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"content": "Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/6466 25.01.2011 Schriftliche Anfrage die ausschließlich der Schülerbeförderung dienen (sog. Frei gestellte Schülerverkehre, § 1 Nr. 4 d der FreistellungsVO), der Abgeordneten Margit Wild SPD als auch im allgemeinen Linienverkehr. In der Praxis werden vom 25.10.2010 derzeit mehr Schüler in Linienbussen befördert als in Schul bussen. Die Ausrüstung der Schul oder Linienbusse ist Überfüllte Busse in der Schülerbeförderung durch bundesrechtliche Gesetze und Verordnungen umfas send geregelt (StraßenverkehrsZulassungsOrdnung (StV Die zur Schülerbeförderung eingesetzten Busse des ÖPNV ZO), Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunterneh sind im Freistaat, insbesondere im Überlandverkehr, häufig men im Personenverkehr (BOKraft)). überfüllt. Beschwerden der Eltern über unzumutbare Zustän de häufen sich. Dabei gibt es gesetzliche Vorgaben über die Die StVZO regelt in § 34 a die Besetzung, Beladung und zulässige Anzahl von Fahrgästen in Bussen. Kennzeichnung von Kraftomnibussen. Es dürfen in Kraftomnibussen nicht mehr Personen befördert werden, als Ich frage die Staatsregierung daher: in der Zulassungsbescheinigung Teil I Sitz und Stehplätze eingetragen sind und die jeweilige Summe der im Fahrzeug 1. Auf welche Weise wird die Einhaltung der gesetzlichen angeschriebenen Fahrgastplätze ausweist. Vorschriften in der Schülerbeförderung überprüft? Stehplätze sind in Kraftomnibussen im Linienverkehr und 2. Werden Verstöße gegen diese Vorschriften, insbesonde freigestellten Schülerverkehr zulässig (§ 22 BOKraft). Für re im Hinblick auf Fahrgastzahlen, festgestellt? Stehplätze müssen geeignete Haltevorrichtungen in ausrei chender Anzahl vorhanden sein. Sie sind so anzubringen, dass sie auch von Kindern benutzt werden können. Halte griffe, die an oder unmittelbar über den Sitzen angebracht werden, tragen dem Rechnung. Bezüglich der Belegung der Schulbusse ist es Aufgabe der Beteiligten vor Ort (das sind die Aufgabenträger der Schüler beförderung und der Anbieter der Transportleistung), auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu achten und ggf. bestehende Überschreitungen der zulässigen Passagier zahlen abzustellen (z. B. Einsatz zusätzlicher Busse). Antwort Die Überwachung der Schülerbeförderung ist auch Aufgabe der Polizei. Sie wird im Rahmen der hierzu bestehenden des Staatsministeriums des Innern rechtlichen Vorgaben durchgeführt. Diese Aufgabenstellung vom 25.11.2010 wird im Interesse der Sicherheit der zu befördernden Schüler seitens der Polizei sehr ernst genommen und mit Nachdruck Die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen verfolgt. Die Polizei führt deshalb regelmäßig Kontrollen der mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Schulbusse durch, insbesondere Schwerpunktkontrollen zu Verkehr und Technologie wie folgt: Schuljahresbeginn. Diese Kontrollen beziehen sich neben der Überprüfung des eingesetzten Fahrpersonals und der Busse sind in der Schülerbeförderung das Transportmittel technischen Ausstattung der Busse (TÜV, sichtbare Beschä Nummer eins und nach den Zahlen der Verkehrsunfallstatis digungen, abgefahrene Reifen, Sonderausstattung wie z. B. tik auch das mit weitem Abstand sicherste Verkehrsmittel. Feuerlöscher usw.) auch auf die Einhaltung der zugelassenen Für die Organisation der Schülerbeförderung sind die kom Sitz und Stehplätze. munalen Aufgabenträger verantwortlich. In ihrem Auftrag transportieren rund 13.000 Busse im Linien und Schulbus Zu 2.: verkehr täglich über 1 Million Schüler und Auszubildende. Die polizeilichen Verkehrskontrollen zeigen, dass die Vor Die Kommunen sorgen im Rahmen ihres Organisationser schriften in der Regel eingehalten werden. Gravierende Ver messens für das zeitgerechte Ankommen und Abholen der stöße, insbesondere solche, welche die Verkehrssicherheit Schüler an der Schule. beeinträchtigen, werden selten festgestellt. In jenen Fällen, in denen die Polizei Mängel oder Verstöße feststellt, wird ei Zu 1.: ne unverzügliche Mängelbeseitigung angeordnet und über Die Beförderung von Schülern erfolgt sowohl mit Bussen, prüft. Verstöße werden konsequent verfolgt und geahndet. ______ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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