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Wären für die Staatsregierung offensichtlich gravierende Ich frage die Staatsregierung:                                      Verstöße gegen die Vergabebestimmungen und die ge- gen den erfolgreichen Bieter vorgebrachte fachliche Kri- 1. Warum wurden nicht alle Fragen der schriftlichen Anfra-          tik von Seiten der Naturschutzbehörden auf Bundes- und ge vom 29.4.1999 (Nr. 14/1666) beantwortet? (So wird            Landesebene, der Naturschutzbeiräte auf Kreis-, Bezirks- z.B. auf die unter Nr. 2 gestellten Fragen nach konkreten       und Ministeriumsebene, der Naturschutzverbände sowie Leistungen nicht eingegangen, bei Frage Nr. 3 wird le-          der betroffenen Gemeinden und Bürgerinitiativen vor Ort diglich festgestellt, daß der „Auftraggeber bei der Aus-        Gründe, die Ausschreibung aufzuheben, die Auftragser- wahl der Kriterien ... grundsätzlich frei“ sei, ohne sie zu     teilung zurückzunehmen und das Ausschreibungsverfah- nennen, bei Frage Nr. 4 verstärkt die Antwort diesen Ver-       ren neu durchzuführen? dacht, daß weder ein umißverständlicher und verbindli- cher Leistungskatalog als Grundlage für das Einholen von Angeboten existierte noch optimale Ergebnisse an- gestrebt wurden, da auf den Leistungskatalog nicht ein-     Antwort gegangen wird, ebenso bei der Festlegung auf eine Soft-     des Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und ware in der Antwort auf Frage Nr. 6.)                       Technologie vom 21.10.1999 2. Wie sieht die Staatsregierung die Tatsache, daß den Bie- tern keine Gründe für die Ablehnung von Angeboten ge-       Vorbemerkung: nannt wurden, obwohl das Bundeskartellamt in einer          Die Anfrage betrifft die europaweite Ausschreibung eines Rechtslagebeurteilung vom 16.08.1999 feststellt, daß es     Auftrags zur Bewertung der Planungsvarianten zum Donau- „von zentraler Bedeutung ist, daß die nicht berücksich-     ausbau, die die Rhein-Main-Donau AG im Auftrag und für tigten Bieter rechtzeitig vor Zuschlagerteilung von ihrer   Rechnung des Bundes nach der Verdingungsordnung für Nichtberücksichtigung, von den Gründen dafür und vom        Freiberufliche Leistungen (VOF) im dort vorgeschriebenen Namen des erfolgreichen Bieters erfahren“?                  Verhandlungsverfahren durchgeführt hat. Es handelt sich al- so bei dem Ausschreibungsverfahren sowie bei seiner Über- 3. Wie beurteilt die Staatsregierung die Tatsache, daß durch    prüfung um eine Bundesangelegenheit. Für die im Gesetz ge- die Festlegung auf die Software ARC/Info gegen den          gen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgesehene Grundsatz der Gleichbehandlung der Anbieter nach § 8        Nachprüfung der Vergabeentscheidung ist die Vergabekam- VOL/A Ziffer 3 und 4 (technische Merkmale, Markenna-        mer des Bundes zuständig, die beim Bundeskartellamt ein- men) verstoßen wird?                                        gerichtet ist. Sie überprüft auf Antrag eines Bewerbers oder Bieters, ob die maßgeblichen Vergabebestimmungen einge- 4. Wie stellte die Staatsregierung sicher, daß die Verhand-     halten wurden und ob der Antragsteller durch einen Verstoß lungsverfahren gemäß § 5 VOF Abs. 1 (Gespräche mit          gegen die Vergabevorschiften in seinen Rechten verletzt ist. Bewerbern über Fragen zum Leistungskatalog) geführt         Stellt die Vergabekammer eine solche Rechtsverletzung fest, werden, nachdem die RMD dies bisher abgelehnt hat?          so trifft sie die erforderlichen Maßnahmen, um die Rechts- verletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffe- 5. Wie erklärt sich die Staatsregierung den Widerspruch zu      nen Interessen zu verhindern. Allerdings kann sie einen be- § 16 VOL/A, nachdem ein Ausschreibungstermin erst           reits erteilten Zuschlag nicht rückgängig machen; in diesem dann festgelegt werden soll, wenn alle Verdingungsun-       Fall beschränkt sich ihre Kompetenz darauf, die Verletzung terlagen fertiggestellt sind, die RMD aber noch über kei-   eines Bieterrechts festzustellen. nen Leistungskatalog verfügte?                              Die Durchführung des Nachprüfungsverfahrens ist kosten- pflichtig (§ 128 GWB). Ein Bewerber, der im vorliegenden 6. Wie steht die Staatsregierung zu der Aussage der RMD,        Vergabeverfahren nicht zur Abgabe eines Angebots aufge- daß es zwar noch keine Auswahlkriterienliste gäbe,          fordert worden ist, hat zwar bei der zuständigen Vergabe- gleichwohl aber eine Vergabeentscheidung ausgespro-         kammer des Bundes eine Nachprüfung eingeleitet, seinen chen wurde?                                                 Antrag aber wegen der Kostenpflicht nicht weiterverfolgt.",
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