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"content": "Europa Die EU-Weinmarktreform – Auf dem Weg zur Nachhaltigkeit im europäischen Weinsektor Die EU gibt jährlich ca. 1,3 Mrd. € für die Unterstützung des Weinmarkts aus, wovon fast zwei Drittel allein in die Marktintervention fließen. Im Juli 2007 unterbreitete die Europäische Kommission Vorschläge für eine umfassende Reform der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO). Kernpunkte der Reform sind ein besserer Einsatz der Haushaltsmittel und die Ab- schaffung der Marktstützungsmaßnahmen. In Deutschland war besonders die Absicht der Kommission umstritten, künftig den Begriff „Wein“ in Verbindung mit einer Frucht (wie etwa Apfelwein) nicht mehr zuzulassen. Am 19. Dezember 2007 einigte sich der Ministerrat auf eine Weinmarktreform, die den deutschen Bedenken Rechnung trägt und die zum 1. August 2008 in Kraft treten kann. Rechtsgrundlagen Südafrika, USA), da diese als beständiger wahr- Art. 40 des EWG-Vertrags schreibt eine gemein- genommen werden und häufig besser auf den same Organisation der Agrarmärkte vor. 1962 Geschmack der Verbraucher ausgerichtet sind. wurde mit einer „vorbereitenden“ Marktorganisa- Prognosen gehen davon aus, dass die EU in we- tion für Wein begonnen, aber erst mit dem In- nigen Jahren vom Nettoexporteur zum Importeur krafttreten zweier Verordnungen im April 1970 von Wein wird. Die sinkenden Absatzmöglich- entstand eine europäische Weinmarktordnung. keiten führen zu drastischen Einkommensein- Die Regelungskompetenz im Qualitätsweinsektor bußen bei den Erzeugern und zu kosteninten- blieb den Mitgliedstaaten allerdings weitgehend siver Lagerhaltung oder zur Weinvernichtung erhalten. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. durch Destillation (dies betrifft 15% der jährlich in 1493/1999 über die GMO für Wein können die Europa produzierten Weinmenge). Destillation Mitgliedstaaten Zahlungen für die Umstrukturie- und Lagerung kosten die EU jedes Jahr an- rung und Umstellung von Rebflächen beantra- nähernd 800 Mio. €. gen, um so auf Veränderungen des Marktumfel- Überdies hemmen oftmals komplizierte Bestim- des zu reagieren. mungen für die Annahme und Anpassung der Weinbereitungsverfahren und für die Etikettie- Der europäische Weinsektor rung die Produktivität und Entwicklung neuer Die 1,4 Mio. europäischen Weinanbaubetriebe Produktions- und Vertriebstechniken. verfügen über insgesamt 3,4 Mio. Hektar Reben. Anbau und Verarbeitung von Wein bieten 1,5 Ziele und Inhalte der Weinmarktreform Mio. Menschen Arbeit im ländlichen Raum. Die Vor dem Hintergrund dieser Probleme legte die europäische Weinproduktion liegt bei 180 Mio. Kommission im Juli 2007 einen neuen „Vor- Hektolitern pro Jahr, was rund 60% der Welt- schlag für eine Verordnung des Rates über die weinproduktion entspricht. Damit ist die EU gemeinsame Marktorganisation für Wein“ vor, größter Erzeuger, größter Verbraucher, größter auf deren Grundlage die Verordnung von 1999 Exporteur sowie Importeur von Wein. Allerdings ersetzt werden soll. Die neue Weinmarkt- produziert der europäische Weinmarkt zuviel an verordnung zielt auf ein besseres quantitatives Wein bei gleichzeitig zurückgehendem Ver- und qualitatives Gleichgewicht zwischen Ange- brauch (jährlich sinkt der Weinkonsum in der EU bot und Nachfrage, die Steigerung des Wein- etwa um 750.000 Hektoliter). Erschwerend absatzes, eine stärkere Orientierung am Welt- kommt hinzu, dass sich die Trinkgewohnheiten markt, die Sicherung der Erzeugereinkommen, der Konsumenten ändern. Derzeit verlieren euro- die Berücksichtigung der Bestimmungen des päische Weine an Attraktivität gegenüber Wei- Verbraucher- und Umweltschutzes und eine nen aus Übersee (Australien, Neuseeland, Chile, WTO-Konformität. Konkret schlug die Kommis- Nr. 04/08 (24. Januar 2008)",
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"content": "-2- sion folgende Maßnahmen vor: 1. Streichung der und der Weinmarktreform im Jahr 2012 erfolgen. Beihilfen für Destillation und Lagerhaltung sowie Außerdem sollte nach dem Willen des EP die der Ausfuhrerstattungen ab 2008. Statt die Weinmarktreform erst ein Jahr später, nämlich kostenintensive Lagerhaltung zu unterstützen, zum 1. August 2009, in Kraft treten. sollten 120 Mio. € in eine Werbekampagne investiert werden, um Weinexporte in Drittstaaten In Deutschland entfachten die Vorschläge der anzukurbeln. 2. Rodung von 400.000 Hektar Kommission eine heftige politische Diskussion. Rebflächen; dafür sollten in den nächsten fünf Umstritten war dabei hauptsächlich das geplante Jahren 2,4 Mrd. € zur Verfügung gestellt werden. Verbot der Verwendung des Begriffs „Apfelwein“ Neuanpflanzungen sollten bis 2013 verboten und anderer Fruchtweinnamen in Verbindung mit werden. 3. Verbot der Anreicherung mit Saccha- Wein, was dazu geführt hätte, dass etwa „Apfel- rose, die vor allem in Jahren schlechter Witte- wein“ oder „Kirschwein“ (betroffen von dieser rung zur Erhöhung des Alkoholgehalts des Regelung wären auch der brandenburgische Weins vorgenommen wird; die Anreicherung mit Erdbeerwein und ähnliche in nord- und osteuro- konzentriertem Traubenmost sollte jedoch weiter päischen EU-Staaten hergestellte Fruchtweine) erlaubt bleiben. 4. Fortgeltung der bestehenden künftig unter anderem Namen hätten vertrieben Pflanzbeschränkungen (der sog. Pflanzungs- werden müssen. Die Begriffe „Äppler“ oder auch rechte) für eine Übergangszeit von fünf Jahren, „Ebbler“ (für Apfelwein) wären hingegen nach damit nicht wettbewerbsfähige Erzeuger aus- den ursprünglichen Kommissionsvorschlägen scheiden. Nach 2013 sollten die Pflanzbe- weiterhin erlaubt gewesen. Nach heftigen schränkungen aufgehoben werden, damit wett- Protesten vor allem aus den deutschen bewerbsfähige Erzeuger die Möglichkeit hätten, Bundesländern signalisierte die Kommission im ihre Produktion auszuweiten. 5. Vereinfachung November 2007 dann allerdings Kompromissbe- der Etikettierungsvorschriften, bestimmte, von reitbereitschaft. allen Erzeugerländern im Rahmen der Inter- nationalen Organisation für Rebe und Wein Zur Bekräftigung der deutschen Vorbehalte ver- akzeptierte Weinbereitungsverfahren sollten von abschiedeten die Fraktionen des Deutschen der EU übernommen und der Qualitätspolitik das Bundestages am 15. November 2007 einver- Konzept des geografischen Ursprungs zugrunde nehmlich einen Entschließungsantrag, in dem gelegt werden. 6. Gewährung eines nationalen die Bundesregierung aufgefordert wurde, dem Finanzrahmens für die Mitgliedstaaten, damit geplanten Verbot einer Aufzuckerung und der diese Maßnahmen treffen können, die auf die Minimierung der Alkoholanreicherungsspanne Gegebenheiten vor Ort am besten zugeschnitten nicht zuzustimmen. Sie legten Wert auf die Fest- sind. Zusätzliche Gelder sollten in die Entwick- stellung, dass der deutsche Weinbau nicht zu lung des ländlichen Raums fließen, um z.B. die Überproduktion und hoher Haushaltsbelastung Förderung der Niederlassung von Jungwein- beigetragen habe und daher durch die Reform bauern und den Umweltschutz zu finanzieren. nicht überproportional belastet werden dürfe. Die 7. Abschaffung der derzeitigen, den Handel Durchführung eines europäischen Rodungs- verzerrenden Interventionsmaßnahmen um die programms hält der Bundestag in finanzieller Konformität der neuen GMO für Wein mit den Hinsicht für nicht effektiv. WTO-Bestimmungen zu erreichen; 8. Ein- schränkung der vormals weiten Auslegung des In dem für die Verabschiedung der Weinmarkt- Begriffs „Wein“, der künftig ausschließlich den reform letztlich entscheidenden Rat der Agrar- durch Gärung frischer Trauben und des Trau- minister drehte sich die Diskussion über die benmostes erzeugten Produkten vorbehalten Kommissionsvorschläge zunächst um die The- bleiben sollte. men Zuckerung und Pflanzungsrechte. Beim Thema Zuckerung zeigte sich ein Dissens Reaktionen auf die Vorschläge zur Wein- zwischen den nördlichen Weinbauländern, die marktreform das Anreicherungsverbot ablehnten und den Das Europäische Parlament, das gemäß Art. südlichen Weinbauländern, die dies unter- 37 Abs. 2 EGV in der Frage der Weinmarktre- stützten. Bei der beabsichtigten Abschaffung der form kein Mitbestimmungsrecht hat, sondern Pflanzungsrechte reichte das Meinungsspektrum lediglich angehört wird und binnen drei Monaten von der völligen Freigabe (Bulgarien, Schweden eine Stellungnahme abgeben kann, nahm eher und Dänemark) bis zur Beibehaltung der jetzigen kritisch zu den Vorschlägen der Kommission Regelung (Österreich, Rumänien). Stellung und brachte dazu insgesamt 900 Am 19. Dezember 2007 konnte sich der Minister- Änderungsanträge ein. In einem Entschließungs- rat abschließend auf die Einzelheiten der Wein- antrag vom 12. Dezember 2007 sprach sich das marktreform einigen. Wichtigste Punkte der re- EP für die Beibehaltung der Aufzuckerung von formierten GMO sind die Einführung eines Natio- Weinen und den Erhalt von Obstweinen sowie nalen Finanzrahmens und vereinfachte Vor- eine Verkürzung der Entschädigungszahlungen schriften zur Etikettierung von EU-Weinen ohne und Rodungen auf drei Jahre aus. Die an- geografische Angabe. Bei diesen wird die gestrebte Liberalisierung der Pflanzungsrechte Möglichkeit eingeräumt, die Rebsorte und den sollte erst nach einer Evaluation des Marktes Jahrgang auf dem Etikett anzugeben. Bestimmte Nr. 04/08 (24. Januar 2008)",
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"number": 3,
"content": "-3- traditionelle Begriffe und Flaschenformen können digkeit für die Genehmigung neuer bzw. die jedoch weiterhin geschützt werden. In der um- Änderung bestehender önologischer Verfahren strittenen Frage der Pflanzungsrechte einigten wird auf die Kommission übertragen. Die be- sich die Agrarminister darauf, diese bis zum Jahr sonders umstrittene Trockenzuckerung bleibt 2015 schrittweise abzuschaffen, mit der Mög- weiterhin erlaubt, die Höchstgehalte der An- lichkeit, sie auf nationaler Ebene bis 2018 beizu- reicherung mit Zucker oder Traubenmost aber behalten. Die Dringlichkeitsdestillation wird nach werden gesenkt. Die Mitgliedstaaten können bei Ermessen der Mitgliedstaaten auf vier Jahre bis der Kommission im Falle außergewöhnlicher zum Ende des Wirtschaftsjahres 2011/12 be- klimatischer Bedingungen allerdings beantragen, grenzt und eine entkoppelte Betriebsprämie den die höchstzulässige Anreicherung anzuheben. Keltertraubenerzeugern sowie allen Weinbauern Die Weinmarktreform wird, wie ursprünglich von gewährt, die bereit sind, ihre Rebflächen zu der Kommission beabsichtigt, zum 1. August roden. Vereinbart wurde eine dreijährige frei- 2008 in Kraft treten. willige Rodungsregelung für 175 000 Hektar mit schrittweise verringerten Prämien. Die Zustän- . Dr. Jörg Schneider, Dennis Engel, Fachbereich WD 11 – Europa, Tel.: (030) 227-33614, E-Mail: vorzimmer.wd11@bundestag.de Quellen und Literatur: - Assemblée des Regions Européennes Viticoles (AREV), Stellungnahme der AREV zur Reform der Weinmarktordnung vom 04.09.2007, Link zur Resolution: http://www.arev.org/spip.php?article592. - Bundesrat, Drucksache 475/07, Beschluss vom 21.09.2007. - Deutscher Bundestag, Drucksache 16/6863, Beschlussempfehlung und Bericht vom 26.10.2007. - Deutscher Weinbauverband e.V. (DWV), Pressemitteilung vom 05.09.2007, „EU-Weinmarktreform: Die Kommission muss sich bewegen! DWV fordert Beschränkung auf notwendige und mehrheitsfähige Änderungen bei der Organisation des europäischen Weinmarktes“, Link zur Pressemitteilung: http://www.dwv-online.de/index.php?id=18&oid=434. - Europäisches Parlament – Pressemitteilung vom 25.07.2007, „Die EU-Weinmarktreform“, Link zur Pressemitteilung: http://www.europarl.de/aktuell/themen_des_monats/Juli2007_Weinmarktreform.html. - EUROPA – Rapid – Press Releases, IP/07/1008, Pressemitteilung vom 04.07.2007, „GAP-Reform: Weinreform wird Europa helfen, verlorene Marktanteile zurückzugewinnen“. - Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über eine gemeinsame Marktorganisation für Wein und zur Änderung bestimmter Verordnungen – Zusammenfassung der Folgenabschätzung, SEK (2007) 894. - Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Fact Sheet: „Auf dem Weg zur Nachhaltigkeit im Europäischen Weinsektor“, Juli 2007. - Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, „Die Reform des Weinsektors der EU – Chancen nutzen“, Juli 2007. - Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Vorschlag für eine Verordnung des Rates über eine gemeinsame Marktorganisation für Wein und zur Änderung bestimmter Verordnungen, KOM (2007) 372 endgültig, Ratsdok. 11361/07 vom 04.07.2007. - “Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2007 zu dem Vorschlag über eine Verordnung des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein und zur Veränderung bestimmter Verordnungen, PA-TA(2007) 0610. - Council of the European Union: Proposal for a Council Regulation on the common organisation of the market in wine and amending certain Regulations, - Presidency compromise, in agreement with the Commission, Inter institutional File 2007/0138, Brüssel, den 20. Dezember 2007, 16768/07 Nr. 04/08 (24. Januar 2008)",
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