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            "content": "Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode                                                                                                     Drucksache     16/6986 02.03.2011 Schriftliche Anfrage                                                          „freiwillige Soforthilfe“ verknüpft mit der Bedingung zur Mitwirkung der Landwirte an der Einleitung eines „Amts­ des Abgeordneten Ludwig Wörner SPD                                            haftungsverfahrens“ gegen das Land Niedersachsen, d. h. sie vom 19.11.2010                                                                müssen mit einer Unterschrift ihr Interesse an der Durch­ führung eines Musterverfahrens erklären. Das Angebot von Zur Situation der durch Saatgut­Verunreinigungen mit                          Darlehen in Höhe von 1.182 bis 1.500 Euro pro Hektar wird NK 603 geschädigten Landwirte                                                 Anfang September auf 1.800 Euro pro Hektar erhöht. Dies ist weder ausreichend in Hinsicht auf die Höhe des Schadens Das Gentechnikgesetz verpflichtet zum Schutz von Mensch                       noch kann hingenommen werden, dass statt Schadenersatz und Umwelt und zur Gewährleistung der Möglichkeit zur                         Darlehen angeboten werden, die abhängig vom Ausgang ei­ gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung (§ 1 GentG). So                        nes gerichtlichen Musterverfahrens von den Landwirten darf Saatgut, das mit nicht für den Anbau zugelassenen gen­                   zurückgezahlt werden müssen. Deshalb kritisiert der Deut­ technisch veränderten Organismen (GVO) verunreinigt ist,                      sche Bauernverband dies als „Lösungsvorschlag mit Pferde­ nicht ausgesät sondern muss vernichtet werden. Sollte es                      fuß“. Das Angebot des Verbandes, dass die betroffenen dennoch zur Aussaat gekommen sein, werden die Felder in                       Landwirte im Gegenzug zu einer Schadenersatzleistung der der Regel umgebrochen, um das Risiko einer weiteren Ver­                      Firma Pioneer ihre möglichen Ansprüche gegenüber den breitung von nicht zugelassenen GVO zu minimieren.                            Landesbehörden abtreten würden, ist von Pioneer abgelehnt worden. Die Bundesländer haben sich darauf geeinigt, bis Ende März alle Untersuchungsergebnisse ihrer Saatgutanalysen zu mel­                    Die im Gentechnikgesetz festgeschriebene Haftungsrege­ den, um eine Aussaat von verunreinigtem Saatgut zu verhin­                    lung verpflichtet die Verursacher von Verunreinigungen mit dern. Im April 2010 wurde bekannt, dass das niedersächsi­                     gentechnisch veränderten Organismen zum Ersatz des für die sche Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsi­                      Betroffenen entstandenen wirtschaftlichen Verlusts. Aber cherheit LAVES bei einer Untersuchung von Saatgut der Fir­                    bis heute warten die betroffenen Landwirte auf ihre Entschä­ ma Pioneer, welches von einem Unternehmen in Buxtehude                        digung. vertrieben wurde, bereits im Februar 2010 Verunreinigungen mit dem nicht zum Anbau zugelassenen gentechnisch verän­                      Wir fragen die Staatsregierung: derten Mais NK 603 festgestellt hatte. Das Saatgut wurde in Ungarn erzeugt, wo Pioneer Versuche mit dem Gentechnik­                       1. Teilt die Staatsgierung die Auffassung, dass es ein wich­ Mais durchgeführt hatte.                                                           tiges Anliegen des Gesetzgebers ist, mit der Haftungsre­ gelung im Gentechnikgesetz für einen schnellen und un­ Nach Auskunft der Bundesregierung (BT­Drs. 17/2511) mit                            bürokratischen Schadensausgleich zwischen Verursacher Stand vom 8. Juli 2010 war in Baden­Württemberg, Bayern,                           und Geschädigten zu sorgen und Geschädigten langwie­ Brandenburg, Hessen, Mecklenburg­Vorpommern, Nieder­                               rige und kostenintensive Gerichtsverfahren möglichst zu sachsen und Rheinland­Pfalz das verunreinigte Saatgut be­                          ersparen? Welche Möglichkeit sieht die Staatsregierung, reits auf fast 2.000 Hektar ausgebracht worden. Die Landes­                        für mehr Klarheit zu sorgen, um einen wirklich schnellen regierungen ordneten die Beseitigung an und forderten die                          und unkomplizierten Schadensausgleich zu erreichen? betroffenen Landwirte auf, ihre Flächen innerhalb einer Wo­ che umzubrechen und Auskunft über Herkunft, Menge, Aus­                       2. Wie bewertet die Staatsregierung das Risiko, dass ein saat, Flächen und etwaiges Restsaatgut zu geben.                                   nicht erfolgter Schadensausgleich für die betroffenen Landwirte zur Existenzbedrohung werden kann? Ist dies Den 228 betroffenen Landwirten sind durch den Umbruch                              nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Koexis­ ihrer Maisfelder, Ernteausfall, Neuansaat, Düngemittel,                            tenzgrundsatz, bzw. der im § 1 GentG als Zweck des Ge­ Pflanzenschutz u. ä. enorme Kosten entstanden (bis zu 2.000                        setzes genannten Gewährleistung der Möglichkeit zur € pro Hektar). Bis heute sind sie dafür nicht entschädigt wor­                     gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung vereinbar? den. Die Firma Pioneer als Verursacherin der Verunreini­ gung verweigert Schadenersatz und sieht die Landesbehör­                      3. Wie bewertet die Staatsregierung die Weigerung des Un­ den in der Pflicht. Pioneer erklärt, einen Rechtsstreit gegen                      ternehmens Pioneer, den betroffenen Landwirten Scha­ das Land Niedersachsen führen zu wollen, welches wegen                             denersatz zu leisten? Wer ist nach Einschätzung der „fehlerhaften Probenahmen und der verspäteten Ergebnis­                            Staatsregierung Verursacher des Schadens? mitteilung als Schadensverursacher und Ersatzpflichtiger“ gesehen werde. (Pressemitteilung des LBV vom 30.06.10).                       4. Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über den ak­ Statt Schadenersatzzahlungen werden den betroffenen Land­                          tuellen Stand der Auseinandersetzung zwischen betroffe­ wirten zinslose Darlehen angeboten. Zudem ist diese sog.                           nen Landwirten und der Firma Pioneer? ______ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de ­ Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de ­ Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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Vor dem Hintergrund der großen öffentlichen               Der Geschäftsführer von Pioneer Hi­Bred Northern Europe, Empörung über solche GVO­Verunreinigungsfälle:            Herr Ulrich Schmidt, hat gegenüber dem Staatsministerium Wie bewertet die Staatsregierung die von Pioneer und      am 09.12.2010 mitgeteilt, dass zwischenzeitlich 99 % der anderen Saatgutunternehmen erhobene Forderung nach        Landwirte die angebotene Soforthilfe in Höhe von 1.800 einem Toleranzwert von 0,1% auch für nicht in der EU      €/ha angenommen haben. Dem Staatsministerium liegen zugelassene GVO im Saatgut?                               keine aktuellen Informationen zum Stand der Auseinander­ setzungen zwischen der Firma Pioneer und den betroffenen 7.    Welcher Toleranzwert gilt bei herkömmlichem und bei       Landwirten vor. Die Auffassung der Bundesregierung zur ökologischem Saatgut für das Vorhandensein von frem­      Vereinbarkeit der bestehenden Haftungsregelung mit dem den, nicht gentechnisch veränderten Anteilen?             Koexistenzgrundsatz, bitte ich der beiliegenden Antwort der Bundesregierung zur weitgehend identischen Anfrage zu 8.    Wird sich die Staatsregierung für einen solchen Tole­     entnehmen. ranzwert auf EU­Ebene einsetzen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?                                   Zu 5.: a) Wie schätzt die Staatsregierung die Gefahr ein, dass      Die bayerischen Landesbehörden sind unverzüglich tätig ge­ nach der Einführung solcher Toleranzwerte im Laufe        worden. Die aus dem verunreinigten Saatgut erwachsenen der Zeit Überschreitungen dieser Toleranzwerte von        Pflanzen wurden vor der Blüte beseitigt. Eine Mitschuld den Anbietern wiederum genutzt werden, neue, noch         bayerischer Behörden am Verunreinigungsfall besteht nicht. höhere Toleranzwerte einzufordern usw.? Wie verträgt sich dies mit Vorsorgeprinzip, Schutzgedanken und Ko­     Zu 6. und 8.: existenzgrundsatz?                                        Für den nicht zugelassenen GVO gilt in Europa die Nulltole­ b) Sind solche Verunreinigungsfälle nach Einschätzung        ranz. Daran muss aus meiner Sicht grundsätzlich festgehal­ der Staatsregierung Resultat eines nachlässigen Um­       ten werden. Da aber die EU­Kommission es versäumt hat, gangs bei der Trennung oder sind sie als Beweis zu wer­   die Nulltoleranz zu definieren, habe ich bei der letzten Agrar­ ten, dass Koexistenz zwischen gentechnikfreier Pro­       ministerkonferenz am 08.11.2010 beantragt, dass sich die duktion und Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen     Bundesregierung bei der EU­Kommission dafür einsetzt, da­ nicht möglich ist? Welcher Handlungsbedarf ergibt sich    mit die vorgeschlagene technische Lösung der Nulltoleranz daraus?                                                   sowohl für Futtermittel als auch für Saatgut Anwendung fin­ c) Wie schätzt die Staatsregierung die Argumentation         det. In dem Antrag wurde auch vorgeschlagen, im Vorgriff Pioneers ein, dass ein Schadenersatz an die Landwirte     auf eine rechtliche Regelung eine für Wirtschaft und Über­ ohne entsprechendes Gerichtsurteil nicht gezahlt wer­     wachung praktikable Anwendung der Nulltoleranz zu er­ den könne, weil sonst kein Amtshaftungsverfahren ge­      möglichen. gen das Land Niedersachsen initiiert werden könne und somit u. U. Schadenersatzansprüche gegenüber dem          Zu 7.: Land Niedersachsen verloren gehen würden? Welche          Die Anforderungen an amtlich anerkanntes zertifiziertes rechtliche Grundlage gibt es für diese Befürchtungen      Saatgut sind bei ökologisch und bei konventionell erzeugten der Firma Pioneer?                                        Saat­ und Pflanzgut gleich. Die Anforderungen sind in der Saatgutverordnung und in der Pflanzkartoffelverordnung festgelegt. Darüber hinausgehende Anforderungen für öko­ logisches Saatgut können über die Standards der Saatgutver­ Antwort                                                         ordnung liegen, aber nicht darunter. des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten                                                     Zu 8. a): vom 17.01.2011                                                  Das Staatsministerium beteiligt sich nicht an Spekulationen über (künftige mögliche) Forderungen einzelner Anbieter Hinsichtlich der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten         von GVO. Ludwig Wörner, die weitgehend identisch ist mit einer An­ frage an die Bundesregierung (Antwort der Bundesregierung       Zu 8. b): BT­Drs. 17/3722 vom 11.11.2010), nehme ich in Abstim­           Über die Ursache des Eintrags der gentechnisch veränderten mung mit dem StMUGV wie folgt Stellung:                         Maiskörner in die betroffenen Saatgutpartien liegen dem Staatsministerium keine Erkenntnisse vor. Es ist Aufgabe Zu 1.:                                                          der Saatguthersteller, dafür zu sorgen, dass konventionelles Eine haftungsrechtliche Klarstellung, damit die Landwirt­       Saatgut nicht mit gentechnisch veränderten Bestandteilen schaft im Schadensfall einfach und unverlässlich Ersatz er­     verunreinigt wird. langen kann, kann nur im Bundesrecht erfolgen. Derzeit wird die Frage des Ersatzes von Schäden nach den Bestimmungen        Zu 8. c): des zivilrechtlichen Schadenersatzrechts behandelt. Die         Siehe Antwort zu Frage 4.",
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