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Ab Sommersemester 2007 werden grundsätzlich von allen                         6.    Stattgabe von Anträgen auf Befreiung von Studien- Studierenden einer bayerischen staatlichen Hochschule Stu- beiträgen dienbeiträge erhoben. Auch ausländische Studierende müs- a) Wie vielen Anträgen auf Befreiung von Studien- sen diese Studienbeiträge entrichten, wenn sie nicht nach Ar- beiträgen wurden an den einzelnen Hochschulen im tikel 71 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 BayHSchG (Zwischenstaatliche SS 2007 insgesamt stattgegeben? oder völkerrechtliche Abkommen), Nr. 4 („Härtefallrege- b) Wie vielen Anträgen auf Befreiung von Studien- lung“) bzw. Satz 3 („Besondere Leistungen“) oder den ande- ren nach Hochschulgesetz möglichen Befreiungstatbestän-                                 beiträgen von ausländischen Studierenden wurden den von der Beitragspflicht befreit werden. Die nachfolgen-                             an den einzelnen Hochschulen/Fachhochschulen im de Anfrage bezieht sich auf ausländische Studierende, die                               SS 2007 insgesamt stattgegeben? nicht unter die Regelung Artikel 71 Abs. 5, Satz 2, Nr. 3 fal- len (im Folgenden „ausländische Studierende“)                                       c) Wie viele ausländische Studierende baten um Zah- lungsaufschub bzw. Stundung/Teilzahlung der Stu- Ich frage die Staatsregierung:                                                          diengebühren? (Bitte Fragen 5 und 6 jeweils nach einzelnen Hoch- 1. a) Wie viele dieser ausländischen Studierenden waren im                              schulen getrennt aufschlüsseln.) WS 2006/12007 und im SS 2007 an den bayerischen Hochschulen eingeschrieben, wie viel Prozent der aus- ländischen Studierenden sind dabei aus Transformati- ons- und Entwicklungsländern (gem. der DAC-Liste des DAAD)?                                                              Antwort b) Wie viele ausländische Studierende haben sich im WS                     des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und 2006/2007 und im SS 2007 neu eingeschrieben, und wie                    Kunst viele sind exmatrikuliert worden?                                       vom 07.11.2007 (Bitte Frage a) und b) jeweils nach einzelnen Hoch- schulen und nach Semestern getrennt aufschlüsseln)                      Zu 1. a): Die Anzahl ausländischer Studierender an den bayerischen 2.    Welche hochschulinternen Regelungen gibt es in den                      Hochschulen betrug Satzungen der einzelnen Hochschulen zur Befreiung von Studienbeiträgen generell, die über die im Gesetz                   im Sommersemester 2006:                   26.537 festgelegten Befreiungstatbestände hinausgehen?                         im Wintersemester 2006/2007:              28.189 (Bitte jeweils nach einzelnen Hochschulen getrennt auf-                 im Sommersemester 2007:                   24.971. führen) Davon waren aus DAC-Ländern (Liste dieser Länder ist als 3.    Welche hochschulinternen Regelungen gibt es in den                      Anlage 3 beigefügt): Satzungen der einzelnen Hochschulen zur Befreiung von Studienbeiträgen für ausländische Studierende?                      im Sommersemester 2006:                   43,8 % Sind für diesen Personenkreis besondere Härtefallrege-                  im Wintersemester 2006/2007:              45,0 % lungen vorgesehen?                                                      im Sommersemester 2007:                   45,7 %. Falls ja, wie sind sie im Detail geregelt? (Bitte jeweils nach einzelnen Hochschulen getrennt aufführen)                          Der Anteil ausländischer Studierender aus DAC-Ländern ist also im genannten Zeitraum gestiegen. Eine nach Hochschu- 4.    Welche zwischenstaatlichen bzw. völkerrechtlichen len und Semestern aufgeschlüsselte Tabelle zur Anzahl aus- Abkommen oder Hochschulvereinbarungen gibt es mit ländischer Studierender an bayerischen Hochschulen ist als dem Freistaat Bayern bzw. mit einzelnen Hochschulen, Anlage 1 beigefügt; aus dieser Tabelle ergibt sich auch der die zur Befreiung von Studienbeiträgen führen? jeweilige Anteil von Studierenden aus DAC-Ländern. ______ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de - Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de - Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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            "content": "Seite 2                            Bayerischer Landtag     · 15. Wahlperiode                             Drucksache 15/9287 Zu 1. b):                                                       Finanzielle oder wirtschaftliche Gründe werden nicht aner- Die Anzahl ausländischer Studienanfänger an den bayeri-         kannt. schen Hochschulen betrug im Sommersemester 2006:               2.145                     Universität Bayreuth im Wintersemester 2006/2007:          6.667 im Sommersemester 2007:               1.963.                    Eine unzumutbare Härte wird insbesondere anerkannt: a) bei Schwerbehinderten und chronisch Kranken, soweit Davon kamen aus DAC-Ländern:                                        sie schwerbehindert sind und sich deren Behinderung studienerschwerend auswirkt; im Sommersemester 2006:               37,1 %                    b) bei Studierenden, die innerhalb von zwei Monaten nach im Wintersemester 2006/2007:          36,9 %                        Semesterbeginn die Rücknahme der Immatrikulation im Sommersemester 2007:               40,0 %                        oder die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung bean- tragten, sofern sie an einer anderen Hochschule in einem Die Gesamtzahl ausländischer Studienanfänger an den staat-          zulassungsbeschränkten Studiengang zugelassen und im- lichen bayerischen Hochschulen ist damit im genannten Zeit-         matrikuliert sind; raum zurückgegangen. Der Anteil ausländischer Studieren-        c) bei Studierenden, die die letzte Prüfungsleistung ihrer der aus DAC-Ländern ist allerdings im genannten Zeitraum            Abschlussprüfung erbracht haben, deren Bestehen sich auch bei den Studienanfängern gestiegen. Eine nach Hoch-            erst im folgenden Semester ergibt, wenn sie in diesem Se- schulen und Semestern aufgeschlüsselte Tabelle zur Anzahl           mester keine Leistungen der Universität in Anspruch ausländischer Studienanfänger an bayerischen Hochschulen            nehmen; ist als Anlage 2 beigefügt.                                     d) bei ausländischen, nicht der Europäischen Union an- gehörenden Studierenden, die im Rahmen einer Gradua- Exmatrikulationen werden in der allgemeinen Hochschulsta-           te School in der Vorbereitungsphase auf eine Dissertati- tistik nicht gesondert erhoben.                                     on immatrikuliert sind. Zu 2.:                                                          Universität Erlangen-Nürnberg An den bayerischen Hochschulen bestehen folgende Rege- lungen zur Konkretisierung der sog. Härtefallklausel des Art.   § 6 der Satzung zur Höhe, Erhebung und Verwendung der 71 Abs. 5 Satz 2 Nr. 4 BayHSchG:                                Studienbeiträge konkretisiert die Härtefallklausel des Bayerischen Hochschulgesetzes: Universitäten Abs. (5) Eine unzumutbare Härte liegt nicht vor, wenn die Universität Augsburg                                            Möglichkeit zum Abschluss eines Darlehensvertrages im Verfahren nach Art. 71 Abs. 7 Satz 3 BayHSchG besteht. Fi- Die allgemeine Härtefallklausel des Art. 71 Abs. 5 Satz 2 Nr.   nanzielle und wirtschaftliche Gesichtspunkte sind grundsätz- 4 BayHSchG wurde in der Satzung der Universität Augsburg        lich nicht geeignet, eine unzumutbare Härte im Sinne von zur Höhe, Erhebung und Verwendung von Studienbeiträgen          Abs. 1 Nr. 4 zu begründen. näher konkretisiert. Danach werden auf Antrag Studierende befreit, für die die Erhebung eines Studienbeitrages aufgrund   Abs. (6) Als Fälle unzumutbarer Härte im Sinne von Abs. 1 besonderer Umstände des Einzelfalles auch unter Berück-         Nr. 4 werden anerkannt: sichtigung der Möglichkeit, ein Studienbeitragsdarlehen zu      1. Schwerbehinderte und chronisch Kranke, soweit sich die erhalten, eine unzumutbare Härte darstellt. Finanzielle und         Behinderung oder chronische Erkrankung studiener- wirtschaftliche Gesichtspunkte sind grundsätzlich nicht ge-         schwerend auswirkt; eignet, eine unzumutbare Härte zu begründen. Erforderlich       2. Studierende, die die letzte Prüfungsleistung ihrer Ab- ist das Hinzutreten besonderer Umstände des Einzelfalls.            schlussprüfung erbracht haben, deren Bestehen sich erst im folgenden Semester ergibt, wenn sie in diesem Semes- Universität Bamberg                                                 ter keine Leistungen der Universität in Anspruch neh- men; Eine unzumutbare Härte wird insbesondere anerkannt:             3. Studierende, deren Immatrikulation zurückgenommen a) bei Schwerbehinderung (mind. 50 %);                              oder deren Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung aus- b) für Studierende, für das auf die Prüfungsleistung einer          gesprochen wird, soweit nicht bereits mehr als zwei Mo- Abschlussprüfung folgende Semester, wenn sie in die-           nate seit allgemeinem Vorlesungsbeginn verstrichen sem Semester keine weiteren Studienleistungen erbrin-          sind; gen;                                                       4. Studierende, die nicht darlehensberechtigt sind (vgl. Art. c) für Studierende, die innerhalb von zwei Monaten nach             71 Abs. 7 Satz 6 BayHSchG) und den Bezug von Wohn- Semesterbeginn die Rücknahme der Immatrikulation               geld gemäß § 26 des Wohngeldgesetzes nachweisen. oder die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung bean- tragen, sofern sie an einer anderen Hochschule in einen        Zum Nachweis der Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 1 ist zulassungsbeschränkten Studiengang zugelassen und im-          der Feststellungsbescheid der zuständigen Behörde vor- matrikuliert sind.                                             zulegen; Studierende aus Ländern außerhalb der Eu-",
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            "content": "Drucksache 15/9287                              Bayerischer Landtag     ·  15. Wahlperiode                          Seite 3 ropäischen Union haben ein Gutachten eines in Deutsch-         Universität in Anspruch nehmen. land niedergelassenen Facharztes vorzulegen, aus dem sich Art und Umfang der Behinderung, der Grad der Be-      Universität Regensburg hinderung und die studienerschwerenden Auswirkungen ergeben; in Zweifelsfällen kann die Vorlage eines Gut-     In der Studienbeitragssatzung der Universität Regensburg achtens des Vertrauensarztes verlangt werden.              findet sich keine Konkretisierung der Härtefallklausel. Ludwig-Maximilians-Universität München                         Universität Würzburg Die allgemeine Härtefallklausel wird in der Studienbeitrags-   In Konkretisierung der allgemeinen Härtefallklausel ist eine satzung durch folgende Tatbestände konkretisiert:              Befreiung von der Beitragspflicht in folgenden Fällen mög- lich: a) Befreiung aufgrund Schwerbehinderung oder chroni- scher Erkrankung, soweit diese zu einer Schwerbehinde-     a) Schwerbehinderte und chronisch Kranke, soweit sie rung geführt hat;                                                schwerbehindert sind, also zum Zeitpunkt der Antrag- stellung eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von min- b) Befreiung für ein Semester, das auf die Erbringung der destens 50 vom Hundert anerkannt ist. Zum Nachweis letzten Prüfungsleistung einer Abschlussprüfung folgt haben die Studierenden eine beglaubigte Kopie des und während dessen keine Leistungen der Universität in Schwerbehindertenausweises oder das amtsärztliche Anspruch genommen werden; Gutachten der zuständigen Behörde vorzulegen. c) Rückzahlung von Studienbeiträgen, falls binnen zwei b) Studierende, soweit sie sich für das auf die letzte Prü- Monaten nach Semesterbeginn die Rücknahme der Im- fungsleistung einer erfolgreichen Abschlussprüfung matrikulation oder die Exmatrikulation mit sofortiger folgende Semester zurückgemeldet haben, wenn sie in Wirkung beantragt wurde. diesem Semester keine weiteren Leistungen der Uni- Darüber hinaus enthält die Studienbeitragssatzung einen              versität in Anspruch genommen haben. Hinweis, dass finanzielle oder wirtschaftliche Gründe grund- sätzlich nicht geeignet sind, eine unzumutbare Härte zu be-    Fachhochschulen gründen. FH Amberg-Weiden Technische Universität München Von den Studienbeiträgen können befreit werden: Die allgemeine Härtefallklausel wird in der Studienbeitrags- satzung insbesondere für Fälle einer Schwerbehinderung von     Studierende, für die die Erhebung eines Studienbeitrags auf- 50 % oder einer chronischen Krankheit konkretisiert. Des       grund besonderer Umstände des Einzelfalles auch unter Weiteren können sich Studierende auf Antrag befreien las-      Berücksichtigung der Möglichkeit, ein Studienbeitragsdarle- sen, die innerhalb von fünf Wochen nach Vorlesungsbe-ginn      hen zu erhalten, eine unzumutbare Härte darstellt. Dies sind die Rücknahme der Immatrikulation oder die Exmatrikulati-      insbesondere: on mit sofortiger Wirkung beantragen, oder Studierende, für das auf die letzte Prüfungsleistung einer erfolgreichen Ab-    a) Schwerbehinderte und chronisch Kranke, soweit sie schlussprüfung folgende Semester, wenn sie in diesem Se-           schwerbehindert sind. Zum Nachweis hat der Studieren- mester keine weiteren Studien- oder Prüfungsleistungen er-         de den Feststellungsbescheid der zuständigen Behörde bringen.                                                           vorzulegen. Nicht EU-Ausländer haben ein Gutachten ei- nes in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Universität Passau                                                 Facharztes vorzulegen, aus dem sich Art und Umfang der Behinderung und eine entsprechende Feststellung zum Von der Beitragspflicht können befreit werden:                     Grad der Behinderung in einem Vomhundertsatz erge- ben. In Zweifelsfällen kann die Hochschule die Vorlage a) Schwerbehinderte und chronisch Kranke, soweit sie               eines Gutachtens des Vertrauensarztes verlangen. schwerbehindert sind;                                      b) Studierende für das auf die letzte Prüfungsleistung einer b) Studierende für das auf die letzte Prüfungsleistung einer       erfolgreichen Abschlussprüfung folgende Semester, erfolgreichen Abschlussprüfung folgende Semester,              wenn sie in diesem Semester keine weiteren Studienleis- wenn sie in diesem Semester keine weiteren Studienleis-        tungen erbringen. tungen erbringen;                                          c) Studierende, die innerhalb von einem Monat nach c) Studierende, die innerhalb von zwei Monaten nach Se-            Semesterbeginn die Rücknahme der Immatrikulation mesterbeginn die Immatrikulation zurückgenommen                oder die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung bean- oder die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung bean-          tragen. tragt haben; d) ausländische Studierende, die an der Universität Passau     FH Ansbach studienvorbereitende Sprachkurse in Deutscher Sprache absolvieren, für die ein privatrechtliches Entgelt zu ent- Es besteht zur Befreiung von den Studienbeiträgen folgende richten ist, soweit sie keine weiteren Lehrleistungen der  Regelung:",
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            "content": "Seite 4                               Bayerischer Landtag   · 15. Wahlperiode                             Drucksache 15/9287 Härtefälle sind insbesondere                                              land niedergelassenen Facharztes vorzulegen, aus dem sich Art und Umfang der Behinderung und ei- •   Schwerbehinderte und chronisch Kranke, soweit sie                     ne entsprechende Feststellung zum Grad der Behin- schwerbehindert sind.                                                 derung in einem Vomhundertsatz ergeben. In Zwei- • Studierende, die in dem auf die letzte Prüfungsleistung                 felsfällen kann die Hochschule die Vorlage eines einer erfolgreichen Abschlussprüfung folgenden Semes-                 Gutachtens des Vertrauensarztes verlangen. ter keine weiteren Studienleistungen erbringen.                    b) Studierende für das auf die letzte Prüfungsleistung • Studierende, die innerhalb von einem Monat nach Vorle-                  einer erfolgreichen Abschlussprüfung folgende Se- sungsbeginn die Rücknahme der Immatrikulation oder                    mester, wenn sie in diesem Semester keine weiteren die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung beantragen.                Studienleistungen erbringen. FH Aschaffenburg                                                       c) Studierende, die bei der Ersteinschreibung innerhalb von zwei Monaten, bei der Rückmeldung innerhalb Von den Studienbeiträgen können befreit werden:                           von einem Monat nach Semesterbeginn die Exma- trikulation mit sofortiger Wirkung beantragen. … 4.      1 Studierende, für die die Erhebung eines Studienbei- trages aufgrund besonderer Umstände des Einzelfal-     FH Coburg les auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit, ein Studienbeitragsdarlehen zu erhalten, eine unzu-    Die allgemeine Härtefallklausel des Art. 71 Abs. 5 Satz 2 Nr. mutbare Härte darstellt. Dies sind insbesondere: 2                           4 BayHSchG wird für folgende Fälle konkretisiert: a) Schwerbehinderte nach § 2 Abs. 2 SGB IX. Zum Nachweis hat der Studierende den Feststellungs-    a) Schwerbehinderte und chronisch Kranke, soweit sie bescheid der zuständigen Behörde vorzulegen.           schwerbehindert sind. Der Grad der Behinderung muss in Nicht-EU-Ausländer haben ein Gutachten eines           beiden Fällen mindestens 30 % betragen. Zum Nachweis in der Bundesrepublik Deutschland niedergelas-         hat der Studierende den Feststellungsbescheid der zu- senen Facharztes vorzulegen, aus dem sich Art          ständigen Behörde vorzulegen. Nicht-EU-Ausländer ha- und Umfang der Behinderung und eine entspre-           ben ein Gutachten eines in der Bundesrepublik Deutsch- chende Feststellung zum Grad der Behinderung           land niedergelassenen Facharztes vorzulegen, aus dem in einem Vomhundertsatz ergeben. In Zweifels-          sich Art und Umfang der Behinderung und eine entspre- fällen kann die Hochschule die Vorlage eines           chende Feststellung zum Grad der Behinderung in einem Gutachtens des Vertrauensarztes verlangen;             Vomhundertsatz ergeben. In Zweifelsfällen kann die b) Studierende für das auf die letzte Prüfungsleis-        Hochschule die Vorlage eines Gutachtens des Vertrau- tung einer erfolgreichen Abschlussprüfung fol-         ensarztes verlangen; gende Semester, wenn sie in diesem Semester        b) Studierende für das auf die letzte Prüfungsleistung einer keine weiteren Studienleistungen erbringen;            erfolgreichen Abschlussprüfung folgende Semester, c) Studierende, die innerhalb von 2 Monaten nach           wenn sie in diesem Semester keine weiteren Studienleis- Semesterbeginn die Rücknahme der Immatriku-            tungen erbringen; lation oder die Exmatrikulation mit sofortiger     c) Studierende, die innerhalb von sechs Wochen nach Se- Wirkung beantragen;                                    mesterbeginn die Rücknahme der Immatrikulation oder d) Studierende, die an einer ausländischen Hoch-           die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung beantragen. schule mindestens ein Semester immatrikuliert sind;                                              (2) Finanzielle Gründe allein werden nicht anerkannt. Be- 1                                                   2 3 Finanzielle Gründe werden grundsätzlich nicht als    sonders bedürftige Studierende, die kein Studienbeitrags- unzumutbare Härte anerkannt.                           darlehen erhalten, können jedoch auf Antrag auch aus finan- ziellen Gründen von der Beitragspflicht befreit werden, wenn sie besondere Studienleistungen oder sonst herausra- FH Augsburg                                                      gende Leistungen für die Hochschule erbringen. Von den Studienbeiträgen können befreit werden:                  FH Deggendorf 1. 1Studierende, für die die Erhebung eines Studienbeitrages     Es bestehen keine speziellen Regelungen, die über die ge- aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles auch un-       setzliche Regelung hinausgehen. ter Berücksichtigung der Möglichkeit, ein Studienbei- tragsdarlehen zu erhalten, eine unzumutbare Härte dar-       FH Hof stellt. Dies sind insbesondere: 2 Es bestehen keine speziellen Regelungen, die über die ge- a) Schwerbehinderte und chronisch Kranke, soweit sie       setzliche Regelung hinausgehen. schwerbehindert sind. Zum Nachweis hat der Stu- dierende den Feststellungsbescheid der zuständigen     FH Ingolstadt Behörde vorzulegen. Nicht-EU-Ausländer haben ein Gutachten eines in der Bundesrepublik Deutsch-     Von den Studienbeiträgen können befreit werden:",
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            "content": "Drucksache 15/9287                              Bayerischer Landtag    ·  15. Wahlperiode                             Seite 5 a) Schwerbehinderte und chronisch Kranke, soweit sie           befreit (Art. 71 Abs. 5 Satz 2 BayHSchG): … Studierende, schwerbehindert sind, wobei in beiden Fällen ein Grad       für die die Erhebung eines Studienbeitrages aufgrund beson- der Behinderung von mind. 30 vom Hundert vorliegen          derer Umstände des Einzelfalles auch unter Berücksichti- muss,                                                       gung der Möglichkeit, ein Studienbeitragsdarlehen zu erhal- b) Studenten der Fachhochschule Ingolstadt, die ohne beur-     ten, eine unzu-mutbare Härte darstellt. Dies sind insbesonde- laubt zu sein, an einer ausländischen Hochschule mind.      re: für die Dauer eines Semesters immatrikuliert sind und dort Studienbeiträge zahlen müssen.                         a) Schwerbehinderte i. S. v. § 1 Schwerbehindertengesetz und chronisch Kranke i. S. v. § 62 Sozialgesetzbuch V, FH Kempten                                                         soweit sich die chronische Erkrankung studienerschwe- rend auswirkt. Zum Nachweis hat der Studierende den Von den Studienbeiträgen können befreit werden:                    Feststellungsbescheid der zuständigen Behörde vorzule- gen. Nicht-EU-Ausländer haben ein Gutachten eines in a) Schwerbehinderte und chronisch Kranke (Personen mit             der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Fach- einem Behinderungsgrad von mindestens 50 %),                    arztes vorzulegen, aus dem sich Art und Umfang der Be- b) Studierende für das auf die letzte Prüfungsleistung einer       hinderung und entsprechende Feststellung zum Grad der erfolgreichen Abschlussprüfung folgende Semester,               Behinderung in einem vom Hundertsatz ergeben. In wenn in dem Semester keine Prüfungsleistungen mehr              Zweifelsfällen kann die Hochschule die Vorlage eines erbracht werden sowie                                           amtsärztlichen Gutachtens verlangen. c) Studierende, die innerhalb von sechs Wochen nach Se-        b) Studierende, die innerhalb von vier Wochen nach Semes- mesterbeginn die Rücknahme der Immatrikulation oder             terbeginn die Rücknahme der Immatrikulation oder die die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung beantragen.          Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung beantragen. FH Landshut                                                    Eine unzumutbare Härte liegt auch vor bei ausländischen Studierenden, Von den Studienbeiträgen können befreit werden:                • die keinen Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen nach der Verordnung über Darlehen zur Studienbeitrags- 4.   1 Studierende, für die die Erhebung eines Studienbeitra-      finanzierung haben, ges aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles         • ihr Studium vor dem Sommersemester 2007 an der Fach- auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit, ein Stu-         hochschule München aufgenommen haben, dienbeitragsdarlehen zu erhalten, eine unzumutbare        • nachweisen, dass ihnen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Härte darstellt.                                              Situation die Zahlung des Studienbeitrages unmöglich ist 2 Dies sind insbesondere:                                     und • in den Semestern, die dem Semester für das die Befreiung a) Schwerbehinderte und chronisch Kranke, soweit sie               beantragt wird, vorhergehen, im Durchschnitt mindes- schwerbehindert sind. Zum Nachweis hat der Studieren-           tens 18 ECTS-Kreditpunkte erworben haben. de den Feststellungsbescheid der zuständigen Behörde vorzulegen. Nicht-EU-Ausländer haben ein Gutachten          Die Befreiung erfolgt in diesen Fällen für den Zeitraum bis eines in der Bundesrepublik Deutschland niedergelasse-      zum Erreichen der Regelstudienzeit zzgl. eines Semesters. nen Facharztes vorzulegen, aus dem sich Art und Um-         Finanzielle Gründe werden nicht anerkannt. fang der Behinderung und eine entsprechende Feststel- lung zum Grad der Behinderung in einem Vomhundert-          FH Neu-Ulm satz ergeben. In Zweifelsfällen kann die Fachhochschule Landshut die Vorlage eines Gutachtens des Vertrauens-       Von den Studienbeiträgen können befreit werden: arztes verlangen. b) Studierende für das auf die letzte Prüfungsleistung einer   Schwerbehinderte oder chronisch Kranke; erfolgreichen Abschlussprüfung folgende Semester,           Studierende, die ein Auslandssemester absolvieren und wenn sie in diesem Semester keine weiteren Studienleis-     mind. 12 ECTS erbringen; tungen erbringen.                                           Studierende, die sich innerhalb von 6 Wochen nach Vorle- c) Studierende, die innerhalb von einem Monat nach Se-         sungsbeginn exmatrikulieren.“ mesterbeginn die Rücknahme der Immatrikulation oder die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung beantragen.      FH Nürnberg FH München                                                     Von den Studienbeiträgen können befreit werden: Es besteht zur Befreiung von den Studienbeiträgen folgende     4. Studierende, für die die Erhebung eines Studienbeitrags Regelung:                                                      aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit, ein Studienbeitragsdarle- Von der Beitragspflicht werden auf Antrag für Zeiträume        hen zu erhalten, eine unzumutbare Härte darstellt. Dies sind nach Antragstellung einschließlich des laufenden Semesters     insbesondere:",
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            "content": "Seite 6                            Bayerischer Landtag     · 15. Wahlperiode                            Drucksache 15/9287 •   Schwerbehinderte oder chronisch kranke, soweit sie                  Antrag auf Befreiung ist eine Stellungnahme des Be- schwerbehindert sind. Zum Nachweis hat der Studieren-               auftragten für Studierende mit Behinderung beizufü- de den Feststellungsbescheid der zuständigen Behörde                gen. vorzulegen. Nicht EU-Ausländer haben ein Gutachten ei- nes in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Facharztes vorzulegen, aus dem sich Art und Umfang der      FH Weihenstephan Behinderung und eine entsprechende Feststellung zum Grad der Behinderung in einem Vonhundertsatz ergeben.       Von den Studienbeiträgen können befreit werden: In Zweifelsfällen kann die Hochschule die Vorlage eines     1. Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung minde- Gutachtens des Vertrauensarztes verlangen.                      stens 50 v. H. beträgt. •   Studierende, die bis zum Semesterbeginn die Rücknahme       2. Studierende für das auf die letzte Prüfungsleistung einer der Immatrikulation oder die Exmatrikulation mit sofor-         erfolgreichen Abschlussprüfung folgende Semester, tiger Wirkung beantragen.                                       wenn sie in diesem Semester keine weiteren Studienleis- tungen erbringen. FH Regensburg                                                   3. Studierende, die innerhalb eines Monats nach Semester- beginn die Rücknahme der Immatrikulation oder die Ex- Es werden Studierende auf Antrag von der Beitragspflicht            matrikulation mit sofortiger Wirkung beantragen. befreit, wenn für sie die Erhebung eines Beitrags aufgrund      4. Studierende, die kein Studienbeitragsdarlehen erhalten besonderer Umstände des Einzelfalls auch unter Berücksich-          können und Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhal- tigung der Möglichkeit, ein Studienbeitragsdarlehen zu er-          ten. halten, eine unzumutbare Härte darstellt. Dies sind insbe- sondere FH Würzburg-Schweinfurt a) Studierende, die einen Behinderungsgrad von mindes- tens 50 % nachweisen,                                       Von den Studienbeiträgen können befreit werden: b) Studierende im ersten Studiensemester an der Fachhoch- schule Regensburg, die innerhalb von zwei Monaten           1 Studierende, für die die Erhebung eines Studienbeitrages nach Semesterbeginn die Exmatrikulation beantragen.         aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit, ein Studienbeitragsdarle- Außerdem können besonders bedürftige Studierende, die           hen zu erhalten, eine unzumutbare Härte darstellt. 2Dies sind kein Darlehen erhalten können, auch aus finanziellen Grün-      insbesondere: den befreit werden. Dies gilt insbesondere für ausländische Studierende, die aufgrund ihrer Nationalität kein Studienbei-   a) Studierende mit Schwerbehinderung gemäß § 2 Absatz 2 tragsdarlehen der KfW erhalten. Diese Studierenden werden           SGB IX. Dabei werden Studierende mit einem Grad der befreit, sofern sie einen Nachweis erbringen, dass sie beson-       Behinderung von mindestens 50 %, aber weniger als 70 ders bedürftig sind (bspw. durch Wohngeldbescheid oder              %, zu 50 % von den Studienbeiträgen befreit; Studieren- Beihilfeberechtigungsnachweise).                                    de mit einem Grad der Behinderung von mehr als 70 % werden in vollem Umfang von den Studienbeiträgen be- freit. Zum Nachweis der Schwerbehinderung hat der oder FH Rosenheim                                                        die Studierende den Feststellungsbescheid der zuständi- gen Behörde vorzulegen. Nicht-EU-Ausländer haben ein Es besteht zur Befreiung von den Studienbeiträgen folgende          Gutachten eines in der Bundesrepublik Deutschland nie- Regelung:                                                           dergelassenen Facharztes vorzulegen, aus dem sich Art und Umfang der Behinderung und eine entsprechende (1) Von der Beitragspflicht können auf Antrag für Zeiträu-          Feststellung zum Grad der Behinderung in einem Vom- me nach Antragstellung einschließlich des laufenden Semes-          hundertsatz ergeben. In Zweifelsfällen kann die Fach- ters befreit werden:                                                hochschule Würzburg-Schweinfurt die Vorlage eines (…)                                                                 Gutachtens des Vertrauensarztes verlangen. 4. Studierende, für die die Erhebung eines Studienbeitrages 1 b) Studierende für das auf die letzte Prüfungsleistung einer aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles auch un-          erfolgreichen Abschlussprüfung folgende Semester, ter Berücksichtigung der Möglichkeit, ein Studienbei-           wenn sie in diesem Semester keine weiteren Studienleis- tragsdarlehen zu erhalten, eine unzumutbare Härte dar-          tungen erbringen. Handelt es sich bei der letzten Prü- stellt. 2Dies sind insbesondere Studierende:                    fungsleistung um die Diplom-, Bachelor- oder Masterar- 1. die innerhalb von einem Monat nach Semesterbeginn            beit, ist dem Antrag eine Bestätigung der Hochschule die Rücknahme der Immatrikulation oder die Exma-            über die erfolgte Abgabe der Arbeit beizufügen. trikulation mit sofortiger Wirkung beantragen.          c) Studierende, die innerhalb von zwei Monaten nach Se- 2. mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50.            mesterbeginn die Rücknahme der Immatrikulation oder Der Grad der Behinderung ist durch Vorlage des Fest-        die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung beantragen stellungsbescheides oder durch amtsärztliches Gut-          oder innerhalb von zwei Monaten nach Semesterbeginn achten der zuständigen Behörde nachzuweisen. Dem            beurlaubt werden.",
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Das ordnungsgemäße Studium an der ausländischen     Nach der Studienbeitragssatzung können von der Beitrags- Hochschule ist nachzuweisen.                             pflicht befreit werden: 3 Finanzielle oder wirtschaftliche Gründe werden nicht als    – Schwerbehinderte und chronisch Kranke, soweit sie unzumutbare Härte anerkannt; über Ausnahmen für Studie-           schwerbehindert sind; rende, die nachweislich kein Studienbeitragsdarlehen erhal-   – Studierende, wenn innerhalb 1 Monat nach Unterrichts- ten können, entscheidet die Hochschulleitung nach pflicht-        beginn die Immatrikulation zurückgenommen oder die gemäßem Ermessen.                                                 Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung beantragt wird. Darüber hinaus ist an der FH Würzburg-Schweinfurt die Ein-    Des Weiteren können besonders bedürftige Studenten, die führung eines Punktesystems für Härtefälle geplant.           kein Darlehen erhalten können, auf Antrag auch aus finanzi- ellen Gründen für höchstens drei Semester von der Beitrags- Kunsthochschulen                                              pflicht befreit werden, wenn sie im Sommersemester 2007 mindestens im sechsten Fachsemester der Regelstudienzeit Akademie der Bildenden Künste München                         bei einer Regelstudienzeit von acht Semestern bzw. im ach- ten Fachsemester der Regelstudienzeit bei einer Regelstudi- Die Satzung zur Erhebung von Studienbeiträgen an der Aka-     enzeit von zehn Semestern in einem grundständigen Erststu- demie der Bildenden Künste München vom 01.08.2006 ent-        dium studieren. hält eine Härtefallklausel für Schwerbehinderte und chro- nisch Kranke, soweit sie schwerbehindert sind.                Hochschule für Fernsehen und Film München Akademie der Bildenden Künste Nürnberg                        Nach der Studienbeitragssatzung können von der Beitrags- pflicht befreit werden: Nach der Studienbeitragssatzung kann in folgenden Fällen von der Beitragspflicht befreit werden:                       4.    1 Studierende, für die die Erhebung eines Studienbeitra- ges aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls auch – Schwerbehinderte Studierende (mit Ausweis);                       unter Berücksichtigung der Möglichkeit, ein Studien- – Exmatrikulation innerhalb eines Monats nach Vorle-                beitragsdarlehen zu erhalten, eine unzumutbare Härte sungsbeginn;                                                   darstellt. – Studierende ohne Darlehensberechtigung mit Wohngeld-        2 Dies sind insbesondere: anspruch (Bescheid gem. § 26 WoGG) a) Schwerbehinderte und chronisch Kranke, soweit sie Hochschule für Musik und Theater München                          schwerbehindert sind. Zum Nachweis hat der Studieren- de den Feststellungsbescheid der zuständigen Behörde Eine Befreiung von der Beitragspflicht ist möglich für Stu-       vorzulegen. Nicht-EU-Ausländer haben ein Gutachten dierende, für die die Erhebung eines Studienbeitrags auf-         eines in der Bundesrepublik Deutschland niedergelasse- grund besonderer Umstände des Einzelfalles auch unter             nen Facharztes vorzulegen, aus dem sich Art und Um- Berücksichtigung der Möglichkeit, ein Studienbeitragsdarle-       fang der Behinderung und eine entsprechende Feststel- hen zu erhalten, eine unzumutbare Härte darstellt. Über das       lung zum Grad der Behinderung in einem Vomhundert- Vor-liegen einer unzumutbaren Härte entscheidet die Hoch-         satz ergeben. In Zweifelsfällen kann die Hochschule die schulleitung. Eine unzumutbare Härte liegt insbesondere mit       Vorlage eines Gutachtens des Vertrauensarztes verlan- folgenden Fällen vor:                                             gen. b) Studierende für das auf die letzte Prüfungsleistung einer – Schwerbehinderte mit einer Minderung der Erwerbs-               erfolgreichen Abschlussprüfung folgende Semester, fähigkeit von 50 %. Zum Nachweis hat der Studierende         wenn sie in diesem Semester keine weiteren Studienleis- den Feststellungsbescheid der zuständigen Behörde vor-       tungen erbringen. zulegen. Nicht EU-Ausländer haben ein Gutachten eines    c) Ausländische Studierende aus Schwellen- und Entwick- in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen           lungsländern (laut statistischer Erfassung der Entwick- Facharztes vorzulegen, aus dem sich Art und Umfang der       lungs- und Schwellenländer in der jeweils gültigen Fas- Behinderung in einem Prozentsatz ergeben. In Zweifels-       sung). fällen kann die Hochschule den Amts-arzt hinzuziehen. – Studierende für das auf die letzte Prüfungsleistung einer erfolgreichen Abschlussprüfung folgende Semester,        Zu 3.: wenn sie in diesem Semester keine weiteren Studienlei-   Sonderregelungen für ausländische Studierende bestehen an stungen erbringen.                                       folgenden Hochschulen:",
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            "content": "Seite 8                           Bayerischer Landtag     · 15. Wahlperiode                            Drucksache 15/9287 Universitäten                                                       chen Situation die Zahlung des Studienbeitrages unmög- lich ist und Universität Augsburg                                           •    die in den Semestern, die dem Semester, für das die Be- freiung beantragt wird, vorhergehen, im Durchschnitt Art. 71 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 BayHSchG wird dahingehend               mindestens 18 ECTS-Kreditpunkte erworben haben. konkretisiert, dass ausländische Studierende, die im Rahmen von zwischenstaatlichen oder völkerrechtlichen Abkommen,       Die Befreiung erfolgt in diesen Fällen für den Zeitraum bis EU-Regelungen oder von Hochschulvereinbarungen, die            zum Erreichen der Regelstudienzeit zzgl. eines Semesters. Abgabenfreiheit garantieren, immatrikuliert sind sowie aus-    FH Regensburg ländische Studierende, die vom DAAD Leistungen von min- destens vier Monaten im Semester erhalten, während des         Im Rahmen der Härtefallklausel können besonders bedürfti- Zeitraums des Leistungsbezugs befreit sind.                    ge Studierende, die kein Darlehen erhalten können, auch aus finanziellen Gründen befreit werden. Dies gilt insbesondere Universität Bamberg                                            für ausländische Studierende, die aufgrund ihrer Nationalität kein Studienbeitragsdarlehen der KfW erhalten. Diese Stu- Studierende, die vom DAAD Leistungen erhalten, können          dierenden werden befreit, sofern sie einen Nachweis erbrin- für die Zeit des Leistungsbezugs befreit werden.               gen, dass sie besonders bedürftig sind (bspw. durch Wohn- geldbescheid oder Beihilfeberechtigungsnachweise). Universität Bayreuth FH Weihenstephan Gemäß der Härtefallregelung werden ausländische, nicht der EU angehörende Studierende, die im Rahmen einer Gradua-        Ausländische Studierende können auf Antrag von der Bei- te School in der Vorbereitungsphase auf eine Dissertation      tragspflicht befreit werden, wenn sie vom DAAD ein Stipen- immatrikuliert sind, von der Zahlung der Studienbeiträge be-   dium für ein Studium an der FH Weihenstephan erhalten ha- freit. Im Rahmen eines Übergangs wurden in Einzelfällen        ben. ausländische Studierende, die vor dem Abschluss ihres Stu- diums standen und finanzielle Gründe geltend gemacht ha-       FH Würzburg-Schweinfurt ben, von der Zahlung der Studienbeiträge befreit. Auf Antrag werden ausländische Studierende von der Bei- Universität Erlangen Nürnberg                                  tragspflicht befreit, die im Rahmen von EU-Regelungen im- matrikuliert sind. Die Regelung zur Befreiung wegen zwischenstaatlicher bzw. völkerrechtlicher Abkommen wird auch für die Stipendiaten      Kunsthochschulen des DAAD und des Bay-Host angewendet. Hochschule für Fernsehen und Film Universität Regensburg Im Rahmen der Härtefallklausel werden „ausländische Stu- Ausländische Studierende, die ihr Studium zum Zeitpunkt        dierende aus Schwellen- und Entwicklungsländern (laut sta- des Inkrafttretens des neuen Bayerischen Hochschulgesetzes     tistischer Erfassung der Entwicklungs- und Schwellenländer bereits aufgenommen haben und keinen Anspruch auf Auf-         in der jeweils gültigen Fassung) auf Antrag von der Bei- nahme eines sozialverträglichen Studienbeitragsdarlehens       tragspflicht befreit. haben, können auf Antrag von den Studienbeiträgen befreit werden, wenn sie ihre finanzielle Notlage und die Ernsthaf-    Zu 4.: tigkeit ihres Studiums nachweisen.                             Zwischenstaatliche Abkommen mit dem Freistaat Bayern zur Befreiung von den Studienbeiträgen gibt es derzeit nicht. Fachhochschulen                                                Stipendiaten des ERASMUS-Programms werden nach Art. 71 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 BayHSchG von den Studienbeiträgen FH München                                                     befreit. Zudem gibt es zahlreiche Hochschulpartnerschaften, die eine Beitragsbefreiung zum Gegenstand haben. Eine ak- Es besteht folgende Regelung:                                  tuelle Liste der Hochschulpartnerschaften mit der Univer- sität Würzburg wird beispielhaft als Anlage 4 beigefügt. Die Eine unzumutbare Härte liegt auch vor bei ausländischen        LMU München hat etwa hundert solcher Vereinbarungen ab- Studierenden,                                                  geschlossen. Die Fachhochschule München hat mit ca. 170 • die keinen Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen          Hochschulen Vereinbarungen geschlossen, die eine Abga- nach der Verordnung über Darlehen zur Studienbeitrags-     benfreiheit garantieren. finanzierung haben, • die ihr Studium vor dem Sommersemester 2007 an der           Zu 5. a) u. b) und 6. a) und b): Fachhochschule München aufgenommen haben,                  Im Sommersemester 2007 haben an den bayerischen Hoch- • die nachweisen, dass ihnen aufgrund ihrer wirtschaftli-      schulen insgesamt 41.425 Studierende einen Antrag auf Be-",
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