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"content": "Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/1594 20. 07. 2009 Schriftliche Anfrage Antwort des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/ des Staatsministeriums des Innern DIE GRÜNEN vom 20. 06. 2009 vom 22. Mai 2009 Zu 1.: Lärmmessungen spiegeln nur die momentane, von veränder- Lärmschutzmaßnahmen an der A 96 München – Lindau lichen Rahmenbedingungen geprägte Lärmsituation wider auf der Höhe Sandau und sind deshalb als Bezugsbasis für Schutzmaßnahmen nicht geeignet. Die Beurteilung der Lärmsituation erfolgt auf Die Ortschaft Sandau hat durch die Initiative der Stadt Lands- der Basis eines bundeseinheitlichen Berechnungsverfahrens. berg eine Lärmschutzvorrichtung zum Schutz der Bewohner Im vorliegenden Fall wurden dementsprechend keine Lärm- vor Lärm in Folge des Ausbaus der A 96 zwischen München messungen durchgeführt. und Lindau erhalten. Verantwortlich für die technische Pla- nung und Ausführung des Lärmschutzes war die Autobahndi- Im Vorfeld der Planung der Lärmschutzwände wurde ein rektion Süd. Dabei wurde die südliche Beplankung zur Stadt Sachverständiger mit einer schalltechnischen Untersuchung Landsberg mit einer Höhe von 3 m bis 4,5 m ausgeführt. Hie- beauftragt. Die Untersuchung sollte aufzeigen, mit welchen raus ergibt sich, dass die nördliche Lärmschutzwand um ca. 70 Lärmbelastungen langfristig (Prognosehorizont 2020) zu cm niedriger ist und somit der Lärm verstärkt auf der nördli- rechnen ist, welche Lärmreduktion mit Lärmschutzmaßnah- chen Seite bei den Bewohnern von Sandau ankommt. Zudem men erreicht werden kann und wie die Lärmschutzanlagen endet die nördliche Lärmschutzwand bereits unmittelbar am dimensioniert sein müssen. Ende der Lechbrücke Richtung Westen, die südliche Wand wurde bis zur Überführung der B 17 über die A 96 weiter nach Zu 2.: Westen geführt. Die Höhe der Lärmschutzwände auf der Süd- und Nordseite Auch diese „Lärmschutzmaßnahme“ führt zu einer verstärk- wurde in Abstimmung mit dem Sachverständigen entspre- ten Reflektion des Lärms nach Sandau. chend den lärmschutztechnischen Erfordernissen festgelegt. Ich frage die Staatsregierung: Bei der abschließenden Berechnung ist der Sachverständige zu dem Ergebnis gekommen, dass mit den ausgeführten 1. Wurden im Vorfeld und nach der Errichtung der Lärm- Lärmschutzanlagen die Lärmimmissionen an den Gebäuden schutzwände in Höhe Sandau Lärmmessungen in der Ort- in Sandau an den der Autobahn zugewandten Fassaden um 3 schaft Sandau durchgeführt, um die angestrebte Vermin- bis 8 dB(A) reduziert werden. Bei der Berechnung wurde die derung der Lärmbeschallung zu ermitteln? Ausgestaltung der realisierten Lärmschutzwand (Material, Länge, Höhe usw.) berücksichtigt. Die maßgeblichen Grenz- 2. Mit welcher Begründung wurden die Lärmschutzwände werte der Lärmsanierung sind damit erheblich unterschritten. beider Seiten entlang der A 96 unterschiedlich hoch konzi- Die Lärmschutzanlage bringt für die Ortschaft Sandau eine piert, und zeigt sich der angestrebte Effekt dieser Maßnah- deutliche Lärmentlastung. me in einer messbaren Verminderung der Lärmbelastung von Sandau? Zu 3.: Mit der ausgeführten nördlichen Lärmschutzwand kann der 3. Weshalb endet die nördliche Lärmschutzwand bereits am Bereich Sandau ausreichend geschützt werden (siehe auch Ende der Lechbrücke Richtung Westen entgegen der süd- Ziffer 2). Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist hier kei- lichen Wand? ne größere Wandlänge erforderlich. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de - Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de - Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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