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            "content": "Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode                                                                              Drucksache 15/5350 07.06.2006 Schriftliche Anfrage                                              behörden sowie den Naturschutzverbänden beurteilt? 5.c) Hält die Staatsregierung die geplante Ortsumgehung der Abgeordneten Ruth Paulig, Thomas Mütze BÜNDNIS                mit den Zielvorgaben der FFH- Richtlinie und den ent- 90/DIE GRÜNEN                                                     sprechenden Bestimmungen des Bundesnaturschutzge- vom 15.03.2006                                                    setzes für vereinbar? Ortsumgehungsstraße Mittelstreu/Landkreis Rhön-Grab-         6.a) In welchem Umfang sind Ausgleichsflächen bzw. Maß- feld                                                              nahmen vorgesehen? vom 15.03.2006                                               6.b) Sind Kommune und betroffene Grundstückseigentümer mit den Ausgleichsmaßnahmen einverstanden? Angesichts der Fertigstellung der A 71 hat sich in Mittel-   6.c) Ist die Kommune im Besitz der für die Ausgleichsmaß- streu, Gemeinde Oberstreu, der Verkehr deutlich reduziert.        nahmen erforderlichen Flächen? Deshalb ist zu prüfen, ob die geplante Umgehungsstraße/ B 19 noch benötigt wird.                                     7.a) Welche Kosten kommen auf die Kommune zu? Im Februar 2006 wurden auf der geplanten Trassenführung,     7.b) Wie hoch ist der Kostenzuschuss vom Freistaat? obwohl das Genehmigungsverfahren und insbesondere die        7.c) Für wann sind entsprechende Mittel im bayerischen FFH-Verträglichkeitsprüfung keineswegs abgeschlossen              Staatshaushalt veranschlagt? sind, zahlreiche alte Bäume gefällt und Hecken abgeräumt. Dies ist der Versuch, Fakten für eine in der Bevölkerung um- 8.a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Dringlichkeit die- strittene Straße zu schaffen. Einige Verantwortliche haben        ses Straßenbaus? immer noch nicht begriffen, dass intakte Landschaftsräume    8.b) Wie ist der Straßenbau mit den Zielen des Flächenspa- für Artenvielfalt und Naherholung das Kapital der Zukunft         rens vereinbar? sind und gemäß bayerischer, nationaler und europäischer      8.c) Wie ist der Straßenbau mit den Zielen des Landesent- Zielsetzungen zu schützen sind.                                   wicklungsprogramms und des Regionalplans zum Flächensparen und zum Schutz von Retentionsflächen 1.a) Aus welchen Jahren liegen Verkehrszählungen für Mit-         vereinbar? telstreu vor? 1.b) Mit welchem Ergebnis wurde zwischen Durchgangs- verkehr und Ziel- und Quellverkehr unterschieden? 2.a) Wurden die Ergebnisse der Verkehrszählungen nach Antwort Eröffnung der A 71 aktualisiert?                       des Staatsministeriums des Innern 2.b) Falls nein, wann sind weitere Verkehrszählungen ge-     vom 20.04.2006 plant? 2.c) Ab welchem Verkehrsaufkommen des Durchgangs-/           Die schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen Fernverkehrs wird die Umgehungsstraße Mittelstreu      mit dem Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und von der Staatsregierung für notwendig erachtet?        Verbraucherschutz wie folgt: 3.a) Warum wurde die B 19, Bereich Mittelstreu, in eine      In Folge der Verkehrsfreigabe der Autobahn A 71 im De- sog. kommunale Entlastungsstraße umgewidmet?           zember 2005 hat die B 19 ihre Verkehrsbedeutung für den 3.b) Ist es zutreffend, dass die Straßenauslegung nach den   weiträumigen Fernverkehr verloren. Sie hat künftig aber Vorgaben für Bundesstraßen geplant ist?                nach wie vor regionale Bedeutung für den Durchgangsver- 3.c) Warum soll für diesen Straßenabschnitt kein Planfest-   kehr und soll deshalb zur Staatsstraße abgestuft werden. Die stellungsverfahren durchgeführt werden?                Gemeinde Oberstreu möchte im Rahmen der Dorferneue- rung die bisherige Ortsdurchfahrt von Mittelstreu umgestal- 4.a) Wie lang soll der Straßenabschnitt sein?                ten. Voraussetzung dafür ist, dass der Durchgangsverkehr 4.b) Wie viel Fläche wird versiegelt?                        aus dem Ort verlagert werden kann. Im Ausbauplan für die 4.c) Wie hoch ist der Flächenanteil von Schutzgebieten       Staatsstraßen ist allerdings keine Umgehung von Mittelstreu (Landschaftsschutz, FFH-Gebiete, sonstige)?            eingeplant. Für den dazu notwendigen Bau einer Ortsumge- hung will die Gemeinde die planungsrechtlichen Vorausset- 5.a) Liegt mittlerweile die vom zuständigen Landratsamt      zungen im Wege der Bauleitplanung schaffen. Die Änderung geforderte Nachbesserung der FFH-Verträglichkeits-     des Flächennutzungsplanes wurde am 15. November 2005 prüfung vor?                                           vom Landratsamt Rhön-Grabfeld genehmigt. Der Bebau- 5.b) Wie wird diese Nachbesserung von den Naturschutz-       ungsplan wird derzeit aufgestellt.",
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            "content": "Seite 2                            Bayerischer Landtag     · 15. Wahlperiode                            Drucksache 15/5350 Zu 1. a) und b):                                                ein Bebauungsplan besteht, der den Anforderungen des Art. Die Verkehrsbelastung in Mittelstreu beträgt nach dem Gut-      23 Abs. 3 BayStrWG entspricht. Zur Erlangung des Pla- achten von Prof. Dr.-lng. Kurzak vom 22. November 1997          nungsrechts macht die Gemeinde Oberstreu von dieser Mög- nach Fertigstellung der A 71 im Prognosejahr 2010 immer         lichkeit Gebrauch. noch 5.600 Kfz/24 h. Damit liegt die verbleibende Verkehrs-     Ergänzend zum Bebauungsplan hat die Gemeinde Oberstreu menge sogar erheblich über dem Durchschnittswert aller          beim Landratsamt Rhön-Grabfeld am 12. September 2005 Staatsstraßen, der bei der Verkehrszählung im Jahr 2000 in      die Durchführung eines Wasserrechtsverfahrens beantragt. Bayern 3.761 Kfz/24 h betragen hat. Diese hohe Verkehrs-        Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. belastung ist unverträglich mit der von der Gemeinde ange- strebten Revitalisierung des Ortskernes im Rahmen einer         Zu 4. a): umfassenden Dorferneuerung. Mittels einer im Jahr 2002          Ca. 1,5 km. durchgeführten Kennzeichenerfassung konnte außerdem festgestellt werden, dass mindestens 70 % der Verkehrsmen-      Zu 4. b): ge in Mittelstreu dem Durchgangsverkehr zuzurechnen sind        Die Versiegelungsfläche durch die Umgehungsstraße beträgt und daher auf die geplante Ortsumgehung verlagert werden        incl. Parkplatz und Wegebau ca. 2 ha. können. Zu 4. c): Zu 2. a):                                                       Die Umgehungsstraße verläuft auf etwa 2/3 ihrer Länge durch Nein.                                                           bzw. im Randbereich des gemeldeten FFH-Gebietes „Bach- system der Streu mit Nebengewässern“ und des Land- Zu 2. b):                                                       schaftsschutzgebietes „Bayerische Rhön“. Beide Gebiete Derzeit werden ergänzende Zählungen für Mai/Juni 2006           sind im Bereich der geplanten Straßentrasse deckungsgleich. vorbereitet, um die tatsächlichen Auswirkungen der Auto- bahn A 71 auf das nachgeordnete Straßennetz beurteilen zu       Zu 5. a): können. Für einen aussagekräftigen Vergleich mit dem Zu-        Die Überarbeitung der Unterlagen zur FFH-Verträglichkeits- stand vor Inbetriebnahme der A 71 ist es sinnvoll, die Aus-     prüfung durch das beauftragte Büro liegt noch nicht vor, soll wertung der amtlichen Straßenverkehrszählung 2005 abzu-         aber nach Auskunft der Gemeinde in Kürze abgeschlossen warten, die voraussichtlich im Sommer 2006 vorliegen wird.      werden. Zu 2. c):                                                       Zu 5. b) und 5. c): Die B 19 soll voraussichtlich zum 1. Januar 2007 zwischen       Eine Aussage hierzu ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht der Landesgrenze und Bad Neustadt a. d. Saale zur Staats-       möglich (siehe hierzu Antwort 5a). straße abgestuft werden, wenn auch die Zubringerstraßen zur A 71 fertig gestellt sind. Außerdem ist die bisherige B 19 in   Zu 6. a): diesem Streckenabschnitt als Umleitungsstrecke für die Au-      Die Gemeinde Oberstreu hat mitgeteilt, dass nach dem der- tobahn ausgewiesen. Unmittelbar nördlich von Mittelstreu        zeitigen Stand der Planung 3,74 ha Ausgleichsflächen erfor- befindet sich eine mindertragfähige denkmalgeschützte           derlich sind. Rd. 4,5 ha Ausgleichsflächen sollen ausgewie- Brücke über die Streu. Durch die geplante Ortsumgehung          sen werden. von Mittelstreu ist die Ertüchtigung dieser Brücke entbehr- lich. Ferner wird die Ortsdurchfahrt nachhaltig vom Durch-      Zu 6. b und c): gangsverkehr entlastet und der Verkehrsfluss verbessert.        Die Flächen liegen ausschließlich auf öffentlichem bzw. ge- Diese Kriterien rechtfertigen den Bau einer Ortsumgehung        meindlichem Grund. von Mittelstreu. Die Verkehrsbelastung allein ist nicht ent- scheidend, liegt hier aber auch erheblich über dem Durch-       Zu 7. a): schnitt (siehe Ziffern 1a und 1b).                              Nach derzeitigem Planungsstand (Kostenschätzung) betra- gen die Gesamtkosten rd. 3,4 Mio. €. Zu 3. a): Die B 19 ist noch nicht abgestuft (siehe auch Antwort zu 2 c).  Zu 7. b) und c): Die Gemeinde Oberstreu plant im Vorgriff auf die Abstu-         Aussagen zur Förderung können erst gemacht werden, wenn fung die Ortsumgehung Mittelstreu als Staatstraße in ge-        ein baureifes Projekt und ein Förderantrag vorliegen. meindlicher Sonderbaulast nach Art. 44 Abs. 1 BayStrWG. Zu 8. a): Zu 3. b):                                                       Siehe Antwort zu 2c. Nein. Die Straße soll entsprechend ihrer künftigen Verkehrs- bedeutung nach den technischen Regelwerken für Staats-          Zu 8. b) und c): straßen geplant werden.                                         Die Einsparung von Flächen ist als generelles Ziel zu beach- ten. Dem steht jedoch u. a. das Ziel der innerregionalen Er- Zu 3. c):                                                       schließung durch Straßenbaumaßnahmen (Regionalplan Nach Art. 38 Abs. 3 BayStrWG entfällt eine Planfeststel-        Main-Rhön Teil A Überfachliche Ziele IX Ziffer 2) gegen- lung, soweit für das von der Baumaßnahme berührte Gebiet        über.",
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