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"content": "Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode\t\t\t\t\t\t\t\t Drucksache 16/16489 13.05.2013 Schriftliche Anfrage gerungen gezogen wurden, wenn die Deponie falsch eingezeichnet wurde? des Abgeordneten Günther Felbinger c) Warum akzeptiert das Landratsamt die kommentarlose FREIE WÄHLER Korrektur der Karte zur Anhörung, ohne dass daraus vom 24.01.2013 eine Änderung des Gutachtens entstand? Genehmigung des Wasserschutzgebietes Ettleben II 4. Warum darf die Bestimmung, dass eine ehemalige Deponie an der Grenze eines geplanten Wasserschutz- Ich frage die Staatsregierung: gebietes dieses hinfällig macht, in Ettleben unberück- sichtigt bleiben (s. i. Leitlinien Wasserschutzgebiet 3:5, 1. Warum können im Gutachten alle möglichen Schad- Gestaltungsrahmen bei der örtlichen Anpassung)? stoffe festgestellt werden, ohne dass untersucht wird, a) Warum war Brunnen 6 bei den Pumpversuchen abge- woher diese Schadstoffe stammen? schaltet? b) Warum sind gerade an der wirklichen Grenze zur falsch 2. Warum erhält die Interessengemeinschaft Wasser- eingezeichneten Deponie die Schutzzonen 2 und 3 schutzgebiet Ettleben auf deren Vorwurf, man könne identisch? den Eindruck haben, dass die Fläche nach dem Schema c) Warum wurde nicht nach Alternativen für die Wasser- „F“ berechnet worden sei, d. h. man berechnet die be- förderung in Ettleben gesucht, wenn schon 1985 im nötigte Fläche nach der Formel: Schutzfläche in m² = Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes steht: „Ein voll- Wasserverbrauch durch (jährlicher Niederschlag minus ständiger Schutz wird kaum zu erreichen sein“? berechneter Verbrauch durch die Pflanzen – berechnete Verdunstung = Menge an Wasser pro m²), keine Ant- 5. Warum wird die Stagnation der Entwicklung des Ortes wort seitens des Landratsamtes Schweinfurt? in Kauf genommen, da Grundstücke im Wasserschutz- a) Stimmt die Vermutung, dass diese benötigte Regene- gebiet so mit Auflagen belastet sind, dass ein Weiter- rationsfläche deshalb nicht nach Süden gelegt wird, verkauf nur mit Verlust zu realisieren ist? wo die größte Menge an Wasser anfällt, weil sonst die a) Warum wird Betroffenen zugemutet, dass Grundstücke, Gleiskörper der Bundesbahn durch diese Schutzfläche die zur Alterssicherung oder der Absicherung der Pfle- laufen würden? gesituation vorgesehen waren, an Wert verlieren und so b) Warum wurde vonseiten des Wasserversorgers bei der ältere Menschen in Not gestürzt werden? Neubohrung der Brunnen 4–6 den Ettlebener Bauern b) Warum gilt für den Landkreis bzgl. des Straßenbaus gesagt, die neuen Bohrungen seien nötig, da die alten und für den Markt Werneck bzgl. der Durchleitungs- Brunnen nicht mehr sicher seien, [Zeugen können be- möglichkeit des außerhalb gesammelten Abwassers nannt werden], um sie dann einfach weiterzubetreiben, Bestandsschutz, nicht aber für die jahrhundertelange und bis zum heutigen Tag nicht geklärt zu haben, woher Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen durch die denn Keime und Ähnliches kommen? Bauern, wodurch nachweislich bisher keine Belastung c) Warum kann regelmäßig im Frühjahr bei Überschwem- des Trinkwassers ausging? mung der Wern wochenlang eine schwarze Brühe im c) Warum wird um eines ungewissen Zugewinns an an- Bereich der Brunnen stehen, ohne dass wenigstens die- geblicher Sicherheit die sichere Gefährdung einer ge- Auswirkungen untersucht, geschweige denn etwas ge- sunden landwirtschaftlichen Struktur in Kauf genom- gen die Ursachen unternommen wird? men? 3. Warum ist über die Wern und ihren Einfluss im Gutach- ten keinerlei Bemerkung zu finden, weder ob die Wern selbst Keime in die Nähe der Brunnen bringt, noch ob die Wern an den Grundwasserleiter angekoppelt ist, noch über Nitratgehalt der Wern usw.? a) Warum finden sich im Gutachten keine Aussagen über die Bodenbeschaffenheit im Fördergebiet? b) Warum akzeptiert das Landratsamt die Tatsache, dass die ehemalige Mülldeponie (Hohlweg nach Waigols- hausen) in den Unterlagen falsch eingezeichnet wurde, da man davon ausgehen muss, dass falsche Schlussfol- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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"content": "Seite 2 Bayerischer Landtag · 16. Wahlperiode Drucksache 16/16489 Antwort entkoppelt ist und keine Verbindung zwischen dem Fließge- wässer und dem Grundwasser und damit den Förderbrunnen des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit besteht. Das Fließgewässer Wern quert nördlich der Brun- vom 12.04.2013 nen 1 bis 3 das Wasserschutzgebiet Ettleben. Wasserbau- liche Maßnahmen und Begradigungen der Gewässerstrecke Zu 1.: im Abschnitt vom Gutshof Wiesenhaus bis Werneck führten Es ist nicht nachzuvollziehen, wo im Gutachten „alle mög- zu einem dichten Gewässerbett. Gewässeranalysen aus der lichen Schadstoffe“ festgestellt worden sein sollen. Wasser- Wern, die an der Probenahmestelle Zeuzleben gezogen chemische Befunde aus einer Landesgrundwassermessstelle wurden, zeigen auf, dass der Nitratgehalt im Fließgewässer in der Ortslage weisen Nitratgehalte nach, die den Grenzwert Wern deutlich niedriger ist als die Nitratgehalte im Grund- der Trinkwasserverordnung überschreiten, sowie erhöhte wasser im Umfeld der Wern bei Ettleben. Chloridgehalte und den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln. Diese können aus den Kleingärten und aus Abwasseranlagen Zu 3. a): stammen. Es ist unzutreffend, dass im Gutachten keine Aussagen über die Bodenbeschaffenheit enthalten seien. Aussagen zu den Zu 2.: Bodenverhältnissen vor Ort sind aus den Erhebungen der Der Eindruck der Interessengemeinschaft ist unzutreffend. Reichsbodenschätzung abzuleiten und können den verfüg- Die fachlichen Kriterien zur Abgrenzung von Wasserschutz- baren Bohrprofilen zu den Grundwassermessstellen und gebieten in Bayern können im LfU-Merkblatt 1.2/7 „Was- Brunnen entnommen werden. Sowohl die Bohrprofile als serschutzgebiete für die öffentliche Wasserversorgung“ auch die Inhalte der Reichsbodenschätzung sind den An- nachgelesen werden. tragsunterlagen in aufbereiteter Form zu entnehmen und las- sen Aussagen zur lokalen Beschaffenheit der Böden zu. Zu 2. a): Nein. Zu 3. b) und c): Die Lage der Deponie wurde bereits vor dem Erörterungs- Zu 2. b): termin überprüft und entsprechend dem aktuellen Kennt- Aufgrund ihres Alters und des damit verbundenen Leistungs- nisstand korrigiert. Die im Erörterungstermin ausgehängten rückgangs sowie bakteriologischer Befunde wurden die in Pläne entsprachen bereits diesem Kenntnisstand und hatten den 1950er-Jahren niedergebrachten Brunnen 1, 2 und 3 im die Deponie-Markierung an der richtigen Stelle. Die Erörte- Jahr 2000 saniert. Dies ist ein normaler Vorgang. Bei den rung erfolgte anhand dieser ausgehängten Pläne. Die Lage anschließend durchgeführten Einzelpumpversuchen konnten der Deponie wurde im Anschluss an den Erörterungstermin Maximalleistungen von 8 l/s (Br.1), 9,5 l/s (Br. 2) und 6 l/s nochmals überprüft. Der Standort der Altablagerungen hat (Br. 3) erzielt werden. Die durch die Sanierung der Brunnen keinen Einfluss auf die Bemessung des Schutzgebiets und (insbesondere durch Erneuerung des zur Oberfläche hin ab- die Brunnen. Zudem liegt der Standort außerhalb des Ein- dichtenden Sperrrohrs) ebenfalls erhoffte hygienische Ver- zugsgebiets der Brunnen. besserung der Rohwässer wurde jedoch nicht erreicht. Die Ursache der vereinzelten hygienischen Beeinträchtigungen Zu 4.: konnte bis zum heutigen Tag nicht geklärt werden. Dennoch Die „Altdeponie Ettleben“ befindet sich nicht im Grundwas- konnte durch die neuen Bohrungen, bei gleichzeitiger Be- sereinzugsgebiet. Die in östlicher Nachbarschaft zum Altde- triebsoptimierung und Mischung der Wässer die Qualität des poniestandort verlaufende Schutzgebietsgrenze ist gleichzei- abgegebenen Wassers erheblich verbessert werden. tig die Grenze des Grundwassereinzugsgebiets. Zu 2. c): Zu 4. a): Es wird beobachtet, dass im Falle von größeren Über- Für den Förderbrunnen 6 liegt pflichtgemäß ein einzelner schwemmungen durch das Fließgewässer Wern auch das Leistungspumpversuch aus dem Jahre 2000 vor und der Areal des Fassungsbereichs für die Brunnen 1 bis 3 tem- Brunnen 6 wurde jeweils bei der Durchführung der Grup- porär überflutet wird und Reste des Hochwassers im Brun- penpumpversuche in den Jahren 2002 und 2008 mit berück- nenumfeld stehen. Eine zeitweise Überflutung ist nicht zu sichtigt. Bei einem weiteren gemeinsamen Pumpversuch im verhindern. Wegen der vorhandenen Sperrrohre droht auch Jahre 2010 konnte der Brunnen 6 nicht betrieben werden. keine unmittelbare Gefahr. Jedoch sollte der Wasserabfluss Für den Brunnen 6 liegen aber auf Grundlage der zahlreich geregelt werden. Der Zweckverband plant – in Absprache ausgeführten Pumpversuche genügend aussagekräftige In- mit der Wasserwirtschaftverwaltung und dem Landratsamt formationen zu dessen Absenkfeld und Einzugsgebiet vor, – die Umsetzung von Baumaßnahmen zur Verbesserung des um Schutzgebietsgrenzen bemessen zu können. Abflusses. Zu 4. b): Zu 3.: Entlang der Westgrenze des Schutzgebiets sind die Grenzen Es ist unzutreffend, dass im Gutachten keine Aussagen zur für die Schutzzonen II und III identisch, da die Grenze der Wern enthalten seien. Die Informationen in der Tabelle 15 Schutzzone II zur Vermeidung von Flurstücksdurchschnei- und in der Anlage 5 des Gutachtens zeigen auf, dass das dungen nach außen an die nächstgelegene Flurstücksgrenze Fließgewässer vom Grundwasserfließsystem vollständig gelegt wurde.",
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"content": "Drucksache 16/16489 Bayerischer Landtag · 16. Wahlperiode Seite 3 Zu 4. c): serschutzgebietsverordnung spricht keine allgemeinen Nut- Auf die Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage Ett- zungsverbote für landwirtschaftliche Flächen aus. Erheb- leben I wird verwiesen. liche Nutzungseinschränkungen, insbesondere hinsichtlich der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern, gelten nur in der Zu 5. und 5. a): engeren Schutzzone II. Für Nutzungseinschränkungen im Die pauschale Behauptung, dass Grundstücke im Wasser- Wasserschutzgebiet erhalten die betroffenen Landwirte gem. schutzgebiet nur noch mit Verlust verkauft werden können, Art. 32 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) einen angemes- ist unzutreffend. Der Abschlussbericht der TU München zur senen Ausgleich. Untersuchung über die „Wertänderung von Grundstücken in Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten sowie Zu 5. c): Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die öffentliche Was- Eine „sichere Gefährdung einer gesunden landwirtschaft- serversorgung und den Hochwasserabfluss und -rückhalt“ lichen Struktur“ besteht nicht. Bei der Entscheidung über vom Januar 2005 zeigt auf, dass sowohl eine Wertminderung das Wasserschutzgebiet Ettleben wurden vielmehr die un- als auch eine Wertsteigerung stattfinden kann. Entsprechend terschiedlichen Belange pflichtgemäß gegeneinander ab- der Studie finden auch in Schutzgebieten weiterhin Verkäufe gewogen. Das Wasserschutzgebiet Ettleben ist geeignet, statt, der Grundstücksverkehr kommt nicht zum Erliegen. erforderlich und angemessen, um die Trinkwassergewin- Für die Wertermittlung eines Grundstücks sind vielfältige nungsanlage Ettleben des Zweckverbands zur Wasser- Faktoren maßgebend. Die Tatsache, dass ein Grundstück in versorgung der Rhön-Maintal-Gruppe zu schützen. Das einem Wasserschutzgebiet liegt, ist dabei nur ein Faktor un- Wasserschutzgebiet konnte gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 Was- ter vielen. serhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt werden. Mit dem Wasserschutzgebiet ist ein wirksamer Trinkwasserschutz Zu 5. b): gegeben. Das Interesse der Allgemeinheit an einer sicheren Die landwirtschaftlichen Flächen dürfen auch weiterhin zu Trinkwasserversorgung überwiegt das Privatinteresse an ei- landwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden. Die Was- ner uneingeschränkten Nutzung der Grundstücke.",
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