HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/201996/?format=api",
"id": 201996,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/201996-anfrage-zur-leistung-von-bonuszahlungen-in-staatsbetrieben-und-bei-beteiligungen-des-freistaats-bayern/",
"title": "Anfrage zur Leistung von Bonuszahlungen in Staatsbetrieben und bei Beteiligungen des Freistaats Bayern",
"slug": "anfrage-zur-leistung-von-bonuszahlungen-in-staatsbetrieben-und-bei-beteiligungen-des-freistaats-bayern",
"description": "",
"published_at": "2009-12-18T00:00:00+01:00",
"num_pages": 5,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/16/da/cf/16dacf52a11348a7b6cffcd796fbca61/eea93a70382d332fe822dc06426ebc01f8241b75.pdf",
"file_size": 69213,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/16/da/cf/16dacf52a11348a7b6cffcd796fbca61/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/16/da/cf/16dacf52a11348a7b6cffcd796fbca61/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/16_0003106.pdf",
"title": null,
"author": null,
"_tables": [],
"creator": "QuarkXPress(tm) 6.52",
"subject": null,
"producer": "QuarkXPress(tm) 6.52",
"publisher": "Bayerischer Landtag",
"reference": "16/3106",
"foreign_id": "by-16/3106",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://www.bayern.landtag.de"
},
"uid": "16dacf52-a113-48a7-b6cf-fcd796fbca61",
"data": {
"category": null,
"publisher": "by",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "16"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=201996",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2022-09-21 17:55:32.214737+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/201996/?format=api",
"number": 1,
"content": "Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3106 28.01.2010 Schriftliche Anfrage der Gewährung an Beschäftigte nicht erwerbswirtschaft- licher Unternehmen? der Abgeordneten Eike Hallitzky, Thomas Mütze BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN vom 13.10.2009 Antwort Anfrage zur Leistung von Bonuszahlungen in Staatsbe- des Staatsministeriums der Finanzen trieben und bei Beteiligungen des Freistaats Bayern vom 18.12.2009 Der Freistaat Bayern unterhält Staatsbetriebe und Anstalten Die Schriftliche Anfrage beantworte ich auf Grundlage der des öffentlichen Rechts und ist an zahlreichen erwerbs- und von den betroffenen Unternehmen erhaltenen Angaben wie nicht erwerbswirtschaftlichen Unternehmen direkt oder indi- folgt: rekt beteiligt. Wir fragen die Staatsregierung: Allgemeines: 1. Werden Beschäftigten von Staatsbetrieben, Anstalten des Die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage erfolgt für alle öffentlichen Rechts und erwerbswirtschaftlichen Betrie- im Beteiligungsbericht des Freistaates Bayern erfassten ben, an denen der Freistaat Bayern direkt oder indirekt ei- Staatsbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts und er- ne Mehrheitsbeteiligung hält, Bonuszahlungen gewährt? werbswirtschaftlichen Beteiligungen, an denen der Freistaat a) Wenn ja, in welchen Unternehmen werden Bonus- Bayern direkt oder indirekt eine Mehrheitsbeteiligung hält. zahlungen gewährt? Maßgebend für die Unterscheidung „Erwerbswirtschaftlich“ b) Wie hoch ist der jeweilige Anteil der Beschäftigten, und „Nicht erwerbswirtschaftlich“ ist die im Beteiligungsbe- der Bonuszahlungen erhält? richt des Freistaates Bayern vorgenommene Kategorisie- rung. Mittelbare Beteiligungen wurden nur dann einbezogen, 2. Wie hoch ist in diesen Unternehmen der Anteil der Bo- wenn sich unter Berücksichtigung der Beteiligungsquote an nuszahlungen bezogen auf die Gesamtsumme der Entgel- der unmittelbar gehaltenen Beteiligung eine Mehrheitsbetei- te? ligung ergibt und soweit es sich um mittelbare Beteiligungen a) In welcher Spanne bewegt sich in diesen Unterneh- 1. Grades handelt. men die absolute Höhe der Bonuszahlungen, die ein- zelnen Arbeitnehmern gewährt werden? Eine Antwortpflicht besteht nicht, soweit das Auskunftsersu- chen Geschäftsvorgänge eines privatrechtlichen Unterneh- 3. Nach welchen Kriterien werden Bonuszahlungen ge- mens betrifft, an dem die mittelbare Beteiligung über eine währt? rechtsfähige öffentlich-rechtliche Körperschaft oder Anstalt a) Werden Boni auch für solche Jahre gewährt, in denen besteht. Nach den Grundsätzen der Entscheidung des Bayeri- das Unternehmen Verluste macht? schen Verfassungsgerichtshofs vom 26. Juli 2006 (BayVerf- b) Wenn ja, in welchen Unternehmen ist das der Fall? GH 59, 144 ff.) unterliegt das Tätigwerden einer Anstalt des öffentlichen Rechts nur insoweit dem parlamentarischen 4. In welchem Verhältnis zu den Grundgehältern stehen die Fragerecht, als die Staatsregierung im Rahmen ihrer Rechts- Bonuszahlungen? aufsicht hierfür verantwortlich ist. 5. In welchem Verhältnis stehen für die Ausschüttung von Die Rechtsaufsicht über öffentlich-rechtliche Anstalten ist Boni die Kriterien 1) langfristiger Erfolg des Unterneh- jedoch auf die Überwachung des rechtmäßigen Geschäftsbe- mens, 2) kurzfristiger Gewinn des Unternehmens, 3) Er- triebs der Anstalt beschränkt und greift daher nicht auf pri- füllung persönlicher Leistungskriterien zueinander? vate Gesellschaften durch, an denen sich diese beteiligt. Dies gilt auch für den Fall, dass die Beteiligung eine beherrschen- 6. Inwiefern haben sich seit dem Beginn der Finanzmarkt- de Stellung vermittelt. Insofern fehlt es an einer direkten Le- krise die Kriterien für die Gewährung von Boni verän- gitimationskette zwischen der Staatsregierung und der priva- dert? ten Gesellschaft, was Voraussetzung für die Zulässigkeit ei- a) Welche Unternehmen sind dazu übergegangen, Bo- ner parlamentarischen Kontrolle dieser Gesellschaft und ih- nuszahlungen über mehrere Jahre zu strecken und so rer Organe wäre (vgl. BayVerfGH 59, 144, 184). verstärkt an den langfristigen Erfolg der Unterneh- men zu koppeln? Bei Bonuszahlungen von privatrechtlichen Töchtern der BayernLB bzw. der LfA Förderbank Bayern handelt es sich 7. Inwieweit unterscheidet sich die Gewährung von Boni an somit um Vorgänge, auf die sich die Antwortpflicht nicht er- Mitarbeiter erwerbswirtschaftlicher Unternehmen von streckt, da diese eine ureigene Angelegenheit der Tochterge- ______ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de - Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de - Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/16/da/cf/16dacf52a11348a7b6cffcd796fbca61/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/201996/?format=api",
"number": 2,
"content": "Seite 2 Bayerischer Landtag · 16. Wahlperiode Drucksache 16/3106 sellschaften darstellen. Auskünfte werden somit nur hin- Im Hinblick auf die Zahlung einer einmaligen Gratifikation sichtlich Bonuszahlungen der BayernLB und der LfA För- im Jahr 2008 an alle Beschäftigten der GSB-Sonderabfall derbank selbst erteilt. Entsorgung Bayern GmbH, mit der der Beitrag aller Be- schäftigten zu der wirtschaftlich erfolgreichen Entwicklung Unter Bonuszahlungen sind alle erfolgsabhängigen bzw. des Unternehmens seit 2005 gewürdigt wurde, ergibt sich für leistungsorientierten variablen Lohnkomponenten verstan- die GSB-Sonderabfall Entsorgung Bayern GmbH ein Pro- den worden. Hierzu sind insbesondere Geschäftsführertan- zentsatz von 95,4 %. tiemen, Boni für Führungskräfte, freiwillige Erfolgsprämien sowie Leistungsprämien bzw. Leistungszusagen nach der Für das Geschäftsjahr 2008 wurden an Beschäftigte der Bay- Verordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen ernLB keine Boni geleistet. Im eigenen Verantwortungsbe- für herausragende besondere Leistungen (BayLPZV) bzw. reich des Vorstands wurden im Jahr 2008 zur Honorierung nach § 18 des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes außerordentlicher Leistungen, insbesondere im Rahmen von (TVöD) gezählt worden. Ebenso wurden die Erfolgsanteile Projekten, leistungsbezogene Prämien in Höhe von rd. für die Arbeitnehmer der Bayerischen Spielbanken berück- 981.000 € an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgezahlt. sichtigt, die sich – tarifvertraglich fest geregelt – nach einem Die Prämienauszahlung erfolgte zeitnah zur Honorierung Punktesystem nach der Höhe des Troncaufkommens ent- von Projektfortschritten bzw. Projektabschlüssen noch in sprechend der Eingruppierung der Bediensteten berechnen. 2008. Die BayernLB Holding AG ist selbst nicht operativ tätig und beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter. Bonuszah- Alle Angaben beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2008 bzw. lungen wurden insoweit nicht geleistet. bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr auf das letzte abge- schlossene, volle Wirtschaftsjahr des Unternehmens. Das Entgeltsystem der LfA Förderbank Bayern enthält keine Regelungen zur Zahlung von variablen Gehaltsbestandtei- Zu 1. a) und b): len, die von der Einhaltung bestimmter Ergebnisse des Un- In folgenden Unternehmen sind im jeweiligen Bezugsjahr ternehmens oder dem Erreichen bestimmter Ziele abhängen. Bonuszahlungen an Beschäftigte geleistet worden: Zu 2.: Unternehmen: Anteil der Beschäftigten Die Bonuszahlungen verhalten sich zur Gesamtsumme der mit Bonuszahlungen: Entgelte aller Beschäftigten wie folgt: – Bayerische Seenschifffahrt GmbH 0,71 % – Bayerische Seenschifffahrt GmbH 0,14 % – Bayernhafen GmbH & Co. KG 81,93 % – Bayernhafen GmbH & Co. KG 7,19 % – Hafen Nürnberg-Roth GmbH 5,00 % – Hafen Nürnberg-Roth GmbH 2,00 % – Flughafen München GmbH 98,02 % – Flughafen München GmbH 2,00 % – eurotrade Flughafen München Handels-GmbH 94,67 % – eurotrade Flughafen München Handels-GmbH 1,74 % – Allresto Flughafen München Hotel und Gaststätten GmbH 10,96 % – Allresto Flughafen München Hotel und Gaststätten GmbH 1,59 % – aerogate München Gesellschaft für Luftverkehrsab- – aerogate München Gesellschaft für Luftverkehrs- fertigungen mbH 67,65 % abfertigungen mbH 0,80 % – cargogate Flughafen München Gesellschaft – cargogate Flughafen München Gesellschaft für Luftverkehrsabfertigung GmbH 1,93 % für Luftverkehrsabfertigung GmbH 0,40 % – Kahlgrund-Verkehr GmbH 3,16 % – Kahlgrund-Verkehr GmbH 0,91 % – GSB-Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH 95,40 % – GSB-Sonderabfall Entsorgung Bayern GmbH 2,71 % – BayernLB 7,00 % – BayernLB 0,40 % – Siedlungswerk Nürnberg GmbH 35,00 % – Siedlungswerk Nürnberg GmbH 3,16 % – Bayerische Spielbanken 70,88 % – Bayerische Spielbanken 15,25 % – Bayerische Staatsbrauerei Weihenstephan 4,47 % – Bayerische Staatsbrauerei Weihenstephan 1,60 % – Bayerisches Hauptmünzamt 5,00 % – Bayerisches Hauptmünzamt 0,02 % – Immobilien Freistaat Bayern 11,40 % – Immobilien Freistaat Bayern 0,25 % – Staatliche Lotterieverwaltung 2,30 % – Staatliche Lotterieverwaltung 0,06 % – Staatliches Hofbräuhaus in München 16,83 % – Staatliches Hofbräuhaus in München 1,63 % Der hohe Anteil an Beschäftigten der Flughafen München Zu 2. a): GmbH, die Boni erhalten haben, erklärt sich dadurch, dass Eine Beantwortung der Frage Nummer 2 a) ist insoweit nicht den Tarifmitarbeitern ein Leistungsentgelt nach § 18 TVöD möglich, als aus den Angaben ein Rückschluss auf die Ver- und für das Jahr 2008 darüber hinaus eine freiwillige Er- gütungshöhe einer einzelnen Person – insbesondere der des folgsprämie i. H. v. 200 € pro Vollzeitmitarbeiter gewährt Geschäftsführers – gezogen werden kann. Im Hinblick auf wurde. Die eurotrade Flughafen Handelsgesellschaft mbH das Recht zur informationellen Selbstbestimmung der Be- gewährte im Jahr 2008 ihren Mitarbeitern ebenfalls eine frei- schäftigten der betroffenen Unternehmen (allgemeines Per- willige Erfolgsprämie. Bei der aerogate München Gesell- sönlichkeitsrecht n. Art. 2 Abs. 1 GG; BayVerfGH vom schaft für Luftverkehrsabfertigungen mbH sieht der verein- 26.07.2006, 11-IVA-05, 465, 469 ff) wird in diesen Fällen barte Sanierungstarifvertrag eine anteilige Beteiligung der keine Angabe zu der absoluten Höhe der Bonuszahlungen Tarifmitarbeiter an erwirtschafteten Gewinnen des Unter- gemacht. Eine Bekanntgabe kann nur in einem nicht-öffent- nehmens vor. lichen Verfahren erfolgen, z. B. im Staatsministerium der Fi-",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/16/da/cf/16dacf52a11348a7b6cffcd796fbca61/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/201996/?format=api",
"number": 3,
"content": "Drucksache 16/3106 Bayerischer Landtag · 16. Wahlperiode Seite 3 nanzen gegen Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung. Die ist z. B. bei der Flughafen München GmbH, der Bayerischen absolute Höhe der Bonuszahlungen bewegt sich im folgen- Staatsbrauerei Weihenstephan und dem Staatlichen Hofbräu- den Rahmen: haus in München der Fall. Minimum Maximum Die in Staatsbetrieben wie z. B. dem Bayerischen Haupt- – Bayerische Seenschifffahrt GmbH – k.A.1 münzamt, der Immobilien Freistaat Bayern und der Staatli- – Bayernhafen GmbH & Co. KG 504 € k.A. – Hafen Nürnberg-Roth GmbH 6.360 € k.A. chen Lotterieverwaltung beschäftigten Beamten können – Flughafen München GmbH 450 € 43.466 € Leistungsprämien nach der Verordnung über die Gewährung – eurotrade Flughafen München Handels-GmbH 200 € k.A. von Prämien und Zulagen für herausragende besondere Leis- – Allresto Flughafen München Hotel tungen (BayLPZV) erhalten. Soweit in Unternehmen der und Gaststätten GmbH 76 € k.A. TVöD anwendbar ist, wird ein Leistungsentgelt nach § 18 – aerogate München Gesellschaft für Luftverkehrsabfertigungen mbH 228 € k.A. TVöD gewährt. – cargogate Flughafen München Gesellschaft für Luftverkehrsabfertigung GmbH 1.950 € k.A. Die leistungsabhängigen Gehaltsbestandteile bei den Spiel- – Kahlgrund-Verkehr GmbH 1.500 € k.A. banken orientieren sich an dem Troncaufkommen (Zuwen- – GSB-Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH 54 € k.A. dungen der Spielgäste) der jeweiligen Spielbank. Entspre- BayernLB 250 € 10.000 € – Siedlungswerk Nürnberg GmbH 800 € k.A. chend einer tarifvertraglichen Regelung wird dieser leis- – Bayerische Spielbanken 830 € k.A. tungsabhängige Teil der Besoldung auf der Grundlage eines – Bayerische Staatsbrauerei Weihenstephan 4.913 € k.A. Punktesystems gewährt, das sich nach der Eingruppierung – Bayerisches Hauptmünzamt 203 € 203 € der Bediensteten richtet. – Immobilien Freistaat Bayern 500 € k.A. – Staatliche Lotterieverwaltung 805 € 805 € Zu 3. a) und b): – Staatliches Hofbräuhaus in München 155 € k.A. Bei den zumeist nicht gewinnabhängig ausgestalteten Bo- 1 k.A. = keine Angabe nuszahlungen sind auch in Jahren, in denen Verluste erzielt werden, Bonuszahlungen möglich. Dies gilt z. B. für die Zu 3.: Bayerischen Spielbanken, die Bayernhafen GmbH & Co. Die Tantiemenzahlungen an Geschäftsführer werden bei den KG, die Flughafen München GmbH, die eurotrade Flughafen genannten Unternehmen in der Regel anhand von jährlichen Handels-GmbH, die Allresto Flughafen München Hotel und Zielvereinbarungen vom Aufsichtsrat bzw. von der Gesell- Gaststätten GmbH und die cargogate Flughafen München schafterversammlung festgelegt. Die Höhe der Tantieme der Gesellschaft für Luftverkehrsabfertigung GmbH, die Bayeri- Geschäftsführung bemisst sich dabei nach dem Grad des Er- sche Staatsbrauerei Weihenstephan und das Staatliche Hof- reichens der Zielparameter. bräuhaus in München. Auch die Anerkennung herausragen- der, besonderer Einzelleistungen nach dem BayLPZV und Die Zahlung leistungsorientierter Vergütungen an weitere das Leistungsentgelt nach § 18 TVöD sind grundsätzlich Mitarbeiter wird oftmals über Bonussysteme für Führungs- auch in Verlustjahren möglich. kräfte geregelt. Zielvereinbarungen werden hier ebenfalls als Steuerungsinstrument genutzt. Auch bieten Leistungsbeur- Zu 4.: teilungen durch Vorgesetzte eine Entscheidungsbasis. Die Bonuszahlungen stehen durchschnittlich in den jeweili- gen Unternehmen im folgenden Verhältnis zu den Grund- Neben wirtschaftlichen Zielen, wie die Erreichung eines gehältern: standortbezogenen oder unternehmensübergreifenden Jah- – Bayerische Seenschifffahrt GmbH 10 % resplanergebnisses, eines bestimmten Umsatzes bzw. weite- – Bayernhafen GmbH & Co. KG 8,30 % rer Kennzahlen, beinhalten die Zielvereinbarungen andere – Hafen Nürnberg-Roth GmbH 19,80 % – Flughafen München GmbH 2,04 % strategische und unternehmenspolitisch bedeutende Aufga- – eurotrade Flughafen München Handels-GmbH 1,77 % benstellungen. Auch persönliche Leistungsmerkmale spielen – Allresto Flughafen München Hotel und Gaststätten GmbH 7,77 % eine zentrale Rolle, wie z. B. Leistungsbereitschaft, Arbeits- – aerogate München Gesellschaft für Luftverkehrsabfertigungen leistung, Teamverhalten, Führungsverhalten etc. Freiwillige mbH 1,34 % – cargogate Flughafen München Gesellschaft Erfolgsprämien für Tarifmitarbeiter sind in der Regel nicht für Luftverkehrsabfertigung GmbH 8,89 % an individuelle Zielvereinbarungen gekoppelt. – Kahlgrund-Verkehr GmbH 11,82 % – GSB-Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH 0,55 % Die vertraglichen Vereinbarungen sehen in der Regel eine – BayernLB 4,80 % Deckelung des Tantiemen- bzw. Bonusbetrages nach oben – Siedlungswerk Nürnberg GmbH 9,78 % – Bayerische Spielbanken 34,14 % hin vor, sodass eine durch den Beschäftigten gesteuerte Op- – Bayerische Staatsbrauerei Weihenstephan 16,40 % timierung der Bonuszahlungshöhe nur bedingt möglich ist. – Bayerisches Hauptmünzamt 0,52 % – Immobilien Freistaat Bayern 2,01 % Soweit der Bonus am Erreichen des am jährlichen Wirt- – Staatliche Lotterieverwaltung 1,86 % – Staatliches Hofbräuhaus in München 7,58 % schaftsplan orientierten Ergebnisziels bzw. am tatsächlichen Jahresergebnis gemessen wird, sehen Vereinbarungen viel- Der vergleichweise hohe Prozentsatz der Bayerischen Spiel- fach eine Korrektur des Jahresergebnisses um Faktoren vor, banken von 34,14 % ist darauf zurückzuführen, dass das ta- die eine kurzfristige Ergebnisoptimierung, insbesondere rifvertraglich festgelegte Vergütungssystem mit Erfolgsan- durch bloße bilanzpolitische Maßnahmen verhindern. Dies teilen für das gesamte spieltechnische Personal gilt.",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/16/da/cf/16dacf52a11348a7b6cffcd796fbca61/page-p3-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/201996/?format=api",
"number": 4,
"content": "Seite 4 Bayerischer Landtag · 16. Wahlperiode Drucksache 16/3106 Zu 5.: werden. Je nach Anlass für die Gewährung der Leistungs- Wie unter Frage Nummer 3 dargestellt, sind Kriterien für die prämie ist jedoch nicht auszuschließen, dass auch hier Lei- Bonusgewährung u. a. das Erreichen von wirtschaftlichen, stungen gewürdigt werden, die kurzfristige Gewinnrealisie- strategischen und individuellen Zielen und persönliche Leis- rungen zur Folge hatten bzw. langfristig das Unternehmen- tungsmerkmale. sergebnis beeinflussen. Zielvereinbarungen bzw. Bonussysteme der Beteiligungsun- Bei den strategischen und individuellen Zielen kann es sich ternehmen des Freistaates Bayern sind jeweils entsprechend je nach Zielsetzung um eine Mischung der Kriterien langfris- der Anforderungen der einzelnen Unternehmen nach sachli- tiger Erfolg, kurzfristiger Gewinn bzw. Erfüllung persönli- chen Differenzierungsgründen individuell gestaltet worden. cher Leistungskriterien handeln. Eine Zuordnung ist allen- Auch innerhalb der Unternehmen unterscheiden sich die falls einzelfallbezogen im Wege der Schätzung anhand der Systeme je nach Funktionsebene der Beschäftigten sehr jeweiligen Ziele möglich. stark. Zu 6. und 6. a): Eine sachgerechte Zuordnung der für die Bonusgewährung Die kurzfristigen Anreizsysteme der Investmentbanken bzw. maßgebenden Kriterien zu den in der Landtagsanfrage ange- der Kreditinstitute – insbesondere ihre Fixierung auf Um- sprochenen Kategorien langfristiger Erfolg, kurzfristiger Ge- satzziele und kurzfristige Quartalsziele – werden häufig als winn bzw. Erfüllung persönlicher Leistungskriterien ist für einer der Gründe für die Finanzmarktkrise genannt. die einzelnen Unternehmen nicht möglich. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die BayernLB, ihr Ver- Festzustellen ist, dass die Zielvereinbarungen regelmäßig gütungssystem zum 01.01.2010 anzupassen. Die Kommissi- nicht auf eine mehrjährige Erreichung von Ergebniszielen on des Landtags zur parlamentarischen Begleitung der Kri- abstellen. Insbesondere bei Infrastrukturunternehmen wie senbewältigung bei der BayernLB hat in öffentlicher Sitzung z. B. der Bayernhafen GmbH & Co. KG und der Flughafen mit dem Vorstandsvorsitzenden der BayernLB die Eckpunk- München GmbH stehen in der Regel andere Zielsetzungen te einer Änderung diskutiert. Dabei wurde darüber hinaus im Vordergrund, die im Sinne einer nachhaltigen Entwick- festgehalten, dass nach Gesprächen mit der Personalvertre- lung und der Erfüllung des öffentlichen Auftrags einen höhe- tung erneut Bericht erstattet wird. Neben der Bemessung des ren Stellenwert als die Erreichung eines auf mehrere Jahre Budgets für die variable Vergütung am langfristigen Be- abgestellten wirtschaftlichen Ergebnisses haben. triebsergebnis soll im neuen Vergütungssystem eine stärkere Ausrichtung der variablen Vergütung an Ergebnis-, Risiko- Auch wirtschaftliche Ziele, die sich auf ein bestimmtes Ge- und Nachhaltigkeitsaspekten erfolgen. Dabei soll u. a. eine schäftsjahr beziehen, können grundsätzlich sowohl kurz- als auf drei Jahre gestreckte Auszahlung hoher variabler Vergü- auch langfristige Komponenten enthalten. Wird wie z. B. wie tungsanteile ab einer voraussichtlichen Höhe von 100.000 € bei der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH, der Bayernhafen eingeführt und unter den Vorbehalt der Nachhaltigkeit ge- GmbH & Co. KG, der Flughafen München GmbH und der stellt werden. In der aktuellen Restrukturierungsphase ist GSB-Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH die Tantieme Messgröße für die Auszahlung variabler Vergütungsbestand- der Geschäftsführung u. a. auch an dem Erreichen des jähr- teile der sogenannte EVA-Wert (Economic-Value-Added), lich im Wirtschaftsplan festgelegten Ergebnisziels gemes- bzw. die relative Entwicklung des EVA-Werts (Delta-EVA). sen, so beinhaltet dies auch langfristige Zielsetzungen, da der Wirtschaftsplan als Bestandteil einer mittel- und langfristi- Für Unternehmen anderer Branchen ergibt sich in der Regel gen Unternehmensplanung auch mittel- und langfristige Un- kein bzw. nur ein geringer Anpassungsbedarf, da Bonuszah- ternehmensziele abbildet. Fehlsteuerungen, wie sie bei rein lungen in der Gehaltsstruktur eine geringere Bedeutung ein- auf den Gewinn eines Jahres bezogenen Boni im Finanzsek- nehmen, Boni auch bisher nicht durch einzelne Geschäftsab- tor möglich sind, können bei der Ankoppelung an die Wirt- schlüsse direkt gesteuert werden konnten und variable Ver- schaftsplanerreichung eines Geschäftsjahres nicht auftreten. gütungen regelmäßig in der Höhe nach oben beschränkt sind. Selbst bei einer Orientierung der Boni an Umsatzzielen ist ei- Als Reaktion auf die Wirtschaftskrise haben einzelne Unter- ne Zuordnung zu dem Kriterium kurzfristiger Gewinn im nehmen, z. B. GSB- Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH Einzelfall nicht eindeutig möglich. Auch wenn z. B. die Pro- und die Allresto Flughafen München Hotel und Gaststätten visionen/Tantiemen der Vertriebsmitarbeiter der Bayeri- GmbH, das Bonusvolumen im Jahr 2009 reduziert bzw. auf schen Staatsbrauerei Weihenstephan und des Staatlichen das Niveau des Jahres 2008 beschränkt. Auch haben Mit- Hofbräuhauses München nur an dem Vertriebserfolg eines glieder der Geschäftsführung und Führungskräfte der Flug- Jahres gemessen werden, so zeigen Erfahrungswerte den- hafen München GmbH freiwillig auf Teilbeträge ihres ver- noch, dass die Vertriebserfolge ganz überwiegend zu lang- traglichen Tantiemen- bzw. Bonusanspruches verzichtet. Im fristigen Kundenbindungen führen. Übrigen ergeben sich in vielen Fällen aus den schlechteren wirtschaftlichen Ergebnissen automatisch auch geringere Die in den Staatsbetrieben Bayerisches Hauptmünzamt, Im- Bonuszahlungen. mobilien Freistaat Bayern und Staatliche Lotterieverwaltung gezahlten Leistungsprämien nach dem BayLPZV werden Zu 7.: i. d. R. nach persönlichen Leistungsmerkmalen vergeben Soweit es sich bei den nichterwerbswirtschaftlichen Unter-",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/16/da/cf/16dacf52a11348a7b6cffcd796fbca61/page-p4-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/201996/?format=api",
"number": 5,
"content": "Drucksache 16/3106 Bayerischer Landtag · 16. Wahlperiode Seite 5 nehmen um nach Art. 23 bzw. Art. 46 BayHO institutionell nicht gewährt werden. Ausnahmen hiervon bedürfen der vor- geförderte Einrichtungen handelt, gilt das sogenannte Bes- herigen Zustimmung der Bewilligungsbehörde. serstellungsverbot. Dieses legt fest, dass institutionelle Emp- fänger von Zuwendungen ihre Mitarbeiter nicht besser ver- Tantiemen an Geschäftsführer bzw. Bonuszahlungen an güten dürfen als vergleichbare Staatsbedienstete. Höhere außertarifliche Mitarbeiter werden nur in einem geringen Entgelte als nach dem TV-L bzw. dem TVöD sowie sonstige Umfang und in einem vertraglich vorgesehenen Rahmen auf- über- oder außertarifliche Leistungen dürfen grundsätzlich grund einer Gremienentscheidung geleistet.",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/16/da/cf/16dacf52a11348a7b6cffcd796fbca61/page-p5-{size}.png"
}
]
}