschaft des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten (Laufzeit 1. März 2021 bis 31. Dezember 2024, Mittel i. H. v. 3 593 800 Euro), die aus 16 Ju- gendbildungsstätten – ein Standort in jedem Bundesland – besteht und sich mit ihren Angeboten an Jugendliche, Fachkräfte und Verwaltung richtet. Zentrale Bausteine sind zudem jährliche bundesweite Beteiligungsveranstal- tungen wie die Bundesjugendkonferenz 2022 (2. bis 4. September) und die Ju- gendPolitikTage 2023, die junge Menschen in den direkten Dialog mit der Bun- despolitik bringen und auf denen die Teilnehmenden ihre Perspektiven in die Jugendpolitik und weitere Politikfelder auf Bundesebene einbringen können. Mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens „Jugendstrategie, Nationaler Ak- tionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung“ fallen beim BMFSFJ für die Pro- zessbegleitung zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Jugendstrategie der Bundesregierung Kosten i. H. v. 591 699,30 Euro im Haushaltsjahr 2022 an. Ab 2023 werden für die Prozessbegleitung zur Weiterentwicklung der Jugend- strategie Kosten weitere Kosten verbunden sein. Eine Ausschreibung der Pro- zessbegleitung erfolgt in Kürze. Zudem plant das BMFSFJ Mittel in Höhe von bis zu 1 Mio. Euro p. a. für den NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung ein. Die genauen Kosten richten sich nach der weiteren Ausgestaltung. In Kapitel 1702 Titel 684 01 – Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) sind die Ausga- ben des BMFSFJ hierfür vorgesehen.",
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"content": "Drucksache 20/2310 –8– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode 4. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Wahlrecht ab 16“ konkret erfol- gen? a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw. Gesetz- entwurfs oder entsprechender Projektvorlagen erfolgen)? b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen notwen- dig? Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw. zustimmungs- pflichtig im Deutschen Bundesrat? Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt werden? c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt? Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. Ländern oder Kommu- nen? d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens ver- bunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern, Kommu- nen aufschlüsseln)? In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushalts sind die Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet? e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen nachgelager- te Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)? f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige aufschlüs- seln)? Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw. des- sen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von Dritten (bitte ausführen)? Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte de- tailliert ausführen)? g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige aufschlüsseln)? Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw. des- sen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)? Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte de- tailliert ausführen)? h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)? i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)? j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe Beraterin- nen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?",
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"content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –9– Drucksache 20/2310 k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens öf- fentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte de- tailliert ausführen)? l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw. Programme, und wenn ja, welche (bitte detailliert ausführen)? m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Ministeriumsspitze eine Neube- wertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt, bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen, und wenn ja, welche (bitte detailliert ausführen)? Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 4 bis 4m gemeinsam beantwortet. Die Koalition aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hat sich vorge- nommen, das aktive Wahlalter sowohl für die Wahlen zum Europäischen Parla- ment als auch durch eine Änderung des Grundgesetzes für die Wahlen zum Deutschen Bundestag auf 16 Jahre zu senken. Die Ausgestaltung des Bun- deswahlrechts ist nach langjähriger Staatspraxis Sache des Deutschen Bun- destages. Die Bundesregierung bringt in diesem Bereich üblicherweise keine eigenen Gesetzesinitiativen ein. Mit der Frage des Wahlrechts ab 16 befasst sich derzeit die nach § 55 BWahlG beim Deutschen Bundestag auch in der 20. Wahlperiode eingesetzte Reformkommission. Die Beratungen zum Thema Wahlalter 16 im Rahmen der Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit am 28. April 2022 hat die Bundesregie- rung mit großem Interesse verfolgt. Die Kommission wird bis zum 31. August 2022 einen Zwischenbericht und spätestens bis zum 30. Juni 2023 ihre Ergeb- nisse vorlegen. Zur Umsetzung des Vorhabens ist in einem ersten Schritt das Europawahlgesetz (§ 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 3 Nummer 1 EuWG) zu ändern, damit die voraussichtlich 1,4 Millionen zusätzlichen 16- und 17-jährigen Wahl- berechtigten bereits bei der nächsten Europawahl im Frühjahr 2024 ihre Stim- me abgeben können. Für den zweiten Schritt ist eine Änderung des Grundge- setzes (Artikel 38 Absatz 2 GG) sowie anschließend eine Änderung des Bun- deswahlgesetzes (§ 12 Absatz 1 Nummer 1 BWahlG) nötig, damit auch bei der nächsten Bundestagswahl das aktive Wahlalter 16 gilt. Gesetze zur Änderung des Europawahlgesetzes und des Bundeswahlgesetzes sind im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftig im Sinne des Artikels 77 Absatz 3 GG. Eine Änderung des Grundgesetzes bedarf gemäß Artikel 79 Absatz 2 GG der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Der Anteil der Wahlberechtigten wird ausgehend von den Zahlen zur Europa- wahl 2019 bei Einbeziehung der zusätzlichen Wahlberechtigten zwischen 16 und 18 Jahren zur Europawahl 2024 um mindestens 2,27 Prozent steigen. Dies hat eine Kostenerhöhung bei der Erstattung der durch die Wahl veranlass- ten notwendigen Ausgaben der Länder durch den Bund, also der Versandkosten für die Wahlbenachrichtigungen sowie für die Briefwahlunterlagen und der Er- stattung der übrigen Kosten durch feste Beträge (§ 25 Absatz 1 EuWG in Ver- bindung mit § 50 Absatz 1 bis 3 BWahlG) sowie der Kosten für die unentgeltli- che Wahlbriefbeförderung durch das amtlich bekannt gemachte Postunterneh- men (§ 4 EuWG in Verbindung mit § 36 Absatz 4 BWahlG) zur Folge. Es ist dadurch insgesamt für den Bund mit einem zusätzlichen Erfüllungsaufwand von circa 3 045 000 Euro für die Durchführung der Europawahl 2024 zu rech- nen. Für die Begleitung des Vorhabens „Wahlrecht ab 16“ hat das BMFSFJ bisher Mittel i. H. v. 24 569,93 Euro für die Erstellung eines juristischen Gutachtens",
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"number": 10,
"content": "Drucksache 20/2310 – 10 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode durch Prof. Dr. Jan Ziekow zum Thema „Herabsetzung des aktiven und passi- ven Wahlalters auf 16 Jahren“ bereitgestellt. Das Gutachten wird demnächst veröffentlicht. Für ein digitales Hearing mit Expertinnen und Experten zur Herabsetzung des Wahlalters zur Wahl zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament auf 16 Jahre am 20. Juni 2022 sind Kosten i. H. v. 21 426,25 Euro verbunden. Zur Durchführung ist das Deutsche Forschungsins- titut für öffentliche Verwaltung beauftragt. In Kapitel 1702 Titel 684 01 – Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) sind die Ausgaben des BMFSFJ hierfür abgebildet. 5. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Jugendsozialarbeit/Housing First“ konkret erfolgen? a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw. Gesetz- entwurfs oder entsprechender Projektvorlagen erfolgen)? b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen notwen- dig? Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw. zustimmungs- pflichtig im Deutschen Bundesrat? Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt werden? c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt? Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. Ländern oder Kommu- nen? d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens ver- bunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern, Kommu- nen aufschlüsseln)? In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushalts sind die Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet? e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen nachgelager- te Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)? f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige aufschlüs- seln)? Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw. des- sen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von Dritten (bitte ausführen)? Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte de- tailliert ausführen)? g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige aufschlüsseln)? Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw. des- sen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)? Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte de- tailliert ausführen)?",
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"number": 11,
"content": "Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 11 – Drucksache 20/2310 h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)? i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)? j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe Beraterin- nen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)? k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens öf- fentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte de- tailliert ausführen)? l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw. Programme, und wenn ja, welche (bitte detailliert ausführen)? m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Ministeriumsspitze eine Neube- wertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt, bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen, und wenn ja, welche (bitte detailliert ausführen)? Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 5 bis 5m gemeinsam beantwortet. Für die Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) 2021 bis 2027 startet das BMFSFJ mit „JUGEND STÄRKEN – Brücken in die Eigenständig- keit“ („JUST Best“) ein Modellprogramm, das Kommunen dabei unterstützt, Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene zu initiieren, die von Woh- nungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Zielgruppe sind junge Menschen, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten und nach Beendigung die- ser Hilfen weitere sozialpädagogische Unterstützung benötigen, v. a. sog. Care Leaver (junge Menschen, die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe einen Teil ihres Lebens in Einrichtungen der Jugendhilfe verbracht haben/verbringen und sich am Übergang in ein eigenständiges Leben befinden). Weitere Zielgruppe sind junge Menschen, die sozialpädagogische Unterstüt- zung benötigen, aber keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten, v. a. sog. entkoppelte (Jugendliche und junge Erwachsene in problematischen Lebenslagen, die aus allen institutionellen Kontexten herausgefallen sind). Geplant, gesteuert und koordiniert wird das Programm durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter). Diese sollen Strukturen und Angebote auf kommunaler Ebene schaffen, um junge Menschen in ihrer Per- sönlichkeit zu stärken, ihnen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen und sie in gesicherte Wohnverhältnisse zu bringen. Dabei sollen auch neue Wohnformen mit sozialpädagogischer Begleitung modellhaft erprobt werden. Im Rahmen der Programmumsetzung sollen folgende methodischen Bausteine angewendet werden: • Case Management (intensive sozialpädagogische Einzelfallarbeit) • Aufsuchende Jugendsozialarbeit (z. B. Street-Work oder Mobile Beratung) • Niedrigschwellige Beratung/Clearing (z. B. Anlaufstellen mit Lotsenfunk- tion, in denen Jugendliche eine Erstberatung erhalten) • Erprobung neuer Wohnformen (Schaffung/Erprobung verschiedener, in der jeweiligen Kommune noch nicht vorhandener Wohnformen für junge Men- schen, z. B. Housing First).",
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"content": "Drucksache 20/2310 – 12 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Für die Umsetzung des Modellprogramms stellt das BMFSFJ von Mitte 2022 bis Ende 2027 ESF-Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 116 Mio. Euro zur Verfügung. Die Fördersätze betragen bis zu 40 Prozent für das Zielgebiet „Stär- ker entwickelte Regionen (alte Bundesländer, Land Berlin und Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier) sowie bis zu 60 Prozent für das Zielge- biet „Übergangsregionen“ (neue Bundesländer mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig). Das Interessenbekundungsver- fahren wurde im Februar 2022 abgeschlossen. Nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie (14. Mai 2022) startete am 30. Mai 2022 das Antragsverfahren, im Rahmen dessen noch bis zum 25. Juli 2022 Förder- anträge eingereicht werden können. Das Programm läuft ab 1. August 2022 und endet am 31. Dezember 2027. „JUGEND STÄRKEN – Brücken in die Eigenständigkeit“ ist das Nach- folgeprogramm des BMFSFJ zu „JUGEND STÄRKEN im Quartier“, das am 31. Juli 2022 nach siebeneinhalbjähriger Laufzeit endet. Es dient der Umset- zung des Vorhabens „Jugendsozialarbeit/Housing First“. Eine Evaluation der Programme aus der ESF-Förderperiode 2021 bis 2027 er- folgt durch die ESF-Verwaltungsbehörde. Diese hat der Europäischen Kommis- sion gemäß Artikel 23 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/1057 bis zum 30. Juni 2025 und ein weiteres Mal bis zum 30. Juni 2028 Bericht über die Er- gebnisse einer strukturierten Erhebung bei den nationalen Zuwendungsempfän- gern zu erstatten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333",
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