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Wahlperiode                                                                                                     Drucksache     16/7037 14.03.2011 Schriftliche Anfrage                                                          Antwort der Abgeordneten Thomas Mütze, Dr. Martin Runge                               des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                                                         Kunst vom 28.10.2010                                                                vom 25.01.2011 Rückgabe von Sammlungsgegenständen aus Namibia                                Zu 1. a) und b): In den staatlichen Universitäten des Freistaats Bayern sind Der namibische Botschafter Neville Gertze hat bei einem                       keinerlei menschliche Schädel oder andere Körperteile aus Besuch im Bundestag unter anderem darauf hingewiesen,                         Namibia oder anderen ehemaligen Kolonialgebieten des dass während der Aufstände der Herero und Nama gegen die                      Deutschen Reiches vorhanden. deutsche Kolonialherrschaft zwischen 1904 und 1908 Tau­ sende Einheimische infolge des Vernichtungsbefehls des                        Zu 2. a) und b): Oberbefehlshabers der kaiserlichen Schutztruppe, General                      Im Staatlichen Museum für Völkerkunde in München lagern Lothar von Trotha, starben. Zu Forschungszwecken wurden                       15 Schädel aus dem ehemaligen Kolonialgebiet Deutsch­ damals zahlreiche menschliche Überreste nach Deutschland                      Neuguinea, ein Schädel aus Kamerun sowie eine rituelle verbracht. Es wird nun vermutet, dass sich in Deutschland                     Trommel aus Togo, an der sich ein Unterkiefer befindet. z. B. an Universitäten noch mehrere Dutzend Schädel befin­ den. Die namibische Regierung bzw. die beiden Volksgrup­                      Zu 3.: pen der Herero und Nama fordern die Rückgabe mehrerer                         Das Bayerische Armeemuseum beherbergt eine umfangrei­ Dutzend Schädel aus dem ehemaligen Deutsch­Südwestafri­                       che Sammlung zur Deutschen Kolonial­ und Schutztruppe. ka an Namibia, um sie in Namibia beizusetzen. In diesem Zu­                   Dabei handelt es sich aber durchweg um Material (vor allem sammenhang fragen wir die Staatsregierung:                                    Ausrüstung) der Kolonialmacht selbst. 1. Lagern in bayerischen Universitäten, so zum Beispiel in                    Im Museum für Völkerkunde befinden sich äußerst zahlrei­ deren Archiven, aus ehemaligen Kolonialgebieten stam­                     che Gegenstände, die in der Kolonialzeit aus Kolonialgebie­ mende menschliche Schädel oder ggf. andere Körpertei­                     ten nach Europa gelangt sind (weit über 10.000 Einzelob­ le                                                                        jekte). Die Sammlungen aus der Kolonialzeit bilden damit a) aus Namibia                                                            einen wesentlichen Teil des Völkerkundemuseums. In der b) aus anderen Kolonialgebieten?                                          Regel wurden die Gegenstände von in den Kolonien tätigen Personen wie z. B. Kolonialbeamten, Ärzten oder Schiffs­ 2. Lagern in anderen bayerischen Einrichtungen aus ehema­                     kapitänen oder von Reisenden gesammelt und dem Völker­ ligen Kolonialgebieten stammende menschliche Überre­                      kundemuseum geschenkt oder verkauft. Sammler, Ort, Er­ ste                                                                       werbungsart, Datum und ggf. Preis sind regelmäßig doku­ a) aus Namibia                                                            mentiert. Hingegen sind die genauen Hintergründe, wie die b) aus anderen Kolonialgebieten?                                          Gegenstände vor Ort in den Besitz der Sammler gekommen sind, kaum bekannt. 3. Welche weiteren Gegenstände aus der Kolonialzeit be­ finden sich in welchen Sammlungen bayerischer Museen                      Im Falle von konkreten Rückforderungen müsste aus Sicht und sonstiger Einrichtungen, wie stellten sich jeweils die                der Staatsregierung jeweils im Einzelfall eine gründliche Er­ Modalitäten des Erwerbs/der Aneignung dar und welche                      forschung und Prüfung dieser Umstände erfolgen, um über Schlussfolgerungen zieht die Staatsregierung hieraus?                     den künftigen Verbleib zu entscheiden. 4. Welche Anstrengungen zur Rückführung menschlicher                          Zu 4.: Überreste und zur Restitution von Kulturgütern aus ehe­                   Da bislang weder bei betroffenen Einrichtungen noch bei der maligen Kolonialgebieten haben die betroffenen Einrich­                   Bayerischen Staatsregierung offizielle Rückführungs­ oder tungen, Museen und die Staatsregierung generell bisher                    Restitutionsbegehren der Nachfolgestaaten ehemaliger Ko­ unternommen und was werden sie zukünftig unterneh­                        lonialgebiete des Deutschen Reiches geltend gemacht wor­ men?                                                                      den sind, besteht aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung 5. Inwieweit stehen die Staatsregierung bzw. die betroffe­                    keine Veranlassung, diesbezüglich tätig zu werden. Im Falle nen Einrichtungen in Kontakt mit der namibischen Re­                      von solchen Begehren wird die Staatsregierung selbstver­ gierung, bzw. anderen gegebenenfalls betroffenen Regie­                   ständlich genau untersuchen, ob die Ansprüche berechtigt rungen und Opfergruppen in den ehemaligen Kolonialge­                     sind (vgl. Antwort zu Frage 3). bieten? ______ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de ­ Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de ­ Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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