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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 7/5935 7. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2086 der Abgeordneten Dennis Hohloch (AfD-Fraktion) und Daniel Münschke (AfD-Fraktion) Drucksache 7/5734 WLAN-Hotspots an Brandenburger Bahnhöfen und Schienenverkehrsstationen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Schienenverkehr-Verkehrsstationen (VST) der Kategorien 1 bis 7 sind in Bran- denburg aktuell mit einem WLAN-Hotspot ausgestattet (bitte auflisten mit Bezeichnung der Station inkl. BHF KNR, zugehöriger VST-Kategorie und - im Falle der Eigentü- merschaft von DB oder Kommunen - Nennung des Eigentümers)? Zu Frage 1: Die Fragen Nr. 1 und Nr. 4 werden wegen des Sachzusammenhangs zusam- men beantwortet. 2. Für welche Bahnhofsempfangsgebäude wurden innerhalb der Jahre 2012 bis ein- schließlich 2021 zur Sanierung/Modernisierung Mittel aus den unterschiedlichen För- derprogrammen des Landes Brandenburg beantragt und bewilligt (bitte auflisten nach Bahnhof, Förderprogramm, Höhe der beantragten Fördersumme und Höhe der bewil- ligten Fördersumme)? Zu Frage 2: Es wurden im Zeitraum 2012 - 2021 keine Bahnhofsempfangsgebäude durch das Förderprogramm ÖPNV-Invest gefördert. Bahnhofsempfangsgebäude sind grundsätzlich über die Städtebauförderung förderfähig, wenn diese über die städtebauliche Zielplanung zwischen Land und Kommune abgestimmt sind und sich in der Regel in der Förderkulisse befinden. Es erfolgt jedoch keine systemati- sche Erfassung von Bahnhofsempfangsgebäuden als geförderte Einzelvorhaben im Rah- men von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen. 3. In welchen Förderprogrammen des Landes, aus denen Mittel zur Sanierung/Moderni- sierung von Bahnhofsempfangsgebäuden und Verkehrsstationen bereitgestellt wer- den, ist die Ausstattung der Station mit Internetzugang/WLAN als förderfähig vorgese- hen (bitte darstellen unter Berücksichtigung/Unterscheidung nach Programmen, die die Förderung von Internetzugang/WLAN nur für Bahnhofsempfangsgebäude vorse- hen, und solchen Programmen, die die Förderung von Internetzugang/WLAN generell an Verkehrsstationen vorsehen)? Eingegangen: 21.07.2022 / Ausgegeben: 26.07.2022",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 7/5935 Zu Frage 3: Im Rahmen der Richtlinie ÖPNV-Invest ist WLAN nur im Zusammenhang mit Maßnahmen an Empfangsgebäuden förderfähig, wenn sie der Verbesserung der Verkehrs- verhältnisse des ÖPNV dienen und wirtschaftlich vertretbar sind. Hier ist eine Förderung eines Internetzugangs mit WLAN nur im Zusammenhang mit Wartebereichen des Gebäu- des sowie im Rahmen der Fahrgastinformation zuwendungsfähig. Maßnahmen zur Modernisierung von Bahnhofsempfangsgebäuden und Verkehrsstationen inkl. Internetzugang/WLAN können im Zuge der Entwicklung der wirtschaftsnahen kommu- nalen Infrastruktur aus Mitteln des Bund-Länder-Förderprogramms Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ GRW (GRW-I) bezuschusst werden, so- weit die Modernisierung in Umsetzung einer späteren GRW-konformen Nutzung des Bahn- hofsgebäudes oder der Verkehrsstation erfolgt, d. h. z. B. als kommunales Gewerbezentrum (TGZ). Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften im Land Brandenburg. Eine Förde- rung von Maßnahmen der Deutschen Bahn AG (als Eigentümerin oder Trägerin der Investi- tionsmaßnahme) ist in der GRW-I nicht zulässig. 4. Für welche Verkehrsstationen wurden seit 2019 Mittel aus dem WLAN-Hotspotpro- gramm beantragt und bewilligt (bitte auflisten nach Bahnhof, Förderprogramm und För- dersumme)? Zu den Fragen 1 und 4: Bei dem WLAN-Hotspot-Projekt handelt es sich nicht um ein För- derprogramm. Unter Hinzuziehung externen Sachverstandes hat das MWAE festgestellt, dass die Bereitstellung öffentlicher WLAN-Hotspots im Land Brandenburg am effektivsten und schnellsten durch einen entgeltlichen Vertragsabschluss mit einem Telekommunikati- onsunternehmen über Planung, Bau, Betrieb und erforderlicher Wartung zu erreichen ist. Im Rahmen des Nachtrags zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan 2018 wurden die erforderlichen Haushaltsermächtigungen im Kapitel 08 050, Titelgruppe 69 veranschlagt. Das Budget für das WLAN Projekt beträgt ca. 5,5 Mio. EUR brutto. Nach einem europaweiten Vergabeverfahren wurde der Zuschlag im März 2019 an die Firma Vodafone GmbH erteilt, ca. 1.200 Hotspots an vorgegebenen Standorten zu installie- ren, in Betrieb zu setzen und zu halten, sowie nach Ende der Laufzeit von fünf Jahren wieder abzubauen. Der Abschluss der sukzessiven Inbetriebnahmen erfolgte am 25.06.2021., ins- gesamt sind 1.251 Hotspots installiert worden. Für die Standorte/Objekte gelten folgende Voraussetzungen: - Grundsätzlich kommen nur Outdoor-Hotspots in Frage. - Bei den Standorten muss es sich um Objekte handeln, die in kommunalem Eigentum stehen. - nutzbarer Stromanschluss in unmittelbarer Nähe (d.h. keine Tiefbauarbeiten auf Kosten des Landes). - Publikumsdurchsatz muss vorhanden sein. Im Rahmen dieses WLAN-Hotspot-Projektes wurden folgende 27 Bahnhöfe bzw. Bahnhofs- vorplätze, die sich in deren kommunalen Besitz befinden, mit WLAN-Hotspots ausgestattet. -2-",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 7/5935 -Bezeichnung Hot-Spot: -Adresse: BEZEICHNUNG ADRESSE Kaiserbahnhof Joachimsthal 16247 Joachimsthal, Bahnhof Werbellinsee 2 Bahnhof Bestensee 15741 Bestensee OT Bestensee, Am Bahnhof 2 Bahnhof Liebenwalde 16559 Liebenwalde OT Liebenwalde, Bahnhofstr. 25 Bahnhof Brand 15757 Halbe OT Briesen, Brand 51 Westbahnhof 04916 Herzberg OT Herzberg, Anhalter Str. 148 Bahnhof Doberlug-Kirchhain 03253 Doberlug-Kirchhain OT Doberlug-Kirchhain, Bahnhof 1 Bahnhofsvorplatz 16727 Velten, Bahnstr. 7 Servicegebäude Bahnhof 04895 Falkenberg OT Falkenberg, Bahnhofstr. 2 Bahnhofsvorplatz Lauchhammer 01979 Lauchhammer OT Lauchhammer, Dimitroffstr. 37 Bahnhof Rathenow - Bahnhofsvorplatz 14712 Rathenow OT Rathenow, Dunckerplatz 8 Bahnhof Zentrum 14727 Premnitz OT Premnitz, Heinrich-Heine-Str. 36 Bahnhofsvorplatz 14624 Dallgow-Döberitz OT Dallgow, Bahnhofstr. 154e P+R Bereich Bahnhof Wustermark 14641 Wustermark OT Wustermark, Ladestr. 1 Bahnhofsvorplatz Elstal 14641 Wustermark OT Elstal, Bahnhofstr. 2 Bahnhofsvorplatz 15344 Strausberg OT Vorstadt, Bahnhofstr. 4 Bahnhofsvorplatz 15306 Gusow-Platkow OT Gusow, Bahnhof 1 Alter Bahnhof 15848 Beeskow OT Beeskow, Am Bahnhof 1 Verkehrsfläche Bahnhofstraße (vor Bahnhof) 15295 Brieskow-Finkenheerd, Bahnhofstr. 32 Busbahnhof am Bürgerpark 16866 Kyritz OT Kyritz, Perleberger Str. 8/10 Wiesenburg Bahnhof 14827 Wiesenburg OT Wiesenburg, Am Bahnhof 37 S-Bahnhof Teltow 14513 Teltow OT Teltow, Mahlower Str. 126 Bahnhofsgebäude 16928 Pritzwalk OT Pritzwalk, Bahnhofstr. 1 Bahnhof Trebbin 14959 Trebbin OT Trebbin, Am Bahnhof 2 Werbeanlage Bahnhof 14913 Jüterbog OT Jüterbog, Bahnhof 2 Bahnhof 15806 Zossen OT Zossen, Bahnhofsplatz 2 Bahnhofsvorplatz Angermünde 16278 Angermünde OT Angermünde, Bahnhofsplatz 2 historisches Bahnhofsgebäude 16278 Pinnow, Dorfstr. 69 Bei einem Gesamtbudget für das WLAN Projekt i.H.v. ca. 5,5 Mio. EUR brutto, ist mit durch- schnittlichen Kosten i.H.v. 4.400,- € pro Hotspot für den Gesamtzeitraum von 5 Jahren zu rechnen. 5. In welcher Größenordnung und für welche Verkehrsstationen wurden seit der Überar- beitung der Richtlinie ÖPNV-Invest im Jahr 2020 Mittel nach den Vorgaben dieser Richtlinie für die Ausstattung mit Internetzugang/WLAN beantragt und bewilligt (bitte auflisten nach Verkehrsstation mit jeweils beantragten und bewilligten Fördermitteln)? Zu Frage 5: Es wurden seit 2020 keine Anträge für Verkehrsstationen mit der Zielstellung „Ausstattung mit WLAN/Internet“ bei der Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), gestellt. Im Rahmen der Maßnahme Bad Saarow-Pieskow „Einrichtung eines Haltepunktes“ wurde der Bau „Internetzugang/WLAN“ als Teil des Moduls Fahrgastinformation mit 36.000 € ge- fördert. -3-",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 7/5935 6. Unabhängig davon, dass die tatsächliche Entscheidung über die potenzielle Ausstat- tung einer Verkehrsstation mit WLAN beim Eigentümer/Aufgabenträger liegt: Existiert bei der Landesregierung ein Zielhorizont, bis wann alle Schienenverkehrsstationen in Brandenburg über einen WLAN-Hotspot verfügen sollen, und wenn ja, bis wann soll dies erreicht sein und welche Maßnahmen werden von der Landesregierung getätigt, dieses Ziel auch tatsächlich zu erreichen? Zu Frage 6: WLAN-Hotspots sind, wie in Frage 3 ausgeführt, kein Förderschwerpunkt im Rahmen des Förderprogramms ÖPNV-Invest. Auch im Rahmen des GRW-I gibt es keinen Zielhorizont für WLAN-Hotspots an allen Schienenverkehrsstationen. -4-",
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