HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/201811/?format=api",
"id": 201811,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/201811-verkehrslandeplatz-vlp-bayreuth/",
"title": "Verkehrslandeplatz (VLP) Bayreuth",
"slug": "verkehrslandeplatz-vlp-bayreuth",
"description": "",
"published_at": "2004-09-15T00:00:00+02:00",
"num_pages": 2,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/b5/c5/07/b5c507e8bd0547f2937cf08de3e84a05/520973ff45fadab42741597c8848365e743156f4.pdf",
"file_size": 15461,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/b5/c5/07/b5c507e8bd0547f2937cf08de3e84a05/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/b5/c5/07/b5c507e8bd0547f2937cf08de3e84a05/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP15/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/15_0001643.pdf",
"title": "15_0001643",
"author": "krahm-ba",
"_tables": [
{
"page": 1,
"order": 1,
"accuracy": 100.0,
"whitespace": 0.0
}
],
"creator": "QuarkXPress Passportª: LaserWriter 8 D2-8.7.1",
"subject": null,
"producer": "Acrobat Distiller 5.0.5 für Macintosh",
"publisher": "Bayerischer Landtag",
"reference": "15/1643",
"foreign_id": "by-15/1643",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://www.bayern.landtag.de"
},
"uid": "b5c507e8-bd05-47f2-937c-f08de3e84a05",
"data": {
"category": null,
"publisher": "by",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "15"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=201811",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2022-09-21 17:53:52.079316+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/201811/?format=api",
"number": 1,
"content": "Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/1643 13.10.2004 Schriftliche Anfrage 3.2 Was sieht der derzeit zum Betrieb des VLP Bayreuth gültige luftrechtliche Genehmigungsbescheid vor? der Abgeordneten Ulrike Gote BÜNDNIS 90 DIE GRÜ- NEN 3.3 Wurden zu irgendeinem Zeitpunkt zusätzliche Flugge- vom 13.07.2004 nehmigungen, z.B. Nachtfluggenehmigungen bean- tragt? Verkehrslandeplatz (VLP) Bayreuth Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Welche Zuschüsse gewährt der Freistaat Bayern der Stadt Bayreuth für den Betrieb des VLP Bayreuth (bit- te detaillierte Aufstellung der ausgereichten Mittel nach Antwort Verwendung und Haushaltsjahren 1994 bis 2004)? des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie 1.2 Auf welcher Grundlage werden diese Zuschüsse ge- vom 08.09.2004 währt? Zu 1.1: 1.3 Für welchen Zeitraum werden diese Zuschüsse weiter- Die vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, In- hin gewährt? frastruktur, Verkehr und Technologie bzw. der Regierung von Oberfranken und der Regierung von Mittelfranken – 2.1 Hätte eine private Betreibergesellschaft im Rahmen ei- Luftamt Nordbayern – an die Stadt Bayreuth als Trägerin des ner Privatisierung des VLP Bayreuth weiterhin An- Flughafens Bayreuth in den Jahren 1994 bis 2003 ausge- spruch auf dieselben vorgenannten Mittel? reichten Mittel gliedern sich auf in Zuschüsse für den Aus- bau der Infrastruktur des Verkehrslandeplatzes Bayreuth 2.2 Wurde die Bayerische Staatsregierung diesbezüglich (zuständig Regierung von Oberfranken) und in eine Entschä- bereits von einer interessierten Person oder Organisati- digung für die Luftaufsichtsstelle am Flugplatz in Bayreuth on kontaktiert? (zuständig Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbay- ern). Diese Entschädigung für die Luftaufsichtsstelle umfasst 2.3 Würde die Bayerische Staatsregierung den Betrieb des eine Entschädigung für die Kosten für die einmalige An- VLP Bayreuth durch eine private Betreibergesellschaft schaffung von Geräten, die für die Abwicklung des Flugbe- unterstützen? triebes notwendig sind, eine Entschädigung für die laufenden Kosten zum Betrieb und zum Unterhalt der beschafften Geräte sowie eine Entschädigung für die Personalkosten für 3.1 Ging beim Luftamt Nordbayern bereits eine Anfrage das eingesetzte Luftaufsichtspersonal. hinsichtlich der Übernahme des bestehenden luftrecht- lichen Genehmigungsbescheids für die Stadt Bayreuth Die entsprechenden Beträge ergeben sich aus der nachfol- durch eine private Betreibergesellschaft ein? genden Übersicht: Entschädigung Luftaufsichtsstelle Zuschüsse Jahr Personal Geräte Ausbau Beschaffung Unterhalt Flugplatz 1994 113.819,60 € 14.905,93 € 26.099,00 € 1995 115.328,89 € 18.647,85 € 1996 99.439,42 € 56.315,25 € 17.918,48 € 1997 91.382,15 € 7.477,12 € 4.581,94 € 1998 93.386,30 € 3.005,82 € 22.468,11 € 20.451,67 € 1999 75.924,59 € 16.583,60 € 69.382,30 € 2000 88.279,17 € 13.944,24 € 663.656,86 € 2001 90.796,35 € 50.501,83 € 17.099,28 € 111.485,15 € 2002 70.003,47 € 12.593,30 € 2003 49.922,24 € 9.473,18 € 12.204,88 € 2004 50.611,58 € 9.405,28 € 7.253,77 €",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/b5/c5/07/b5c507e8bd0547f2937cf08de3e84a05/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/201811/?format=api",
"number": 2,
"content": "Seite 2 Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Drucksache 15/1643 In den bewilligten Mitteln für den Ausbau des Flugplatzes dass die entsprechenden staatlichen Zuschüsse und Entschä- sind auch EU-Strukturfonds-Mittel (EFRE Ziel 5b) enthal- digungen unter Haushaltsvorbehalt stehen und somit hin- ten. sichtlich der Gewährung dieser Leistungen für die kommen- Grundlage für die Entschädigung für die Personalkosten für den Jahre keine Aussagen gemacht werden können. das Luftaufsichtspersonal sind die voraussichtlichen Perso- nalkosten für das Jahr 2004. Die Angaben über die Entschä- Zu 3.1: digungen für die Beschaffung bzw. den Unterhalt der Geräte Ein konkreter Antrag auf Übertragung der Halterschaft für der Luftaufsichtsstelle Bayreuth beziehen sich auf den Aus- den Verkehrslandeplatz Bayreuth ist bei der hierfür zustän- zahlungsstand zum 31.07.2004. digen Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern – bisher nicht gestellt worden. Zu 1.2: Vor rd. 1 Jahr haben sich zwei Privatpersonen beim Luftamt Rechtsgrundlage für die Bewilligung der Zuschüsse für den Nordbayern allgemein über die Möglichkeiten für eine Über- Ausbau der Landeplätze sind Art. 23 und 44 BayHO i.V.m. nahme der Platzhalterschaft für den Verkehrslandeplatz Bay- dem jeweiligen Haushaltsgesetz. reuth informiert. In der Folgezeit wurden vom Luftamt Nord- Rechtsgrundlage für die Gewährung der Entschädigungen bayern weitere Fragen telefonisch oder schriftlich beantwor- für die Wahrnehmung der Luftaufsicht ist § 29a LuftVG tet. i.V.m. dem jeweiligen Haushaltsgesetz. Zu 1.3: Zu 3.2: Die Zuschüsse zum Ausbau der Landeplätze werden nur für Die luftrechtliche Genehmigung für den Verkehrslandeplatz konkrete Projekte und im Rahmen der vorhandenen Haus- Bayreuth wurde mit Bescheid der Regierung von Mittelfran- haltsmittel gewährt. Die Entschädigung für die Luftauf- ken – Luftamt Nordbayern – vom 27.01.2004 neu gefasst. sichtsstelle wird jährlich neu unter Berücksichtigung der Be- Kopie des verfügenden Teils dieses Bescheides liegt bei. triebssicherungspflicht der Flugplatzhalterin und der vorhan- denen Haushaltsmittel festgesetzt. Zu 3.3: Zu 2.1 und 2.3: Der Verkehrslandeplatz Bayreuth ist generell zugelassen für Die Zuschüsse und die Entschädigungen werden unabhängig Flugbetrieb mit Luftfahrzeugen bis 10.000 kg Höchstge- von Person und Rechtsform des Platzhalters gewährt. Die wicht (zwischen 5.700 kg und 10.000 kg nach vorheriger Ge- Platzhalter erhalten die Zuschüsse und Entschädigungen im nehmigung – PPR –) nach Instrumentenflugregeln sowie Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel, sofern der Flug- nach Sichtflugregeln bei Tag und bei Nacht. platz dem allgemeinen Verkehr gewidmet ist und die jewei- Für das im früheren Linienflugbetrieb eingesetzte Luftfahr- ligen Antragsvoraussetzungen erfüllt sind. zeug wurde jeweils eine Außenstart- und -landeerlaubnis gemäß § 25 Abs. 1 LuftVG erteilt. Das eingesetzte Linien- Zu 2.2: flugzeug hat das zugelassene Gewichtslimit von 10.000 kg Eine Privatperson hat Herrn Staatsminister Dr. Wiesheu ein überschritten. Konzept für eine Privatisierung des Verkehrslandeplatzes Seit Einstellung des Linienflugbetriebes sind lediglich in Bayreuth vorgelegt. In dem Privatisierungskonzept ist auch wenigen Einzelfällen kurz befristete Außenstart- und -lan- die Weitergewährung der Entschädigungen für die Luftauf- deerlaubnisse wegen Gewichtsüberschreitung erteilt wor- sicht angesprochen. Im Antwortschreiben ist klargestellt, den.",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/b5/c5/07/b5c507e8bd0547f2937cf08de3e84a05/page-p2-{size}.png"
}
]
}