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"content": "Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/2616 03. 12. 2009 Schriftliche Anfrage Antwort des Abgeordneten Horst Arnold SPD des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucher- vom 09.10.2009 schutz vom 12.11.2009 Aushilfsarbeiten in Gerichten und Staatsanwaltschaften Zu 1.: Ich frage die Bayerische Staatsregierung: Befristete Ferien- bzw. Aushilfsarbeiten wurden im Zeit- raum 2004 – 2009 an folgenden Gerichten und Staatsanwalt- 1. In welchen Gerichten und Staatsanwaltschaften wurden schaften vergeben: im Zeitraum 2004–2009 befristet Ferienarbeiten bzw. 1. Oberlandesgericht München, Aushilfsarbeiten vergeben? 2. Amtsgericht Altötting, 3. Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. 2. Aus welchen Haushaltsmitteln wurden diese Arbeitneh- mer/Arbeitnehmerinnen finanziert? Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf be- fristet vergebene Ferien- bzw. Aushilfsarbeiten an Schüler in 3. Auf welcher Grundlage basiert die Höhe der ausgezahl- den Schulferien und an Studenten in der vorlesungsfreien ten Entgelte, tariflich oder individuell ausgehandelt? Zeit im regelmäßigen Umfang von zusammenhängend maxi- mal drei Monaten bezieht. Nicht berücksichtigt wurden des- 4. Sieht die Staatsregierung in der Einstellung von befriste- halb insbesondere länger befristet (z. B. als Vertretungskraft ten Ferien- oder Aushilfsarbeitnehmern einen personal- für in Elternzeit befindliche Mitarbeiter) beschäftigte Arbeit- vertretungsrelevanten Tatbestand verwirklicht (Unter- nehmer und Pensionisten, die nach Eintritt in den Ruhestand richtung, Anhörung, Zustimmung etc.)? erneut befristet beschäftigt wurden. 5. Wurde in den zu 1 befragten Fällen der Personalrat be- Zu 2.: teiligt? Die genannten Aushilfskräfte wurden aus bei Kap 04 04 Titel 425 11-8 bzw. 428 11-5 veranschlagten Mitteln vergütet oder 6. Soweit die jeweilige Behördenleitung über Haushaltsmit- auf besetzbaren Stellen oder Stellenresten verrechnet, die tel frei verfügen kann, wer kontrolliert dies? wegen der Kürze der Zeiträume nicht anderweitig besetzt werden konnten. 7. Verfügt die Staatsregierung über belastbare Zahlen bzgl. der Beschäftigung von JVA-Gefangenen bei Gerichten Zu 3.: und Staatsanwaltschaften? Die Bezahlung der Aushilfskräfte erfolgte nach dem Bun- desangestelltentarifvertrag (BAT) bzw. dem Tarifvertrag für 8. Wie wird die Leistung der in Nr.7 bezeichneten Personen den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). buchhalterisch ver- und abgerechnet? Zu 4.: Die Einstellung von Arbeitnehmern unterliegt im Rahmen des Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayPVG dem Mitbestim- mungsrecht der Personalvertretungen. Zu 5.: Bei der in Frage 1 bezeichneten Vergabe von befristeten Ferien- bzw. Aushilfsarbeiten wurde der Personalrat jeweils zumindest mündlich beteiligt. Zu 6.: Soweit Haushaltsmittel im Rahmen der dezentralen Budget- verantwortung den nachgeordneten Behörden zugewiesen werden und diese eigenverantwortlich hierüber verfügen können, obliegt die Kontrolle den Mittelbehörden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de - Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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"content": "Seite 2 Bayerischer Landtag · 16. Wahlperiode Drucksache 16/2616 Zu 7.: Zu 8.: Im Jahr 2009 waren bis Oktober Gefangene ohne Aufsicht Die Tätigkeiten von Gefangenen für Gerichte und Staatsan- Justizvollzugsbediensteter (Freigänger) an 1.364 Manntagen waltschaften werden wie alle anderen Leistungen der Justiz- bei Gerichten und Staatsanwaltschaften mit Hilfstätigkeiten vollzugsanstalten nach den einschlägigen Vorschriften der in den Gebäuden (z. B. Umzüge) und/oder mit Pflegearbei- Arbeitsverwaltungsordnung für die Justizvollzugsanstalten ten im Außenbereich beschäftigt. Zusätzlich waren an 215 in Bayern (AVO) erfasst und in Rechnung gestellt. Die Preis- Manntagen Gefangene im Rahmen von Außenbeschäftigun- berechnung erfolgt nach Nr. 5.1 der Bekanntmachung des gen für Arbeitsbetriebe der Justizvollzugsanstalten unter Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Aufsicht von Justizvollzugsbediensteten bei Gerichten und über den Bezug von Leistungen der Arbeitsbetriebe und den Staatsanwaltschaften tätig. Hinzu kommen noch Tätigkeiten Arbeitseinsatz von Gefangenen in besonderen Fällen. Neben im Rahmen von sonstigen Lieferungen und Leistungen an den der Justizvollzugsverwaltung entstehenden Selbstkosten Gerichte und Staatsanwaltschaften, z. B. Lieferungen von wird je zu verrechnende Arbeitsstunde ein Aufschlag ange- Möbeln. setzt.",
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